Atomland Niedersachsen. Die zuständige Atomaufsicht hat jetzt einen Bericht über ihre Tätigkeit zur Kontrolle und Genehmigung der zahlreichen Atom(müll)-Anlagen vorgelegt. Die Karte aus dem Bericht zeigt die Standorte. Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND haben alle bundesdeutschen Atomstandorte mit weiteren Informationen als Atommüllreport online.
Erstmals legt die niedersächsische Atomaufsicht im Umweltministerium einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Im Dezember 2015 veröffentlichte sie einen über 100 Seiten starken Bericht für das Jahr 2014. Damit will das Ministerium unter Leitung von Stefan Wenzel einen Beitrag zur „Förderung der Transparenz“ leisten, heißt es in der Pressemeldung zur Veröffentlichung. Insgesamt 20 Atomanlagen werden von dem niedersächsischen Ministerium überwacht. Dafür stehen lediglich 48 Stellen zur Verfügung, wie es in dem Bericht heißt.
Nach der Vorlage eines „Sorgenberichts“ – in dem alle Atommüllstandorte der Bundesrepublik ausführlich dargestellt wurden – haben Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände wie der BUND diesen Bericht mit weiteren Informationen als Atommüllreport online veröffentlicht.
Zu den Atomanlagen in Niedersachsen – die in dem Bericht aufgeführt werden (Link zur PM des NMU) – gehören die noch in Betrieb befindlichen AKWs in Grohnde und Lingen (Emsland), die abgeschalteten Meiler in Lingen, Stade und Esenshamm (Unterweser). Außerdem die ebenfalls in Lingen befindliche Uran-Brennelementefabrik der AREVA, die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben (PKA), das (Castor-)Transportbehälterlager Gorleben sowie die Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll in Lingen, Esenshamm und Grohnde. Außerdem der Siemens Unterrichtsreaktor 100 der Universität Hannover (SUR 100), das Abfalllager Gorleben, das Lager für radioaktive Abfälle Stade, das externe Zwischenlager Unterweser (LUW), Lager für radioaktive Abfälle auf dem Betriebsgelände nordwestlich des KKU (LUnA), das Zwischenlager Braunschweig der PTB, die Produktions- und Konditionierungsbetriebe für radioaktive Stoffe der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG, Braunschweig (EZN / GE) sowie Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen (LNI). Hinzu kommen die Atommüll-Lager in ASSE, Konrad (in Bau) und Gorleben.
Alle diese Anlagen werden von den lediglich 48 Stellen in fünf Referaten (was vermutlich ein paar mehr MitarbeiterInnen bedeutet, da Teilzeitstellen auf volle Stellen umgerechnet werden) überwacht. Hinzu kommt, dass diese MitarbeiterInnen – wie der Bericht ausführlich darlegt – in einem umfangreichen System zwischen Fortbildungen und Arbeitskreisen im Bund eingebunden sind. Für die Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten bedient sich die Atomaufsicht in den meisten Fällen externer Gutachter, z.B. vom TÜV Nord und anderen.
AKW Lingen – Prototyp der Meiler in Brunsbüttel, Krümmel etc. Seit 1977 stillgelegt. Nun soll die atomare Erblast abgebaut werden. Foto: Betrieber RWE
Noch kurz vor Weihnachten hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit dem Genehmigungsbescheid 1/2015 (Abbau [Teilprojekt 1]) die erste atomrechtliche Genehmigung für den Abbau des Uralt-Atomkraftwerks Lingen erteilt. Mit dem Bau dieser Anlage war 1964 begonnen worden. 1977 wurde die Anlage nach einem schweren Störfall dauerhaft abgeschaltet und über Jahrzehnte „sicher verschlossen“. Nach Angaben von RWE ist die Entscheidung zum Rückbau bereits 2008 getroffen worden. Für den Abriss ist ein Zeitraum von 20 Jahren geplant.
