Geheimsache SEWD: Zwischenlager, Atomtransporte und der Terrorschutz

Atomtransporte mit hochradioaktivem Abfall werden aus Jülich nicht vor 2019 erfolgen. Dabei gilt das Zwischenlager mit seinen 152 hochradioaktiven Castoren seit Jahren als unsicher, verfügt nicht mehr über eine Genehmigung nach Atomrecht und das von SPD und Grünen regierte Bundesland NRW hat die Räumung angeordnet. Statt die Sicherheitsstandards vor Ort in Jülich zu erhöhen, wird von Betreibern und Behörden ein Export in die USA oder der Abtransport nach Ahaus verfolgt. Doch daraus wird nun vorerst auch nichts. Neue Sicherheitsrichtlinien in Verbindung mit dem Terrorschutz (Westfälische Nachrichten) sorgen dafür, dass frühestens 2019 solche Atomtransporte stattfinden könnten. Um was es genau geht, unterliegt strengster Geheimhaltung. Was staatliche Stellen an Informationen zum Terrorschutz bzw. „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ („SEWD“) sagen und was sie nicht sagen, ist im Folgenden als Hintergrundinformation nachzulesen.

Hubertus Zdebel: „Den Atommüll bekommen wir nicht mehr aus der Welt. Die neuen Bedrohungslagen sind aber ein zusätzlicher Grund, die noch laufenden Reaktoren sofort vom Netz zu nehmen! Und: Wir müssen uns über die Sicherheit bei den Zwischenlagern mehr Gedanken machen. Da derartige Schutzmaßnahmen im Detail geheim bleiben, hat die Öffentlichkeit keinerlei Möglichkeit einer Prüfung mehr. Ein Problem, das z.B. auch vor den Gerichten eine enorme Rolle spielt, wie das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel gezeigt hat.“ (Im Klageverfahren vor dem OVG Schleswig zur Genehmigung des Castor-Zwischenlagers in Brunsbüttel hatten die Behörden die Vorlage diverser wichtiger Unterlagen mit dem Argument des Terrorschutzes verweigert)

  • Die „Endlager“-Kommission hat im Sommer 2017 eine Änderung für das Atomgesetz vorgeschlagen, in der die Exporte von Brennelementen wie denen aus Jülich untersagt werden sollen. In einem Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen ist diese Forderung nicht aufgegriffen worden. Allerdings soll die Umsetzung über eine Initiative der Fraktionen erfolgen. Die Beratungen dazu finden derzeit statt. Siehe auch: Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus. Hubertus Zdebel fordert den Neubau einer Lagerhalle in Jülich.

Bereits die „Endlager“-Kommission hat in ihrem Bericht darauf verwiesen, dass es vor dem Hintergrund zahlreicher Herausforderungen eine Auseinandersetzung über die Vor- und Nachteile einer „konsolidierten Zwischenlagerung“ an mehreren größeren Standorten gebe müsse“ (S. 249, Drucksache 268). Gemeint sind damit neue verbesserte Zwischenlager, die dann die bisherigen ersetzen könnten.

„Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD)

Zuständig für diese Richtlinien, die unter dem Begriff „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) laufen, ist das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit den Atombehörden der Bundesländer.

Neue Sicherheitsrichtlinien gelten nicht nur für Atomtransporte, sondern auch für die Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen. Hierbei geht es im Behördenjargon nicht um die Sicherheit im technischen Sinn, sondern um die Sicherung im Sinne der Gefahrenabwehr (BfS/BfE). In der entsprechenden Richtlinie heißt es: „Eine Neufassung dieser Richtlinie wurde nach den Beschlüssen zur Nachrüstung der Zwischenlager, die aufgrund einer veränderten Erkenntnislage im Jahr 2011 getroffen wurden, notwendig.“ (siehe: Bekanntmachung zu der Richtlinie zur Sicherung von Zwischenlagern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) (SEWD-Richtlinie Zwischenlager) – PDF, auf der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz BfS, und des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE.)

Kein Terrorschutz im Zwischenlager Nord bel Lubmin möglich

Alle Zwischenlager werden derzeit entsprechend den neuen Terrorschutz-Anforderungen nachgerüstet. Dazu werden innen und außen z.B. neue Schutzmauern errichtet, die vor allem zur Abwehr panzerbrechender Waffen dienen. Ausnahme ist das Zwischenlager Nord bei Lubmin (Gemeinde Rubenow). Dort musste der Betreiber EWN ein geplantes Nachrüstkonzept bereits im Juli 2015 zurückziehen, weil die Schutzziele (siehe unten) nicht erreicht werden konnten. Hintergrund ist die bauliche Situation im Zwischenlager Nord. Dort ist die Lagerhalle für die hochradioaktiven Abfälle strukturell in einem Komplex mit dem Lagerbereich für leicht- und mittelaktiven Atommüll verbunden.

Hinter den Kulissen gehen fast alle Beteiligten davon aus, dass es dort zu einem Neubau eines Zwischenlagers kommen wird. Der Betreiber allerdings verzögert eine Entscheidung, obwohl der Schutz gegen Terrormaßnahmen nicht ausreichend ist. Lediglich mit „temporären Maßnahmen“ (v.a. mehr Sicherheitspersonal) wird dort eine Sicherung betrieben. Siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel u.a. und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6795 – Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort fest: „Grundsätzlich haben bauliche und sonstige technische Maßnahmen Vorrang vor personellen Maßnahmen.“ Bis heute hat sich jedoch in dieser Sache nichts getan. Dabei ist EWN zu 100 Prozent staatlich!

