Selbst Naomi Klein schrieb in ihrem Klima-Buch „DIE ENTSCHEIDUNG – Kapitalismus vs. Klima“ über den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und Vattenfall ärgert sich noch heute, dass das Stromnetz als lukrativer Geschäftsbereich vollständig zur Rekommunalisierung an die Stadt abgegeben werden musste und demnächst die Fernwärme folgen wird. Und auch E.on wird demnächst sein Gasnetz an die Stadt übergeben müssen. Ein wichtiger Baustein der Energiewende – die Netze – sind in Hamburg (demnächst) wieder vollständig in öffentlicher Hand. Aber: Zwischenzeitlich allerdings war die Homepage der erfolgreichen Volksentscheids-Kampagne von Viren befallen aus dem Netz verschwunden. umweltFAIRaendern hat jetzt dafür gesorgt, dass die Seite der Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ als digitales Erbe und als Mahnung wieder online verfügbar ist. Geholfen hat dabei vor allem: LicetBovi – individuelle Lösungen im Web und in der wirklichen Welt
Schlagwort: Unser Hamburg – Unser Netz
Energienetzbeirat Hamburg: Viel Beteiligung, wenig Rechte bei der Rekommunalisierung und Energiewende

Mit vielen Defiziten und weitgehend fehlenden rechtlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung wird morgen der Energienetzbeirat in Hamburg seine Arbeit aufnehmen. Bei Beschlüssen dieses neuen Gremiums, die die betroffenen Netzunternehmen nicht umsetzen wollen, müssen diese lediglich begründen, warum sie das nicht wollen. Weder Senat noch Bürgerschaft sind zu irgendetwas verpflichtet. Beteiligung könnte – gerade unter einem rot-grünen Senat – durchaus mehr bieten. Dennoch: Es ist ein kleines Stück mehr „demokratische Kontrolle“, ein erster Schritt in der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und damit auch der Energiewende in Hamburg. Mit dabei Arbeitnehmer-Vertreter, BUND und Hamburger Energietisch, die Verbraucherzentrale, die Wirtschaft von Handelskammer bis zum Verband Erneuerbare Energie, die Fraktionen und die Wissenschaft.
- Drucksache zum Energienetzbeirat inkl. Geschäftsordnung (PDF)
- Mehr Demokratie nach Vattenfall: Beirat für HamburgerEnergieWende – Auf dem Weg zum Stadtwerk?
Umweltsenator Jens Kerstan, der bei einer Anhörung vor einigen Monaten in der Bürgerschaft noch ganz andere Vorstellungen eines solchen Beirats präsentierte, verkündet die erste Sitzung dieses neuen Beirats dann auch erstmal wenig euphorisch (siehe unten). Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Monika Schaal hingegen meint: „Damit schaffen wir ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung bei der Umsetzung der Energiewende in Hamburg“. Was genau Höchstmaß ist, wäre zu klären. Aber auch sie spricht nur von Transparenz und Beteiligung, nicht aber von Mitbestimmung. Und der SPD müsste man doch nicht wirklich erklären, dass „demokratische Beteiligung“ auch etwas mit Mitbestimmung und entsprechend festgelegten Rechten zu tun haben sollte, oder?
- Die Liste der Beteiligten im Energienetzbeirat hier als PDF.
Ein großer Demokratie-Wurf ist der Beirat nicht, aber die Akteure können da ja auch noch einiges dran ändern und mehr Rechte in der Beteiligung verlangen. Der Auftakt der öffentlichen Sitzung ist morgen. Nur wo, ist die Frage für die neue Öffentlichkeit!
PM der Umweltbehörde als Dokumentation: „Erste Sitzung des neuen Energienetzbeirats – Beratungsgremium nimmt morgen seine Arbeit auf
Am morgigen Donnerstag tritt der Hamburger Energienetzbeirat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Hamburger Hochschulen und Bürgerschaftsfraktionen haben die 20 Mitglieder des Gremiums benannt, das bei der Behörde für Umwelt und Energie angesiedelt sein wird.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie, erklärt: „Das Volk hatte im September 2013 für einen Rückkauf der Energienetze und für eine demokratische Kontrolle gestimmt. Mit diesem Gremium gehen wir einen neuen Weg der Beteiligung in der Energiepolitik. Dies kann auch deutschlandweit beispielgebend sein. Das ist ein gutes Signal, denn die Umsetzung der Energiewende ist ein so zentrales Projekt, dass alle Akteure sich hier einbringen sollen. Wir setzen hier einen Wunsch der Bürgerschaft um, alle wichtigen Gruppen regelhaft und dauerhaft einzubinden.“
Die Sitzung beginnt am 28. April um 17 Uhr im BUE Konferenzzentraum, Neuenfelder Str. 19, Raum D.01.055 in Hamburg-Wilhelmsburg. Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich.
Hintergrund:
Der Volksentscheid vom September 2013 verknüpft den Rückkauf der Energienetze mit dem Ziel einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Volksentscheid hat der Umweltausschuss der Bürgerschaft über die Umsetzung gemeinsam mit Vertretern der Umweltverbände, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern beraten, die in den Sitzungen jeweils als Auskunftspersonen benannt waren. Die Einrichtung des Energienetzbeirats knüpft an diesen produktiven Beratungsprozess an. Die Einrichtung eines gemeinsamen Beirats für alle Netzgesellschaften und die Ansiedlung bei der Energiebehörde ermöglichen es, im Beirat auch übergreifende energiepolitische Themen zu erörtern. Der Beirat wird öffentlich tagen, Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit haben, sich in Fragestunden oder schriftlich mit ihren Anliegen an den Beirat zu wenden.
