Trotz Kommissions-Beschluss zum Export-Verbot für Atommüll: In Jülich wird weiter geplant

Die „Endlager-Kommission“ hatte am 4. April ihren Beschluss für ein Export-Verbot von hochradioaktiven Brennelementen aus Forschungsreaktoren bekräftigt und konkretisiert. Klar dabei, dass vor allem der Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA verhindert werden soll. Zwar müssen die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission noch vom Bundestag umgesetzt werden, aber er steht angesichts des „Konsens-Auftrags“ der Kommission schon stark in der Pflicht. Daher hat der Atomausstiegs-Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, die Bundesregierung gefragt, ob mit Blick auf den Kommissionsbeschluss die laufenden Vorbereitungen für einen US-Export dieses Mülls denn nun eingestellt werden. Die Antwort: Der Export bleibt eine Option.

„Als gäbe es den Beschluss der Kommission zum Export-Verbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren nicht, werden die Planungen vom Betreiber in Jülich weiter geführt. Sowohl das Bundesland NRW als auch die Bundesregierung schieben die Entscheidung über den Export von 152 Castoren einfach als zulässige Variantenprüfung an den  Betreiber“, kritisiert Zdebel. „Wenn die Bundesregierung den Auftrag der Kommission ernst nimmt, dann muss sie jetzt im praktischen Handeln klar machen, dass die Exportplanungen umgehend eingestellt werden. Der US-Export von Atommüll aus Jülich war und ist keine Option einer verantwortlichen Politik im Umgang mit radioaktiven Stoffen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abg. Zdebel im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/57 (Eingang im Bundes­kanzleramt am 11. April 2016) beantworte ich wie folgt:

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung nach dem erneuten Beschluss der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zum Export-Verbot auch für bestrahlte Brennelemente aus For­schungsreaktoren (Sitzung, am Montag, 4. April 2016) insbesondere hin­sichtlich

 der laufenden Vorbereitungen für einen Export derartiger Abfälle aus Jülich in die USA, und wird sich die Bundesregierung jetzt entspre­chend für die Beendigung der noch laufenden Export-Planungen fair die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen von Jülich in die USA ein­setzen?“

Antwort

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher­heit hat am 7. September 2015 der Kommission Lagerung hoch radioakti­ver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) einen Bericht zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente aus Forschungs-, Versuchs- und Demonstrationsreaktoren vorgelegt (K-Drs./AG2-19). Dieser Bericht stellt weiterhin den aktuellen Stand der Entsorgungsplanung für diese bestrahlten Brennelemente dar.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), ehe­mals Forschungszentrum Jülich GmbH, untersucht zur Räumung des Zwi­schenlagers am Standort Jülich weiterhin drei Optionen: die Verbringung der AVR-Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus, die Verbrin­gung in die USA und die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Stand­ort.

Es soll diejenige Option umgesetzt werden, die dem Ziel der unverzüglichen Räumung des Zwischenlagers — entsprechend der aufsichtlichen Anord­nung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen — entspricht. Bei der Entscheidung sind grundsätzlich auch proliferationsrelevante Gesichtspunkte zu berücksichti­gen.

Es ist Aufgabe der JEN und der verfahrensleitenden atomrechtlichen Auf­sichtsbehörde MWEIMH zu entscheiden, welche Option dies sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Parlamentarische Staatssekretärin BMUB,

Rita Schwarzelühr-Sutter

Kommission bekräftigt Atommüll-Export-Verbot – Exporte aus Jülich in die USA sollen verhindert werden

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707Die „Endlager“-Kommission hat heute ihre Forderung nach einen Atommüll-Export-Verbot bekräftigt und konkretisiert. Anlass war ein Antrag aus Sachsen, der den bereits erfolgten Beschluss noch einmal in Frage stellen wollte. In der Debatte wurde noch einmal deutlich betont: Die einzige Ausnahme, die aus Sicht der Kommission derzeit von diesem Verbot möglicherweise zulässig wäre, ist der Forschungsreaktor in München Garching (Medizin-Forschung). Das aber nur, wenn (künftig) „unter Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen“ entsprechende Anforderungen an die Lieferungen von Brennelementen bestehen. Derzeit ist das nicht der Fall. Damit unterstreicht die Kommission auch ihre Position, dass es sonst grundsätzlich für Forschungsreaktoren keine Ausnahmen geben soll. Das betrifft vor allem den Atommüll aus Jülich, wo 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen lagern, die der Betreiber als eine Möglichkeit in die USA exportieren will.

  • Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll
  • Den Beschluss der Kommission muss die Bundesregierung allerdings erst noch in das Atomgesetz übernehmen und dazu einen entsprechenden Beschluss des Bundestages herbeiführen. Wann das sein wird, ist noch offen. Allerdings soll dieser Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

Einfach ist das sicher nicht, was sich hinter diesem Antrag bzw. Beschluss verbirgt. Der Grund für die komplexe Situation mit Blick auf Jülich: Eigentlich war der Reaktor, dessen Müll jetzt in Jülich liegt, ein Prototyp für eine neue Reaktorlinie. Der AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchs-Reaktor) wurde betrieben von zahlreichen Stromunternehmen vor allem in NRW und diente der kommerziellen Stromerzeugung. Allerdings war er als Prototyp ein Versuchsreaktor, denn es sollten aus dem Betrieb Erkenntnisse für ein Serienmodell gewonnen werden. Weder Fisch noch Fleisch? Aber kein Forschungsreaktor, denn unter diesem Begriff werden eigentlich nur Atomreaktoren definiert, die nicht Strom, sondern Neutronen für z.B. die Materialforschung erzeugen.

Erst als die Lagerung dieser Atomabfälle zum Problem wurde (Die Lagerhalle erfüllt heutige Anforderungen nicht), versuchten die staatlichen Betreiber und das Bundesforschungsministerium den Atommüll zum Forschungsmüll umzudefinieren. Denn: Atommüll aus Anlagen zur Stromerzeugung dürfen nicht exportiert werden. Atommüll aus der Forschung aber schon (weil diese oft höher angereichertes Uran benutzen, das auch atomwaffentauglich wäre).

Auf diese Problematik  reagierte die Kommission mit dem Beschluss eines grundsätzlichen Export-Verbots in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Wirtschaftsministerium.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

In der Sitzung am 4.4. hatte Sachsen diesen Beschluss noch mal versucht, auf zu machen. Hintergrund dafür: Sachsen wollte hochradiokative Abfälle aus dem Forschungszentrum Rossendorf nach Russland exportieren. Dazu gab es massive Proteste und das Bundesumweltministerium erklärte schließlich, dass dieser Export nicht in Frage komme, weil eine atomrechtlich vorgeschriebene „schadlose Verwertung“ angesichts der Zustände in der entsprechenden russischen Anlage in Majak nicht gegeben sei. Statt nach Russland wurde der Atommüll daher in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert und soll von dort aus in ein deutsches Endlager.

Der Haken daran: Während die westdeutschen Forschungsanlagen vor allem im Besitz des Bundes sind, der über das Forschungsministerium daher den maßgeblichen Anteil an den Folgekosten trägt, sind die ehemaligen DDR-Anlagen ohne Bundesbeteiligung. Daher muss das Bundesland Sachsen sämtliche Kosten für die Zwischenlagerung in Ahaus übernehmen und auch die Kosten für die Endlagerung.

Der Export nach Russland hätte das Bundesland von diesen Lagerkosten befreit. Das Export-Verbot, dass die Kommission nun verlangt, hätte also zur Folge, dass Sachsen auf den Kosten sitzen bleibt. Eine Beteiligung des Bundes, wie sie in den westlichen Bundesländern üblich ist, so die Forderung der Sachsen, wäre also angemessen. Genau das wurde nun in einer Fußnote auch in der „Endlager“-Kommission als Kompromiss zum generellen Export-Verbot vereinbart.

Die Ergänzungen zum bisherigen Beschluss:

Dokumentation des Beschlusses der Kommission vom 4.4. als Ergänzung:

Kapitel 8.5 am Ende wie folgt ergänzen:
Sollte also zum Beispiel in einem bestimmten Fall ein ausländischer Staat seine Lieferung von Kernbrennstoffen für einen Forschungsreaktor in Deutschland unter Non-Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen davon abhängig machen, dass die bestrahlten Brennelemente später an den Lieferstaat zurückzugeben sind, so wäre dies unbeschadet eines generellen Exportverbots im Interesse der Sicherstellung der Forschung in Deutschland zu ermöglichen.1