Wikipedia fasst die jetzt erteilte Genehmigung so zusammen: „Mit dem Genehmigungsbescheid vom 21.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die erste atomrechtliche Teil-Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt. Die Genehmigung regelt insbesondere den Abbaubetrieb, den Abbau der nicht kontaminierten und der kontaminierten Anlagenteile und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen. Für den Abbau der aktivierten Anlagenteile ist eine weitere atomrechtliche Genehmigung erforderlich. Der anschließende konventionelle Abriss nach Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung bedarf keiner weiteren atomrechtlichen Genehmigung. Nach den Planungen der Betreiberin des Kernkraftwerks Lingen soll der Abbau etwa zwanzig Jahre dauern.“
Der Neuen Osnabrücker Zeitung ist zu entnehmen: „Im Dezember 2008 hat RWE den Antrag auf Aufhebung des sicheren Einschlusses und Genehmigung zum Abbau der Anlage gestellt, dem jetzt stattgegeben wurde. Abgebaut werden soll die Anlage in drei Teilprojekten, deren letztes der Abbruch der Gebäude sein wird.“
Vorgesehen ist, anfallenden Atommüll in das geplante Atommülllager Schacht Konrad zu transportieren. Dieses Lager aber verzögert sich seit Jahren, weil es beim unterirdischen Ausbau immer neue Probleme gibt. Vor 2022/24 wird mit einer Inbetriebnahme derzeit nicht gerechnet. An anderen AKW-Standorten entstehen daher im Rahmen der laufenden Stilllegungen neue Zwischenlager auch für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle.
Neben der Brennelemente-Fabrik der AREVA ist in Lingen ein weiterer Atomreaktor noch in Betrieb. Das AKW Emsland ging 1988 in Betrieb und hat noch bis 2022 eine entsprechende Genehmigung.
„Mit dem Genehmigungsbescheid 1/2015 (Abbau [Teilprojekt 1]) vom 21.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die erste atomrechtliche Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt.
Auf Workshops der Atommüll-Kommission diskutieren junge Erwachsene die Atommülllagerung hochradioaktiver Abfälle für die Ewigkeit. Die Journalistin Juliane Dickel war dabei und schreibt über ihre Eindrücke auf umweltFAIRaendern.de. Foto: Juliane Dickel
Atommüll für die Ewigkeit lagern? Eine Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags sucht eine Antwort, wie und wo das gehen soll. Der Prozess beansprucht, die Suche nach einem „Endlager“ mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und in Richtung eines gesellschaftlichen Konsenses zu betreiben. Doch das „gesellschaftliche Spaltprodukt“ Gorleben ist immer noch im Verfahren und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist umstritten. Nicht nur, weil zahlreiche Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen die Mitarbeit in der Kommission ablehnten. Einen „Workshop mit jungen Erwachsenen“ der im November in Kassel stattfand, hat sich die (junge) Journalistin Juliane Dickel angeschaut. umweltFAIRaendern.de bringt ihren Bericht, der in wenigen Tagen auch auf ihrer Homepage erscheinen wird. „Junge Leute und Atommüll: „Endlagerkommission übt Beteiligen – Engagierter Beteiligungsdiskurs ohne Realitätsbezug““ weiterlesen
Atommüll dauerhaft lagern? Aber wie und wo? Gorleben bleibt als Standort immer noch im Suchverfahren. Jetzt wird in der Atommüll-Kommission immer schärfer über Kriterien gerungen, was wissenschaftlich erforderlich ist – und was nicht.
Atommüll-Dauerlager im Salzstock von Gorleben? Das ist immer noch nicht vom Tisch und die Atommüll-Kommission und ihre AG 3 über die Kriterien zur Lagerung nähert sich nun einer der wesentlichen Fragen: Wird Gorleben aus der Suche entlassen, damit ein gesellschaftlicher Konsens für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle eine Chance bekommt oder bleibt es bei der Politik alten Stils mit neuen Mitteln? Ein Brief des CDU-Abgeordneten Steffen Kanitz an die AG 3 und die Kommission erzürnt jetzt die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Darin geht es um „geowissenschaftliche Kriterien“. Mit der Frage um „objektive Kriterien“ beginnt jetzt das Ringen um Gorleben.
Es geht in dem Schreiben von Kanitz (PDF) u.a. um die Frage, in welcher Tiefe der einschlusswirksame Gebirgsbereich mindestens liegen muss, um für die Auswahl als Standort für ein unterirdisches Atommüll-Dauerlager in Frage zu kommen. Damit ist der Bereich gemeint, der den wesentlichen Schutz sicher stellen soll, dass die eingelagerte Radioaktivität keinen Weg in die Umwelt findet.
Kanitz kritisiert: „Die hier aufgestellte Forderung nach einer mindestens 600 m liegenden Tiefenlage des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches bei Salzstöcken (300 m Salzschwebe plus 300 m nichtsalinares Deckgebirge) ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar abgeleitet und deshalb nicht sachgerecht.“ Damit bezieht er sich auf die Drucksache K-Drs./AG3-43, Seite 2 ff.: „Ergänzung der Mindestanforderung „Teufenlage des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ von Detlef Appel vom 21. Oktober 2015.