Terror-Schutzmaßnahmen auch an den AKWs

Auch an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken sind in den letzten Jahren zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen worden. Sichtbar davon sind Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppeln der Atommeiler, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber dort landen. Konkrete Aussagen dazu machen die Behörden aber auch in diesem Fall nicht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (18/6795, Fragen 12-16)) von Hubertus Zdebel dazu, teilt die Bundesregierung mit: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Verschlusssache Terrorschutz

Weiter ist in der genannten Sicherungs-Bekanntmachung zu lesen, dass die Inhalte der Richtlinie nicht bekannt gemacht werden: „Die Neufassung der Richtlinie, die ab 1. Februar 2013 gültig ist, gebe ich hiermit bekannt. Sie ersetzt die Richtlinie „Sicherung von Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren an Kernkraftwerksstandorten in Transport- und Lagerbehältern gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ vom 24.Oktober 2001 sowie die Unterlage „Sicherung von Zwischenlagern – relevante Einwirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und resultierende Nachrüstmaßnahmen“ vom 15. April 2011. Der Text der Richtlinie wird aufgrund der Einstufung als Verschlusssache nicht veröffentlicht.“

Das BfE/BfS erwähnt auf seiner Homepage explizit den gezielten Flugzeugabsturz. Den Einsatz von panzerbrechenden Waffen, die für die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch das OVG Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht ebenso bedeutsam waren, erwähnt das BfS nicht gesondert! Siehe dazu hier auf der Homepage.

Willensgesteuerter Akt: Motivlagen, Tatszenarien, Suizidbereitschaft, Bewaffnung

Genehmigungen für Atomtransporte mit hochradioaktiven Abfällen wie denen aus Jülich sind vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. neuerdings von Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu erteilen. Auf der Homepage ist zu lesen: „Willensgesteuerter Akt – Bei der Beurteilung der Gefahrenabwehr und Risikovorsorge ist die Frage der Ein­trittswahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses von besonderer Bedeutung. Bei SEWD kann nicht auf die im Bereich der technischen Anlagensicherheit verwendeten Methoden zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um objektiv, d.h. natur- und ingenieurwissenschaftlich ermittelbare Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten technischer Komponenten geht, sondern um die Wahr­scheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse: Ob ein SEWD-Ereignis eintritt, hängt maßgeblich von den subjektiven Erwägungen und Entscheidungen des Störers ab.

Anstelle der objektiv ermittelten Versagenswahrscheinlichkeit ermitteln daher die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in einem festgelegten Verfahren, mit welchen Ereignissen möglicher Störer (Tatszenarien) zu rechnen ist. In diese, einer ständigen Überprüfung unterliegenden Einschätzung gehen dabei die verschiedensten Aspekte ein, wie z.B. erwartete Motivationslagen bei potentiellen Tätern, erwartete Größe einer Tätergruppe, Suizidbereitschaft von Tätern, mögliche Bewaffnung (objektiv erreichbar, verfügbar), mögliche allgemeine Hilfsmittel. Aus dieser Einschätzung werden konkrete Vorgaben abgeleitet und in der sogenannten SEWD-Richtlinie durch das Bundesumweltministerium (BMUB) festgelegt. Ihre wesentlichen Inhalte dürfen nicht bekannt gemacht werden, um potenziellen Tätern keine Anhaltspunkte zu geben. Das BfE hat diese Richtlinie in seinen Genehmigungsverfahren anzuwenden, legt sie jedoch nicht fest.“

Zur Festlegung dieser Maßnahmen berichtet auch das BMUB: „Inhaltlich werden Änderungen bestehender Richtlinien oder neue Vorgaben von Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter Leitung des Bundesumweltministeriums erarbeitet und dann im Konsens in den übergeordneten Gremien sowohl der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden als auch der Innenbehörden behandelt und verabschiedet.

Die unmittelbar beteiligten Bund-Länder-Gremien im Bereich der Sicherung sind der Arbeitskreis Sicherung und die Kommission `Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen´ (KoSikern). Beim Arbeitskreis Sicherung handelt es sich um einen Arbeitskreis des Fachausschusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie. Die KoSikern ist eine Kommission des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz.“

Grundsätzlich gilt laut BMUB für diese Schutzmaßnamen:

  • „Die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen SEWD ist Genehmigungsvoraussetzung gemäß Atomgesetz, für Zwischenlager im § 6 (2) Nr. 4.
  • Der erforderliche Schutz ist erfüllt, wenn die allgemeinen Schutzziele und die speziellen Schutzziele der jeweiligen kerntechnischen Anlage auch bei SEWD-Ereignissen erfüllt werden (siehe Schutzziele).
  • Zum Erreichen dieser Schutzziele sind anlagentypspezifische Sicherungsmaßnahmen notwendig, die in SEWD-Richtlinien festgelegt sind.
  • Die für alle Gegenmaßnahmen zu Grunde zu legenden Annahmen sind in einer separaten Richtlinie festgelegt (siehe Lastannahmen). Die Lastannahmen sind das Ergebnis einer Bedrohungsanalyse.
  • Der Betreiber erfüllt den erforderlichen Schutz, wenn er durch die von ihm getroffenen Maßnahmen für die Dauer bis zum wirkungsvollen Eingreifen der staatlichen Schutzkräfte (siehe Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept) die Schutzziele erfüllt.
  • Für technische Einrichtungen, welche in unterschiedlichen Anlagentypen genutzt werden wie z.B. die Beleuchtung, gibt es übergeordnete generische Regelungen.
  • Die sogenannten Rahmenpläne sichern eine schnelle Reaktion auf Ereignisse und die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen bei veränderter Bedrohung oder akuter Gefahrenlage.