Mit der Einrichtung des Energienetzbeirats setzt der Senat zwei entsprechende Ersuchen der Bürgerschaft um („Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirates“, Drs. 21/493 vom 28. Mai 2015 und „Umsetzung des Volksentscheids weiter im Dialog angehen – Wärmedialog starten – Bürgerbeteiligung bei den Angelegenheiten der städtischen Netzgesellschaften“, Drs. 20/12007 vom 4. Juni 2014).“
Affront gegen Volksentscheid: Vattenfalls Klima-Krieger in der CDU für Fernwärme aus Kohlekraftwerk Moorburg

Die CDU-Fraktion in Hamburg engagiert sich für den angeschlagenen Vattenfall-Konzern und gegen den Klimaschutz. Mit einem Antrag fordert die Fraktion, das neue 1.600 MW Kohle-Klima-Monster von Vattenfall in die Planungen für die Wärmeerzeugung der Hansestadt einzubeziehen. Dass der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ der Stadt diesen Weg im Grunde untersagt, schert die CDU offenbar nicht. Oder deutlicher: Die Initiative der CDU ist ein offener Affront gegen den im Volksentscheid erklärten Willen der HamburgerInnen, bei der Stromerzeugung, der Fernwärme und bei Gas eine … „klimaverträgliche“ … „Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ in Hamburg umzusetzen.
- Abstimmungstext des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom September 2013: „Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“
- Update: Auch der BUND Hamburg reagiert auf die CDU-Initiative:“Fernwärme aus Kohlekraftwerk Moorburg verstößt gegen Volksentscheid und würde Wärmewende blockieren“ heißt es in der Pressemitteilung.
Die CDU-Fraktion und ihr energiepolitischer Sprecher Gamm stellen ihre Initiative und Argumente in einer Presseerklärung vor, die hier online ist. Im Hamburger Abendblatt berichtet Jens Meyer-Wellmann ausführlich über diesen CDU-Antrag.
Dort schreibt er: „Die CDU-Bürgerschaftsfraktion und der CDU-Wirtschaftsrat wollen jetzt ein eigentlich längst ad acta gelegtes Thema neu beleben: Sie fordern die Einbeziehung des Kohlekraftwerks in die Planung der künftigen Hamburger Fernwärmeversorgung. Es sei nicht sinnvoll, dass die Abwärme aus Moorburg ungenutzt in Himmel und Elbe verpuffe, während Hamburgs Westen zur Ablösung des alten Kraftwerks Wedel ein neues System zur Wärmeversorgung brauche.“
Da faselt ein Stephan Gamm was von „ideologiefreier Prüfung“ und redet sich um Kopf und Kragen, wenn er Anderen „ideologische Gründe“ unterstellt, das Kohlekraftwerk Moorburg für Hamburgs Wärmeerzeugung nicht zu beachten. In dem CDU-Antrag taucht das Wort „Volksentscheid“ nicht einmal auf, wenn er fordert: „Fernwärmeversorgung ideologiefrei und ökonomisch sinnvoll weiterentwickeln“.
Natürlich erklärt Gramm damit nicht nur, dass ihm der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und damit der erklärte Bürgerwille herzlich egal ist. Total ideologiefreie Ideologie der CDU, möchte man noch ergänzen.
Der Abgeordnete blendet zusätzlich noch „einfache“ Wirklichkeit aus, wenn er die Moorburg-Wärme als Alternative für das veraltete Kohleheizkraftwerk Wedel in Stellung bringt und die Verzögerungen bei der ökologischen Ersatzplanung kritisiert: Wenn man alle ökologischen und technischen Argumente einfach mal kurz weg lässt und nur auf die Zeitschiene und die Realität schaut: Eine Moorburg-Fernwärme für den Hamburger Westen würde kaum schneller zu realisieren sein, als die derzeitigen ökologischen Alternativen, wie sie vom Volksentscheid gefordert sind und derzeit im „Wärme-Dialog“ konkretisiert werden. Und für die Zeitschiene ist eine weitere Wirklichkeit von Bedeutung: Es würde aus sehr guten Gründen massive Widerstände gegen solche Pläne geben, die weitere Folgen für einen solchen klimaschädlichen Unsinn hätten. Kurz: Es ist reine Ideologie, was die CDU mit diesem Antrag betreibt!
Denn das Kraftwerk Moorburg im Hamburger Süden müsste mit einer langen neuen Fernwärmetrasse erstmal unter der Elbe hindurch nach Altona geholt und angeschlossen werden. Und allein das dauert auch einige Jahre. Mit anderen Worten: Der Vorschlag der CDU ist völlig albern, weil er in der Debatte um den Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel in absolut keinster Weise irgendwas hilft.
- Nach dem Netz-Kauf: Hamburg braucht Wärme-Konzept und Dialog
- Vattenfall und Stadt Hamburg – noch mehr Spekulationen über den Klimaschutz
Was die CDU hier angeblich „ideologiefrei“ macht, ist schlichte Klientel-Politik zugunsten von Vattenfall und gegen den Volksentscheid.
Den massiven Widerstand gegen die damaligen Planungen von Vattenfall mit einer „Moorburg-Trasse“ von diesem Kraftwerk aus die Fernwärme betreiben zu wollen – und damit das Kraftwerk in Wedel zu ersetzen – hat der CDU-Experte mal weitgehend aus seiner Erinnerung gestrichen?! Diese Debatte war bereits 2009/2010 über eine vollkommen falsche Zukunftsorientierung und extrem klimaschädliche Perspektive der Wärmeversorgung von Vattenfall geführt worden. BUND und Bürgerinitiativen stoppten diese Pläne damals gerichtlich.
