Atommüll und Kosten: Kein öffentlich-rechtlicher Fonds – Bundestag lehnt Oppositionsanträge ab

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Wer zahlt die radioaktive Atommüll-Zeche?

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute die beiden Anträge von LINKEN und GRÜNEN abgelehnt, die Finanzierung der Atommülllager-Kosten durch die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zu regeln. Stattdessen will die große Koalition nun zunächst eine Kommission einrichten, die sich mit der Frage befassen soll. „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen“, heißt es zur Aufgabenstellung dieser Kommission.

Auf der Homepage des Bundestags war zu den Anträgen von Linken und Grünen zu lesen:

„Linke: Geld für Atommüllfolgekosten sichern

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht.

Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.

Grüne wollen öffentlich-rechtlichen Fonds 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können.

Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von Atomkraftwerksbetreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen „inakzeptabel“.“

Der Atommüll und das Nationale Entsorgungsprogramm – Atomgesetz geändert

Der Bundestag hat – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – die 14. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Mit ihr wird das von der EU-Kommission in einer Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ rechtlich festgeschrieben. Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter übernahm für den erkrankten Hubertus Zdebel in der Parlamentsdebatte die Kritik an der Novelle. Darin hätten aus Sicht der LINKS-Fraktion schärfere Anforderungen an den mit der Novelle verbundenen regelmäßigen Berichten zur Lage und Entwicklung beim Umgang mit radioaktiven Abfällen formuliert werden müssen. Während erst jetzt das Atomgesetz entsprechend geändert würde, sei der Bericht bereits seit August fertiggestellt. Gegen dessen Entwurf hatte es fast 70.000 Einsprüche gegeben.

Während nun das Atomgesetz um das Nationale Entsorgungsprogramm ergänzt ist – und außerdem die Informationsrechte von Landes- und Bundesbehörden gegebenüber den Betreibern erweitert wurden – ist der eigentliche Bericht zum NaPro noch Thema weiterer Beratungen im Deutschen Bundestag. Dafür sorgt ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, der kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht worden ist.

Am 16. Dezember wird der Umweltausschuss ein Fachgespräch zu diesem Bericht durchführen. Dann werden die Schwachstellen und Mängel dieses Berichts zum Umgang mit dem Atommüll ausführlich thematisiert. Auch die „Endlager“-Kommission hat noch viel Arbeit mit dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Der Deutsche Bundestag berichtet auf seiner Homepage samt dem Video-Stream aus seiner Homepage folgendermaßen:

„Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen (Eingangslager für 500 Castoren, Anmerk HZ)

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

Atomenergie: Haushaltsanträge – Gorleben und Schacht Konrad beenden

Umfangreich ist hier über die Atommüll-Projekte im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages aus Basis des Grünbuchs des Umweltministeriums für das Jahr 2016 berichtet worden. Jetzt liegt der Haushalts-Antrag von Hubertus Zdebel und der Links-Fraktion vor, der zu den Kostenplanungen für die laufenden Atommülllager-Projekte Schacht Konrad und Gorleben Stellung nimmt.

Konkret an vier Stellen und damit nur exemplarisch, beantragen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Änderungen an den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsplanungen in Sachen Atommülllagerung:

Kapitel: 1616, Bundesamt für Strahlenschutz

Antrag: Kürzung der Titel

  • 712 22 -342 Projekt Konrad von 200 auf 60 Millionen Euro,
  • 712 23 -342 Projekt Gorleben von 30 auf 10 Millionen Euro und
  • 686 21 -342 Zuweisungen zum Salzgitterfonds von 700.000 auf null Euro

Aufstockung des Titels

  • 712 27 -342 Standortauswahlverfahren von 2,5 auf 3,5 Millionen Euro

In der Begründung heißt es:

„Die dauerhafte Lagerung aller Arten von Atommüll ist bis heute komplett ungelöst. ASSE und Morsleben zeigen, dass ohne wissenschaftliche Kriterien für die Lagerung und ohne Alternativenvergleich unterschiedlicher Standorte eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle nicht möglich ist.

