Vattenfall klagt gegen zuviel Umweltschutz

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Nichts als Ärger für Vattenfall: Baustelle Kohlekraftwerk Moorburg – zwei Jahre Bauverzögerungen, keine Fernwärmeauskopplung und nun kein Kühlwasser. Ein teurer Vattenfall-Spaß für die Klimakatastrophe. Foto: Jürgen Mumme

Vattenfall akzeptiert Auflagen zum Schutz der Umwelt. Quatsch! Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat auf Klage des BUND jüngst in einem Urteil festgelegt, dass Vattenfall für sein im Bau befindliches 1.600 MW-Kohlekraftwerk in Moorburg nur in geringem Umfang Elbwasser zur Kühlung einsetzen darf. Das Elbwasser ist ohnehin schon derart vorbelastet, dass eine stärkere Nutzung durch das Kohlekraftwerk zu erheblichen Problemen u.a. mit dem Sauerstoff in der Elbe führen würde.

Vattenfall muss nach dem Urteil nun erheblich mehr auf einen Hybrid-Kühlturm zurückgreifen, um das Kraftwerk zu betreiben. Der Kühlturm aber muss selbst mit Energie versorgt werden, so dass der Wirkungsgrad des Kohlekraftwerks sinkt, die Stromkosten dadurch steigen. Für Vattenfall ist dieses Urteil erneut ein schwerer Rückschlag, das extrem klimaschädliche Kraftwerk ans Netz zu bekommen. Schon vor einigen Jahren war die Auskopplung von Fernwärme über die sogenannte Moorburgtrasse durch Altona (die zu einer weiteren Erhöhung der CO2-Emissionen geführt hätte) am Widerstand der Bevölkerung gescheitert.

Jetzt kündigt laut Hamburger Abendblatt Vattenfall „Widerstand gegen das vom Oberverwaltungsgericht verhängte Verbot der Wasserentnahme aus der Elbe für das Kohlekraftwerk Moorburg an. „Wir werden das Urteil nicht so ohne Weiteres hinnehmen und alle zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen“, sagte Unternehmenssprecherin Barbara Meyer-Bukow dem Abendblatt. Allerdings wolle man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“

Die Grüne Bürgerschaftsfraktion reagierte so: „Wenn Vattenfall jetzt ankündigt, mit allen Mitteln gegen den Richterspruch vorzugehen, bleibt sich der Atom- und Kohlekonzern in seiner Anti-Umweltpolitik treu. Vattenfall klagt bereits in Karlsruhe gegen den Atomausstieg und fordert eine Milliarden-Entschädigung. Außerdem weigert sich das Unternehmen beharrlich, das abgeschaltete AKW Krümmel endgültig zurückzubauen.

Es ist eine falsche Entscheidung des Senats, mit diesem Konzern gemeinsame Sache bei den Energienetzen zu machen. Mit der SPD und Vattenfall kommt die Energiewende in Hamburg weder jetzt noch übermorgen, sie kommt nur mit dem erfolgreichen Volksentscheid“

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Volksbegehren für Energiewende: Berliner Energietisch – Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

ak-logoberlin-volksbegehrenEnergienetze in öffentlicher oder Bürgerhand. Für dieses Ziel wird in vielen Städten und Kommunen gestritten. Anlass sind die auslaufenden Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze. In Berlin hat sich das Bündnis „BerlinerEnergietisch“ auf den Weg gemacht, die Stromnetze von Vattenfall zurückzuholen. Ziel ist es, die Stromnetze zu rekommunalisieren und obendrein mit neuen Stadtwerken dem alten Strom- und Klimakiller-Konzern Vattenfall das Fürchten zu lehren. Früher hätte man das vielleicht auch Enteignung oder gar Zerschlagung der Atomkonzerne genannt.