- Vattenfall klagt gegen zuviel Umweltschutz
- Energiewende und Rekommunalisierung – CDU Hamburg gegen das Volk
Heute sprechen die gleichen Argumente wie damals gegen eine Fernwärme-Versorgung mit dem Vattenfall-Moorburg-Kraftwerk. Mehr noch: Die Anforderungen an den Klimaschutz wachsen weiter und der Volksentscheid ist eine grundsätzliche Anforderung, an der die Hamburger Politik gar nicht mehr vorbei darf. Ob die CDU das will oder nicht: Der Beschluss ist bindend und verpflichtet alle Bürgerschafts- und Senatspolitik zur klimafreundlichen Energiepolitik. Oder will die CDU mit ihrer Initiative auch sagen: Volksentscheid? Ist uns doch egal!
Handelskammer Hamburg illegal – Schluss mit wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverbänden

Die Handelskammer (HK) Hamburg steht unter schwerem Beschuss. Immer wieder hängt sie sich – zu weit – aus dem Fenster. Sei es beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze, zur Musical-Seilbahn oder jüngst zur Olympia-Bewerbung. Und immer häufiger stellen Gerichte fest: Sie handelt allzu oft rechtswidrig. Jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Verhalten der Handelskammer gegen die Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ vor. Eine vernichtende Kritik, die in aller Klarheit aufzeigt, wie sehr die Kammer-Spitze aus dem Ruder gelaufen ist. Als „Kampfverband“ bezeichnet das Gericht das von HK und Vattenfall getragene Bündnis. Gleich in fünf Punkten stellt das Verwaltungsgericht Hamburg fest, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.
Der Netze-Volksentscheid: Mehr Demokratie für Hamburg
umweltFAIRaendern hat sich seit dem Volksentscheid zu den Netzen immer wieder mit der Politik der Handelskammer-Spitze auseinandergesetzt (siehe hier). Auch die Entstehung und Entwicklung der sogenannten „Handelskammer-Rebellen“ sind hier verfolgt worden, ging diese Initiative doch maßgeblich aus den Aktivitäten der Volksentscheids-Initiative für die Rekommunalisierung der Energienetze und aus Ärger über das Agieren der Handelskammer hervor.
Das jetzt vorliegende Urteil ist vor dem Hintergrund eines massiven machtpolitischen und interessengeleiteten Konflikts zu sehen – auch wenn dieser meist nicht ausdrücklich benannt wird. Nur wenn man das beachtet, ist die Schärfe der laufenden Konflikte überhaupt nachzuvollziehen.
Die Demokratisierungseffekte des erfolgreichen Volksentscheids reichen inzwischen weit über die Energiepolitik und kommunalisierten Netze hinaus. Nicht nur, dass die Energienetze Schritt für Schritt wieder demokratisch gewählten Institutionen unterstellt sind bzw. werden. Mit den „Netz-Beiräten“ erfolgt künftig eine weitere gesellschaftliche Beteiligung. Auch der „Wärme-Dialog“, der immer wieder auch auf umweltFAIRaendern diskutiert wird, ist ein Ausdruck dieser Demokratisierung nach dem Volksentscheid und der roten Karte für privatwirtschaftliche Unternehmen wie Vattenfall und E.on. Auf unterschiedlichen Handlungsebenen und mit unterschiedlichen Akteuren, aber mit nunmehr wieder vorhandenen Handlungsmöglichkeiten weil es eine Umsetzungsfähigkeit im Rahmen der Hamburger Politik gibt! Bis zum Volksentscheid waren diese Dinge allein unter der Kontrolle von Vorständen und Aufsichtsräten großer Stromkonzerne.
Demokratie – Wirtschaft – Gesellschaft…
Die heutige Opposition in der Handelskammer – „Die Kammer sind Wir“ – ist, wenn man so will, eines der Nebenprodukte im Sinne von „Mehr Demokratie“, die nicht nur für Transparenz in der Handelskammer sorgt, sondern Schritt für Schritt auch für FAIRere Bedingungen, indem die Macht der Handelskammer ein wenig beschränkt wird. Dieser Machtkampf in der Handelskammer hat hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Das macht nicht zuletzt das Urteil des Verwaltungsgerichts in seiner schriftlichen Stellungnahme mehr als deutlich. Wie sehr die bisherige HK-Spitze im Nerv getroffen ist, zeigen auch die Reaktionen, die jetzt z.B. mit einer Wahlrechtsreform angestoßen werden. Die sind überfällig und nach entsprechenden Urteilen auch zwingend erforderlich. Aber die HK-Spitze will diese „Reformen“ natürlich auch nutzen, um die ihnen unliebsame Opposition in die Knie zu zwingen.
Kurzsichtige Kommentare, wie sie z.B. Olaf Preuß (Gegen das Establishment) in der Welt von sich gibt, helfen eher den überkommenen Strukturen und ignorieren nicht nur im Grunde, was Gerichte zum Verhalten der Handelskammer offenbar immer öfter verurteilen. Wie albern ist der abschließende Satz seines Kommentars: “ Fragt sich jedoch, ob Fundamentalopposition dafür das richtige Vehikel ist.“ Hört der Kollege weg, wenn Präses oder Hauptgeschäftsführer in „Kalter-Kriegs-Manier“ gegen Akteure der Kammer-Rebellen herziehen, Kampagnen gegen die HK wittern oder auch schon mal gegen Journalisten massiv mobilisieren, wie es Präses Melsheimer gegen den Abendblatt-Redakteur Meyer-Wellmann jüngst höchstpersönlich tat?