Dies trifft auch für das geplante Atommüllendlager im Schacht Konrad für die Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle zu. Der Standort ist ungeeignet, weil auch er ohne jeden Alternativenvergleich politisch festgelegt worden ist und obendrein nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspricht.

Ebenso ist der Salzstock in Gorleben für die dauerhaft sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet. Statt der jetzigen Offenhaltung sollte Gorleben als Standort aufgegeben und vollständig verfüllt werden.

Die Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfälle im Rahmen des Standortauswahl-gesetzes hat bislang gezeigt, dass das Standortauswahlgesetz überarbeitet werden muss. Auch hat sich gezeigt, dass die gesetzlich maximale Frist bis zur Erstellung eines Berichts Ende Juni 2016 bei weitem nicht ausreichen wird, um in angemessener und notwendiger Weise die Probleme bei der Atommülllagerung mit dem Ziel der Entwicklung von wissen-schaftlichen Kriterien umfassend zu erreichen und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung eines gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung zu leisten. Dazu hat die Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ beigetragen, in dem die Bundesregierung zusätzliche Themenstellungen in die Arbeit der Kommission eingebracht hat. In der Summe ergibt sich die Notwendigkeit, unmittelbar im Anschluss an die Arbeit der jetzigen Kommission Anschlussprojekte zu definieren, die die bisherige Arbeit in geeigneter Weise fortsetzt. Dazu hat die Kommission inzwischen Beratungen aufgenommen.“

Atommüll: Wer zahlt die Zeche? Ein Gesetz, eine neue Kommission und nichts ist sicher

AtomtransporteAtlanticCartier-HH-Hafen03052014-FotoDirkSeifert-02Wer zahlt die Zeche für die Atommülllagerung? Die Bundesregierung hat nun beschlossen, ein Gesetz zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne auf den Weg zu bringen. Außerdem soll eine weitere Atom-Kommission (Besetzungsliste siehe unten) sowie ein „Staatssekretärsausschuss Kernenergie“ eingesetzt werden. Die Besetzung der Kommission zeigt die Richtung: Es wird um Verständnis für die schwere Lage der Konzerne gerungen und am Ende werden zumindest Teile der Kosten nicht mehr bei den Atombetreibern liegen. Natürlich nach harten Verhandlungen! Vor wenigen Tagen hatte das Wirtschaftsministerium das vollmundig als „Crashtest“ bezeichnete Gutachten zur Überprüfung der Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen bei den Konzernen veröffentlicht und behauptet: Alles sei sicher. Das aber ist leider nicht zutreffend.

Atom-Rückstellungen nicht sicher

Auch wenn Wirtschaftsminister Gabriel vor wenigen Tagen Entwarnung meldete. Die Entsorgungs-Rückstellungen bei den Atomkonzernen sind keineswegs sicher, sondern mit enormen Risiken behaftet. Darauf verweisen Wolfgang Irrek und Michael Vorfeld im Handelsblatt vom 13. Oktober, wo sie u.a. feststellen:

„Zuzustimmen ist den Stresstest-Gutachtern in ihrer Aussage, dass die Finanzierung des dicken Endes der Atomkraft unsicher sei. Auch wenn die Vermögenswerte der Konzerne derzeit noch gerade ausreichen, ihre gesamten Verpflichtungen einschließlich der Pensionszusagen zu decken: Entscheidend ist nicht die heutige Substanz, sondern das, was an Nettoeinnahmen in Zukunft realisiert wird. Doch welchen Cashflow können wir erwarten? Sind die fossilen Kraftwerke in ihrer Summe wirklich noch 15,5 Milliarden Euro wert, wie es die Wirtschaftsprüfer berechnet haben? Wir wissen außerdem nicht, welche Kostensteigerungen auf die Atomwirtschaft noch zukommen. Die Stresstest-Gutachter rechnen damit, dass die noch zu tätigenden Auszahlungen für Rückbau und atomare Ewigkeitslasten zwischen heute geschätzten 47,5 und bis zu 182,3 oder sogar über 300 Milliarden Euro betragen könnten. Als Rückstellungen bilanziert sind die Verpflichtungen bisher mit ihrem Barwert von 38,3 Milliarden Euro. Die Gutachter sagen selbst: „Das Risiko, dass über die Gesamtdauer der Entsorgung … eine Unterdeckung eintritt, liegt … deutlich über 25 Prozent.““