Alle deutschen Regelungen entsprechen den oder übertreffen die derzeitigen internationalen Empfehlungen.“

Hohe Bedeutung haben die Lastannahmen, die das BMUB folgendermaßen darstellt:

  • „sind Ergebnis einer Gefährdungsbewertung der Sicherheitsbehörden und einer daraus resultierenden Bedrohungsanalyse insbesondere der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,
  • wurden von Experten verschiedener Sicherheitsbehörden, Gutachtern und Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden entwickelt,
  • legen die allen Maßnahmen zu Grunde liegenden Elemente der denklogisch möglichen Tatszenarien für einen präventiven Grundschutz fest,
  • beinhalten Täterverhalten und Tatabsichten, zu unterstellende Waffen und Hilfsmittel und die notwendigen Leistungs- und Mengenangaben,
  • werden mindestens alle drei Jahre regelmäßig evaluiert,
  • wurden nach dem 11.09.2001 deutlich erweitert und
  • sind in einer als Verschlusssache VS-Vertraulich eingestuften Richtlinie festgelegt.“

Als Schutzziele werden benannt:

„Schutzziele

Alle Maßnahmen der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen stellen für die unterstellte Bedrohung die Einhaltung zweier allgemeiner Schutzziele sicher:

  • Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe muss verhindert werden können.
  • Eine einmalige oder wiederholte Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, mit denen ohne Wiederaufarbeitung und Anreicherung die Möglichkeit der unmittelbaren Herstellung einer kritischen Anordnung gegeben ist, muss verhindert werden können.“

Um diese zu erreichen gibt es laut BMUB ein:

„Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept

Maßnahmen des Betreibers und Maßnahmen des Staates sind aufeinander abgestimmt und eng verzahnt; dies ist seit 1977 bewährte Praxis. Eckpunkte des Konzepts sind:

  • Der Betreiber einer kerntechnische Anlage oder Einrichtung hat eine ausreichende Sicherung seiner Anlage nach dem Stand von Technik und Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten und nachzuweisen.
  • Das Sicherungskonzept des Betreibers umfasst bauliche und sonstige technische, personelle und administrativ-organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wird regelmäßig analysiert und begutachtet.
  • Sicherungsmaßnahmen des Betreibers sichern den Schutz nur für eine begrenzte Zeit, die sog. Verzugszeit, bis zum Eintreffen der Polizeikräfte.
  • Ergänzende Schutzmaßnahmen der Polizei sind erforderlich, um im Ereignisfall Einwirkungen Dritter wirkungsvoll beenden zu können.“

All das passiert in einer behördlichen Zuständigkeit, die das BMUB so darstellt:

„Behördliche Zuständigkeiten

Im Hinblick auf die Zuständigkeiten gilt folgendes:

  • Das Bundesumweltministerium ist für die Festlegung der generellen Anforderungen an die Sicherung zuständig. Diese Festlegung erfolgt durch intensive Abstimmung zwischen dem Bundesumweltministerium, den Innenbehörden, atomrechtlichen Landesbehörden, dem BfS und den Betreibern.
  • Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde nach § 6 Atomgesetz für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, also für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Maßnahmen im Rahmen der Nachrüstung erfordern Änderungsgenehmigungen des BfS.
  • Die Genehmigung der erforderlichen Baumaßnahmen wird durch die für das Baurecht zuständigen Landesbehörden (in der Regel die Landratsämter) erteilt.
  • Für die Zustimmung zu den in der Zwischenzeit vorgesehenen temporären Maßnahmen sind die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Dabei handelt es sich um die entsprechenden Landesministerien, die die vom BfS genehmigten Zwischenlager beaufsichtigen.“

Abfälle beim AKW-Rückbau: Habeck hält Bürgerdialog derzeit nicht für sinnvoll

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck lehnt einen offenen Dialog zum künftigen Umgang mit den belasteten Abfällen aus dem Rückbau der Atomkraftwerke ab. Es geht um das sogenannte Freimessen und die Freigabe. Unterhalb von 10 Mikrosievert lässt die Strahlenschutzverordnung zu, dass Betonabfälle oder Stahlschrott aus dem AKW-Rückbau einfach deponiert oder gar zur normalen Verwertung freigegeben werden können. Initiativen an den Deponiestandorten, aber auch Umweltverbände dagegen fordern, dass auch diese Abfälle kontrolliert gelagert werden müssen und in keinem Fall in den freien Umlauf gehen dürfen. Die Deponien weigern sich bislang, derartige Abfälle ohne kommunale Zustimmung anzunehmen. Einen offenen Dialogkreis will Habeck nicht. Stattdessen will er mit ausgewählten Akteuren in kleiner Runde eine Übereinkunft erzielen. Am 2. Februar fand das letzte Treffen dazu in Kiel statt.  Die Bürgerinitiative Harrislee, die Bürgerinitiative Schönwohld und andere Gruppen demonstrierten vor der für sie verschlossenen Tür. (Foto: Gesa Radant – Aktion in Kiel am 2.2.2017)

Auch an vielen anderen Orten in der Republik regt sich Protest gegen das Freigabe-Verfahren. In Baden-Württemberg hat sich inzwischen auch die Ärztekammer eingeschaltet und kritisiert das Verfahren, z.B. weil Alternativen nicht ausreichend geprüft wurden.

