Endlager-Kommission hat eine große Chance vertan

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Anti-Atom-Protest gegen die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission. Die Fraktion DIE LINKE sagt Nein zu dem Bericht und hat ein Sondervotum eingereicht.
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Sie haben Nein zu dem Bericht der Atommüll-Kommsission gesagt: Hubertus Zdebel, DIE LINKE und Klaus Brunsmeier vom BUND.

„Mit ihrem Bericht hat die Endlager-Kommission eine große Chance für einen wirklichen Neustart vertan. Zu viele Fragen bleiben unbeantwortet, Gorleben kontaminiert weiterhin das Suchverfahren und die Öffentlichkeit wurde kaum beteiligt. Deshalb habe ich im Namen der Fraktion DIE LINKE Nein zu diesem Bericht gesagt und ein Sondervotum abgegeben“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, zu dem Bericht der Kommission, der nach zweijähriger Arbeit heute an den Bundestagspräsidenten übergeben und der Öffentlichkeit präsentiert werden soll. Zdebel weiter:

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Die LINKEN MdB Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel (Mitglied der „Endlager“-Kommission) und Ralph Lenkert beim Anti-Atom-Protest.

„Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben hat die Kommissionsarbeit immer wieder blockiert. Diese Blockade hätte die Kommission auflösen und Gorleben aus dem Verfahren nehmen müssen. Das hat sie nicht getan, und damit wird die Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager weiter schwer belastet.

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Zdebel im Gespräch mit Atomkraftgegnern.

Völlig unklar bleibt aber auch, was für ein Lager eigentlich gesucht wird – ob es nur für hoch radioaktiven Atommüll oder auch für leicht und mittel radioaktive Abfälle dienen soll. Das aber ist für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung, auch was den Raumbedarf für ein solches Lager angeht.

Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt die Kommission weit hinter den im Standortauswahlgesetz und vom Bundestag formulierten Anforderungen zurück. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an ihrer eigenen Arbeit blieb Stückwerk, eine öffentliche Debatte zum Kommissionsbericht fand nicht statt und es gab keinen ernsthaften Versuch, mit den Atom-Kritikerinnen und -Kritikern ins Gespräch zu kommen.

Für das kommende Suchverfahren hat die Kommission zwar viele Beteiligungsformate vorgeschlagen, echte Rechte aber verweigert. DIE LINKE wird bei der nach der Sommerpause anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Wichtig ist, dass es endlich zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte für die nationale Endlagerung ohne Gorleben kommt.“

Hintergrundinfo: Hubertus Zdebel hat zwei Jahre für die Fraktion DIE LINKE als Berichterstatter in der Kommission mitgearbeitet und ist als Vertreter des Bundestags ebenso wie die Vertreter des Bundesrats nicht stimmberechtigt.

Große Koalition peitscht Pro Fracking-Recht durch den Bundestag

Foto7DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Am Freitag, den 24.6.2016 haben CDU/CSU und SPD im Schatten von Fußballeuropameisterschaft und Brexit-Abstimmung ihr Pro-Fracking-Recht durch den Bundestag gepeitscht. Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Erlaubnisgesetz soll das gefährliche Gasbohren auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands ermöglichen.

Über ein Jahr lag der Entwurf, dessen zentraler Punkt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist, in den Schubladen. Dann musste alles ganz schnell gehen. Erst Dienstagabend erhielten die Bundestagsabgeordneten die Änderungsanträge der Großen Koalition. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Die Bitte der LINKEN um eine zweiwöchige Beratungsverlängerung wurde abgelehnt. Eine vernünftige Prüfung sollte erst gar nicht erfolgen. Wichtiger als eine seriöse Beratung war es für SPD und CDU/CSU, ihr Regelungspaket im Eiltempo durch den Bundestag zu jagen. So wird die Demokratie ausgehebelt.

Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert

Die überfallartige Abstimmung war der Höhepunkt eines abgekarteten Spiels, dessen zentrale Person der Fracking-Lobbyist Martin Bachmann ist. Martin Bachmann ist Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, die in Deutschland großflächig fracken will, und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)“, ehemals Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Zudem ist Bachmann Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Weiterhin ist Bachmann Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die – wie jetzt bekannt geworden ist – in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat (siehe: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942).

