Vorteil Atomkonzerne – Klatsche für Wirtschaftsminister Gabriel: CDU/CSU stoppt Konzernhaftungsgesetz

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt Gesetzentwurf der eigenen Regierung zu Fall – zum Vorteil für die Atomkonzerne.

Vorteil Atomkonzerne! Die CDU/CSU-Fraktion bringt mit Duldung der SPD den von der eigenen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Konzernhaftung zu Fall. Dieses Vorgehen ist nicht nur ein Affront gegen Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), der das Gesetz in der Regierung auf den Weg gebracht und es mehrfach als äußerst dringlich bezeichnet hatte. Es ist auch eine Warnung für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Atom-Zeche am Ende teuer bezahlen sollen. So bekommen die Atomkonzerne eine deutlich bessere Verhandlungsposition bei den laufenden Verhandlungen in der neuen Atom-Kommission von der Regierungsfraktion CDU/CSU geschenkt.

Heute hat die CDU/CSU im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erneut die Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Konzernhaftung verhindert und damit ein Inkrafttreten noch zum Jahreswechsel endgültig unmöglich gemacht. Die SPD-Fraktion erklärte sich zwar mit der Absetzung im Ausschuss einverstanden, betonte aber auf Nachfrage der Opposition, dass sie das Gesetz angesichts der angekündigten Abspaltungen bei den Atomkonzernen E.on und RWE eigentlich für überaus dringlich ansehe. Am Ergebnis ändert das natürlich nichts.

Besonders pikant ist, dass der Gesetzentwurf per Kabinettsbeschluss der großen Koalition in das Parlament eingebracht wurde und die Eilbedürftigkeit auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mehrfach betont worden war. Während die Opposition dieses Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung der Konzern-Verantwortung ansah, blockierte der eigene Regierungspartner nun auf Fraktionsebene den Beschluss der Bundesregierung! Damit stärkt die CDU/CSU die Verhandlungsposition der Atomkonzerne auch in den Verhandlungen der vor wenigen Wochen neu eingesetzten Kommission, die über die Rückstellungen in Sachen Atommüll bis Ende Februar Vorschläge machen soll, wie diese dauerhaft geregelt werden sollen.

Das Vorgehen der CDU/CSU ist ein deutliches Alarmsignal, was am Ende der Kommissions-Arbeit heraufkommen dürfte. Inzwischen gibt es immer mehr Gerüchte, die davon sprechen, dass die Kosten der Atomkonzerne für den Abriss der AKWs und die dauerhafte Atommülllagerung auf 48 Mrd. Euro festgeschrieben werden sollen. Derzeit sollen rund 38 Mrd. an Rückstellungen gebildet worden sein. Alles was dann an Kosten noch kommt, zahlen die SteuerzahlerInnen. Eine Verständigung soll es dann auch über die zahlreichen Klagen der Atomkonzerne geben, die dann möglicherweise für erledigt erklärt werden. Allerdings: Den Verfassungsklagen auf Schadensersatz für den Atomausstieg nach Fukushima wird insgesamt nur wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
Mit dem jetzt zunächst gescheiterten Nachhaftungsgesetz sollten die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Bank-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es daher überaus wichtig gewesen das Gesetz in Kraft zu setzen, bevor die Konzerne derartige Schritte umsetzen

Atommüll-Kosten: Die Anwälte der Konzerne schlagen los

anwälte_konzerne_2Freshfields Bruckhaus Deringer. Anwälte im großen Stil, im großen Geschäft und natürlich weltweit am Start. Nicht nur der DFB ist in seinem Korruptions-Skandal Kunde. Auch die Atomkonzerne E.on und RWE bedienen sich dieser Kanzlei, um jetzt eines per Kampfschrift klar zu machen: Nicht allein die Konzerne sind für den Atommüll und die Kosten verantwortlich, sondern unter allen Umständen auch der Staat – genauer: der Bürger als Steuerzahler.

Seit längerer Zeit stricken die Konzerne an einem Modell, mit dem sie ihre Kostenverantwortung nach 40 Jahren gewinnbringender Geschäfte nun deutlich reduzieren wollen. Erst seien sie ja in die Atomenergie gezwungen worden. Und gerade, als sie diese so richtig lieb gewonnen hatten, mussten sie sie einfach mal hopplahopp wieder beenden. Warum: Weil der böse Staat das den armen Konzernen so antat.

Natürlich klingt das bei den Anwälten der Konzerne viel gepflegter: „Vom politischen Druck zum Kernenergieeinstieg 1960 bis zum Kernenergieausstieg 2011: Staatliche Übernahme und Überwälzung von Verantwortung“, heißt es denn in einem Kapitel der immerhin 144 Seiten starken Kampfschrift. Diese haben die Atomunternehmen E.on und RWE nun zu Beginn der Sitzungen der neuen Atom-Kommission zu den Entsorgungs-Rückstellungen den Akteuren auf den Tisch gelegt.