Neue Atom-Kommission soll Konzerne schützen

Nach der Atommüll-Kommission kommt nun die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) an den Start. Wozu aber soll die gut sein? Seit Jahrzehnten wird aus guten Gründen – auch vom Regierungspartner SPD – immer wieder der öffentlich-rechtliche Fonds benannt, denn es braucht, um den Atomunternehmen die Kontrolle über die Milliarden-Beträge abzunehmen und gleichzeitig die Finanzmittel dauerhaft zu sichern. Zum wiederholten Male haben Grüne und Linke entsprechende Anträge im Bundestag laufen (die am kommenden Freitag Thema im Deutschen Bundestag sind!).

Doch statt nun endlich und mit Jahren Verspätung diesen Fonds einzurichten, sieht Wirtschaftsminister Gabriel samt Regierung die nächste Schleife und richtet eine Kommission ein. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich angesichts der laufenden Debatte über angeschlagene Atomkonzerne, wachsende Atommüll-Lager-Kosten und einer vermeintlichen Mitverantwortung des Staates auszumalen, was die Kommission am Ende hervorbringen wird: Nochmals Erleichterungen für die Atomkonzerne.

Die Bundesregierung macht das im Grundsatz auch in den ergänzenden Informationen zur neuen Kommission klar: „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen.“

Zusätzlich zur Kommission wird auch ein „Staatssekretärsausschuss Kernenergie“ auf den Weg gebracht, der mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes besetzt sein wird. „Der Staatssekretärsausschuss soll die Arbeit der Kommission begleiten und ihren Bericht auswerten. Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs soll dem Staatssekretärsausschuss bis Ende Januar 2016 eine Empfehlung vorlegen.“

Seit langem wird hinter den Kulissen zwischen Regierung und Konzernen gesprochen. Hin und wieder bekommt man davon etwas mit. Da werden Konzern-Klagen gegen den Atomausstieg gegen die Verpflichtung, dauerhaft für die Atommüllkosten verantwortlich zu sein verrechnet, verschoben… Da wird über die Mitverantwortung des Staates sinniert, der die armen Konzerne in die Atomenergie getrieben habe und ihnen dann mit dem überraschenden Ausstieg die Möglichkeit genommen habe, die Entsorgungs-Rückstellungen zu erwirtschaften. RWE-Vorstände meinen daher, dass dafür dann eben auch die Unternehmen nicht aufkommen müssten. Am Ende des Geschachers könnte dann etwas stehen wie: Die Atomkonzerne stecken die bis heute rechnerisch vorhandenen Rückstellungen von 38 Mrd. Euro in eine Stiftung, werden von allen weiteren Nachforderungen befreit und sind dafür so nett, wenig aussichtsreiche Verfassungsklagen gegen den Atomausstieg zurück zu ziehen.

Haftung und Zahlungsverpflichtung in vollem Umfang erhalten!

Damit das nicht so kommt, braucht es jetzt Einmischungen. Der BUND reagiert heute mit einer PM: „BUND: Nachhaftungsgesetz ist nur ein guter erster Schritt. Jetzt muss es um die Sicherung der Atom-Rückstellungen gehen! Neue Kommission muss Verursacherprinzip durchsetzen!“