1 Das Land Sachsen weist auf die besondere Situation der stillgelegten
Forschungsreaktoren des Forschungszentrurns Rossendorf hin, deren
bestrahlte Brennelemente nicht wie vorgesehen nach Russland
exportiert werden konnten. Sie werden deshalb im
Transportbehälterlager Ahaus zwischengelagert. Der Bund wird
gebeten, dieser Belastung in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

Gegen Atommüll-Exporte in die USA – Anti-Atom-Initiativen starten Einwendungs-Kampagne

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Hochradioaktiver Atommüll in Castor-Behältern soll aus Jülich und möglicherweise auch aus Ahaus in die USA abgeschoben werden. Gegen das laufende Verfahren in den USA sammeln Anti-Atom-Gruppen jetzt Einwendungen. Foto: Betreiber

Anti-Atom-Initiativen haben einen Aufruf gegen den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich und möglicherweise dem Zwischenlager in Ahaus in die USA gestartet. Dort läuft zur Zeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung für derartige Atomtransporte. Dazu haben die Anti-Atom-Initiativen eine Sammel-Einwendung gestartet, die sich an die zuständige US-Energiebehörde richtet. „In diesen Sammeleinwendungen äußern sie Bedenken gegenüber amerikanisch-deutschen Plänen, rund 1 Million deutscher Kugelbrennelemente aus den kommerziellen Atomkraftwerken AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) Jülich und THTR (Thorium-Hochtemperatur-Reaktor) Hamm-Uentrop in Savannah River Site (USA) zu lagern und wiederaufzuarbeiten“, heißt es in einer Pressemeldung dazu.

Rechtlich ist es schon nach dem bestehenden Atomgesetz äußerst fraglich, dass dieser Atommüll aus deutschen Anlagen überhaupt exportiert werden dürfte. Die Atommüll-Kommission im Auftrag des Bundestags hatte nicht zuletzt deshalb nochmal ein ausdrückliches Export-Verbot beschlossen und dabei vor allem die Jülicher Atomabfälle im Blick. Doch bislang gehen weder die rot-grüne Landesregierung als Atomaufsicht in NRW noch das Bundesforschungsministerium als zuständige Bundesbehörde für die ehemalige Atomforschungsanlage Jülich auf diese Forderung der Kommission ein: Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll

Wichtiger HINWEIS: Das Formular steht auch auf www.westcastor.de und auf www.bund-nrw.de zum Download bereit.

Der BUND NRW bittet, die Sammeleinwendungen bis spätestens Dienstag, 1. März 2016 per Post an die Landesgeschäftsstelle, Merowingerstraße 88 in 40225 Düsseldorf – oder per Fax: 0211 302005-26 oder per Mail an Claudia.Baitinger@bund.net zu versenden. Die eingegangenen Sammeleinwendungen werden vom BUND NRW an die US-Energiebehörde DOE gesendet.

MdB unterschreibt Einwendung gegen Atommüll-Exporte in die USA

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE hat heute eine Einwendung gegen Atommüll-Exporte in die USA unterzeichnet. In den USA läuft eine Umweltprüfung für die Annahme von hochradioaktivem Atommüll aus Deutschland. Dabei geht es um 152 Castor-Behälter, die derzeit in Jülich lagern. Außerdem umfasst die Prüfung in den USA die Aufnahme der 305 Castoren aus dem Hochtemperatur-Reaktor (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus aufgewahrt werden.

  • Die von zahlreichen Anti-Atom-Initiativen vor allem aus NRW erarbeitete Sammeleinwendung kann hier herunter geladen (PDF) und unterschrieben werden!

Zdebel: „Die Atommüllprobleme müssen in Deutschland gelöst werden und dürfen nicht anderen Staaten vor die Tür gestellt werden. Deshalb kommt ein Export dieser radioaktiven Abfälle nicht in Frage. Die vom Bundestag und Bundesrat eingesetzte „Endlager“-Kommission hat sich außerdem für ein Export-Verbot gerade auch mit Blick auf den Atommüll aus Jülich ausgesprochen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung nun endlich zeigt, dass sie tatsächlich für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Fällen ist und diese Exportplanungen offiziell beendet. Es ist ebenso Zeit, endlich mit den Planungen für ein neues und sicheres Lager in Jülich zu beginnen.“

Offiziel spricht die Bundesregierung lediglich von der Möglichkeit eines Exports des Atommülls aus Jülich. Von einem Export der THTR-Castoren sei demnach derzeit nicht die Rede. Dennoch wird in den USA die Möglichkeit der Annahme sowohl der Jülicher AVR- als auch der THTR-Abfälle aus Ahaus geplant.