Die BaeSH kritisiert auf ihrer Homepage das Verhalten des Ministers Habeck, der die Teilnahme „an der Arbeitsgruppe des Umweltministeriums, die sich seit Dezember 2016 und fortan in zeitlichen Abständen trifft, (bleibt) ausschließlich Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Atomkonzerne Vattenfall und Preussen Elektra, der Entsorgerverbände sowie der Umweltverbände BUND, NABU und LNV“ gestattet. „Bürgerinitiativen sowie die Gemeindevertreter der betroffenen Deponie-Standorte bleiben außen vor.“

Dokumentation der Pressemitteilung der BaeSH (PDF): „Bündnis der Deponie-Standorte in Schleswig-Holstein fordert offenen Dialogprozess mit Bürgerbeteiligung

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat SH Umweltminister Robert Habeck im Dezember 2016 die Gespräche um die Beseitigung strahlenden AKW-Abrissmaterials wieder aufgenommen. Den Kreis seiner Gesprächspartner hatte Habeck im Vorfeld eng begrenzt. Die Teilnahme an dem Arbeitskreis, der fortan in zeitlichen Abständen zusammentreffen soll, wird ausschließlich Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Atomkonzerne Vattenfall und PreussenElektra, der Entsogerverbände sowie der Umweltverbände BUND, NABU und LNV gewährt. Vertreter der Bürgerinitiativen sowie die Gemeindevertreter der betroffenen Deponie-Standorte wurden auch zum zweiten Treffen der Arbeitsgemeinschaft am 2. Februar 2017 weder eingeladen noch durch das Ministerium in Kenntnis gesetzt. „Eine klare Absage des Ministers an Transparenz und Bürgerbeteiligung“, so Angela Wolff von der Bürgerinitiative Harrislee.

Bereits im Sommer 2016 haben sich sowohl die betroffenen Bürgerinitiativen als auch die Gemeindevertretungen in einem breiten Konsens für einen Dialogprozess ausgesprochen, der die Interessen aller Beteiligten anhört und berücksichtigt. Dass Habeck nun einen Dialog in Gang setzt, der direkt Betroffene ausschließt und zudem verbindliche Zielvereinbarungen ablehnt, werten die Bürgerinitiativen als Versuch des Ministeriums, die geplante Beseitigung von strahlendem Abrissmaterial auf Bauschuttdeponien über den Umweg eines simulierten Dialogprozesses doch noch umzusetzen. Nach wie vor nimmt derzeit landesweit keine Deponie radioaktive Abfälle an – entsprechend groß ist der Druck des Ministers im Wahljahr.

Die Bürgerinitiativen fordern die Teilnahme von VertreterInnen ihres Bündnisses an der Arbeitsgemeinschaft des Ministeriums zur Lösung der Problematik um strahlenbelastetes AKW-Abrissmaterial. „BUND und IPPNW haben gute Vorschläge zur Beseitigung von gering radioaktivem AKW-Abrissmaterial vorgelegt. Alle Optionen sollten jetzt in Form von Machbarkeitsstudien umfassend geprüft und nach den Kriterien des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bewertet werden. Insbesondere die Aufnahme radioaktiver Partikel über die Nahrung und die Atemorgane stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. Bei deutschlandweit mehreren Millionen Tonnen teils strahlenbelasteten Materials ist das nicht unerheblich“, so Jörg Stoeckicht, Mitglied der Bürgerinitiative Schönwohld.“

Kontakt: Angela Wolff, Jahresring 24, 24955 Harrislee, info@baesh.de

Infos: Bürgerinitiative Harrislee (www.baesh.de)

Atommüll: Stellungnahmen zur Anhörung des Nationalen Begleitgremiums

Am kommenden Samstag veranstaltet das neue Nationale Begleitgremium (NGB) in Sachen Atommüll-Endlager-Suche und die anstehende Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine BürgerInnen-Beteiligung in Berlin. Inzwischen liegen dazu diverse schriftliche Stellungnahmen vor, die das NBG auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die Liste der Stellungnahmen sowie die redaktionelle Ankündigung dieser Texte gleich hier unten. Einzelheiten über die Veranstaltung am 11.2. in Berlin sind hier auf der Seite des NBG zu finden. Für diejenigen, die eine weitere Bahnanreise haben, hat das NBG ein etwas vergünstigtes Ticket im Angebot.

Immer noch gibt es kein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle. Einziger benannter Ort ist immer noch der Salzstock von Gorleben. Jahrzehntelange Auseinandersetzungen haben nach der Fukushima-Katastrophe dazu geführt, dass mit dem Standortauswahlgesetz ein neuer Anlauf unternommen werden soll, der auch einen Vergleich von mehreren Standorten und unterschiedlichen Wirtsgesteinen leisten soll. Fast zwei Jahre hat eine Kommission an den Kriterien einer möglichst sicheren „Endlagerung“ gearbeitet und außerdem die Anforderungen beschrieben, die aus ihrer Sicht für ein Verfahren im gesellschaftlichen Konsens erforderlich sind. Die Ergebnisse des Berichts, der im Sommer 2016 vorgelegt wurde, sollen nun zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Bundestag und Bundesrat dienen.