Diesem Lobbyisten der Öl- und Gasindustrie hat sich die Große Koalition nun unterworfen. Am 15. Juni hatte Martin Bachmann auf einer Tagung des BVEG mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt. Nur einen Tag später benutzte Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Drohung von Lies für einen erneuten Vorstoß, Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen

https://umweltfairaendern.de/erklaerung-von-umweltministerin-hendricks-zu-fracking-ist-durchsichtiges-und-perfides-manoever/

In der Folge griffen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers willig auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Eiltempo durchzupeitschen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert!

Entschließungsantrag der LINKEN abgelehnt

Trotz der kurzen Zeit hatte die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel einen Gegenantrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen zur Abstimmung vorgelegt. Die Große Koalition lehnte ihn ab, obwohl die Gefahren des Frackings offensichtlich sind. Hierzu gehören Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie es jetzt schon in Niedersachsen zu beobachten ist. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Nach der Erdgasförderung werden Mondlandschaften hinterlassen. Und solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken. Die Große Koalition gab hingegen den Interessen der Konzerne Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.

Rechtssicherheit für Tight-Gas-Fracking

Die Änderungsantrage von CDU/CSU und SPD, stellen dabei bloße Kosmetik dar,

wie Hubertus Zdebel in seiner Rede nachwies. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Diese Reservoirs liegen vorwiegend in Niedersachsen. Doch auch Nordrhein-Westfalen dürfte betroffen sein. Denn im Münsterland, insbesondere an der Grenze zu Niedersachsen, werden Tight-Gas-Lagerstätten erwartet. Damit steht Fracking in Nordrhein-Westfalen weiter auf der Tagesordnung.

Dieses Tight-Gas-Fracking soll in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert.

Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schreckt die Große Koalition  nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden.

Die aus Kreisen der Großen Koalition immer wieder behauptete Stärkung der Wasserbehörden findet nicht statt. Dazu hätte die Große Koalition klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen. Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden, der scharfe Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse stellt. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Es ist nicht das Ziel von CDU/CSU und SPD, „hohe Hürden für Fracking“ zu errichten, wie immer betont wurde. Vielmehr ist es das Ziel, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen –wie es die Gasindustrie verlangt hatte. Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

Industrie hat genau das bekommen, was sie wollte

Um der Bevölkerung das Tight-Gas-Fracking schmackhaft zu machen, unternimmt die Große Koalition einen dreisten Täuschungsversuch. Mit den Fantasiebegriffen ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘ versucht sie den Eindruck zu erwecken, Fracking im Schiefergestein wäre „schlechtes Fracking“, während Fracking im Sandgestein „gutes Fracking“ wäre. Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche. Und gleich sind auch die durch Fracking hervorgerufenen Schäden.

Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Es wird lediglich ein Kampf um jedes Bohrloch provoziert. Dabei steht DIE LINKE an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Beim Tight-Gas hat die Industrie genau das bekommen, was sie wollte. Und auch beim Schiefergas werden ihre Wünsche erfüllt. Sie erhält eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll in abgeschwächter Form weiterhin installiert werden.

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

Die Restriktionen bei der Schiefergasförderung sollen nun statt bis 2018 bis 2021 gelten. Das ist ein kleiner Fortschritt Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. Dem muss engagierter Widerstand entgegen gesetzt werden.

NRW: Fracking ist nicht vom Tisch

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft versucht, die Entscheidung des Bundestags schönzureden und scheut auch nicht davor zurück, Umweltminister Remmel zurechtzuweisen, wenn er zu Recht von einem Fracking-Ermöglichungsgesetz spricht.

Auf konkrete Schritte der Ministerpräsidenten für ein konsequentes Fracking-Verbot wartet man jedoch vergebens. Krafts Behauptung, Fracking über den Landesentwicklungsplan zu verbieten, lässt Tight-Gas-Lagerstätten aus. Damit wird das Münsterland für Fracking freigegeben.

Nach dem Fracking-Recht kann ferner durch Landesrecht bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, bei denen Fracking zur Anwendung kommen soll, in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, zu versagen ist. Eine derartige Landesregelung ist schnellstens und umfassend zu verabschieden, um Fracking in diesen Gebieten Nordrhein-Westfalens sicher auszuschließen. Doch hier schweigt Kraft. Auch in NRW ist das Thema Fracking nicht vom Tisch.

