Kriterien für die Atommülllagerung – Ein Workshop in Bildern

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Kriterien für ein Atommüll-„Endlager“ und wie weiter mit der Kommission? Talkrunde am Ende des Workshops letzten Samstag in Berlin.

Am Freitag und Samstag letzter Woche führte die Atommüll-Kommission einen Workshop zum bisherigen Stand der Debatte um die Kriterien für die Atommülllagerung durch. Rund 200 Gäste nahmen an der Tagung in Berlin teil. Über die Eröffnung und die wichtigsten Links zum Thema informierte umweltFAIRaendern hier: Atommüll möglichst sicher lagern – aber wie: Die Kriterienwahl. Hier folgen nun bebilderte Eindrücke von der Tagung. Die Beiträge, die auf dem Workshop von zahlreichen ReferentInnen gehalten wurden, werden in den nächsten Tagen folgen, sobald die Kommission diese zusammengestellt hat.

Infotour Fukushima mahnt: Atommüll für die Ewigkeit – Zdebel unterwegs in BaWü

Vom 10. – 12. Februar, wenige Wochen für dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima, besucht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die in Baden-Württemberg gelegenen Atom(müll)standorte in Philippsburg und Neckarwestheim im Rahmen einer Infotour. Außerdem wird er in Schwieberdingen sein. Dort sollen die freigemessenen niedrig strahlenden Abfälle aus dem Rückbau der abgeschalteten Atommeiler deponiert werden. Zdebel, der auch Mitglied der „Endlager-Kommission“ ist, will vor Ort mit den BürgerInnen über die Probleme der Atommülllagerung sprechen.

Info-Veranstaltungen, Februar 2016

  • Mittwoch, 10.,19 Uhr,  Pizzeria In2Due, Markgröninger Str. 33, 71701 Schwieberdingen
  • Donnerstag 11., 19 Uhr Genusswerkstatt, Rauchstr. 3, 74076 Heilbronn
  • Freitag 12.,19 Uhr Gästehaus Rotes Tor, Rote-Tor-Straße 52, 76661 Philippsburg
  • Infoflyer zum Download und Weiterverbreitung „Atommmüll für die Ewigkeit“ (PDF)

„AKWs kann man abschalten, den Atommüll aber nicht. Und weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle und schon gar nicht für die hochradioaktiven gibt es derzeit gesicherte Lagerstätten, in denen dieser Atommüll für eine Million Jahre abgeschirmt von Mensch und Umwelt aufgewahrt werden kann“, sagt Zdebel. „Vor Ort an den AKW-Standorten wächst daher die Sorge, sie könnten ungewollt zu Endlagern werden. Das ist verständlich, denn klar ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle sehr viel länger dauer wird, als bislang offiziell behauptet. Wir müssen uns ernsthaft sorgen machen, wie wir einen möglichst sicheren Umgang bei der Atommülllagerung hinbekommen. Nicht erst bei der „Endlagerung“, sondern schon jetzt beim Rückbau der AKWs und der Zwischenlagerung.“

„Buttons“ für die Werbung (Facebook etc.) zu den Veranstaltungen:

neckarwestheim06042016Anläßlich des fünften Jahrestages der anhaltenden Katastrophe in Fukushima rufen zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Organisationen bundesweit zu Aktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf. In Süddeutschland findet eine der größeren Demonstrationen statt am:

Sonntag, 06.03.2016, 13 Uhr,
Treffpunkt ist der Bahnhof Kirchheim/Neckar.

Die Demo geht zum Atomkraftwerk Neckarwestheim unter dem Motto: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle!Atomausstieg sofort! Regenerative, dezentrale Energiewende jetzt!“

Alle Infos hier: Fünf Jahre Atomkatastrophe Fukushima:

Die Atommüllkommission – eine Sitzung und ein paar Beschlüsse

A-muell-KommissionHeinenEsser-Mueller-102015Im größer werdenden Dschungel der Debatten und Papiere in der Atommüll-Kommission wird es selbst für Eingeweihte immer schwieriger nachzuvollziehen, was da gerade eigentlich läuft und passiert. Da ist es zumindest eine kleine Hilfe, wenn es mal ein paar Zusammenfassungen gibt, z.B. mit einer Pressemeldung der Kommission selbst oder in einer knappen Darstellung des BUND. Sogar einen Eklat könnte man verpassen, den es neulich in der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben haben soll. Jedenfalls für Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung. Kleiner Tipp: Die Umweltstiftung sucht ab März 2016 eine/n Referentin/Referenten im Bereich Bürgerbeteiligung (Greenjobs).