Und ein Blick in die schriftliche Begründung des VG-Urteils zum Verhalten der HK-Spitze könnte vielleicht deutlich machen, wo die monierte Fundamental-Opposition in Wirklichkeit sitzt. Immerhin hat sich die HK-Spitze nach dem Netze-Entscheid, dem gescheiterten Musical-Seilbahn-Begehren und zuletzt der NOlympia-Entscheidung stets als Verlierer und Minderheit herausgestellt. Hat es da irgendwann mal Selbstkritik seitens der HK-Spitze gegeben oder gar Überlegungen, was da so gründlich schief läuft?
- Ähnlich wie nach dem aus Sicht der HK gescheiterten Olympia-Referendum reagierte Melsheimer auch nach dem gescheiterten Netze-Volksentscheid: Volksentscheid untergräbt die Macht der Handelskammer. Wie Demokratie zur Gefahr wird und Handelskammer nach Olympia-Niederlage: Lieber weniger Demokratie!
… Machtkämpfe
Tatsächlich könnte man derzeit von einem „Kammerflimmern“ sprechen, wie es Hanna Grabbe in der Zeit macht. Von Kampfeslaune ist da die Rede, denn in einem Jahr sind erneut Wahlen zum Plenum der Handelskammer und inzwischen hat auch die HP-Spitze kapiert, dass es um gravierende Strukturfragen geht und die bisher ja eher überschaubare Opposition als Sammelbecken für Veränderungen mächtig anwachsen könnte.
Die jetzt vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Hamburger Verwaltungsgerichts ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die HK-Spitze. Urteil und Begründung sind ein Plädoyer für einen umfassenden Reformprozess. Und es wird dafür eine starke Opposition und einen lauten öffentlichen Diskurs geben müssen, wenn diese Reformen wirklich kommen sollen. Denn weder Präses noch Hauptgeschäftsführer geben auch nur irgendein Anzeichen, dass ihre permanenten und als illegal verurteilten „Grenzüberschreitungen“ irgendwie aufhören würden.
- Handelskammer: Kampfansage der Rebellen für Demokratisierung
- Handelskammer nach Olympia-Niederlage: Lieber weniger Demokratie!
Der Fundamental-Reflex eines Melsheimer, nach auch seiner Niederlage im auch von ihm gewollten Olympia-Referendum den Bürgermeister aufzufordern, die Bürgerdemokratie wieder einzuschränken, zeigt, in welche Richtung so einer denkt!
Und muss man wirklich mal Politikwissenschaften studiert haben, um zu bemerken, was nicht gesagt wird: Es geht in diesen ganzen Themenfeldern um MACHT und INTERESSEN. Der Volksentscheid über die Netze stellte eine Machtfrage, indem er gegen die Interessen von Vattenfall und E.on Gemeinwohl mobilisierte, indem er wichtige Infrastrukturen nicht mehr dem Kalkül privater Konzerne, sondern einer öffentlich kontrollierten Daseinsvorsorge unterstellen wollte. Gegen diese Ziele des Volksentscheids ist die Handelskammer mit aller Macht vorgegangen!
Illegal, wie wir jetzt wissen. Die Handelskammer-Rebellen sind sozusagen in diesem Machtkampf entstanden und haben bei den Wahlen zum Plenum im Frühjahr 2014 ganz offenkundig nicht unerhebliche Unterstützung bekommen. Und nun ist ein weiterer bzw. fortgesetzter Machtkampf am Start, der andere Interessenlagen als Grundlage hat, dessen Kern vielleicht ein anderes Verständnis von Wirtschaft und seiner gesellschaftlichen Rolle und Aufgabe ist, als das der bisherigen HK-Spitze und ihrer Strukturen? Was ist Bürgerdemokratie und welche Rolle darin spielt die Wirtschaft? Diese grundlegende Frage wäre interessant zu debattieren. Das aber ist bislang nur wenig der Fall.
- Volksentscheid Energienetze: Handelskammer agierte rechtswidrig – und in Sachen Olympia?
- Fast möchte ich noch ergänzen: Nach der Involviertheit zahlreicher Hamburger Medien-Vertreter in die Olympia-Kampagne wäre eigentlich auch eine Debatte angesagt, welche Grenzüberschreitung hier erfolgte. Besonders das Abendblatt wäre hier noch einiges an Aufarbeitung schuldig, hatte der Chefredakteur doch die Zeitung eindeutig als Kampagnen-Sprachrohr definiert und erklärt, das Blatt eindeutig für die Bewerbung einzusetzen. Das haben andere so deutlich nicht erklärt (insofern könnte man das Abendblatt für diese Form von „Ehrlichkeit“ fast schon wieder loben), aber dennoch in dieser Richtung zumindest maßgeblich gewirkt.
Mit der schriftlichen Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts hat sich Meyer-Wellmann im Abendblatt befasst: Richter schränken Rechte der Handelskammer Hamburg ein. Zuvor hatte die taz hier berichtet.
Grenzüberschreitungen der Handelskammer gegen den Netze-Volksentscheid
Gegen den von Umweltverbänden- und Energiewende-Initiativen, einem Kirchenkreis und der Verbraucherzentrale initiierten Volksentscheid hatten sich nicht nur der damalige SPD-Senat und eine Bürgerschaftsmehrheit aus SPD, FDP und CDU ausgesprochen. Natürlich setzte vor allem Vattenfall als direkt betroffenes Unternehmen (während die ebenfalls betroffene E.on-Hanse weniger auffällig agierte) mehrere Millionen Euro für eine Gegenkampagne ein. Massive Unterstützung gegen den Volksentscheid organisierte die Handelskammer.
- Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgericht Hamburg ist hier als PDF online. Die erste Seite ist aus Datenschutzgründen entnommen. Das Urteil hat die Nummer 17 K 4043/14.