Vor allem von Seiten der Anti-Atom-Bewegung ist sowohl das Gesetz als auch die (Zusammensetzung der) Kommission massiv kritisiert und eine Mitarbeit oder Zusammenarbeit mit der Kommission abgelehnt worden. Trotz bestehender Kritik am Standortauswahlgesetz und der Kommission hatte sich der BUND beteiligt, aber am Ende Nein zu dem Bericht gesagt und ein Sondervotum abgegeben. Auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag formulierte ein Sondervotum.

Publikationen (auf dem Server des NBG)

Dokumentation: Stellungnahmen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes, Datum 02.02.2017

„Im Vorfeld der „Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ hat ein gutes Dutzend Organisationen und Personen dem Nationalen Begleitgremium Stellungnahmen zu der geplanten Änderung des Gesetzes zugesandt. Zusammen mit den beiden Rechtsgutachten, die das Begleitgremium zu der geplanten Gesetzesänderung eingeholt hat, sollen die Stellungnahmen eine Grundlage der Anhörung am 11. Februar 2017 in Berlin bilden. Alle Stellungnahmen können Sie hier ansehen oder herunterladen.

Auf der Basis einer vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe erarbeiten die Fraktionen des Deutschen Bundestages einen Gesetzesvorschlag, der die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe in das Standortauswahlgesetz aufnehmen soll. Einige der eingegangenen Stellungnahmen setzen sich mit der gesamten Formulierungshilfe auseinander. Überwiegend beziehen sich die Stellungnahmen nur auf einzelne Regelungen oder Themen, wie die Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung und zum Nationalen Begleitgremium.
Mit der gesamten Formulierungshilfe befasst sich eine Stellungnahme von Michael Mehnert, der sich zudem in zwei kürzeren Stellungnahme kritisch zum Konzept des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches äußert und verlangt, der Standortsuche je nach Gesteinstyp unterschiedliche Auswahlkriterien zugrunde zu legen. Mit dem gesamten Vorschlag setzt sich auch eine Stellungnahme der Rechtshilfe Gorleben auseinander. Sie vermisst darin etwa das von der Kommission noch empfohlenen „lernende“, für Veränderungen offene Auswahlverfahren, sieht das Auswahlverfahren durch die Einbeziehung des Standort Gorlebens belastet, sieht auch Mängel bei der Partizipation sowie den vorgesehenen Befugnissen des Begleitgremiums und moniert ein zu geringes Gewicht naturwissenschaftlicher Auswahlkriterien.

Auch die Stellungnahme des Geologen Hans-Joachim Schneider behandelt verschiedene Aspekte des bislang als Formulierungshilfe vorliegenden Gesetzesvorschlages. Sie setzt sich mit der Stellung des Nationalen Begleitgremiums auseinander, mit dem Beteiligungsverfahren, der Einrichtung des neuen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung sowie mit geologischen Auswahlkriterien.

Kritisch zu den vorgeschlagenen Regelungen zur Bürgerbeteiligung äußert sich die Stellungnahme von Andreas Fox. Das gleiche gilt für die Stellungnahmen, die Hartwig Berger für die Grüne Liga sowie Stefan Alt und Julia Neles für das Öko-Institut abgegeben haben.
Eine Gruppe von 18 Partizipationsexperten begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme zunächst, dass der Gesetzesvorschlag alle von der Kommission vorgeschlagen Elemente der Bürgerbeteiligung oder Partizipation aufnimmt, bemängelt dann aber zahlreiche Einzelpunkte der konkreten Ausgestaltung. Eine gemeinsame Stellungnahme des „Fördervereins Mediation im öffentlichen Bereich“ und des „Bundesverbandes Mediation“ kritisiert den Ansatz des Standortauswahlgesetzes grundsätzlich und verlangt stattdessen vor einer Standortsuche eine Aufarbeitung von Fehlern der Vergangenheit, eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativen zur Endlagerung und eine Erweiterung von Beteiligungsrechten zur „Mitsprache auf Augenhöhe“.

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg stellt in ihrer Stellungnahme kritische Fragen zu den vorgeschlagen Regelungen zum Nationalen Begleitgremium und vergleicht diese mit den Empfehlungen der Kommission. Als Mitglied des Nationalen Begleitgremiums hat auch Klaus Brunsmeier in einer Stellungnahme Empfehlungen und die Regelungen im Gesetzesvorschlag zum Gremium verglichen. Jochen Stay verlangt in seiner Stellungnahme Erläuterungen zu dem Flyer, mit dem das Begleitgremium zu der Bürger/innen-Anhörung eingeladen hat, und will gewährleistet sehen, dass diese Veranstaltung nicht folgenlos bleibt.

Aus der Sicht des Geologen kritisiert Frank Carstensen in seiner Stellungnahme einzelne Punkte des Gesetzesvorschlages, regt etwa an, den Begriff Tonstein im Gesetz als Oberbegriff für verschiedene Sedimentgesteine zu definieren. Eine weitere Stellungnahme des Ingenieurs Joachim Klein kritisiert eine Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Tongestein, ohne sich näher auf den vorliegenden Gesetzesvorschlag zu beziehen. Auch eine weitere eingegangene Stellungnahme des Ingenieurs Dr. Urban bezieht sich nicht auf den Gesetzesvorschlag, sondern befürwortet den Bau von Hochtemperaturreaktoren.