Die Initiative „Für eine linke Strömung“ (FelS) beteiligt sich an dem BerlinerEnergietisch. In „analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis“ haben zwei FelS(en) ihre Gründe für dieses Engagement dargelegt und erklären, wie weit linke Inhalte in ein Bündnis eingebracht werden konnten, das Energiewende ökologisch, sozial und demokratisch machen will:

„Raus aus der Defensive – Berliner Energietisch kämpft für Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

Von Florian Frey und Hendrik Sander

Seit die Energieversorgung in Berlin in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre privatisiert wurde, kontrolliert der Energiegigant Vattenfall Produktion, Verteilung und Vertrieb des Stroms. Doch das könnte sich bald ändern. Die Konzessionsverträge für die Nutzung der örtlichen Stromnetze wurden neu ausgeschrieben. Der daraufhin gegründete Berliner Energietisch versuchte deshalb, durch ein Volksbegehren die Netze wieder in öffentliche Hand zu bringen und ein kommunales Stadtwerk zu gründen. Seitdem ist die energiepolitische Landschaft in der Hauptstadt mächtig in Bewegung geraten.

Der Energietisch wurde von verschiedenen Akteuren im Sommer 2011 gründet. Gegenwärtig beteiligten sich mehr als 40 Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen u.a. Umweltverbände wie BUND, Grüne Liga, Rettet den Regenwald und Naturfreunde, kleine progressive NGOs wie BürgerBegehren Klimaschutz, Mehr Demokratie und Powershift, Attac und Noya, Einzelpersonen zum Beispiel von der Partei DIE LINKE bis hin zu aktivistischen linken Gruppen wie Gegenstrom Berlin. Wir von der Gruppe Für eine linke Strömung (FelS) beteiligen uns seit den Anfängen des Energietisches an dieser Kampagne. Das könnte durchaus überraschen: Wieso sucht sich eine linksradikale Gruppe ausgerechnet ein Volksbegehren zur Schaffung von Staatsunternehmen als Hauptkampffeld im Energiebereich?

Energie ohne Warencharakter

Hintergrund unseres Engagements ist die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Vergesellschaftung, das auf folgende Grundprinzipien zielt: Der Zugang zu Gütern wird nicht marktförmig und profitorientiert organisiert, sondern Verteilung und Produktion werden demokratisch ausgehandelt und richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen. Der Begriff Vergesellschaftung als Richtungsforderung macht grundlegende Alternativen jenseits reiner Abwehrkämpfe gegen einzelne Schweinereien vorstellbar. Im Energiesektor gibt es beispielsweise bereits ein weitverbreitetes Bewusstsein in der Bevölkerung, dass eine demokratische, soziale und ökologische Energieversorgung mit den großen Stromkonzernen nicht zu haben ist. Zahlreiche Energiekämpfe setzen an den verschiedenen Machenschaften von E.ON, RWE, ENBW und Vattenfall an.

Die Forderungen nach Enteignung der Energiekonzerne und Vergesellschaftung des Energiesystems könnten den Kämpfen eine gemeinsame Idee und Perspektive geben, die über das Bestehende hinausweist. Das heißt, die Möglichkeit zu eröffnen, alle interessierten Menschen unmittelbar über die Produktion und Verteilung von Energie mitentscheiden zu lassen. Auf diesem Wege könnte der Umstieg auf eine erneuerbare und sparsame Energieversorgung viel schneller und gerechter organisiert werden. Außerdem muss es darum gehen, Energie ihren Warencharakter zu nehmen, damit allen Menschen Energie als soziales Grundrecht zur Verfügung steht.

Brüche organisieren

Für eine solche Energiewende, die ihren Namen verdient, müssen die bestehenden Eigentums- und Produktionsverhältnisse überwunden werden. Das kann jedoch nicht gelingen, indem Vergesellschaftung nur als abstrakte Forderung aufgestellt wird, die dann im richtigen Moment die Verhältnisse en bloc umstürzt. Stattdessen sind diese radikalen Veränderungen nur als langfristiger Transformationsprozess vorstellbar, der von kollektiven Suchprozessen und Rückschlägen, vielen kleinen Schritten, aber auch effektiven Brüchen geprägt ist.