Milliarden-Gewinne, die die Konzerne eingefahren haben, ihren Aktionären in hohen Dividenden-Zahlungen übereignet haben und sowas, ist nicht das Thema. Thema aber ist, dass nun doch bitte die Einlage der Atommüll-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds so gar nicht in Frage kommt, weil das irgendwie rechtlich so eine ganz, fast möchte man sagen unsittliche, Sache sei.

Klar ist: Wie genau sie es am Ende ausgestalten werden, bleibt abzuwarten. Aber in jedem Fall werden die Konzerne nach der Arbeit der Atom-Kommission wirtschaftlich bzw. finanziell besser dastehen als vorher. Am Ende wird in mehr oder weniger geschickten Formulierungen ein „hart erkämpfter, aber ausgewogener“ Konsens herauskommen, der die SteuerzahlerInnen hunderte von Millionen oder eher einige Milliarden Euro kosten wird. Und die Konzernchefs stoßen dann mit ihren Anwälten bestimmt mit einem Apfelsaft an.

Die Studie der Kanzlei steht hier zum download bereit (PDF).

Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag

„Dieses Gesetz zur Konzernhaftung wäre überflüssig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig auf die immer wieder vorgetragene massive Kritik an der desolaten Regelung der Kostenhaftung für den Atommüll der Konzerne reagiert und wäre der vielfach geforderte öffentlich-rechtliche Fonds für die Kosten der Atommülllagerung längst eingeführt worden. Nun braucht es dieses Gesetz dringend, um die schweren Versäumnisse wenigstens halbwegs auffangen zu können.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf das jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebrachte Nachhaftungsgesetz, mit dem sicher gestellt werden soll, dass die Atomkonzerne sich nicht durch Bad-Bank-Gründungen vor der Kostenverantwortung für die Finanzierung der Atommüllberge drücken können.

  • Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag (12.11.) auf der Tagesordnung des Bundestags zur ersten Lesung.
  • Der Gesetzentwurf für die anstehenden Beratungen ist hier als PDF online.
  • Zu der jetzt außerdem von der Bundesregierung eingesetzten Atom-Kommission, die über die Sicherstellung und Höhe der Entsorgungs-Rückstellungen unter der Leitung von Ole von Beust (CDU), Mathias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) reagierte Hubertus Zdebel gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht vor wenigen Tagen: Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne

Anlass für das jetzt eingebrachte Nachhaftungsgesetz sind Planungen der Atomkonzerne E.on sowie RWE und Vattenfall, sich mit der Abspaltung von Unternehmensteilen aus der Verantwortung für die gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die dauerhafte Atommülllagerung zu stehlen. E.on hatte den Plan, zum Jahreswechsel 2016 eine solche Abtrennung der maroden Atom- und Kohlegeschäfte zu vollziehen. Damit sollte die Haftung für die Kosten auf diese neue Gesellschaft begrenzt werden. Würde diese neue Gesellschaft mangels Geschäftsmodell pleite gehen, würden am Ende die SteuerzahlerInnen für die Kosten des AKW-Abriss und der Atommülllagerung aufkommen müssen.

Die Regelungen, mit denen die Atom-Konzerne für die Kosten der Atommülllagerung gesetzlich verpflichtet wurden, sind seit langer Zeit in der Kritik. Spätestens sein Anfang er 2000er Jahre, als eine erste rot-grüne Bundesregierung im Amt war, lagen Forderungen nach der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds für die Rückstellungen auf dem Tisch. Den Atomkonzernen sollte die Verfügung über diese Finanzmittel entzogen und in einem solchen Fonds eingezahlt werden. Dieses Modell hätte eine Sicherstellung der bisherigen Rückstellungen gewährleistet.

Doch weder die damalige rot-grüne Bundesregierung noch ihre Nachfolger wollten sich mit den Atomkonzernen in dieser Frage anlegen und unterließen es, ein Neuregelung umzusetzen.

Genüßlich berichtet die Zeitung der Atom-Lobby – die „Atomwirtschaft“ – im Jahr 2008 über die Reaktion der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Zweifel der EU-Kommission an der Zulässigkeit der bundesdeutschen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen: „Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bewährt sich seit Jahrzehnten. Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen oder nicht künftig voraussichtlich zur Verfügung stehen werden [1].

Diese Aussage stammt nicht von den Betreibern, sondern von der Bundesregierung, genauer gesagt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die in 2001 eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat. Ihr ist zuzustimmen. Die Aussage ist zugleich eine vorweggenommene Antwort auf die von der Kommission verabschiedete Empfehlung zur finanziellen Entsorgungsvorsorge vom 24. Oktober 2006 [2]. Deren ausdrücklich alleiniger Zweck ist es, sicherzustellen, dass angemessene finanzielle Mittel für sämtliche Stilllegungsmaßnahmen in kerntechnischen Anlagen sowie für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zur Verfügung stehen [3].“ Auch die Welt schrieb damals über die rot-grünen Bemühungen, die Atomwirtschaft in Schutz zu nehmen.