Unterstützen auch Sie die Sammeleinwendung: Keine Castorexporte in die USA

Das Bündnis gegen Castor-Exporte hat eine Sammeleinwendung an das US- amerikanische Umweltministerium (DOE) gegen die Absicht, die deutschen Castoren mit den verstrahlten Brennelementen aus dem gescheitertem Betrieb der Hochtemperaturreaktoren in die USA zu exportieren, vorbereitet.

In dieser Sammeleinwendung werden die Bedenken gegenüber den amerikanisch-deutschen Plänen zur Lagerung und Wiederaufarbeitung von etwa 200.000 kg kommerziell genutzter deutscher Kugelbrennelemente aus den Atomkraftwerken AVR Jülich (15 MW eL) und THTR-300 (300 MW eL) in Savannah River Site gegenüber dem DOE vorgetragen.

Das ausgedruckte und unterschriebene Formular unterschrieben bis zum 01.03.2016 an den BUND NRW e. V. senden: Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf, Fax: 0049 211 302005-26

Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?

Ist der Beschluss der Atommüll-Kommission über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht? Dieser Eindruck drängt sich dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der Antwort der Bundesregierung auf einen Frage zum weiteren Verbleib der 152 Castor-Behälter aus Jülich auf.

Nach langen Diskussionen und eingehenden Beratungen auch mit dem Bundesumweltministerium hatte sich die Endlager-Kommission im Oktober 2015 für ein Export-Verbot insbesondere für hochradioaktive Brennelemente auch Forschungsreaktoren ausgesprochen. Die eindeutige Intention: Damit sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA exportiert werden. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Doch möglicherweise ist dieser Beschluss nicht viel wert, denn nach wie vor werden in Jülich die Planungen für einen Export dieser Brennelemente mit Duldung der rot-grünen Landesregierung vorangetrieben. In den USA startet nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur zum Import der Jülicher Brennelemente sondern obendrein auch noch für die Brennelemente des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus stehen.

In der Antwort (*) auf die Frage von Zdebel, wie die Bundesregierung die weiteren Planungen für einen US-Export vor dem Hintergrund des Kommissionsbeschlusses beurteilt, teilt der Parlamentarische Staatssekretär jetzt schriftlich mit: „Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.“ (Der Brief mit der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel ist hier als PDF online und kann gleich unten nachgelesen werden.)

Zdebel reagierte auf diese Aussagen mit dem folgenden Statement: „Die Kommission soll angeblich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen erarbeiten. Einer der vielen Punkte auf dem Weg dorthin ist dieses Export-Verbot für die hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich. Die mehr als bescheidene Reaktion der Bundesregierung auf den Kommissions-Beschluss für ein Export-Verbot lässt nichts Gutes erahnen. Weder die Betreiber in Jülich noch die Bundesregierung scheinen sich von den Diskussionen und Beschlüssen der Endlager-Kommission in dieser Sache beeinflussen zu lassen. Das ist ein sehr schlechtes Signal und Ausdruck der alten Atom-Politik.“

  • (*) Der Abgeordnete Zdebel hat offenbar aufgrund eines Versehens in der Verwaltung auf seine mündliche Frage im Plenum sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Antwort im Plenum erhalten. In der mündlichen Antwort wird die Frage zum Kommissionsbeschluss übergangen. Im der schriftlichen Antwort – auf die hier Bezug genommen wird – ist das Eingangs genannte Zitat enthalten. Beide Antworten werden hier im Folgenden dokumentiert:

Dokumentation 1: Brief des Parl. Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller an den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Berlin, 27. Januar 2016.

Ihre Frage, Arbeitsnummer 38 (BT -Drs. 18/7330}, beantworte ich wie folgt:

Frage 38:

Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin stattfindenden Vorbereitungen im Forschungszentrum Jülich eines Exports der 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus ]ülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlager-Kommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot hochradioaktiver Brennelemente, insbesondere auch der Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlager-Kommission beschlossenen Export-Verbots-Empfehlung nach kommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f1b6a3e6f78/drs_l31-
neu -data.pdf)?