Uns erscheint der Energiebereich als geeignetes Interventionsfeld, um einen solchen Prozess beispielhaft anzustoßen. Im Berliner Energietisch versuchen wir deshalb, die allgemeine Vergesellschaftungsforderung in einen konkreten Kampf zu übersetzen, der auch gewonnen werden kann. In dieser praktischen Kampagne wollen wir Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzepts Vergesellschaftung sammeln, seine Möglichkeiten und Grenzen ausloten.

In seiner Anfangsphase entschied sich der Energietisch dazu, für das Volksbegehren ein eigenes Gesetz zu formulieren, das bei Erfolg verpflichtend vom Berliner Senat umgesetzt werden muss. In einem langwierigen, aber konstruktiven Diskussionsprozess wurden die drei Säulen (demokratisch, ökologisch, sozial) für die zu gründende Netzgesellschaft und die Stadtwerke mit Leben gefüllt und in Gesetzesform gebracht. Die beiden zu gründenden städtischen Unternehmen sollen als »Anstalten öffentlichen Rechts« ausschließlich dezentral und erneuerbar erzeugten Strom verkaufen, die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten unterstützen und Energiearmut entgegenwirken, d.h. dem Umstand, dass Menschen aufgrund ihrerer sozialen Lage keinen oder nur beschränken Zugang zu Energie haben.

Energie-Kiezversammlungen

Vor allem wurden ganz neue Mechanismen der unmittelbaren Mitgestaltung für die Bevölkerung entwickelt, die über die repräsentative Demokratie hinausweisen: Neben weitgehenden Transparenzbestimmungen und Initiativrechten sollen alle BewohnerInnen Berlins über 16 Jahren unabhängig von ihrem Pass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates direkt wählen dürfen. Sechs VertreterInnen sollen von den Beschäftigten und nur zwei vom Senat bestimmt werden. Nicht zuletzt sollen einmal im Jahr öffentliche Versammlungen in den Bezirken stattfinden, bei denen die BewohnerInnen über die Geschäftspolitik informiert werden müssen und wo sie selbst Initiativen starten können.

Zwar haben wir als FelS in einigen Punkten noch deutlich weitergehendere Positionen vertreten. So sollten unserer Meinung nach die Urabstimmungen und Kiezversammlungen verbindlichen Charakter haben. Trotzdem ist ein gutes Modell entstanden, das erste Schritte in Richtung einer Vergesellschaftung ermöglicht und zugleich die Bedingungen für zukünftige Energiekämpfe verbessern könnte.

Von Anfang an stand der Energietisch unter einem guten Stern, sodass er im Jahr 2012 vor allem Erfolgsmeldungen produzierte. Viele starke PartnerInnen schlossen sich dem Bündnis an, das Presseecho ist – von den üblichen Ausnahmen abgesehen – wohlwollend. Bei den BerlinerInnen stößt unser Vorhaben auf viel Sympathie. Die erste Stufe des Volksbegehrens wurde im Frühjahr 2012 mit Bravour geschafft.

Grenzen von Volksbegehren

Aufgrund unserer kontinuierlichen Mitarbeit wurde FelS im Energietisch als Partner anerkannt, was ermöglichte, das Bündnis trotz seiner Breite in wichtigen Fragen weit links auszurichten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass weitgehendere Vorschläge dann überzeugten, wenn wir diese direkt in Gesetzesform konkretisieren konnten. Neben der praktischen Mitarbeit beim Volksbegehren setzen wir vor allem eigene Akzente. Gegen die aktuelle Debatte um die Kosten der Energiewende bemühen wir uns, in der Berliner Öffentlichkeit die sozialen Alternativen des Energietisches starkzumachen. Und wir treiben die Vernetzung der verschiedenen »Tische« in Berlin voran, die alle – ob bei der Wasserversorgung oder der S-Bahn – für eine Demokratisierung gesellschaftlicher Grundgüter streiten.

