Endlager-Kommission fordert Sicherung potenzieller Standorte – Bundesrat soll später über Gorleben-Veränderungssperre abstimmen

BUND-Atommuell-AlarmDie große Atommüll-Kommission hat getagt. Und einige Abstimmungen durchgeführt. Einzelheiten dazu folgen. Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Kommission zu ihrer Tagung: „Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat sich für eine umfassende Sicherung potenzieller Endlagerregionen ausgesprochen. In einem einstimmigen Beschluss formulierte das Gremium am Montag die Bitte an die Bundesregierung, „unverzüglich eine gesetzliche Regelung unter Beteiligung der Kommission zu erarbeiten, die eine Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht“. Die Kommission aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, der Wissenschaft, des Bundestages und des Bundesrates forderte zudem mit großer Mehrheit bei fünf Gegenstimmen die Länderkammer auf, ihre im Mai geplante Abstimmung über die Gorleben-Veränderungssperre um einen Monat zu verschieben.

Die geforderte neue gesetzliche Regelung soll Standortregionen, die für eine Endlagerung von hoch radioaktiven Abfallstoffen infrage kommen, vorübergehend vor Eingriffen durch Bergbau, Erdwärmegewinnung oder etwa auch Fracking schützen. Bislang gilt nur für den Salzstock Gorleben eine Veränderungssperre, die solche Eingriffe untersagt. Die Bundesregierung hat die Verlängerung der im August auslaufenden Sperre beschlossen. Der Bundesrat muss über die Sperre noch beraten.

In der intensiven Debatte über die Veränderungssperre und eine neue gesetzliche Regelung sei der Wille der Kommission deutlich geworden, „möglichst schnell eine Gleichbehandlung aller potenziellen Endlagerstandorte, einschließlich des Salzstocks Gorleben, zu erreichen“, sagte die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser.

Die Kommission debattierte zudem über die Bewertung denkbarer Wege zur sicheren Verwahrung radioaktiver Abfallstoffe. Ein zur Diskussion stehendes Papier der Kommissions-Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien“ teilt alle Entsorgungsoptionen in drei Kategorien ein. Optionen der Kategorie C sind demnach von der Kommission nicht weiter beraten,  Optionen der Kategorie B weiter zu beobachten. Die Arbeitsgruppe schlug vor, Optionen der Kategorie A „detailliert auszuarbeiten, um dem Bundestag eine Standortsuche zu empfehlen“. In die Kategorie A ordnete die AG nur die Einlagerung der Abfälle in ein Endlagerbergwerk in Salz, Tonstein oder Kristallingestein ein. Die Kommission nahm das Papier der AG einstimmig zur Kenntnis und forderte sie auf, unter Aufnahme noch strittiger Punkte in dessen Sinne weiterzuarbeiten.

Medienanfragen beantwortet:  Jürgen Voges,  Pressereferent, Kommission  Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, juergen.voges@bundestag.de“

Dirk Seifert

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