Atommüll-Alarm: Begleitgruppe kritisiert Rechtslage zum Reaktordruckbehälter
Atommülllagerung ohne ausreichende Rechtsgrundlage? Nach der gemeinsamen Presseerklärung von letzter Woche hat nun die Begleitgruppe im HZG – Dialog über die Stilllegung der Atomanlagen der ehemaligen GKSS noch einmal ihre Sicht auf die mangelnde Rechtsgrundlage für die weitere Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters dargestellt. Die PM ist hier gleich als Dokumentation nachzulesen.
Atommülllagerung in Geesthacht braucht neue Rechtsgrundlage
Die derzeitige Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs „Otto Hahn“ auf dem Gelände der Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) ist aus Sicht der Begleitgruppe im gemeinsamen Stilllegungs-Dialog rechtlich nicht ausreichend.
Die nach Strahlenschutzverordnung erteilte Genehmigung von 1981 umfasst die „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“ Dazu gehört der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter, der auf dem Gelände in einem unterirdischen Betonbunker lagert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch schon über längere Zeiträume nicht stattgefunden.
Der damalige Geschäftsführer der GKSS, Erich Schröder, sprach 1981 laut Spiegel davon, dass „der Atommüll (werde) in dem ausbetonierten, überdachten Senkschacht nur „fünf bis sechs Jahre“ gelagert (werde), damit Wissenschaftler die „einmalige Chance“ nutzen können, „Stahlqualitäten von einem Reaktor zu untersuchen“. (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14343028.html)
Wie groß die Probleme im Umgang mit dem Atommüll sind, zeigt sich daran, dass der Reaktordruckbehälter bis heute in Geesthacht lagert.
Aus Sicht der Begleitgruppe ist davon auszugehen, dass ab den 90er Jahren von „wissenschaftlichen Untersuchungen“ praktisch nicht mehr die Rede sein kann und eine neue Genehmigung zur Zwischenlagerung hätte beantragt werden müssen.
Spätestens mit der Entscheidung im Jahr 2008, die Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS endgültig stillzulegen, ist die bestehende Genehmigung für die weitere Lagerung des Reaktordruckbehälters auf dem Gelände der HZG nicht mehr ausreichend.
Als Begleitgruppe haben wir intensive, offene und konstruktive Gespräche über diese Problematik mit der HZG geführt. Der Betreiber konnte aufzeigen, dass er Maßnahmen geprüft hat, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen. Diese Gespräche haben uns als Begleitgruppe aber auch gezeigt, dass der Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergie-Nutzung rechtlich und faktisch ungelöst ist:
1. Eine Änderung der bestehenden Genehmigung hin zu einer Genehmigung für die (befristete) Zwischenlagerung des Reaktordruckbehälters ist unter heutigen Sicherheitsanforderungen offenbar nur mit enormen Kosten möglich. Für eine solche Zwischenlager-Genehmigung müssten umfangreiche sicherheitstechnische Maßnahmen am Standort Geesthacht erfolgen, die mit hohen Kosten verbunden wären.
2. Der für die dauerhafte Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters der Otto Hahn vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter steht auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung und wird von Teilen der Begleitgruppe als nicht ausreichend sicher betrachtet.
3. Ein Transport des Behälters in seiner jetzigen Form (unzerlegt) wäre aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ohnehin nicht genehmigungsfähig. Das ergibt sich aus Untersuchungen der HZG, den Reaktordruckbehälter in das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald zu verlagern.
4. Der Betreiber HZG plant eine Zerlegung des Reaktordruckbehälters und hat dazu Konzepte erstellen lassen. Weitere Untersuchungen und die Erstellung von Genehmigungsanträgen sind derzeit aber nicht möglich, weil das zuständige Bundesforschungsministerium offenbar die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht bereitstellt.
Aus dieser Sachlage ergibt sich für die Begleitgruppe im HZG-Dialog, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, um eine rechtlich ausreichende Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter zu erreichen.
Sprecher der Begleitgruppe sind Bernd Redecker, Jörg Kunert und Dirk Seifert. Infos zum Dialog und Kontakt über diesen Link.
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