Katastrophenschutz für das AKW Brokdorf – Mangelhaft!

Noch bis Ende 2021 soll das Atomkraftwerk Brokdorf nach dem derzeit gültigen Atomgesetz in Betrieb bleiben. Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich jedoch das Ziel gesetzt, den Atomausstieg zu beschleunigen:  „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“ (Koalitionsvertrag SH)

Dabei sollte auch der Katastrophenschutz eine Rolle spielen, denn auch im AKW Brokdorf ist eine atomare Katastrophe nicht auszuschließen. Und da mangelt es erheblich, wie die Grünen noch Ende der letzten Legislaturperiode in der Opposition feststellten. Bis heute sind die Konsequenzen aus dem Unfallverlauf von Fukushima nicht in die Katastrophenschutzpläne eingearbeitet. Auch an anderen Atomkraftwerken wird derzeit über den mangelhaften Katastrophenschutz gestritten.

Ende 2011 hatte die Grüne-Landtagsfraktion eine Große Anfrage zum Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein gestellt. In seiner Rede vor dem Landtag stellte der damalige und heutige Grüne Landtagtagsabgeordnete Bernd Voss erheblichen Handlungsbedarf fest: “Die Reaktorkatastrophe in Japan hat gezeigt, dass eine Verkettung mehrerer Ereignisse wie dort Erdbeben und Hochwasserwelle eine Atomkatastrophe erheblich wahrscheinlicher macht, und zugleich die Reaktionsmöglichkeiten erschwert und sich Schäden potenzieren können. Aus den Antworten geht nicht hervor, dass es eine szenarienabhängige Planung gibt, es gibt keine Planung für komplexe Katastrophen und keine abgestimmte Planung für die Risikopotenziale der verschiedenen Anlagen.”

Daraus müssen für den Katastrophenschutz konsequenzen gezogen werden, forderte Voss im November 2011 “Wer, wie die Landesregierung, von einer veränderten Sachlage bei der Bewertung der Atompolitik ausgeht, muss auch beim Katastrophenschutz konsequent sein. Die Risiken von Groß-Schadenslagen ­ – das hat Japan gezeigt ­ – können kumulativ eintreten, und sie sprengen alle unsere bisherigen Übungs- und Einsatzszenarien. Die Landesregierung muss Konsequenzen in der Katastrophenschutzplanung ziehen. Die Antworten der Großen Anfrage lassen nur den Schluss zu, dass hier intensiv nachgearbeitet werden muss.”

Dieses Nacharbeiten müssen die Grünen in Schleswig-Holstein nun selbst in Angriff nehmen, denn seit Ende Mai stellen sie gemeinsam mit der SPD und dem SSW die Landesregierung und sind per Minister Robert Habeck für das Ressort zuständig.

Weitere Informationen:

Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein
Große Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12.04.2011 Drucksache 17/1451

Dirk Seifert

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