Bildung von Kampfverbänden
Im Urteil zeichnet das Verwaltungsgericht die wesentlichen Schritte nach, mit denen die Handelskammer ihre Gegenkampagne organisierte. Mächtige Verbände wurden Schritt für Schritt zusammengezogen und massiv Gelder eingeworben: „Am 31.7.2013 veranstaltete die Beklagte in ihren Räumen eine Zusammenkunft mit Vertretern der Handwerkskammer, des Industrieverbandes Hamburg (IVH), des Landesverbandes der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (UV Nord) sowie des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (WNW). Die Teilnehmer beschlossen, sich an der Auseinandersetzung im Vorfeld des Volksentscheides durch einen Zusammenschluss unter dem Motto „Nein zum Netzkauf‘ zu beteiligen. Dabei wurde ein vom IVH vorgelegter Entwurf für eine „Hamburger Erklärung“ begrüßt. Die Beklagte sagte „vorbehaltlich ihrer Gremienzustimmung“ die Finanzierung einer Anzeige u.a. im Hamburger Abendblatt zu und stellte in Aussicht, einzelne Unternehmen, für die eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung besonders wichtig sei, mit der Bitte um Finanzierung weiterer Module anzuschreiben.“
- Hier sind einige Dokumente bei der Handelskammer online. Siehe auch hier als PDF.
Wenige Wochen vor dem Volksentscheid im September 2013 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer im Abendblatt, „der vollständige Rückkauf der Versorgungsnetze wäre ein „Schildbürgerstreich“. Es sei viel wichtiger, in neue Netze zu investieren, als Geld für den Rückkauf der alten zu „verplempern““, stellt das Gericht fest. Und nur wenige Tage später setzt der Präses Melsheimer nach. In einer Hamburger Erklärung an „Liebe Hamburgerinnen und Hamburger“ heißt es, „man sei dagegen, mehr als 2 Milliarden Euro Schulden zu machen für den Netzrückkauf. Hamburg habe „Wichtigeres zu tun: Die Modernisierung unserer Straßen, Brücken und Wasserwege sowie Aufwendungen für Hochschulen, Schulen und Kita-Plätze. Deshalb sagen wir: Nein zum Netzkauf!“ Abschließend heißt es: „Lassen Sie nicht zu, dass die Zukunft unserer Kinder mit neuen Schulden belastet wird. Helfen Sie mit, Hamburg als Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität und qualifizierten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu sichern. Stimmen Sie mit Nein zum Netzkauf!“
Auch den Einsatz des Logos der Handelskammer listet das Gericht auf und nennt explizit die Anzeigen, die von der HK geschaltet wurden. „Diese zeigten einmal einen Hochofenarbeiter und zum anderen eine auf einer Wiese sitzende junge Frau. Gleichlautend hieß es: „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf? ( . .. ). Nein am 22. September“. Die Anzeige mit dem Hochofenarbeiter gab auf jene rhetorische Frage die „Antwort“: „Nicht mit meinem Geld“, diejenige mit der jungen Frau hingegen: „Nicht mit meiner Zukunft“.“
Das Urteil gegen die Handelskammer ist eindeutig, das Gericht stellt fest: „a) Mit ihrem Beitritt zu der Initiative „Nein zum Netzkauf“ hat die Beklagte die ihrer Betätigung
durch § 1 Abs. 1 und Abs. 2 IHKG gesetzten Grenzen überschritten.“ (S. 10) (IHGK: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern)
Zwar räumt das Gericht ein, dass die HK sich wegen einer grundsätzlichen Betroffenheit hätte äußern dürfen. Interessant ist dabei folgender Hinweis des Gerichts mit Blick auf das Industrie- und Handelskammer-Gesetz: „Die Tätigkeit der Beklagten beruht nämlich auf der impliziten Annahme, dass die privatwirtschaftlich organisierte Erfüllung von Aufgaben (auch solchen der Daseinsvorsorge) der vergleichbaren Aufgabenerfüllung durch den Staat oder staatliche Stellen strukturell überlegen und daher dieser gegenüber vorzugswürdig ist. Dies ist gleichsam eine Grundüberzeugung des freien Unternehmertums und prägt die unternehmerische Tätigkeit als solche. Der Rückkauf der Netze lief dieser Grundüberzeugung offenkundig zuwider, und es stand der Beklagten auch unter diesem Gesichtspunkt zu, sich diesbezüglich zu positionieren.“ (S. 10/11)
Privatwirtschaftliche Überlegenheiten?
Dieser Hinweis auf eine vermeintliche privatwirtschaftliche Überlegenheit verdient Beachtung und könnte Anlass sein, sich mal mit diesem IHK-Gesetz weiter zu befassen. Interessant ist der Hinweis aber auch mit Blick auf das oben bereits angesprochene Verständnis der Konflikte, die in Folge des Volksentscheids über die Handelskammer-Rebellen nun in der Kammer stattfinden. Welche Rolle spielt privatgesellschaftliches Unternehmertum in der Gesellschaft und der Politik. Mit welchem Verständnis agieren ihre Verbände wie die Kammer? Diese Fragen sind sicherlich im kommenden (oder schon stattfindenden) Wahlkampf für das Plenum der Handelskammer von einiger Bedeutung, sollte sich daraus doch die Richtung der Reformen entwickeln.