Die BI Lüchow-Dannenberg nimmt den Brief von Kanitz zum Anlass und spricht von einem „Heftigen Kampf um´s Deckgebirge: Die CDU will Gorleben im Topf belassen“. umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM gleich im Anschluss.
Mit einer öffentlichen und auf der Bundestagsseite im Stream live ausgestrahlten Doppelsitzung am kommenden Freitag und Samstag (pdf, Links zu den Tagesordnungen) in Berlin, steigt die Atommüll-Kommission u.a. in die erste Debatte um Entwürfe für einen Entwurf zum Bericht ihrer Arbeit ein, der bis Ende Juni 2016 fertig gestellt sein soll und ab ca. Februar/März einer öffentlichen Debatte unterzogen werden soll. Am Freitag wird auch die Bundesumweltministerin Hendricks an der Kommissions-Sitzung teilnehmen.
BI: „(12. Dezember 2015) Mal offen, mal verdeckt wird in der Endlagerkommission der Streit um Gorleben geführt. Gegenwärtig ringt die CDU um geologische Abwägungskriterien, die den Salzstock Gorleben im Topf belassen, flankiert wird es von politischen Vorabentscheidungen wie jüngst in der Absprache zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und dem bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), Gorleben in jedem Fall bei einer Evaluation des Standortauswahlgesetzes nicht fallen zu lassen.
Die Stellungnahme von Steffen Kanitz (CDU) – Kommissionsdrucksache AG 3-57 – zu der Frage, ob einem Deckgebirge über einem Wirtsgestein hinsichtlich des sicheren Einschlusses von hoch radioaktiven Abfällen von Bedeutung ist, ist für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) so ein Beispiel, wie ohne Nennung Gorlebens eben doch nur das Festhalten an Gorleben gemeint ist. Am Ende dieser Woche, am 17. und 18. Dezember, wird die Arbeitsgruppe der Endlagerkommission, die die Endlagerkriterien erarbeitet, gewichtige Vorentscheidungen treffen.
Für eine Million Jahre soll der Müll möglichst sicher gegenüber der Biosphäre abgeschirmt werden. Bekanntlich gibt es über dem Salzstock Gorleben auf 7,5 Quadratkilometern keine wasserabweisende Tonschicht. “Bei der Verengung der Debatte auf tiefengeologische Endlager spielt es eine Rolle, ob die Umgebung eines Wirtsgesteins, sei es Ton, Granit oder Salz, eine zusätzliche Barriere darstellt”, schreibt die BI. Nun gibt es in Teilen der norddeutschen Tiefebene das Problem, dass für einen solchen Zeitraum mit 10 Eiszeiten zu rechnen ist, die das Deckgebirge über aufsteigenden Salzstöcken wegrasieren können und dass es wegen der Permafrostrisse wie in Gorleben Wasserwegsamkeiten geben kann.
“Ein Deckgebirge als Sicherheitsbarriere ist unverzichtbar. Doch Gebiete, die von einer Eiszeit berührt werden, müssen raus aus einem Suchverfahren. Stattdessen wird in der Kommission darüber gestritten, ob dem Deckgebirge überhaupt eine Bedeutung zukommt oder ob das Deckgebirge 300, 500 oder 600 Meter stark sein muss”, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Ehmke: “Angesichts der sehr unterschiedlichen Eigenschaften der Wirtsgesteine wie Elastizität oder Sprödigkeit mutet es darüberhinaus schon sehr merkwürdig an, einheitliche Bewertungsparameter einzufordern, wie es Steffen Kanitz macht. Da neuerdings geplant ist, ein Mischlager einzurichten und dabei die Gasentwicklung in einer solchen Deponie ein zusätzliches Problem ist, mutet das Gefeilsche um die Rolle des Deckgebirges, nur um Gorleben weiter fortschleppen zu können, schon grotesk an.”
Nicht nachvollziehbar ist für die BI, dass die Kommission sich mehrheitlich auf den Standpunkt stellt, allein tiefengeologische Lagerstätten böten die lange Sicherheit, Alternativen – beispielsweise die Lagerung in tiefen Bohrlöchern – wurden verworfen.“
Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.
Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.
Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.
Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.
Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.
Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“
Öffentlichkeit muss beteiligt werden
Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.
Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.
(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.