Angebliches Fracking-Verbot im LEP NRW ist eine Mogelpackung – Nachbesserungen weiterhin zwingend erforderlich

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„Entgegen der heutigen Ankündigung von Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), wird Fracking auch im überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) der SPD-Grünen-Landesregierung keineswegs grundsätzlich verboten. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen wären in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Ich bleibe bei meiner Forderung an die Landesregierung, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird jedoch die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

Nachbesserungen am Landesentwicklungsplan NRW zwingend erforderlich, um Fracking umfassend auszuschließen

HubertusZedebl-012„Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen sind in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Dies ist exakt die Linie von SPD-Wirtschaftsminister Gerald Duin, der den systematischen Einstieg in Fracking plant. So kann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen. Ich fordere die Landesregierung auf, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird hingegen die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

SPD-Fraktionsspitze bereitet Zustimmung zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung vor

HubertusZdebel-02072015-NaPro„Offensichtlich war der durch die SPD forcierte Stopp der Fracking-Gesetzgebung kurz vor der Sommerpause nur ein Manöver, um von ihrer eigenen Verantwortung abzulenken“, erklärt MdB Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zum jetzt bekanntgewordenen Schreiben der SPD-Vizefraktionsvorsitzenden Vogt und Heil an die SPD-Fraktion zum Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung.

Zdebel weiter: „Vor der Sommerpause hatte die SPD noch gefordert, die umstrittene Expertenkommission müsse aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestrichen werden, und hatte damit das Fracking-Erlaubnisgesetz gestoppt. Jetzt soll – so Vogt und Heil – die Kommission aber im Gesetz bleiben. Ferner will die SPD offenbar andere problematische Punkte in dem Gesetzentwurf nicht weiter thematisieren. Dazu zählen unter anderem das Risiko von verseuchtem Grundwasser, die ungeklärte Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flow-Backs (Gemisch aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeit) oder das völlig unzureichend geregelte Verursacherprinzip bei entstandenen Schäden und dauerhaften Folgekosten (Ewigkeitskosten).

Damit knickt die SPD erneut vor der Industrielobby und der CDU/ CSU ein. DIE LINKE bleibt dabei: Das Fracking-Erlaubnisgesetz muss komplett gekippt werden. Wir fordern ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Das Umfallen der SPD darf nicht verwundern, denn es sind die SPD-Minister Gabriel und Hendricks, die das Fracking-Erlaubnisgesetz zu verantworten haben. Und es war ausgerechnet SPD-Umweltministerin Hendricks, die die umstrittene Expertenkommission in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hatte. Die Zustimmung der Kommission zu Fracking-Maßnahmen gilt von ihrer Zusammensetzung her als sicher. Sie soll mehrheitlich mit Vertretern Fracking-freundlicher und industrienaher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor.

Ohnehin bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch ohne Kommission ein Fracking-Erlaubnisgesetz. Denn auch schon ohne Kommission war und ist im Gesetzentwurf Fracking nach Tight-Gas, Erdöl und Erzen ohne weiteres möglich.
Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer – unabhängig davon, ob eine Expertenkommission oder der Bundestag zuständig ist.“

Bundesregierung muss Erdbebengefahr aufklären, statt totschweigen – DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Erdbebenrisiken der Erdgasförderung

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„In Kanada hat Fracking ein Erdbeben der Stärke 4,4 ausgelöst, wie die kanadische Regulierungsbehörde für die Erdöl- und Gasindustrie jüngst bekannt gab. Auch in Deutschland musste das Landesbergamt (LBEG) in Niedersachen jetzt zugeben, dass die Erdgasförderung in den Förderregionen eine drastische Zunahme von Erdbeben verursacht hat. Und damit nicht genug: Das LBEG geht davon aus, dass durch die Erdgasförderung weitere Erdbeben vorprogrammiert sind. Was wird erst passieren, wenn nach den Plänen der Bundesregierung auch noch Fracking eingesetzt wird? Wir haben daher einen umfangreichen Fragenkatalog zu Erdbebenrisiken der Erdgasförderung an die Bundesregierung gestellt und werden die Regierung dazu drängen, das Erdbebenrisiko endlich ernst zu nehmen, statt die Gefahr weiterhin totzuschweigen“, so MdB Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss.

Die Erdgasförderung, insbesondere Fracking, sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und von wissenschaftlichen Studien, z.B. aus den USA, bekannt. Die Zunahme von Erdbeben in niedersächsischen Erdgasfördergebieten zeigt, dass Industrie und Politik die Risiken bisher einfach ignoriert haben. Die Erdgaskonzerne, die jetzt mit allen Mitteln Fracking durchsetzen wollen, haben jahrelang einen Zusammenhang der Erdbeben mit ihrer Gasförderung abgestritten.

Zdebel erklärt daher weiter: „Das Erdbebenrisiko stellt eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum, wie z.B. Wohnhäuser und die öffentliche Infrastruktur dar, im Fall des Groninger Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres. Die vorliegenden wissenschaftlichen Publikationen über potenzielle und schon eingetretene Erdbeben durch die Erdgasförderung oder das Verpressen von Lagerstättenwasser in den Untergrund sowie die aktuelle Debatte über das von der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung vorgelegte Fracking-Erlaubnisgesetz zeigen: Das Thema Erdbebenrisiko durch Erdgasförderung ist dringend und erfordert mehr Transparenz sowie politische und wissenschaftliche Beschäftigung. Dies gilt auch hinsichtlich der Fragen der Prävention und der Beherrschbarkeit der Auswirkungen des Fracking-Prozesses, wenn Fracking in geologische Störungen oder in deren direkter Nähe erfolgt. Solange diese Fragen nicht einwandfrei geklärt sind, muss die Erdgasförderung dort, wo es schon zu Beben kommt, mindestens reduziert werden. Außerdem muss die Bundesregierung ihre Pläne für das Fracking-Erlaubnisgesetz stoppen.“

Die komplette Anfrage mit 36 Fragen finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/058/1805834.pdf

Keine Forschungsgelder für die Fracking-Lobby – Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

MdB Hubertus Zdebel hält am Rednerpult im Bundestag ein Stop-Fracking-Logo hoch„Das ist eine indirekte Subventionierung der Energiekonzerne“, so kommentierte Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf seine schriftliche Frage, dass sie jährlich 4 bis 5 Millionen Euro Forschungsgelder für Fracking zur Verfügung wolle, sollte das Fracking-Erlaubnisgesetz der Minister Hendricks und Gabriel (beide SPD) verabschiedet werden.

Zdebel weiter: „Hier versorgen SPD und Union wieder einmal die Wirtschaft auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Extraprofiten in Millionenhöhe. Dieses Geld fehlt für die Forschung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Auf den weiteren Ausbau der fossilen Brennstoffe zu setzen, ist der falsche Weg! Zumal ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland nicht zu erkennen ist. Zudem ist aus Fracking-Regionen in den USA und anderswo längst bekannt, dass Mensch und Umwelt durch Fracking einem ungeheuren Risiko ausgesetzt werden.

DIE LINKE fordert ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen und hat dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht.“

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