Energiewende und Rekommunalisierung – CDU Hamburg gegen das Volk

Volksentscheid ist verfassungswidrig, meint die CDU in Hamburg.

Offenbar haben Vattenfall, E.on Hanse und nun auch die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft mächtig Angst vor dem Volk. Denn in Hamburg steht ein Volksentscheid für die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze an. Im September 2013 werden die HamburgerInnen darüber entscheiden, dass die Netze für Strom, Fernwärme und Gas nicht länger von Vattenfall und E.on, sondern zu 100 Prozent wieder von der Stadt Hamburg betrieben werden sollen. (Siehe auch hier)

Damit es soweit nicht kommt, hat nun die CDU-Fraktion Klage vor dem Hamburger Verfassungsgericht gegen den Volksentscheid eingelegt. Die CDU meint, dass ein Volksentscheid nicht zulässig sei, weil er finanzielle Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt hätte. Das Haushaltsrecht aber sei das „Königsrecht“ des Parlaments (und nicht der BürgerInnen), so die CDU-Fraktion.

Die Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat mit einer Pressemitteilung auf diese Ankündigung der CDU-Fraktion reagiert und geht weiterhin von der Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids aus:

„Die heute vorgestellte Klage zur Verfassungsmäßigkeit des für September 2013 anstehenden Volksentscheides zur Rekommunalisierung der Energienetze birgt nach Einschätzung der Volksinitiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ keine neuen Erkenntnisse.

Bereits während einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft vor zwei Jahren (Drucksache 19/17; Sitzungsdatum 16.11.2010) waren unterschiedliche Rechtspositionen von namhaften Experten vertreten worden. Der damals CDU-geführte Senat entschied sich auf Basis der Anhörung gegen eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht.

Wenn die CDU jetzt, nach mehr als zwei Jahren öffentlicher Diskussion des Anliegens der Volksinitiative in und außerhalb der Bürgerschaft, diese Klage einreicht, ist dies vorrangig politisch und weniger juristisch motiviert. Dies sei, so die Volksinitiative, ein Affront gegen die 116.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die das Volksbegehren im letzten Jahr unterzeichnet haben.

Die These der CDU, dass nach der Hamburger Verfassung Volksentscheide nicht in den Haushalt und damit in die Parlamentshoheit eingreifen dürfen, sei weder juristisch haltbar noch entspreche dies dem Sinn der direkten Demokratie. Daher ist jetzt sehr wichtig, dass  das Hamburger Verfassungsgericht schnell für Klarheit in der Sache sorgt.
„Wer das Volk ernsthaft direkt an relevanten Entscheidungen beteiligen will, muss in Kauf nehmen, dass diese finanzielle Folgen haben. Die Rücknahme der Energienetze ist ein solches Beispiel, die aber auch solide gegenfinanziert werden kann. Und es ist eine Abstimmung über eine zentrale Weichenstellung in der Energiepolitik, die sich nur alle 20 Jahre bietet“, so die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann.

Weitere Fachmeinungen:
http://www.matthias-klatt.de/2011/01/art-50-der-hamburger-verfassung/

Folgende Organisationen gehören zum Trägerkreis „UNSER HAMBURG – UNSER NETZ“: attac Hamburg, BUND-Landesverband Hamburg e.V., Diakonie u. Bildung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost, Initiative „Moorburgtrasse stoppen!“, Robin Wood, Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Die Volksinitiative wird von 26 weiteren Organisationen sowie zahlreichen Einzelpersonen unterstützt.“

Warum Vattenfall kein Partner für Hamburg sein kann, lesen Sie hier.

Dirk Seifert

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