In der Sache stellt das Verwaltungsgericht Hamburg allerdings klar: „bb) Doch war die Beklagte nicht befugt, sich einer als kämpferische Interessenvertretung verstehenden Organisation anzuschließen. Der Beitritt zu der Kampagne „Nein zum Netzkauf“ war damit eine an sich unzulässige und der Beklagten verbotene Aktionsform.“ (S. 11)
Keine Volkswahlkämpfe der HK
Das Gericht wägt die Spielräume der HK ab, stellt aber definitiv fest, dass eine Grenze überschritten wurde. Und dem Präses der Handelskammer war „offenkundig und selbstverständlich“ klar, dass er mit seinem Agieren einen „Wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Kampfverband“ unterstützte bzw. initiierte: „Die fragliche Initiative „Nein zum Netzkauf“ war ihrem Wesen nach ein Wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Kampfverband. Sie war gegründet worden, um einem konkreten wirtschaftspolitischen Anliegen zur politischen und rechtlichen Durchsetzung zu verhelfen. Dies war offenkundig und selbstverständlich auch dem Präses der Beklagten bewusst, welcher diesen Zusammenschluss dem Plenum zutreffend als „Kampagne“ vorgestellt hatte. Mit einer der Beklagten gemäß § 1 Abs. 1 IHKG obliegenden Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ist dies jedoch unvereinbar.“
Die Handelskammer habe die Aufgabe, ein repräsentatives Gesamtinteresse „zur Geltung zu bringen“. Mit ihrem Engagement habe sie aber weit darüber hinaus agiert, sie habe sich „fraglos und eindeutig als aktive Partei in einem „Volkswahlkampf““ eingebracht: „Als solche ging es ihr erkennbar darum, ihr Interesse durch Mobilisierung einer Mehrheit durchzusetzen. Mit der bloßen Geltendmachung eines Gesamtinteresses hat dies allenfalls noch mittelbar zu tun. Daher war es der Beklagten ganz unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der kämpferischen Interessendurchsetzung, welche der Kontrolle von Art und Weise ihres Engagements unterfällt, versagt, sich einer solchen Initiative anzuschließen.“
HK-Spitze bringt rechtswidrig eigenes Plenum in Zwangslage
Auch der Hinweis in cc) zur bündnispolitischen Situation ist interessant. Dabei geht es um das Verhältnis zwischen dem Bündnis gegen den Volksentscheid und dem Plenum der HK. Auch hier hat die HK-Spitze eine maßgebliche Grenze überschritten. Das Gericht verweist darauf, dass die Handelskammer mit dem Beitritt in das Bündnis nicht mehr „alleinige „Herrin des Verfahrens“ war“. Damit aber sorgte die HK-Spitze für eine Entwertung der „materiellen Mitwirkungskompetenz ihres Plenums, welches sich mit maßgeblich von Dritten beeinflussten Entscheidungen konfrontiert sah. Dies ließ für das Plenum nur die Wahl zwischen Präses und Präsidium brüskierender und sie zwangsläufig beschädigender Ablehnung oder Hinnahme fremdbestimmter Inhalte und Aktionsformen. Präses und Präsidium der Beklagten durften deren gemäß § 4 IHKG zentrales Beschlussorgan nicht einer solchen Zwangslage aussetzen.“
Das Gericht kommt an dieser Stelle auch auf grundgesetzliche Belange zu sprechen. „Die Klägerin kann als Pflichtmitglied der Beklagten zur Wahrung seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Belange beanspruchen, dass diese sich nicht politischen Kampfbündnissen beteiligt und dass sie die Vollversammlung nicht in ihrer Beschlussfassung, die an Autonomie und Rationalitätsgewährleistung orientiert ist, beeinträchtigt.“
Unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischees
Das ist schon eine eindeutige und klare Ansage des Hamburger Verwaltungsgericht, das im weiteren auch auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeht (ab S. 13 des Urteils). Dazu will ich nur auf einen Punkt noch kurz eingehen, den das Verwaltungsgericht nur nebenbei aufwirft, wenn es um die bereits oben genannten Anzeigen geht. Eine dieser Anzeigen „zeigt eine junge auf einer Wiese sitzende Frau. Links oberhalb dieser Abbildung findet sich der gleiche Schriftblock der hier jedoch lautet: „Nicht mit meiner Zukunft“.“
Das Gericht schreibt im Urteil nun: „Ganz abgesehen von den durch die Anzeigen vermittelten, auf peinliche Weise unzeitgemäß wirkenden Geschlechterklischees sind die zitierten Äußerungen polemisch-unsachlich.“
umweltFAIRaendern hatte im August 2013 nicht „ganz abgesehen“ und genau dies „unzeitgemäß wirkende Geschlechterklischee“ ebenfalls festgestellt und kritisiert: Volksentscheid Energienetze Hamburg: Männer arbeiten – Frauen sitzen auf Wiesen
Unsachlich-polemisch und vernebelnd
In der Summe bilanziert das Verwaltungsgericht diese Anzeigen mit ihren Aussagen zu den polemischen Behauptungen „2 Milliarden Euro Schulden für Netzkauf“? und „Zukunftsfrage“ als „Grenzüberschreitung“, die der Klägerin nicht zuzumuten wäre. In gleicher Weise bewertet das Gericht die Vorgehensweise der HK-Spitze mit Begrifflichkeiten wie „Schildbürgerstreich“, „Verplemberns“ und dem Einsatz des HK-Logos in einer Beilage u.a. in der „Bild Hamburg“.