Giftmülltourismus von Bohrschlämmen nach NRW

Und auch in einem weiteren Punkt ist die SPD-Grünen Landesregierung in NRW gefordert. Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz wird die Menge an zu entsorgenden Bohrschlämmen aus Niedersachsen, die in der Regel Giftmüll darstellen, zunehmen. Angesichts fehlender  eigener  Deponiekapazitäten wird die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen verstärkt ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen versuchen. Damit war sie bisher durchaus erfolgreich: Die vollmundige Ankündigung von NRW-Umweltminister Remmel, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Statt des von ihm angestrebten Moratoriums soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung. Wir fordern von der Landesregierung, einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen.

BGR-Skandal muss einschneidende Konsequenzen haben

27132839454_f5244f10fa_o„Es ist ein Skandal, dass sich die BGR als Oberbehörde jahrzehntelang von einer Industrie-Stiftung aushalten lässt. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass die Industrie für die Finanzierung von ausgewählten Studien, Tagungen, Empfängen und größeren Anschaffungen keine Gegenleistung erwartet“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss, zu den Enthüllungen über das Verhältnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung.

Zdebel weiter: „Jetzt muss konsequent gehandelt werden. Es reicht nicht, die Studien der BGR zu überprüfen. Vielmehr müssen die gesamten Strukturen der BGR sofort auf Korruption überprüft werden und einschneidende strukturelle Veränderungen bei der BGR erfolgen. Ich verlange vom Wirtschaftsministerium eine unverzügliche Aufklärung der Vorgänge und der sich aufdrängenden Fragen und entsprechende Maßnahmen.

Angesichts der Geldflüsse ist es nicht erstaunlich, dass BGR-Wissenschaftler eine Studie verfassten, in der die Hauptverantwortung von Kohlendioxid für den Klimawandel, das bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern entsteht, bestritten wird, oder den Hans-Joachim-Martini-Preis für eine Untersuchung erhielten, die dem Salzstock Gorleben die Eignung als Atommüll-Endlager bescheinigt. Und auch der kontinuierliche Einsatz der BGR für Fracking, bei dem die Probleme der umweltgefährdenden Technik konsequent in den Hintergrund gedrängt wurden, findet so eine naheliegende Erklärung. Hier muss geklärt werden, in welchem Umfang Wissenschaft käuflich war.

Geklärt werden muss außerdem der Hintergrund der überfallartigen Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts im Bundestag durch die Große Koalition in der letzten Woche. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Rolle von Martin Bachmann, Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, Vorsitzender des BGR-Kuratoriums, Vorsitzender der Hans-Joachim-Martini-Stiftung und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands ‚Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG).‘“

Bundesregierung erlaubt Fracking – DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Frackingerlaubnisgesetz sprach der Abgeordnete Hubertus Zdebel in der Debatte am Freitag, den 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag für DIE LINKE:

 

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es geht um Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie wir sie jetzt schon in Niedersachsen erleben. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt, wie wir es im Moment auch in Niedersachsen erleben. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Auch das muss gesagt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir steigen in eine neue Runde der Karbonisierung ein, anstatt weiter auf die Dekarbonisierung zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es werden Mondlandschaften hinterlassen. Solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu liegt Ihnen heute ein Entschließungsantrag unserer Fraktion vor. Die Bundesregierung hat hingegen überfallartig ein Pro-Fracking-Recht auf den Tisch gelegt.

(Ute Vogt (SPD): Nach über einem Jahr Verhandlung!)

Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Regelungspaket soll das gefährliche Gasbohren ermöglichen. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Legen Sie nicht wieder die alte Platte von konventionellem und unkonventionellem Fracking auf, wie ich es gerade gehört habe. Das ist völlig unhaltbar. Es geht um konventionelle Lagerstätten und unkonventionelle Lagerstätten.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tight-Gas-Reservoirs gehören deutlich zu den unkonventionellen Lagerstätten. Das ist die Definition der BGR, der ich mich an dieser Stelle ausdrücklich anschließe.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dies soll jetzt in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert. Auch das gehört zur Wahrheit. Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schrecken Sie nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden. Das ist ein absoluter Skandal.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem gibt es in dem neuen Gesetzentwurf keine Stärkung der Wasserbehörden. Dazu hätten Sie klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen.

(Ute Vogt (SPD): Haben Sie den Gesetzentwurf überhaupt gelesen?)

Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Mit der heutigen Beratung über das Pro-Fracking-Recht erleben wir eine weitere Phase eines abgekarteten Spiels.

(Ute Vogt (SPD): Ach, jetzt reicht’s aber! – Gitta Connemann (CDU/CSU): Das ist unglaublich! Das ist unverschämt!)

