Die Macht der Konzerne: Schadensersatzklagen, TTIP, Vattenfall und E.on

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Die Atomkonzerne überziehen die Bundesrepublik mit Schadensersatz-Prozessen zum Atomausstieg und versichern ohne rot zu werden: Aber natürlich stehen die zum Ausstieg und zur Energiewende. Besonders „reizend“ ist die – unter strikter Geheimhaltung stattfindende – Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington. Dort will der schwedische Staatskonzern „Investitionsschutz“ durchsetzen. Knappe 4,7 Mrd. verlangt das Unternehmen für die Abschaltung der Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel. Lachender zweiter im Boot: E.on. In Brunsbüttel ist E.on mit einem Drittel der Anteile beteiligt, am AKW Krümmel sogar zu 50 Prozent. Da die beiden Betriebsgesellschaften für die Atommeiler offenbar unter der Führung von Vattenfall mitgeklagt haben, dürfte auch E.on bei den SteuerzahlerInnen abkassieren, sollte das Schiedsverfahren erfolgreich sein. (siehe z.B. Rheinische Post)

Was derzeit im Rahmen von CETA und TTIP für die gesamte Industrie verhandelt wird und ihnen noch weit über die sonst schon bestehenden Eigentumsgarantien hinausgehende Rechte verschaffen soll, ist im Rahmen der internationalen Energie-Charta bereits Realität und könnte den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen hohe Kosten aufbürden. Siehe dazu auch die FR.

4,7 Mrd. Euro für die maroden AKWs Brunsbüttel und Krümmel? Wie eigentlich kommt Vattenfall auf eine derartige Summe? Wofür genau soll dieser Schadensersatz erbracht werden.

Ein Szenario: Im Sommer 2007 gehen beide Atommeiler durch Störfälle vom Netz. Brunsbüttel wird bis zur endgültigen Abschaltung nach der Katastrophe von Fukushima nie wieder Strom erzeugen. Nach der Abschaltung im Sommer 2007 werden im Laufe weiterer Prüfungen etliche Mängel – z.B. mangelhafte Halterungen von Sicherheitseinrichtungen – entdeckt und müssten teuer ausgetauscht werden. Schon zu dieser Zeit, vor allem in den Folgejahren, wird darüber spekuliert, dass es mit der Wirtschaftlichkeit des eher kleinen Reaktors (770 MW) nicht sonderlich gut bestellt ist.

Viele Kosten – z.B. für Personal etc. – liegen fast genauso hoch wie beim erheblich größeren AKW Krümmel (1.400 MW). Hinzu kommt: Seit Betriebsbeginn Anfang der 70er Jahre ist das AKW Brunsbüttel wegen immer neuer Störfälle fast genauso viel abgeschaltet wie am Netz. Die Verfügbarkeit der Anlage ist über die gesamte Betriebsdauer extrem schlecht. Selbst die erhoffte Laufzeitverlängerung (Wikipedia) hätte daran nur unwesentlich etwas verändert, denn immer stärker machte sich die Liberalisierung der Strommärkte und die Energiewende bemerkbar.

Anders sieht es im deutlich jüngeren AKW Krümmel aus. Nach dem Trafobrand im Sommer 2007 versucht Vattenfall mit umfangreichen Reparaturen im Sommer 2009 die Anlage wieder ans Netz zu nehmen. Doch das wird zur Bruchlandung. Erst werden im Reaktorwasser Teile entdeckt, dann kommt es erneut zu einem Kurzschluss in einem Transformator. Außerdem stellt sich heraus, dass Vattenfall Auflagen nicht umgesetzt hat. Es werden Risse in Armaturen gefunden, die aufwendig saniert werden müssen. Doch in Erwartung der Laufzeitverlängerung will Vattenfall den Pannenmeiler wieder in Betrieb nehmen. Dabei ist auch Krümmel von zahlreichen Stillständen betroffen und dürfte kaum über eine Verfügbarkeit von ca. zweidrittel der Betreibszeit verfügen.