Die Stellungnahmen sind über die angehängten Links abrufbar. Mehrere Stellungnahmen vom gleichen Verfasser und Stellungnahmen mit Anhängen wurden dabei jeweils zu einem Dokument zusammengefasst. Angehängt sind auch die Links, über die die beiden Rechtsgutachten aufgerufen werden können. In den Gutachten wird der Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes, die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe, mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission verglichen. Die Stellungnahmen sind in alphabetischer Reihenfolge der Verfassernamen geordnet, und die zwei Rechtsgutachten stehen am Ende:

Per Anhalter durch die Galaxis? Lagatom über Einwendung zum Rückbau der Atomanlagen GKSS

„Wer schon in den 70er lesen konnte, erinnert sich vielleicht an „Per Anhalter durch die Galaxis“. Da muss die Erde einer intergalaktischen Autobahn weichen und die Menschen, die erst durch die „Bauarbeiter“ davon erfahren, können nichts dagegen tun. Denn sie hätten vorher eine Einwendung dagegen erheben müssen. Die Unterlagen lagen ja schließlich auf Alpha Centauri aus. Was keine Einwendung gemacht? Pech gehabt. So viel anders ist es im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen auch nicht.“ So informiert die LAGAtom aus Lüneburg auf ihrer Homepage über die Einwendung im Rahmen des Stilllegungsantrags zum Rückbau der Atomanlagen der GKSS in Geesthacht, östlich von Hamburg.

 

Atommülllager-Suche: Anforderungen von Konflikt-BeraterInnen in einer Stellungnahme an das Nationale Begleitgremium

Wie kann die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle im gesellschaftlichen Konsens funktionieren? Die Rahmenbedingungen dafür hat eine von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission über zwei Jahre diskutiert und Vorschläge unterbreitet, die jetzt vom Bundestag und Bundesrat in das Standortauswahlgesetz eingearbeitet werden sollen. Dieses Gesetz und auch die Kommission waren und sind vor allem aus den Reihen der Anti-Atom-Gruppen und -Organisationen massiv kritisiert worden. Jetzt  wenden sich KonfliktberaterInnen zweier Mediations-Verbände an das neue Nationale Begleitgremium mit einem Appel, wichtige Regeln der Konfliktbewältigung zu beachten. Dazu gehöre auch die Aufarbeitung der Fehler bei der Atomenergienutzung in der Vergangenheit und der ernsthafte Versuch, mit den Anti-Atom-VertreterInnen endlich in die Debatte zu kommen. umweltFAIRaendern dokumentiert den Offenen Brief und die Stellungnahme zum bisherigen Entwurf der Novelle des StandAG.

Dokumentation: Offener Brief: Änderung des Standortauswahlgesetzes (PDF)// Anlage: Stellungnahme zum StandAG-Fortentwicklungsgesetz (PDF)

Neuss/Köln, 19. Januar 2017

Sehr geehrte Frau Professorin Schreurs, Frau Gaebel, Frau Dr. Müller, Frau Suckow, sehr geehrter Professor Töpfer, Herr Brunsmeier, Professor Grunwald, Professor Lambrecht und Professor Niebert,

wir sind eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe von Konfliktexpert*innen zweier Mediationsverbände und möchten Ihnen für Ihre Arbeit im neuen Nationalen Begleitgremium zunächst einen guten Start und viel Erfolg wünschen!

Viele „Altlasten“ aus der Geschichte des Atommülls und der Entstehung des Standortauswahlgesetzes sowie der daraus resultierende Vorschlag der Kommission stellen eine große Herausforderung dar und werden aus unserer Sicht Ihre Arbeit von Anfang an belasten. Wir
möchten Sie gerade deswegen darin bestärken, sich für eine tatsächliche Partizipation einzusetzen, bei der die Beteiligten auch den Rahmen selbst mitgestalten und so nicht der Eindruck einer inszenierten „Beteiligungssimulation“ entsteht, wie es bisher bisweilen der Fall war. Wir glauben aus unserer Erfahrung, dass eine allseits akzeptierte „gute Lösung“ nicht von oben verordnet werden kann, sondern mit den Bürger*innen entwickelt werden muss. Dies bedeutet vor allem, die „Expertenbürger“ der Anti-AKW-Bewegung neu zu gewinnen – diese waren von Anfang an bedeutsame Treiber*innen für mehr Sicherheit und Mahner*innen gegenüber der Hochrisikotechnologie. Das bedeutet auch, die Mitwirkungsrechte der betroffenen Regionen zu stärken über das bisher im Standortauswahlgesetz hinaus vorgesehene Maß. Eine partizipative Beteiligung braucht den Dialog, und der kann nicht ausschließlich über Konsultation entstehen.

Dazu braucht es vielmehr tatsächliches Austauschen und Mitsprache auf Augenhöhe, und zwar sowohl über Inhalte wie Sicherheitskriterien und Standortauswahl, als vor allem auch über das Verfahren der Entscheidungsfindung selbst.

Wir Unterzeichnenden haben den Prozess der Kommission seit ihrer Entstehung intensiv verfolgt und kommentiert, siehe zum Beispiel unser abschließendes Fazit, welches als Kommissions-Drucksache Nr. AG1-73 in den Endbericht der Kommission eingeflossen ist (einsehbar unter http://www.bundestag.de/blob/425832/61d77bb9cf3465b4f05f0f675c2400a8/drs_073-data.pdf ).