„Der Anzeigentext ist ebenfalls in hohem Maße unsachlich-polemisch. Die Klägerin muss es nicht hinnehmen, dass sich die Beklagte in solcher Form äußert“, so das Gericht und bemängelt in scharfer und mehr als deutlicher Sprache auch die Wortwahl in diesem Text:
„Der Begriff des „Power-Bündnisses“ suggeriert das Bestehen einer verschworenen und kraftvollen Verbindung. Davon kann jedoch im Verhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg und des genannten Energieversorgungsunternehmens, seinerseits Mitglied der Beklagten, offensichtlich keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um eine gegenständlich begrenzte privatrechtliche Sonderverbindung, mit welcher die Freie und Hansestadt Hamburg aber insbesondere auch das genannte Energieunternehmen schlicht ihren ökonomischen Vorteil verfolgten. Es ist evident unsachlich, wenn dieser durchaus legitime Aspekt der (privatnützigen) Gewinnorientierung vernebelnd durch ein diffuses „PowerBündnis“ ersetzt wird.“
Das Urteil ist in jedem Fall eine mehr als geeignete Grundlage, über die fälligen Reformen bei der Handelskammer zu diskutieren und damit auch über die gesellschaftliche Rolle der Wirtschaft und ihrer Organe. Es stünde den „Handelskammer-Rebellen“ gut zu Gesicht, wenn sie genau diese Debatte intensivieren und ihre Vorstellungen weiter entwickeln.
Aber es ist auch darüber hinaus von großer Bedeutung, denn für die Praxis der Volksentscheide spricht es auch indirekt ein weiteres Konfliktfeld an: Während die Volksentscheids-Initiativen z.B. zur Finanz-Transparenz verpflichtet sind, gibt es für die Kontrahenten keinerlei Regulierungen. Diese wäre zugegebenermaßen auch schwer genauer zu regeln. Aber: Bedenkt man den Millionen-Einsatz, den es von HK, Vattenfall und beteiligten Verbänden gegen den Netze-Entscheid gegeben hat oder wie er auch im Olympia-Referendum betrieben wurde, dann stellt sich schon die Frage: Was eigentlich sind FAIRE Spielregeln und wie kann man diese herstellen?
Hamburgs Klima wartet auf Energiewende: Wärme-Dialog, „Kohle-Kerstan“ und immer noch Vattenfall

Für die grüne Abteilung im Hamburger Senat dürfte das alles eine Art Deja-vu sein. Im schwarz-grünen Senat vor einigen Jahren unterschrieb – sicherlich zähneknirschend – die damalige grüne Umweltsenatorin die Genehmigung zum Bau des Vattenfall Kohlekraftwerks Moorburg. Einige Jahre später und nun in einem rot-grünen Senat muß der grüne Umweltsenator – sicherlich zähneknirschend – verkünden, dass das marode Kohle-Heizkraftwerk in Wedel länger als geplant laufen wird. Und obendrein erklärt Vattenfall (SHZ), über 80 Millionen Euro in das klimaschädliche Kraftwerk für die Hamburger Fernwärmeversorgung zur Modernisierung und Ertüchtigung investieren zu wollen. Im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD (PDF) steht dummerweise: „Eine Ertüchtigung des Kohlekraftwerks Wedel wird ausgeschlossen.“ (S. 67) Die Energiewende und mehr Klimaschutz in der Warteschleife. Wie es weiter gehen kann, darüber diskutiert nächste Woche der fünfte „Hamburger Wärmedialog“.
Es ist natürlich gemein, wenn die Welt jüngst den nagelneuen Umweltsenator bösartig als „Kohle-Kerstan“ bezeichnet und sich hämisch zu den vertagten Klimaschutzzielen und angestrebten Einsparungen im mauen Klimaplan äußert. Aber in der Tat: Die Causa Wedel wird immer mehr zu einer Posse. Allerdings eine mit Vorlauf, die nicht nur den Grünen angelastet werden kann, die aber die Frage aufkommen lässt: Muss man sich als Grüner so defensiv und kleinlaut wie die SPD-Mitglieder gegenüber König Olaf verhalten? Oder darf es für Klimaschutz und Erneuerbare Energie auch mal etwas ruckeln?
- Rot-Grünes Hamburg: Wenig Klima-Ambitioniert – Kohle-Werk Wedel länger am Netz
- Grüner Regierungspartner überflüssig? Bürgermeister und Vattenfall verlängern Laufzeit für Wedel
Neulich noch verkündeten SPD und Vattenfall als Abwehrmaßnahme gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze, mit dem Bau eines hyper-modernen gasbefeuerten GuD-Kraftwerks als Ersatz für Wedel die ultimative Lösung zu haben. Das war schon zu dem Zeitpunkt, als es verkündet wurde, Unsinn. Inzwischen hat sich das sogar bei Vattenfall und SPD rumgesprochen, denn die – ebenfalls im rot-grünen Koalitionsvertrag – verabredete Entscheidung über eine Ersatzmaßnahme bis Ende 2015 ist ungenutzt geblieben, bzw. genauer: Da keine Entscheidung über einen Ersatz für Wedel getroffen wurde, war klar, dass es nun um eine Laufzeitverlängerung für den Klimakiller in Wedel gehen wird.
Gerade die SPD-Spitze und Vattenfall haben eindrücklich demonstriert, dass sie von Energiepolitik eigentlich keine Ahnung haben. Vattenfall bezahlt das wenigstens mit einer anständigen Krise. Dem Bürgermeister sollte man aber eigentlich mal ganz deutlich klar machen, dass er von Energiepolitik genauso wenig Ahnung hat, wie vom Klimaschutz. Doch die, die das angeblich könnten, drucksen rum, rechtfertigen und machen irgendwie Miene zum bösen Spiel.
Angeblich sollen die nun über 80 Mio. Euro bis 2018 investiert sein und die Rede ist davon, dass das alte Kohle-Kraftwerk in Wedel dann bis mindestens 2021 in Betrieb bleiben wird. Mindestens! Die Frage darf man sicher stellen: über 80 Millionen als Modernisierung für eine Laufzeitverlängerung von drei Jahren? Könnte es sein, dass da irgendwie am Volksentscheid gedreht wird und Vattenfall irgendwie die lukrative Fernwärme nicht so ohne Weiteres aufgeben will?