Bis Oktober 2010 galt der von der rot-grünen Regierung 2002 beschlossene Atomausstieg, nach dem über Restlaufzeiten die schrittweise Abschaltung der AKWs erfolgen sollte. Die 2009 ins Amt gekommene schwarz-gelbe Bundesregierung brauchte fast ein Jahr, bis sie dann neue Laufzeiten durch eine Erhöhung der Reststrommengen im Atomgesetz beschloss. Das währte nur kurze Zeit. Die Katastrophe von Fukushima im März 2011 führte zunächst zu einem von der Bundesregierung verhängten Moratorium.

Theoretisch davon betroffen auch die AKWs Brunsbüttel und Krümmel, die allerdings beide zu dieser Zeit nicht am Netz waren und zu dieser Zeit noch keine Anträge zum Wiederanfahren bei der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein gestellt hatten.

Wofür also will sich Vattenfall entschädigen lassen? Dafür, dass die Bundesregierung zunächst im Oktober 2010 die Laufzeit für beide Reaktoren um acht bzw. 14 Jahre verlängert hatte und dies per Atomgesetz im August 2011 zurücknahm?

Es geht um die nach dem alten rot-grünen Gesetz noch vorhandenen Reststrommengen der AKWs Brunsbüttel und Krümmel, die im August 2011 per Atomgesetzänderung auf Null gesetzt worden sind. Der rot-grüne Atomausstieg hatte geregelt, dass diese Restrommengen ohne zeitliche Befristungen galten. Im Fall Brunsbüttel und Krümmel bedeutet das: Die jahrelangen Stillstandszeiten aufgrund des katastrophalen Zustands der beiden Schrottreaktoren spielte keine Rolle, die Reststrommengen blieben einfach erhalten. Auf diesen Unsinn der damaligen Regelungen hatte die Anti-Atom-Bewegung seinerzeit immer wieder hingewiesen, weil sie veraltete und marode Anlagen schützte.

Die Betreiber versuchten in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre Reststrommengen von neuen auf alte Atommeiler zu übertragen, scheiterten damit aber – auch im Fall Brunsbüttel – vor Gericht. Siehe Handelsblatt.

Vattenfall argumentiert, dass das Unternehmen auf diese rechtlich zugesicherten Reststrommengen vertraut und daher die Atommeiler mit hohem finanziellen Aufwand saniert habe. Schwerpunktmäßig war das vor allem für Krümmel noch relevant. Brunsbüttel stand damals mit nur noch einer eher geringen Reststrommenge da. Diese Reststrommengen in Verbindung mit den Kosten für Material, Beschäftigte, entgangene Gewinne etc. sind es, die die Schadensersatzsumme von Vattenfall ausmachen. Sicherlich nicht ganz falsch dürfte man liegen, wenn man von den 4,7 Mrd., die Vattenfall verlangt, ein Drittel für Brunsbüttel und zweidrittel für das AKW Krümmel unterstellt.

Da sind nun natürlich viele zentrale Fragen tangiert. Zunächst die zentrale Frage: War es rechtsstaatlich bzw. rechtlich einwandfrei, dass der Bundestag im August 2011 im Angesicht der Atomkatastrophe von Fukushima eine umfassende Neubewertung der Atomenergienutzung in Deutschland vornahm und für einige Atomkraftwerke zu hohe Risiken feststellte und diese sofort abschaltete? Und selbst wenn das so durch das internationale Schiedsgericht in Washington (und den zusätzlich laufenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht) bestätigt würde: Hat der Betreiber dennoch Anspruch auf einen Schadensersatz oder ist die Stilllegung der Anlagen als verhältnismäßig und im Sinne der Schutzziele der Verfassung (z.B. Unversehrheit des Lebens) vertretbar? Aber auch viele Fragen im Detail sind von möglicherweise milliardenschwerer Relevanz: Schadensersatz für den Atommeiler Brunsbüttel, der gar nicht mehr ans Netz sollte? Auf die SteuerzahlerInnen abgewälzte Kosten, die der Betreiber Vattenfall durch sein Missmanagement und die zahlreichen Pannen des Atommeilers Krümmel selbst verursacht hat? Da ließen sich eine Menge weitere Dinge auflisten.