Unseres Erachtens braucht dieses Suchverfahren einen tragfähigen Konsens, und zu diesem Konsens führen nur „Zu-hören“ statt bloßem „An-hören“ sowie echte Mitsprache im Dialog. Der Prozess der Kommission hat uns hierbei in unserer Auffassung bestätigt, dass es nicht nur „Öffentlichkeitsbeteiligung“, sondern vor allem auch „Konfliktbewältigung“ braucht, um in einem derart konfliktreichen Feld zu gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen.

Das Nationale Begleitgremium ist vorbelastet durch die mangelhafte Bürgerbeteiligung im Prozess der Entstehung des Standortauswahlgesetzes. Als besonders problematisch sehen wir außerdem, dass die vor fast einem Jahr angekündigte öffentliche Diskussion der Ergebnisse der Kommission nicht stattgefunden hat. Statt dies offen einzugestehen, wurden ersatzweise „Kernbotschaften“ ohne Ergebnisrelevanz in kleinen Veranstaltungen diskutiert. Diese notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung kann nun aus unserer Sicht leider nicht nachträglich durch Anhörungen nachgeholt werden, die keine Relevanz mehr für Gesetzgebungsverfahren oder die so bedeutsame Prozessgestaltung haben.

Die große Herausforderung für das NBG besteht darin, glaubwürdig eine Lücke zu füllen, die von der Kommission nicht gefüllt wurde. Solche Teufelskreise erleben wir seit Jahrzehnten bei komplexen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Heute gibt es indes Wissen über Beteiligungs- und Konfliktbewältigungsverfahren, das helfen kann, diesen Teufelskreis zu verlassen. Dadurch kann verloren gegangene Glaubwürdigkeit in die Arbeit von Gremien zurück gewonnen werden. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist, alle potenziell Betroffenen bereits in die Prozessgestaltung einzubeziehen.

Wir wünschen Ihnen und den nachfolgenden Generationen, dass dies gelingen möge, und sind gerne bereit, Sie mit unserer Konfliktkompetenz darin zu unterstützen, Bürgerbeteiligung so zu gestalten, dass sie sich den Konflikten tatsächlich stellt und vor allem Betroffene durch Mitsprache/Mitwirkung Einfluss gewinnen können. Wir halten dies für eine unverzichtbare Voraussetzung, um langfristig tragfähige Lösungen zu finden. Andernfalls finden Bürger*innen in Protest und Widerstand einen größeren und für sie attraktiveren Gestaltungsspielraum.

Im Zusammenhang mit der Standortsuche wird von „Generationengerechtigkeit“ gesprochen. Dieses Gerechtigkeitsempfinden kann nicht durch Zeitdruck entstehen, sondern ausschließlich durch allseits als bestmöglich akzeptierte Entscheidungen. Hier besteht ein genereller gesellschaftlicher Diskussionsbedarf, nicht nur in den betroffenen Regionen.

Gerechtigkeit bedeutet auch „restaurative Gerechtigkeit“ („restorative justice“): Fehler und Unrecht der Vergangenheit müssen aufgearbeitet, benannt und beendet werden. Dies betrifft u.a. die Havarien der Lagerstätten Morsleben und Asse. Darüber hinaus ist speziell im Landkreis Lüchow-Dannenberg seit 40 Jahren aufgrund fragwürdiger, teilweise geheimer oder als manipuliert empfundener Entscheidungen ein tiefgreifendes Misstrauen entstanden. Jahrzehnte polizeilicher Großeinsätze haben das Vertrauen in ein gerechtes Verfahren bei der Suche nach einer Lagerstätte zerstört. Wir erhoffen uns, dass Ihr Gremium sich nachdrücklich dafür einsetzt, im Sinne der restaurativen Gerechtigkeit einen neuen, dialogischen Weg mit dieser Region einzuschlagen, denn das hätte bundesweite Strahlkraft: Nur wenn die Region um Gorleben das Suchverfahren als gerecht empfindet, kann es auch insgesamt zum Erfolg führen, so dass dieser Region in der Konfliktbewälti-
gung unseres Erachtens eine zentrale Bedeutung zukommt.

Wir wünschen uns von Ihnen aus diesem Grund eine zeitnahe Entwicklung von Formaten für die partizipative Bearbeitung der Fehler der Vergangenheit auf Augenhöhe und für eine gesellschaftliche Debatte über alternative Lageroptionen, bevor der Weg der tiefengeologischen Endlagerung beschritten werden kann.

Anliegend fügen wir zu Ihrer Kenntnis unsere Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen eines Standortfortentwicklungsgesetzes bei. Es geht uns dabei nicht darum, uns auf diese Weise für Aufträge im Rahmen der Standortsuche zu empfehlen; über ein Gespräch über die Möglichkeiten des NBG im Hinblick auf die oben angesprochenen Punkte würden wir uns gleichwohl freuen.

Für den Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.: Dr. Dieter Kostka, Vorsitzender des FMöB e.V.

Für den Bundesverband MEDIATION (BM) e.V.: Roland Schüler, in Abstimmung mit dem Vorstand des BM e.V.