Das muss an dieser Stelle auch sehr deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mehr als ein Jahr hat das Frackingerlaubnisgesetz der Bundesregierung vor sich hin geschmort, ohne dass irgendetwas beschlossen wurde. Wir haben immer wieder entsprechende Kleine Anfragen und Schriftliche Fragen gestellt. Wir mussten uns dann sogar von Ihnen noch vorwerfen lassen, wir würden hier ohne Debatte im Bundestag über irgendetwas diskutieren wollen. Dann kam am 15. Juni Martin Bachmann, der Vorsitzende des Bundesverbandes Erdgas, Erdöl und Geoenergie, und hat mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt.

(Frank Schwabe (SPD): Freut er sich jetzt über das Ergebnis oder nicht?)

Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt.

Dies haben dann die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen willig aufgegriffen, um die Voraussetzungen für Fracking im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft durchzupeitschen. Genau das passiert hier jetzt.

(Widerspruch bei der SPD)

Erst Dienstagabend, wohlgemerkt, erhielten wir die entsprechenden Änderungsanträge. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Sie wissen ganz genau, dass ich um zwei Wochen Verlängerung gebeten habe; wir hätten es möglicherweise noch vor der Sommerpause beschließen können, aber wir, die Opposition, hätten tatsächlich die Möglichkeit gehabt, diese Sachen vernünftig zu prüfen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das haben Sie abgelehnt. Deswegen findet hier heute schon die dritte Lesung statt. Es ist meines Erachtens klar, dass so die Demokratie ausgehebelt wird. Was hat das denn damit noch zu tun?

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was auch bezeichnend ist: Die angeblichen Frackinggegner aus der SPD, wie zum Beispiel Herr Klingbeil, die vor Wochen noch lautstark eine seriöse und intensive Debatte zum Thema gefordert haben, sind plötzlich verstummt. Es ist vor allem das Ergebnis dieses doppelten Spiels der SPD, die sich nach außen gerne frackingkritisch gibt, aber entgegengesetzt handelt, wenn heute überfallartig ein Pro-Fracking-Recht verabschiedet werden soll.

(Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil (Peine) (SPD): „Überfallartig“? Sie reden die Demokratie kaputt!)

Wenn Sie gegen Fracking sind, wie Sie es vorgeben, haben Sie heute die Möglichkeit, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Die Gasindustrie erhält jetzt genau das, was sie vehement gefordert hat – dem beugt sich die Große Koalition -:

(Hubertus Heil (Peine) (SPD): Wie ein AfDler! Verschwörungstheorien!)

Rechtssicherheit für eine verstärkte Gasgewinnung mit der Frackingtechnik in Tight-Gas-Reservoirs, die es bisher nicht gegeben hat, und eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll weiterhin installiert werden – zwar abgeschwächt, aber sie wird es geben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz sowieso nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es geht vor allem um Profite in Niedersachsen, wo sich ein Großteil der Tight-Gas-Vorkommen befindet. Ein ganzes Bundesland soll den Interessen der Gaskonzerne geopfert werden, die rechtssicher fracken wollen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert – unter diesem Motto kann man es zusammenfassen. Das ist unerträglich und untergräbt die Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN – Karsten Möring (CDU/CSU): Sie sind nicht auf einem Auge blind, sondern auf beiden, Herr Zdebel!)

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frank Schwabe (SPD): Aber das ist gut! Ist das gut? Ja?)

Es ist ein kleiner Fortschritt – das räume ich ein, Herr Schwabe -, dass die Restriktionen bei der Schiefergasförderung statt bis 2013 nun bis 2021 gelten sollen. Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. –

(Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Gott sei Dank!)

Deshalb fordern wir Sie auf: Beenden Sie jetzt alle Hoffnung auf Schiefergas. Streichen Sie die Probebohrungen, die Expertenkommission und die Überprüfung des Verbots des Schiefergas-Frackings.

Geben Sie sich keinen Illusionen hin: Mit einer Entscheidung für Tight-Gas-Fracking ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Sie provozieren lediglich einen Kampf um jedes Bohrloch. Dabei stehen wir an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ausstieg aus der Braunkohle in NRW: Strukturwandel in der Region – sozial und ökologisch!