Es wird in jedem Fall spannend – und möglicherweise verdammt ärgerlich – was da künftig in Washington und vor dem Bundesverfassungsgericht geregelt wird. Klar dürfte eins sein: Regelungen, wie sie mit dem Investitionsschutz derzeit international verhandelt werden, müssen definitiv vom Tisch. Dazu gehört auch: Die Bundesregierung sollte sich von der Energie-Charta, die jetzt schon für die Stromkonzerne derartige Rechte einräumt, schnellstens verabschieden!

Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll

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Vattenfall will 4,7 Mrd. Euro Schadensersatz für die Schrott-Meiler Brunsbüttel und Krümmel. Foto: Dirk Seifert

Alles TTIP oder was? Beim Geld hört der Spaß auf. Das gilt auch für die neue rot-grüne Regierung in Schweden. Die hat sich nun laut taz hinter die Forderung von Vattenfall gestellt, mit der der Konzern sich zu Lasten der bundesdeutschen SteuerzahlerInnen die Stilllegung der Schrottreaktoren Krümmel und Brunsbüttel vergolden lassen will. Insgesamt 4,7 Mrd. Euro verlangt der vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) dafür, dass die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima von Laufzeitverlängerung auf Ausstieg umschaltete.

Klaus Ernst von der Linksfraktion hatte die tatsächlich von Vattenfall geforderte Schadensersatzsumme mit einer Nachfrage zu der Schriftlichen Frage Nr. 9/119 in der letzten Woche ans Tageslicht gebracht:

„Frage Abgeordneter Klaus Ernst, Fraktion die Linke: Wie viel beträgt nach aktuellem Stand die Entschädigungszahlung, die der schwedi-sche Stromkonzern Vattenfall im ICSID-Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs geltend machen will, und in welcher Höhe kämen ggf. Zinszahlungen hinzu?

Antwort der Bundesregierung: Vattenfall beziffert seine Klageforderung vor Steuern mit 4.675.903.975,32 Euro zuzüglich Zinsen (Libor zuzüglich 4 Prozentpunkte).

Die taz informiert: „Der schwedische Staatskonzern beruft sich dabei auf die Investorenschutzklausel in der 1998 in Kraft getretenen internationalen „Energie-Charta“. Geklagt hat Vattenfall vor zwei Jahren vor dem zuständigen International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), einem zur Weltbank gehörendem Schiedsgericht in New York.“

Vattenfall hat Erfahrung mit derartigen Klagen: „Schon die erste solche Klage gegen Deutschland ging von Vattenfall aus: 2009 hatte das Unternehmen wegen des Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg ein Verfahren vorm ICSID begonnen; dieses endete 2011 mit einem Vergleich vorwiegend im Sinne Vattenfalls.“

Atommüll Tatort Deutschland: Fehlerhafte Castoren im Einsatz – Neue Castoren und noch mehr Transporte

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS

Das Chaos bei der Atommüll-Lagerung wächst. Bei den hochradioaktiven Abfällen sind offenbar Castor-Behälter ohne ausreichende Sicherheitsüberpüfung ausgeliefert und teilweise bereits eingesetzt worden. „Atommüll in fehlerhaft geprüfte Castor-Behälter gefüllt„, schreibt die WAZ. Nahezu zeitgleich meldete dpa: „Neuer Castor-Behälter genehmigt“ und sah darin nun die Möglichkeit gekommen, dass der Rückbau der stillgelegten Atommeiler schneller voran kommen würde.

Siehe auch die SZ: Rückrufaktion für Castorbehälter

Von den Mängeln betroffen sind die Castor-Behälter für Druckwasserreaktoren (die mit der Kuppel, Typ Brokdorf, Grohnde oder Esenshamm). Es geht um Castor-Behälter vom Typ V19: „44 Castor-Behälter dürfen wegen möglicher Prüffehler vorerst nicht benutzt werden, allerdings sind vier Behälter bereits mit hoch radioaktivem Atommüll beladen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Benutzung untersagt, weil es Bedenken bei den Haltevorrichtungen (Tragstutzen) für das Anheben mit einem Kran gibt. Einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigte am Freitag ein Sprecher der für die Castor-Fertigung zuständigen Gesellschaft für Nuklearservice (GNS)“, heißt es bei der WAZ. Natürlich ist das alles wie üblich nicht so schlimm: „“Es gibt aber nur ein formales Problem“, sagte GNS-Sprecher Michael Köbl. „Beanstandet wurde die Durchführung der Ultraschall-Prüfungen der Tragzapfen-Halbzeuge.“ Die Tragstutzen müssen ein enormes Gewicht aushalten – ein Castor-Behälter wiegt rund 100 Tonnen. „Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es Materialfehler gibt.““