Jürgen Voges, Pressesprecher der Kommission, berichtet von der letzten Sitzung, dass man sich nun auf eine Definition für den Begriff „bestmögliche Sicherheit“ bei der „Endlagersuche“ verständigt habe. Auf dieser Basis müssen nun die AG2 zur Evaluation des StandAG schauen, welchen Handlungsbedarf es gäbe. Die PM der Kommission ist gleich unten zu finden. Eine längere Debatte gab es z.B. auch über die Frage, wer Träger der neuen Behördenstruktur samt „Bundes-Gesellschaft für Kerntechnische Entsorgung“ (BGE) werden soll. Bislang schien klar, dass die künftig wieder zu 100 Prozent staatliche BGE beim Umweltministerium angesiedelt wird. Doch es gab eine heftige Debatte, ob nicht das Wirtschaftsministerium eher zuständig sein solle. Mit 8-6-3 fiel die Entscheidung nicht im Konsens, sondern eher in einem Kopf-an-Kopf-Rennen für das BMUB.

Der BUND berichtet (wie gewohnt auf seiner Homepage) über die letzte Doppelsitzung der Kommission das folgende:

„Bericht von der Sitzung der Kommission am 20. und 21. Januar

In der Doppelsitzung der Atommüll-Kommission wurde letzte Woche endlich auf Initiative des BUND eine Klärung über den Begriff „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ herbeigeführt. Außerdem wurden einige Teile des Berichtsentwurfs in erster Lesung verabschiedet. Darunter auch die Berichte zu den Themen „Exportverbot“ und „Veränderungssperre“.

Standort mit der bestmöglichen Sicherheit:
Der BUND hatte in der Kommission schon länger darauf gedrängt, endlich den für das Standortauswahlverfahren zentralen Begriff „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ zu klären. Es geht darum klarzustellen, dass es ein vergleichendes Suchverfahren durchgeführt wird und das auch bei der Auswahl zwischen mehreren potentiell geeigneten Standorten ein mehr an Sicherheit den Ausschlag geben soll. Die Kommission hat sich im breiten Konsens auf diese Definition verständigt:

„Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hochradioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.“

Diese neue Definition soll zentral an den Anfang des Berichtes der Kommission gestellt werden. Die AG 2 erhielt den Auftrag, einen Vorschlag für die Integration dieser Definition in das Strandortauswahlgesetz zu erarbeiten.

Behördenstruktur – welches Ministerium soll für die neue BGE zuständig sein?
Die Kommission hatte schon vor längerer Zeit einen Vorschlag für eine neue Behördenstruktur gemacht – die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung. Sowohl in der Bundesregierung als auch in der Kommission ist noch umstritten, welches Ministerium für die neue staatliche Endlagergesellschaft BGE zuständig sein soll. Nach intensiver Debatte sprach sich eine Mehrheit in der Kommission dafür aus, auch die BGE beim Umweltministerium anzusiedeln. Auch der BUND favorisiert diese Lösung. Die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften sprachen sich für eine Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums aus.

Kriterien: erster Entwurf und Fachworkshop
Die Arbeitsgruppe 3 stellte einen ersten Entwurf der Kriterien vor. Zentrale Punkte wie etwa die Rolle eines intakten Deckgebirges und die Notwendigkeit eines redundanten Sicherheitssystems sind noch strittig.

Derartige stellen sind ab jetzt in allen Entwürfen für den Bericht in eckigen Klammern dargestellt. Am kommenden Wochenende werden die Kriterien auf einem Fachworkshop in Berlin mit 200 Experten diskutiert.

Ein zentraler Punkt bei der Anwendung der Kriterien wurde intensiv in der Kommission diskutiert: die ungleiche Verteilung von vorhandenen geologischen Daten in Deutschland. Insbesondere von den ostdeutschen Bundesländern wurde auf dieses Problem hingewiesen. Diese zentrale Gerechtigkeitsfrage soll weiter in der Kommission behandelt werden.“

Dokumentation von der Homepage der Kommission

Standort „bestmöglicher Sicherheit“ definiert

Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) haben sich am Donnerstag, 21. Januar 2016, nach intensiver Diskussion auf eine grundlegende Definition des Begriffes „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“ geeinigt. Die Definition ist Basis für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfallstoffe und bezieht sich zudem auf Paragraf 1 des dafür grundlegenden Standortauswahlgesetzes.

Definition beschlossen

Die grundlegend beschlossene Definition lautet: „Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hoch radioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen.

Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.“

„Evaluierungsbedarf für Standortauswahlgesetz prüfen“

Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission soll auf Grundlage der Definition nun erörtern, ob sich daraus Evaluierungsbedarf für das Standortauswahlgesetz selbst ergibt. Denkbar erscheint zum Beispiel eine Überarbeitung des Paragrafen 19. Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) regte an, dort ebenfalls im Normtext ein „vergleichendes Verfahren“ zu verankern. Von einer Verwendung des Begriffs „bestmöglicher Standort“ nahm die Kommission hingegen Abstand.