- Thema Wärme-Dialog Hamburg auf umweltFAIRaendern.
Viel zu lange hat sich die Hamburger SPD an Vattenfall gekettet und deren Wirtschafts-Interessen bedient. Der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat nun klargemacht: Die Zeit, in der Vattenfalls Geschäftsinteressen im Vordergrund stehen, ist vorbei. Aber die Trennung von Stadt (SPD) und Vattenfall ist natürlich kein Automatismus und es ist ein Machtkampf, trotz klarem Auftrag für den Senat, den Volksentscheid umzusetzen. Gerade bei der Fernwärme zeigt sich das deutlich: Erst 2018 – so die vertraglichen Vereinbarungen des damaligen SPD-Senats mit Vattenfall – kann die Stadt die Kaufoption ziehen und die Fernwärme im Jahr 2019 übernehmen. Der Grund für diese Verzögerung: Der damalige SPD-Senat traute sich nicht zu, einen Ersatz für das marode Kraftwerk in Wedel allein zu stemmen; Vattenfall sollte das noch regeln.
Der große Bürgermeister Scholz steht nun aber ziemlich dumm da: Denn Vattenfall regelt das nicht. Warum auch? Wenn sie die Fernwärme ohnehin abgeben sollen, warum sollte das Unternehmen da noch risikoreich Geld in vernünftige, sprich klimafreundliche und erneuerbare Alternativen stecken? Das Dumme für die Grünen: Sie bekommen in das Spiel kein richtiges Bein rein, werden aber für die dumme Lage nun logischerweise in die Pflicht genommen und Bürgermeister Scholz grinst sich dazu einen.
Nach dem Volksentscheid im September 2013 hat es einen – sagen wir gemütlichen – „Umstieg“ gegeben. Eine in der Energiepolitik wenig geübte Verwaltung, die nun plötzlich nach und nach die Infrastruktur Netze und die Fernwärme wieder schrittweise zu übernehmen hat, musste eigene Ideen und Konzepte für den klimaverträglichen Umbau entwickeln. Und da hatten Bürgerinitiativen und Umweltverbände mehr zu bieten als Vattenfall und Verwaltung. Dialog und Beteiligung von Energie-Initiativen musste mühsam geübt und gelernt werden und das Abnabeln von Vattenfall ist so einfach auch nicht.
- Alternativen für Hamburgs Wärme-Versorgung und das Heizkraftwerk Wedel
- Hamburger Energiewende für Fortgeschrittene: Neue Fernwärme – Distanzierungen, ernstzunehmende Alternativen und alte Pläne
Erst kurz vor den Bürgerschaftswahlen im Februar 2015 kamen erste Alternativen für Wedel auf den Tisch, die aber noch durch einen echten Wirtschafts-Check mussten. Wie der aktuelle Stand ist, welche ökologischen Alternativen es gibt, welche Schritte der Senat als derzeitiger Minderheitspartner und künftiger Eigentümer bei der Fernwärme im Sinne der Umsetzung der Ziele des Volksentscheids gehen will, ob die ausreichend sind und welche Rolle Vattenfall dabei spielen soll, das wird Thema des fünften Wärme-Dialogs sein, der am kommenden Dienstag auf Initiative der Energienetz-Genossenschaft Hamburg in der Staatsbibliothek stattfinden wird. Mit dabei dann u.a. der amtierende grüne Umweltsenator, der amtierende Fernwärmechef von Vattenfall und Hamburgs Schattenbürgermeister vom BUND.
Die Einladung zur Veranstaltung ist hier:
Die „EnergieNetz Hamburg eG” und der „Zukunftsrat Hamburg” organisieren gemeinsam den fünften Hamburger Wärmedialog, der am
23. Feb. 2016 ab 19:00 Uhr in der Univ.- und Staatsbibliothek
von-Melle-Park 3, 20146 Hamburg stattfinden wird.
Hamburgs Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan wird auf dem Podium mit Dr. Stephan Richter (GEF Ingenieure AG), Manfred Braasch (BUND), Jörg Lampe (Hansewerk Natur) und Pieter Wasmuth (Vattenfall) über das zu erstellende
„Alternativkonzept für die Fernwärmeversorgung in Hamburgs Westen“
diskutieren. Im Laufe des Jahres 2016 muss der Hamburger Senat für die Fernwärmeversorgung klimapolitisch sehr bedeutsame Investitionsentscheidungen treffen. Folgende Themen werden am 23.2. im Fokus stehen:
– Fernwärmestrategie für Hamburgs Westen: Wie geht es weiter am
Kraftwerksstandort Wedel?
– Welche Lösungen präferieren das Unternehmen Vattenfall und der Hamburger
Senat für die zukünftige Wärmeversorgung im Westen?
– Ist der Standort Stellinger Moor eine Alternative für eine neue Erzeugungsanlage oder gibt es weitere Ideen?
– Aktuelle Planungen der Stadtreinigung Hamburg?
– Welche neuen klimafreundlichen Fernwärmeerzeugungsanlagen auf der Basis
erneuerbaren Energien sind für Hamburg angedacht?
– Welche Überlegungen gibt es zur klimafreundlichen Einsatzreihenfolge der
Fernwärmeerzeugungsanlagen und damit zur Minimierung der Betriebsstundenzahl des Kraftwerks Wedel?
– Ist es möglich, die Rekommunalisierung der Fernwärmeversorgung auf 2017
vorzuziehen oder bleibt es bei 2019?
Zukunftsrat und der EnergieNetz Hamburg eG
im Hamburger Wärmedialog