Dort fordert Thorben Becker, BUND Atom-Experte: „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt zur Absicherung der Haftung der AKW-Betreiber für den Rückbau der AKW und die Lagerung des Atommülls sein. Es bleibt auch nach dem am Wochenende veröffentlichten „Stresstest“ ungeklärt, ob die vorhandenen Atom-Rückstellungen ausreichen, um dies alles zu bezahlen. Denn es fehlt nach wie vor eine unabhängige Kostenschätzung vor allem was die Kosten der Lagerung des Atommülls angeht. Und es bleibt das Risiko, dass die Energie-Konzerne insolvent werden oder die erforderlichen Geldsummen am Ende nicht aufbringen können. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend weitere Schritte einleiten, damit die Rückstellungen der Konzerne gesichert und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Der Fonds soll vor allem vorhandene Rückstellungen sichern. Die AKW-Betreiber müssten jedoch auch für zu erwartende Kostensteigerungen haften.

Wir fordern die heute neu eingesetzte „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ auf, schnell einen Vorschlag vorzulegen, wie konkret die Überführung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgen kann. Die Vorschläge der Kommission müssen absichern, dass die Abfallverursacher für sämtliche Folgekosten der Atomenergie aufkommen. Eine Aufweichung der Verursacherprinzips darf es nicht geben.“

Zusammensetzung Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)

1. Ole von Beust (CDU)
2. Jürgen Trittin (Grüne)
3. Matthias Platzeck (SPD)
4. Michael Fuchs (CDU/CSU)
5. Monika Griefahn (Ex SPD Umweltministerin)
6. Ulrich Grillo, BDI-Präsident
7. Reiner Hoffmann, DGB-Chef
8. Georg Milbradt (ex Ministerpräsident, CDU)
9. Georg Nüßlein (MdB CSU)
10. Matthias Platzeck (SPD)
11. Ute Vogt (SPD)
12. Ralf Meister (Bischof)
13. Hartmut Gaßner, (AR-Vorsitzende Genossenschaft „BürgerEnergie Berlin“ (BEB))
14. Regine Günther, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik des WWF Deutschland
15. Gerald Hennenhöfer, ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im BMU,
16. Simone Probst (Grüne)
17. Werner Schnappauf, früherer CSU-Umweltminister
18. Hedda von Wedel (CDU, ehemaliges Mitglied des Bundesrechnungshofs)
19. Ines Zenke (Rechtsanwältin, Becker, Büttner, Held)

Stilllegung AKW Unterweser in Esenshamm: Antragsunterlagen ausgelegt – jetzt Einwendungen unterschreiben!

radioaktivDie Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des AKWs Unterweser in Esenshamm sowie des Neubaus eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ist am 1. Oktober angelaufen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dies auf seiner Homepage veröffentlicht. Anders als bei den Genehmigungsverfahren in den ebenfalls grün-geführten Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellt Niedersachsen eine umfassende Menge von Daten auf seiner Homepage online. Die Daten und Erläuterungen (Datum 12.10.2015) sind gleich unten dokumentiert, inkl. der Links zu den veröffentlichten Dokumenten (Links zum Server des NDS-Umweltministeriums). Auch der Rückbau von Atomkraftwerken birgt Gefahren in sich. So will E.on den Rückbau beginnen, obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Reaktor lagern. Daher rufen Bürgerinitiativen auf, Einwendungen zu erheben.

Nur durch die Einwendungen können Bedenken, Fragen, Anregungen in das laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die Antrags-Unterlagen liegen noch bis zum 30. November aus. Bis dahin müssen auch die Einwendungen bei der Behörde eingegangen sein. In einem zweiten Schritt werden die vorgebrachten Einwendungen dann in einem Erörterungsverfahren diskutiert.

 

Dokumentation der Ankündigung durch das Umweltministerium Niedersachsen:

Bekanntmachung und Auslegung von Antrag und Unterlagen für die folgenden Genehmigungsverfahren: – Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) sowie – Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)

Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) mit Ablauf des 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.

Vorbehaltlich des Ausgangs einer gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes gerichteten Verfassungsbeschwerde stellte die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, als Inhaberin des Kernkraftwerks Unterweser mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage; mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 erweiterte sie diesen Antrag dahingehend, den Abbau bereits mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen beginnen zu wollen.