Zudem begannen die Kommissionsmitglieder mit der Diskussion des ersten Teils des Abschlussberichtes. Die Beratungen sollen bei der Sitzung am Freitag, 22. Januar, fortgesetzt werden. Den Bericht muss die Endlagerkommission bis Ende Juni 2016 vorlegen. Vorher soll er noch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Der Ko-Vorsitzende der Kommission, Michael Müller, mahnte zur Eile. Die Kommission liege zwei Monate hinter dem Zeitplan, sagte Müller. (scr/21.01.2016)

Atommüll, eine Kommission und Gorleben: Alles falsch gemacht?

In Berlin tagt die Atommüll-Kommission, angeblich auf dem Weg, ein „ergebnisoffenes Suchverfahren“ samt Alternativenvergleich für die dauerhaft möglichst sichere Lagerung hochradioaktiver Abfälle vorzubereiten. Ziel sei es, dieses in einem gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Doch ausgerechnet der seit jahrzehnten umstrittene Standort Gorleben ist weiter im Verfahren. „Alles falsch gemacht!“ stellt die Bürgerinitiative Lüchow Dannenberg daher fest und veranstaltet dazu am kommenden Samstag eine Tagung, an der auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.

In einer Pressemeldung zu dieser Veranstaltung schreibt die BI Lüchow Dannenberg: „Über die Frage, was aus den Fehlern, die es in Gorleben gegeben hat und was nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages kommt, werden nun die Bundestagsabgeordneten Hiltrud Lotze (SPD), Eckhard Pols (CDU) und Hubertus Zdebel (Linke) mit dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) debattieren.

Eingeladen wurden auch die Kommissionsmitglieder. Landrat Jürgen Schulz wird die Seminarteilnehmer, Referenten und Parteienvertreter_innen begrüßen.

In der Kommission selbst geht es derzeit in die vorentscheidende Phase. Die Frage, ob die “Fehler”, die es in Gorleben gab, aufgearbeitet werden, ist dabei von erheblicher Bedeutung.“

Gorleben steht wie nur wenige andere Atomstandorte als Symbol für die heftigsten Auseinandersetzungen um die unverantwortliche Atomenergienutzung in Deutschland. Die größten Polizeieinsätze aus Anlaß der damaligen Castor-Transporte, keine Beteiligung der Öffentlichkeit, das außer Kraft setzen von Grundrechten und immer wieder Tricksereien und der Einsatz politischer Macht haben tiefe Spuren des Mißtrauens weit über die Region Gorleben hinaus hinterlassen. Gorleben sei politisch verbrannt, sagte Sigmar Gabriel zutreffender Weise vor einiger Zeit.

Die Glaubwürdigkeit des neuen Sucherverfahrens wird also in der Tat auch davon abhängen, ob und wie die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet werden. Nur so bestünde die Chance, dass diese in Zukunft nicht wiederholt werden. Und in der Tat: Es gibt kaum Anlaß, optimistisch zu sein, dass die laufende Kommission eine ehrliche Aufarbeitung der in Gorleben und anderswo begangenen Fehler, Ungerechtigkeiten, Diskriminierungen und Rechtsbrüche leisten wird. Eine wirkliche Fehleranalyse könnte nur zu dem Schluß kommen: Gorleben muss aus dem Verfahren genommen werden, wenn es gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens für die dauerhafte und möglichst sichere Atommülllagerung zu erreichen.

Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI betont: „“Diese ‘Fehler’ aber waren aus unserer Sicht nicht nur Fehler, sondern es handelte sich um einen politisch bewusst gesteuerten Prozess, Gorleben als Endlager zu realisieren, wobei die störende Öffentlichkeit, Klagen etc. ausgebremst wurden und stattdessen pseudowissenschaftlich die ‘Eignungshöffigkeit’ und später sogar die ‘Eignung’ begründet wurden – die Aktenlage ist erdrückend, eine große Hypothek und verstellt den klaren Blick auf die Nichteignung Gorlebens.”

Die BI setzt sich auch aktuell mit dem geplanten Leitbild auseinander, das in dem geplanten Bericht der Kommission enthalten sein soll. Siehe dazu hier mehr: Lernen aus Erfahrung?

Geplante Atommülllagerung? Gesicht zeigen am Schacht Konrad

P1020367Gesicht zeigen – Konrad stoppen. Auch die drei Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Hubertus, Zdebel, Jutta Krellmann und Pia Zimmermann waren heute vor Ort, als Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den weiteren Umgang mit dem geplanten Atommüllstandort P1020496darstellte. Die LINKE fordert, keine Erweiterung des Schachts und eine umfassende Überprüfung nach Stand von Wissenschaft und Forschung für den Schacht. Es braucht eine neuen umfassenden Neustart auch in Fragen der Sicherheit bei der Lagerung der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle.

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