 

Stellungnahme zum StandAG-Fortentwicklungsgesetz

Neuss/Köln, 19. Januar 2017

Als Konfliktexpert*innen zweier Mediationsverbände nehmen wir zu der Umsetzung des Berichtes der Kommission im Entwurf des StandAG-Fortentwicklungsgesetzes Stellung:

1. Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit
Für einen konstruktiven Umgang mit dem jahrzehntelangen Konflikt um die Lagerung von Atommüll fehlt eine ernsthafte Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit gemeinsam mit den Betroffenen und den Laien-Expert*innen der Anti-AKW-Bewegung. Eine ernsthafte Aufarbeitung der Erfahrungen aus der Vergangenheit hat bislang weder in der Kommission noch mit der Gesellschaft stattgefunden.

Nötig sind:

die Betrachtung der havarierten Lager Asse und Morsleben und der Fehler, die zur zeitnahen Havarie geführt haben, sowie einer Benennung der für diese Fehler Verantwortlichen, denn diese sind für künftige Expertisen kaum glaubwürdig.

Aufarbeitung der Standortbenennung und der jahrzehntelangen politischen Konflikte um Gorleben – insbesondere mit den Betroffenen am Standort.

Ohne diese Aufarbeitung hat sich der Standort Gorleben erwartungsgemäß als „Elefant am Kommissionstisch“ erwiesen: Als Beratende in Konflikten wissen wir, dass Tabuthemen explizit besprochen werden müssen, da sie sich sonst implizit Raum greifen und den Prozess blockieren, wie im Verlauf der Kommissionsarbeit z.B. bei der Benennung von Eignungskriterien.
Ohne einen konsensualen Umgang mit dem Standort Gorleben wird es jedoch bundesweit kein Vertrauen in die Standortsuche der nächsten Jahre und Jahrzehnte geben. Die Konflikte werden so weiter getragen in die kommende Standortsuche.

Aus unserer Sicht braucht es eine zeitnahe Entwicklung und Anwendung von Formaten für die Aufarbeitung der konflikthaften Erfahrungen der Vergangenheit. Hierbei ist es unabdingbar, dass die Betroffenen dabei bereits das Verfahrensdesign mitbestimmen können.

2. Ergebnisoffener Blick auf Lageroptionen

Mit Ruhe und Zeit sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit – vor allem der erfahrenen und engagierten Öffentlichkeit – benötigt es dringend eine Abwägung Alternativer Lageroptionen jenseits der tiefengeologischen Lagerung, um eine breite gesellschaftliche Debatte zum am wenigsten risikoreichen Umgang mit dem Atommüll zu gewährleisten.

Dies wurde in der Kommission versäumt und stattdessen konsequent die tiefengeologische Lagerung verfolgt, obwohl eine breite Debatte bereits Jahre zuvor vom AKEnd und dann erneut in der Diskussion um das Standortauswahlgesetz wohlbegründet empfohlen worden war.

Aus unserer Sicht braucht es zeitnah eine gesellschaftliche Debatte über alternative Lageroptionen. Nur wenn es danach einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass der Weg der tiefengeologischen Endlagerung der bestmögliche ist, könnte dieser auch beschritten werden.

3. Wirksame Beteiligung

Die Kommission hat es – vielfach aus Zeitmangel – versäumt, frühzeitig Formate einer ergebniswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung zu installieren. Die gewählten Formate entsprachen der Beteiligungsstufe der Information und teilweise der Konsultation, jedoch ohne den notwendigen dialogischen Anteil, denn die Ergebnisse wurden nur mittelbar wieder in die Kommissionsarbeit zurückgeführt. Diese unterste Stufe der „Beteiligung“ wird der Bedeutung und Tiefe des gesellschaftlichen Konflikts nicht gerecht.

Es bedarf zukünftig des Dialogs, bei dem nach kritischem Diskurs die Ergebnisse der Beteiligung nachvollziehbar und verbindlich im Sinne einer Mitwirkung in die Suche nach einer Lagerstätte einfließen.

4. Die Beteiligungsrechte müssen erweitert werden zu Mitsprache auf Augenhöhe

Die vorliegenden Gesetzentwürfe sehen lediglich Unterrichtung und einseitige Konsultation vor. Unseres Erachtens reichen die Rechte der betroffenen Regionen nicht aus.

a) Mitspracherechte der betroffenen Regionen

Wir sehen Vetorechte für betroffene Regionen als konsensstiftend an: Nur wer das Recht hat, „nein“ zu sagen, kann auch in Freiheit „ja“ sagen. Vetorechte könnten hierbei ggf. beschränkt sein auf einen Rücksprung im Verfahren oder auf einen temporären Stopp der Standortauswahl. Dies gälte es im Vorfeld mit den betroffenen Regionen zu klären.

b) Beteiligungstiefe

Der AK End hat in einem langen Diskussionsprozess Beteiligungsrechte über Information und Anhörung am Ende des Verfahrens hinaus empfohlen. Die einseitige Top-Down-Beteiligung analog der üblichen Erörterungsverfahren hat zur Entstehung und Stärke der gesellschaftlichen Konflikte um die Atomenergie geführt. Um einen anderen, gemeinwohl-verträglichen Prozess der Standortsuche einzuleiten, braucht es nun substantielle Änderungen: Transparente Abläufe, gesicherte Information und Akteneinsicht, Transparenzportale im Internet, Informationskampagnen, Bürgerforen vor Ort und vor allem Beteiligungsmöglichkeiten auf Augenhöhe.

Für den Förderverein Mediation
im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.: Für den Bundesverband MEDIATION (BM) e.V.:
(Dr. Dieter Kostka) (Roland Schüler)
Vorsitzender des FMöB e.V. in Abstimmung mit dem Vorstand des BM e.V.

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