Ausstieg aus der Braunkohle und wie lässt sich der Strukturwandel in NRW sozial und ökologisch meistern? Rund 100 Aktive und Gäste diskutierten zu dieser Frage am letzten Samstag (18. Juni) in Bergheim auf einer Fachtagung der „Fraktion vor Ort“, den LINKEN-Fraktionen im Rhein-Erft-Kreis und des Kölner Regionalrats sowie der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW. Darüber berichten die NRW.LINKE jetzt in ihrem LINKS-LETTER. DIE LINKE setzt auf ein Kohleausstiegsgesetz mit Restlaufzeiten und Flexibilität sowie einem Verbot des Neubaus von Kohlekraftwerken und des Neuaufschlusses von Tagebauen und nicht auf preisbasierte Instrumente. Ziel ist ein geordneter Kohleausstieg, der auf einem gesetzlichen und sozial flankierten Abschaltplan mit Restlaufzeiten für die Kraftwerksblöcke basiert.

  • Die Dokumentation der Vorträge und Präsentationen mit Fotos der Veranstaltung ist hier auf der Homepage DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft. (Siehe auch unten auf dieser Seite mitsamt eines Berichts der Tagung.)

13442562_554000508121234_2114587925351556598_o„Ziel der LINKEN ist ein geordneter Kohleausstieg, der auf einem gesetzlichen und sozial flankierten Abschaltplan mit Restlaufzeiten für die Kraftwerksblöcke basiert. Darüber hinaus braucht eine Region wie das Rheinische Revier ein Konzept für einen Strukturwandel, der sozial und ökologisch verträglich ist.“ MdB Hubertus Zdebel in seinem Impuls-Referat.

 

ReferentInnen und ihre Beiträge auf der Fachtagung:

Fraktion vor Ort – Rund 100 Interessierte diskutierten über den Ausstieg aus der Braunkohle

Am vergangenen Samstag kamen rund 100 Interessierte auf Einladung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Bergheim zusammen, um über den Ausstieg aus der Braunkohle in NRW zu diskutieren. An der Veranstaltung im Rheinischen Braunkohlerevier hatten auch die LINKEN-Fraktionen im Rhein-Erft-Kreis und des Kölner Regionalrats mitgewirkt sowie die Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW.

Gemeinsam mit WissenschaftlerInnen, Aktiven aus der Umweltbewegung sowie VertreterInnen aus den Gewerkschaften und  der Zivilgesellschaft diskutierte die Fraktion über mögliche Ausstiegsszenarien aus der Braunkohleverstromung in NRW. Nach einer Begrüßung der Konferenz durch Hubertus Zdebel (Obmann im Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ) und Hans Decruppe (Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Rhein-Erft-Kreis) referierte Eva Bulling-Schröter (energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag) über die klimaschädlichen Auswirkungen der Braunkohleverstromung. Will Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen nachkommen, so müsse schnellstmöglich Schluss sein mit der Braunkohleverstromung in Deutschland, so Bulling-Schröter. Hierzu brachte die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag ein: „Kohleausstieg einleiten – Strukturwandel sozial absichern“ (PDF)  für einen sozial abgesicherten Braunkohleausstieg in Deutschland vor.

Auf einem weiteren Podium diskutierten Prof. Dr. Ralf Michael Marquardt (Westfälische Hochschule Recklinghausen), die Potsdamer Wissenschaftlerin Daniela Setton sowie Dr. Martin Beckman (ver.di) über den aktuellen Wissensstand in Hinblick auf den Braunkohleausstieg. Im zweiten Podium kamen VertreterInnen aus der Umwelt- und Klimabewegung zu Wort: Tina Keller vom Netzwerk „ausgeCO2hlt“ betonte die Wichtigkeit von Protesten und Aktionen des Zivilen Ungehorsams gegen die  Politik von RWE und Co. Dirk Jansen vom BUND NRW unterstrich die Notwendigkeit eines schnellstmöglichen Ausstiegs aus der Braunkohle. Peter Singer (DIE LINKE, Mitglied im Regionalrat Köln) kritisierte darüber hinaus die anderen Parteien, die sich häufig positiv auf die Energiewende beziehen, jedoch wichtige Schritte in diese Richtung in den Parlamenten blockieren. Einig waren sich die Teilnehmenden darin, dass ein Ausstieg aus der Braunkohle mit einer sozialen Perspektive für die Beschäftigten in der Braunkohleindustrie verbunden werden müsse. In seinem Schlusswort betonte Hubertus Zdebel die Wichtigkeit, hierbei mit den Gewerkschaften in Kontakt zu bleiben. „Das RWE-Management hat die Energiewende verschlafen. Wir wollen verhindern, dass die Beschäftigten oder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun dafür zahlen sollen“, so Zdebel.

 

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