Antwort:
Nach der am 2. Juli 2014 ergangenen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GEN} mbH, die die Verantwortung für den Verbleib der Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) vom Forschungszentrum Jülich GmbH am 1. September 2015 übernommen hat, drei Optionen für den Verbleib der Brennelemente aus dem AVR auf ihre Umsetzung geprüft:

• die Verbringung der Brennelemente m die USA als Ursprungsland des
Kernbrennstoffs zur schadlosen Verwertung (Abreicherung),
• die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und
• der Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der sog. USA-Option wurde zwischen der
Savannah Riverside Nuclear Salutions (SRNS) und dem Forschungszentrum Jülich ein Work
for Others Agreement (WFO) im Mai 2014 abgeschlossen. Das WFO sieht vor, dass für den Standort SRNS eine Umweltverträglichkeitsprüfung Environmental Assessment (EA) durchgeführt wird. Dieses Verfahren dauert- entgegen anders lautender Presseartikel- noch an.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Schritt bei der Prüfung der sog. USA-Option, den es bei der weiteren Priorisierung der verschiedenen Optionen zu berücksichtigen gilt, die von der JEN mbH in Abstimmung mit dem MWEIMH als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde des Landes NRW vorzunehmen ist.

Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.

 

Dokumentation 2: Plenarprotokoll 18/151 (PDF)
Ich rufe Frage 38 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin im Forschungszentrum Jülich stattfindenden Vorbereitungen eines Exports der 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlagerkommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot für hochradioaktive Brennelemente, insbesondere auch für Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlagerkommission beschlossenen Exportverbotsempfehlung nachkommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f-1b6a3e6f78/drs_131-neu-data.pdf)?

Herr Staatssekretär, bitte

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege, Sie fragen ja insbesondere vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den USA angestellt wird. Ich will noch einmal die Ausgangslage in Erinnerung rufen.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 2. Juli 2014 angeordnet, dass das Lager in Jülich unverzüglich zu räumen ist. Die Verantwortung hierfür und für den Verbleib der Brennelemente trägt seit dem 1. September 2015 die Jülicher Entsorgungsgesellschaft, die jetzt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde drei Optionen zu prüfen hat, nämlich die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und den Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der USA-Option – ich nenne es einmal verkürzt so – gab es eine Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und dem Department of Energy. Dementsprechend wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Verfahren dauert entgegen anderslautender Presseberichte allerdings noch an.

Es gibt lediglich einen Entwurf, und so gibt es jetzt ein Verfahren, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Insofern ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ich will ausdrücklich dazusagen, dass die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ein Schritt bei der Prüfung dieser sogenannten USA-Option ist, der bei einer Priorisierung innerhalb der drei Optionen sicherlich berücksichtigt wird; aber es ist nicht der einzige Schritt.

Es ist Aufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft, in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, die Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Ich habe folgende Zusatz – frage an Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Wie erklären Sie sich denn, dass in dem Genehmigungsantrag bzw. in dieser Umweltverträglichkeitsstudie aus den USA plötzlich die Abfälle aus Hamm-Uentrop auftauchen? Meines Wissens ist es so, dass bisher, zumindest was den Export von Deutschland angeht, vonseiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass das überhaupt nicht zur Diskussion steht und dass diese Abfälle, die sich ja im Moment in Ahaus befinden, weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland entsorgt werden sollen.

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist korrekt. All das, was bisher in Antworten auf schriftliche und mündliche Fragen sowie auf Kleine Anfragen seitens der Bundesregierung bezüglich der Brennelemente aus dem Reaktor in Hamm-Uentrop ausgeführt worden ist, gilt nach wie vor. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Department of Energy.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Müller, Sie hatten ja gerade die Varianten angesprochen, die im Moment in der Diskussion sind, was, grob vereinfachend gesagt, die Entsorgung der Jülicher Atomabfälle angeht. Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ist Variante eins, der Transport in das Zwischenlager in Ahaus ist Variante zwei, und der  Export in die USA ist Variante drei. Welche dieser drei Varianten ist denn aus Sicht der Bundesregierung nach bisheriger Einschätzung der Gesamtsituation die beste?

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Dazu kann es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung der Bundesregierung geben. Im Übrigen ist das Sache der Jülicher Entsorgungsgesellschaft in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, nämlich dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministerium. Diese drei Optionen werden ergebnisoffen geprüft. Bislang liegt aber noch kein Ergebnis der Prüfung vor.

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