Die jetzt neu genehmigten Behälter vom Typ V52, von denen außerdem berichtet wird, sind für Siedewasserreaktoren bestimmt. Seit Jahren standen Reaktoren der Marke Brunsbüttel oder  Gundremmingen ohne genehmigte Castor-Behälter für die verbrauchten hochradioaktiven Brennelemente da. Deshalb müssen diese länger als üblich in den Nasslagern der Atommeiler bleiben. Dort bestehen größere Risiken bei der Lagerung, weil diese mit aktiven Kühlsystemen betrieben werden müssen.

Nun endlich liegt die Genehmigung vor, wie dpa meldet: „Für den Rückbau mehrerer deutscher Atomkraftwerke ist eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigte am Freitag einen für Siedewasserreaktoren notwendigen neuen Castor-Behälter für Atommüll. „Nachdem der Antragsteller Ende Juli die letzten notwendigen Antragsunterlagen eingereicht hatte, stand einer zügigen Genehmigung nichts mehr im Wege“, sagte BfS-Sprecher Florian Emrich der Deutschen Presse-Agentur. Dabei geht es um den Castor-Typ V52, der wegen neuer Anforderungen der Internationalen Atomenergiebehörde modernisiert werden musste.

Ohne Genehmigung könnte nicht der Brennstoff in den stillgelegten Anlagen Krümmel, Brunsbüttel und Isar I entfernt werden. „Die drängen, die wollen mit dem Rückbau beginnen“, sagte der Geschäftsführer der für die Castor-Fertigung zuständigen Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Hannes Wimmer, der dpa. Zudem würde ohne den neuen V52 ein Betriebsstopp beim Atomkraftwerk Gundremmingen in Bayern drohen. „Gundremmingen braucht den V52 als erstes. Sonst muss die Anlage abgeschaltet werden, weil die Lagerbecken dann voll sind mit abgebrannten Brennelementen“, betonte Wimmer. In der Mülheimer GNS-Anlage werden bis zu 80 Behälter im Jahr fertiggestellt.““

Insgesamt ist aber immer noch unklar, ob nicht in wenigen Wochen oder Monaten ohnehin die gesamte Zwischenlagerung von Castoren vor dem Aus steht. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte Mitte 2013 die Genehmigung für die Lagerhalle am AKW Brunsbüttel aufgehoben und erklärt, dass mehrere Sicherheitsnachweise entweder gar nicht oder falsch erbracht worden wären. Derzeit versuchen der Betreiber Vattenfall und das Bundesamt für Strahlenschutz, dieses Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Fall zu bringen. Bestätigt das oberste Gericht aber das Urteil der Vorinstanz, dann hat das für alle Standort-Zwischenlager mit Castor-Behältern Konsequenzen: Denn alle diese Zwischenlager sind zur gleichen Zeit genehmigt worden und sehr ähnlich gebaut. Die Sicherheit wäre also an jedem Standort in Frage gestellt.

Nicht nur bei der Lagerung gibt es Probleme genug. Künftig werden auch wieder Castor-Transporte in deutschen Landen unterwegs sein. Über Fluss und Straße soll es vom stillgelegten AKW Obrigheim zu den AKWs in Neckarwestheim gehen, weil am Standort aus Kostengründen kein neues Zwischenlager gebaut werden soll. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete jüngst: „Der Schiffstransport auf dem Neckar sei im Rahmen dieser Überlegungen die bevorzugte Variante, der Straßentransport eine Alternative. Ein Antrag für eine atomrechtliche Transportgenehmigung wurde von der EnBW im März 2014 gestellt. „Auf Basis des Antrags und der Ergebnisse der Transportstudie führen wir weitere Gespräche mit den zuständigen staatlichen Stellen. Als Ergebnis dieser Gespräche streben wir das Vorliegen einer konkreten, genehmigungsfähigen Konzeption für die Umsetzung der Transporte an“, teilt der Energiekonzern weiter mit. Und: „Die Erteilung einer Transportgenehmigung erwarten wir gegen Ende 2015.“ Insgesamt 342 abgebrannte und hochradioaktive Brennelemente sollen in Castoren verpackt auf die Reise gehen.

