Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

Dirk Seifert

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