Aber natürlich stößt der Energietisch auch schnell an die Grenzen dessen, was mit einem Volksbegehren umgesetzt werden kann. So kann das Stadtwerk nur ein weiterer Konkurrent auf dem Strommarkt sein, der sich dort gegen die kapitalistische Konkurrenz behaupten muss. Außerdem existieren rechtliche Restriktionen, die uns verbieten, soziale Stromtarife in das Volksbegehren aufzunehmen und dem Senat vorschreiben, die Netzkonzessionen öffentlich auszuschreiben, anstatt sie einfach per Regierungsbeschluss wieder in die öffentliche Hand zu übernehmen. Allerdings tritt das Bündnis in der politischen Debatte jenseits des Gesetzestextes weiterhin für soziale Stromtarife und die Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Energie ein.

Dem Energietisch ist es gelungen, die Zukunft der Energieversorgung zu einem zentralen Konflikt in der Stadt Berlin zu machen. So solidarisieren sich nicht nur alle Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus (DIE LINKE, Grüne, Piraten) mit dem Energietisch. Auch der letzte Parteitag der Berliner SPD hat sich für eine Rekommunalisierung ausgesprochen und setzt damit die eigene SPD/CDU-Regierung unter Druck. Um einen möglichen politischen Dauerkonflikt zu verhindern, sahen sich die Koalitionsspitzen genötigt, ein eigenes Rekommunalisierungskonzept vorzulegen und persönlich beim Energietischplenum dafür zu werben – ohne Erfolg.

Vorbildcharakter Berlin

Weil der Gesetzesentwurf der Koalition – gerade im Hinblick auf die direktdemokratische Kontrolle – weit hinter den Forderungen des Energietisches zurückblieb, hat das Bündnis sich inzwischen einstimmig für den Start der zweiten Stufe des Volksbegehrens entschieden. Dafür müssen im Frühjahr 2013 mindestens 200.000 Unterschriften gesammelt werden – eine gute Gelegenheit, mit vielen Menschen in der Stadt über Themen wie Demokratisierung der Stromversorgung oder Energie als Grundrecht ins Gespräch zu kommen. Meistert der Energietisch auch diese Herausforderung, könnten die BerlinerInnen parallel zur Bundestagswahl im September 2013 in einem Volksentscheid, dessen Ergebnis für die Berliner Regierungsfraktionen verbindlich ist, über ihre zukünftige Energieversorgung abstimmen.

Energiekämpfe werden in Berlin auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren in jedem Fall weitergehen. Die Hoffnung besteht, dass das massenhafte Sammeln von Unterschriften zu einer Politisierung und Mobilisierung vieler Menschen führt, die nach 2013 ihre Energiepolitik nicht mehr aus der Hand geben wollen. Allerdings zeigt die Erfahrung mit erfolgreichen Volksbegehren auch, dass die Umsetzung der in Referenden zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Stimmung in konkrete Organisierung schwierig ist. Trotzdem könnte das Berliner Beispiel im Erfolgsfall als neue Form direktdemokratischer Stadtwerke einen bundesweiten Vorbildcharakter bekommen, zumal in Hamburg gleichzeitig mit der Bundestagswahl ein ähnlicher Volksentscheid stattfinden wird. Die Möglichkeiten von Volksbegehren bzw. von (Re-)Kommunalisierungen unter progressiven Vorzeichen könnten auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen erprobt werden, um insgesamt eine Demokratisierung voranzutreiben. Damit könnte Vergesellschaftung von einem politischen Konzept zu einem manifesten Kampf um eine neue Form kollektiv ausgehandelter Bedürfnisbefriedigung werden.

Florian Frey und Hendrik Sander sind organisiert bei Für eine linke Strömung (FelS)/Interventionistische Linke (IL).