Außerdem stehen immer noch 26 Castor-Transporte aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England auf dem Plan. Wann die rollen werden ist offen, weil derzeit nicht klar ist, wohin die Dinger sollen. Und auch bei diesem Thema ist noch kein Ende in Sicht: Weil die Lagerung in Jülich nicht sicher ist, hat die Landesregierung NRW vom staatlichen Betreiber die Räumung verlangt. 152 Castoren stehen dort also auf Abruf. Eine der Varianten, die derzeit geprüft werden, ist der Export dieser hochradioaktiven Castoren in die USA. Gegen das Abschieben der Atommüllprobleme haben Initiativen bereits Widerstand angekündigt.

Vattenfall – Schon wieder wird Atomsparte neu geordnet

Vattenfall2014
Lustiges Hobby bei Vattenfall: Neu strukturieren – jetzt schon wieder die Atomsparte. Foto: Dirk Seifert

Es gibt wohl kaum ein Unternehmen, das sich derart oft neu strukturiert wie Vattenfall. Gefühlt – und das dürfte zumindest auch den KollegInnen in Deutschland so gehen – gibt es alle halbe Jahre eine neue Struktur-Erfindung aus dem Headquarter in Stockholm. Und das läuft schon seit vielen Jahren so. Höflich, aber innerlich bestenfalls kopfschüttelnd wird das bei den hiesigen Kollegen als „kulturelle Eigenart der Schweden“ zur Kenntnis genommen. Das leidende Stöhnen dazu wird besser unterdrückt. Nun wird erneut umstrukturiert, wieder einmal die Atomsparte. Das hat Vattenfall jetzt mitgeteilt.

Erst zum Jahreswechsel hat es eine große Revision gegeben: Der „kontinentale Teil samt Großbritannien“ wurde von der skandinavisch-schwedischen Mutter rechtlich abgetrennt und eigenständig als GmbH aufgestellt. Für viele ein Hinweis, dass der wirtschaftlich schwer angeschlagene Konzern seinen Ausstieg vom „Kontinent“ vorbereitet.

Außerdem hat Vattenfall damit seine Haftung für den Atombereich in Deutschland begrenzt. Sollte da beim Ausstieg oder einem Unfall was schiefgehen: Der Mutter-Konzern ist dann nicht mehr in der Haftung. Damit hat Vattenfall etwas rückgängig gemacht, was ein ehemaliger Frontmann und Merkel-Klima-Berater verbockt hatte. Der ehemalige Vattenfall-Chef Lars Göran Josefsson hatte nach der technischen und kommunikativen Katastrophe nach dem Trafobrand im AKW Krümmel im Sommer 2007 und dem parallelen Ausfall des AKW Brunsbüttel (bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 nach Fukushima) nicht nur Millionenschäden zu verantworten. Seine danach einsetzenden Maßnahmen zur erneuten Neu-Strukturierung übersahen eine Kleinigkeit, die den schwedischen Eigentümer heftig nervten: Bei der Integration von Vattenfall Deutschland in die schwedische Konzern-Struktur übersah Josefsson, dass damit der Mutter-Konzern auch komplett in die Haftungspflichten für die Atommeiler eingebunden wurde. U.a. dieser „kleine“ Fehler trug dazu bei, dass Josefsson später seinen Hut nehmen musste. Mit der Umstrukturierung des Konzerns zum Jahreswechsel 2013 wurde auch dieses „Missverständnis“ korrigiert.

Na gut; ist Geschichte. Nun also wieder was Neues bei Vattenfall in der Atomsparte. Hier die PM des Konzerns:

„Vattenfall ordnet Kernkraftsparte neu

Vattenfall wird Kernkraftsparte an die Anforderungen der Stilllegungs- und Abbauprozesse im Bereich Kernkraft anpassen.