Ausweislich der Antragsunterlagen plant die Antragstellerin den direkten Abbau in zwei atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphasen und den anschließenden konventionellen Abriss der Anlage bis zur „grünen Wiese“.

Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) durchzuführen. Dabei ist für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau gemäß Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die nach § 2a AtG unselbständiger Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.

Für die Zwischenlagerung aller während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfallmassen reichen die derzeit am Standort vorhandenen Lagerkapazitäten nicht aus. Aus diesem Grund stellte die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beim hierfür zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen Antrag nach § 7 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq in einem zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) [„Betrieb“]. Das Lager Unterweser für radioaktive Abfälle soll demnach der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zur Abgabe an ein Bundesendlager dienen. Bei den einzulagernden Abfällen soll es sich um Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser, um Abfälle, die beim Betrieb der bereits am Standort vorhandenen externen Lagerhalle Unterweser (LUW) und des bereits am Standort vorhandenen Zwischenlagers (ZL)-KKU als auch bei dem beantragten Lager Unterweser für radioaktive Abfälle anfallen, sowie um weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH handeln. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH sollen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des LUnA ausmachen.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager Unterweser für radioaktive Abfälle ist gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG ebenfalls nach den Regelungen der AtVfV durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind.

Für die geplante Errichtung des LUnA und die damit verbundene Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes ZU5 sind zwei Baugenehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Bauanträge nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) wurden am 11. März 2015 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Wesermarsch gestellt. Auch für die Errichtung des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle ergibt sich aus Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Errichtung und den Betrieb des LUnA wird zusammengefasst durchgeführt; die federführende Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der atom- bzw. strahlenschutzrechtlich nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und baurechtlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowohl das Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA am 23. September 2015 jeweils bekannt gemacht.

Es erfolgten die beiden folgenden Bekanntmachungen:

Bekanntmachung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (KKU) ReadSpeaker

Bekanntmachung für Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (LUnA) ReadSpeaker

Die Verfahrensdetails zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können diesen Bekanntmachungen entnommen werden.

In der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. November 2015 werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen bei folgenden Behörden ausgelegt:

  • des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, montags bis donnerstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 12.00 Uhr,
  • des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405 (4. Stock), montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Rathaus Rodenkirchen, Raum 24, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags und dienstags 13.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr,
  • der Stadt Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Zimmer 77, montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr,
  • der Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, im Rathaus, Fachbereich Bauservice, Zimmer-Nr. 021, montags und donnerstags 8.30 bis 16.00 Uhr, dienstags 08.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 13.00 Uhr,
  • der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer des Fachbereiches 3 der Gemeindeverwaltung, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Die Unterlagen Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), Artenschutzfachliche Betrachtungen, Artenprotokolle und Natura 2000-Verträglich­keitsprognose, die für beide Vorhaben ausgelegt werden, umfassen diese Vorhaben, um die Darstellung von Wirkzusammenhängen nicht auseinanderzureißen; die einzelnen Vorhaben werden in diesen Unterlagen differenziert dargestellt.

Einwendungen gegen die Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und an die Adresse Einwendugen_KKU@mu.niedersachsen.de zu richten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird für beide Vorhaben ein gemeinsamer Erörterungstermin stattfinden, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit Vertretern der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert werden. Der Erörterungstermin wird in der gleichen Weise wie die Vorhaben bekannt gemacht werden.

Auf Basis der von der Antragstellerin gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, der Einwendungen und Äußerungen Dritter, der Stellungnahmen zugezogener Sachverständiger sowie eigener Prüfung werden die Genehmigungsbehörden für die beiden UVP-pflichtigen Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU bzw. Errichtung und Betrieb LUnA jeweils eine zusammenfassende Darstellung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern erstellen.

Die zusammenfassenden Darstellungen und die auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertungen werden als unselbständiger Teil in den weiteren Genehmigungsverfahren bzw. bei Genehmigungsentscheidungen bezüglich des Vorhabens Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhabens Errichtung und Betrieb LUnA berücksichtigt werden.

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