Anmerkung:

Dieser Artikel basiert auf gemeinsamen Diskussionen in der Klima-AG von FelS. Eine Broschüre der Interventionistischen Linken zum Thema Vergesellschaftung steht unter dazwischengehen.org zum Download bereit.“

In Hamburg wird es zu einem Volksentscheid für die Energienetze kommen, der sich gegen Vattenfall und E.on richtet. Hier mehr dazu: „Vattenfall – kein Partner für Hamburg

aus: ak – analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis, Nr. 579 vom 18.1.2013. Die Zeitung erscheint vierwöchentlich und berichtet über zahlreiche Themen, die für Linke von Interesse sind. Siehe auch hier im Menü unter Archiv – ak-Artikel.

Bundestagspräsident für Rekommunalisierung der Energienetze?!

unser-netz_248x80Auch das noch. Bundestagspräsident Norbert Lammert will die Rekommunalisierung oder gar Verstaatlichung der Energienetze! In einem Interview mit der „Welt“sagt Lammert: „Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass die Ausgliederung von Verantwortlichkeiten aus dem öffentlichen in den privatwirtschaftlichen Bereich keineswegs zu Verbesserungen führt. Ich habe auch erhebliche Zweifel daran, ob zum Beispiel die privatwirtschaftliche Verantwortung für die Energienetze in Deutschland eine gute Idee ist. Wir sollten bei Fragen der Infrastruktur eher vom Grundsatz einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit ausgehen.“

Nicht schlecht, wo doch in Hamburg seine Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion gerade per Verfassungsklage gegen einen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Elbmetropole vorgeht. Das hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg. Aber besser wäre, die CDU Hamburg würde sich der Auffassung von Lammert anschließen und „Infrastruktur eher … einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit“ übergeben.

Möglicherweise engagiert sich der Bundestagspräsident und das CDU-Mitglied ja auch direkt bei den laufenden Kampagnen für die Rekommunalisierung? In Berlin, in Hamburg und vielen vielen anderen Orten.

Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Bürger und Stromnetze – Auch Lübeck gründet eine Bürger-Genossenschaft

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Stromnetze in BürgerInnenhand gilt überall… Foto: Dirk Seifert

Nicht nur in Städten wie Hamburg, Berlin oder Oldenburg steht die Rekommunalisierung und Demokratisierung der Energienetze auf dem Plan. Auch in Lübeck engagieren sich BürgerInnen: „Die Gründung der BürgerEnergieGenossenschaft Lübeck rückt in greifbare Nähe. Die Genossenschaft soll, wenn alles nach Plan läuft, im Februar gegründet werden. Ziel ist, die 25,1 Prozent Stadtwerke-Anteile, die das dänische Unternehmen DONG Energy hält und verkaufen will, zu erwerben und so wieder nach Lübeck zurückzuholen.“Viele Menschen unterstützen dieses Vorhaben, aber es müssen mehr werden“, so die Intiatoren.“ (Quelle) Vor wenigen Tagen gab es dazu eine Infoveranstaltung in Lübeck.

„Mit dem Rückkauf der Anteile will die BürgerEnergieGenossenschaft Einfluss auf die Energieversorgung durch die Lübecker Stadtwerke nehmen und langfristig die ökologische und soziale Ausrichtung in den Mittelpunkt stellen. Sie will das Geld der Mitglieder in der Region anlegen und für eine angemessene Rendite sorgen. Mit der so angestrebten Demokratisierung der Energieversorgung und der Teilnahme an der regionalen Wertschöpfung werde eine zukunftsweisende Entwicklung eingeschlagen.

Die bislang von Dong gehaltenen 25,1% können nur als Ganzes und nur von der Stadt zurückgekauft werden. Dafür muß sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und muß die Anteile zu dem Preis erwerben, auf den sich DONG-Energy mit dem Käufer geeinigt hat. Zurzeit laufen die Kaufverhandlungen, über den Stand ist nichts bekannt, auch nicht über die Höhe der Kaufsumme.“

Kontakt: Netzwerk Energiewende Lübeck
c/o BUND, Glocklengießerstraße 42 a, 23552 Lübeck
E-Mail: info(AT)netzwerk-energiewende-luebeck.de

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