Vattenfall hat beschlossen, seine Kernkraftsparte in Deutschland neu zu strukturieren und so seine Organisation an die Anforderungen der Stilllegungs- und Abbauprozesse im Bereich Kernkraft anzupassen. Die bisherigen Nuklearaktivitäten in den Organisationseinheiten Nuclear und Projects werden zu einer Einheit, der Project Organisation Nuclear, zusammengefasst. Damit sollen sämtliche Aktivitäten besser verzahnt, Prozessabläufe vereinfacht und so die Effizienz gesteigert werden.

Neuer technischer Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VE-NE) wird Dr. Ingo Neuhaus, bisher Leiter der Rückbauplanung bei Vattenfall. Der bisherige technische VE-NE-Geschäftsführer Ernst Michael Züfle wird für den Leiter der Regionaleinheit Kontinentaleuropa/Großbritannien beratende Aufgaben wahrnehmen. Die kaufmännische Geschäftsführung der VE-NE wird künftig Dr. Axel Cunow übernehmen, sein Vorgänger Rainer Weiß widmet sich seinen Aufgaben als Leiter der Finance Services der Regionaleinheit Kontinentaleuropa/Großbritannien. Pieter Wasmuth bleibt VE-NE Geschäftsführer für Kommunikation. Der Wechsel in der Geschäftsführung und die neue Organisationsstruktur gelten zum 01.08.2014.“

Link zur Pressemitteilung:

http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=571859

Hochradioaktiver Atommüll: Mangelware Castorbehälter

Hochradioaktiver Atommüll in Castor-Behältern am AKW Brunsbüttel:  Sicherheitsnachweise reichen nicht aus. Foto: Vattenfall
Castor-Behälter fehlen: Zulassung neuer Behälter verzögert sich weiter. Foto: Vattenfall

Für den hochradioaktiven Atommüll aus Siedewassreaktoren gibt es weiterhin keine zugelassenen Castor-Behälter. Seit Jahren zieht sich deren Genehmigung nun bereits hin und scheint sich weiter zu verzögern. Darüber berichtet der Spiegel in einer Vorabmeldung mit Bezug auf Informationen der Bundesregierung gegenüber der Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Diese neuen Castorbehälter werden benötigt, um die hochradioaktiven Brennelemente aus den Siedewasserreaktoren zu entfernen. Derzeit sind sie entweder immer noch im Reaktor eingesetzt oder in das Nasslager oberhalb der Reaktoren gestellt. Beide Lagermethoden erfordern aktive Kühlsysteme in den Atomkraftwerken, was natürlich ein Sicherheitsrisiko darstellt. Betroffen sind die abgeschalteten Atommeiler Krümmel, Brunsbüttel, Philippsburg1 und Isar1 sowie die beiden noch in Betrieb befindlichen Reaktoren in Gundremmingen.

Als gäbe es nicht schon genug Probleme mit Sicherheitsmängeln bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Schacht Konrad verzögert sich immer mehr, in Jülich muss das Castorlager wegen Sicherheitsbedenken geräumt werden, in Brunsbüttel hat ein Gericht die Genehmigung für das dortige Zwischenlager aufgehoben und und und. Und jetzt hakt es selbst bei der Zulassung von neuen Castorbehältern.

Der Spiegel berichtet weiter: „Grund seien fehlende Antragsunterlagen der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die den großen Stromkonzernen gehört. Eigentlich sollte das Verfahren seit Ende März abgeschlossen sein. Die Castoren sind wichtig, um die im Zuge der Energiewende stillgelegten Reaktoren von Kernbrennstoff räumen zu können. Inzwischen gehen manche Betreiber offenbar davon aus, dass dies erst ab 2020 der Fall sein wird. Ein GNS-Sprecher bestätigte die Verzögerung, er rechne aber mit einer Zulassung in den kommenden Wochen.“

Das Datum 2020 hat vermutlich damit zu tun, dass die Behälter recht aufwendig herzustellen sind und die GNS nur begrenzte Fertigungs-Kapazitäten hat. Von daher dürfte nach der Zulassung die Produktion der Behälter einige Zeit dauern.

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