Atommüll und Rechtsfragen: Spannende Tagung des Atommüllreports

Spannende Vorträge und Diskussionen beim Atommüllrechts-Symposium letzten Freitag in Hannover. Unter den TeilnehmerInnen zahlreiche VertreterInnen von Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbänden, einigen Atomaufsichtsbehörden sowie Fachleute aus Gutachtereinrichtungen und Kanzleien sowie Landtagsabgeordnete und auch das Bundestagsmitglied der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel. Zahlreiche Aspekte in Sachen Atomenergie und Atomrecht standen – besetzt mit hochkarätigen ReferentInnen – auf der Tagesordnung.

Die atomrechtlichen Handlungsfelder, die auf der Tagung bearbeitet wurden, reichen von europarechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem nationalen Entsorgungsprogramm und dem Standortauswahlgesetz, die atomrechtlichen Folgen des Brunsbüttel-Urteils, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde, ging weiter über Rechtsfragen zur Stilllegung von Atomkrafwerken, die Regelungen für ein Exportverbot von radioaktiven Abfällen und umfassten auch die Probleme mit den Atom-Rückstellungen und dem Versuch der Konzerne, sich mit Bad-Bank-Gründungen aus der Verantwortung zu stehlen.

AtommuellrechtstagungHan-24102015Das Programm mit den ReferentInnen ist hier als PDF einsehbar. Über die Tagung berichtet auch die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad unter diesem Link. Eine ausführlichere Darstellung samt den Vorträgen als PDF ist auf der Homepage der von Greenpeace unterstützen Seite der Veranstalters „Atommuellreport“ zu finden. Unter diesem Dach haben sich zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände zusammengetan, um über alle Fragen in Sache Atommüll zu informieren. Auf der Homepage gibt es auch – interaktiv und für jeden Atommüll-Standort – eine detaillierte Übersicht über den bislang angefallenen Atommüll und über den Stand der Dinge zu den einzelnen Atommanlagen.

Nachgefragt: Drohendes Desaster bei Atom-Rückstellungen und eine Kommission

„Die Hütte brennt“, könnte man salopp sagen, wenn man die Debatte um die enormen Risiken bei den Atommüll-Rückstellungen verfolgt. Sind diese eigentlich zurückgestellten Beträge von derzeit 38 Mrd. Euro bei den Atomkonzernen überhaupt noch verfügbar und sind sie ausreichend? Ein Streßtest des Wirtschaftsministeriums soll böses feststellen, liegt aber offiziell immer noch nicht vor und der Wirtschaftsminister dementiert entsprechende Medienberichte. Grund genug für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit zwei mündlichen Fragen an die Bundesregierung Aufklärung einzufordern.

Z.B. darüber, was von Medienberichten zu halten ist, die von einem Desaster für die BürgerInnen sprechen, weil die Atomkonzerne möglicherweise runde 30 Mrd Euro zu wenig für die Atommüll-Entsorgung zurückgestellt haben. Ihr Versuch, sich über eine Abspaltung der Atomsparten von einer Gesamthaftung für die Kosten zu entledigen, scheint vorerst gebremst. Wie es aber weiter geht, z.B. mit der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Kommission, bleibt bislang unklar.

Die Kommission wird offenbar derzeit in Hinterzimmern zusammen geschustert. Namen wie Trittin, Töpfer und der IGBCE-Vorsitzende Vassiliadis wurden bereits genannt, zuletzt auch der NRW-Umweltminister Remmels. Klar ist, dass die Kommission vor allem den Zweck erfüllen soll, die Unternehmen von der eigentlichen klaren gesetzlichen Verantwortung für die Kosten der Atommüll-Entsorgung zu entlasten und diese den BürgerInnen und Bürgern aufzuladen.

Die beiden mündlichen Fragen von Hubertus Zdebel werden am Mittwoch im Deutschen Bundestag beantwortet und lauten:

1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich bestehender Risiken mit Blick auf den Wert und die Verfügbarkeit der bei den AKW betreibenden Unternehmen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in einer vorab bekannt gewordenen Berechnung eines Stresstests nach einem vorläufigen Gutachten, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, betrachteten Rückstellungen der AKW betreibenden Unternehmen um rund 30 Mrd. Euro aufgestockt werden müssten, um den Atomausstieg zu bewältigen (Quellen: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/eon-rwe-enbw-und-vattenfall-fehlen-30-milliarden-an-rueckstellungen-aid-1.5394848; http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rueckstellungen-der-energieversorger-im-stresstest-13805083.html)?

2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Besetzung – neben den bereits genannten Mitgliedern Klaus Töpfer, Jürgen Trittin und Michael Vassiliadis – der von der Bundesregierung für September angekündigten neuen Kommission für die Atomrückstellungen, deren Gründung die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD Anfang Juli beschlossen haben und die im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen klären soll, wie die Absicherung der finanziellen Verantwortung für den Rückbau, die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls am besten erfolgen kann (http://www.rp-online.de/wirtschaft/bund-will-atomkonzernen-milliarden-entziehen-aid-1.5331791)?

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