Atommüll-Kommission und der BUND: Öffentlichkeitsbeteiligung braucht mehr Zeit

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Klaus Brunsmeier als Vertreter des BUND und Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) auf der letzten Kommissions-Sitzung. Foto: Dirk Seifert

Über die letzte Doppelsitzung der Atommüll-Kommission ist auf umweltFAIRaendern.de bereits mehrfach dokumentierend berichtet worden. Nun hat auch der BUND auf seiner Homepage seine Bewertung bzw. Zusammenfassung veröffentlicht, die hier im Anschluss in voller Länge wieder gegeben wird. In zwei Fällen hat der BUND bei den Beschlüssen deutlich NEIN gesagt: Die Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission um (nur) ein halbes Jahr hat der BUND mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese kurze Zeitspanne nicht ausreiche, “um eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und diese Ergebnisse auch im Endbericht der Kommission zu berücksichtigen.” Nein sagte der BUND auch zu einem Papier der Adhoc AG EVU-Klagen von Jörg Sommer (Deutsche UmweltStiftung) und Gerd Jäger (RWE), in dem es um den Umgang mit Konflikten (PDF) geht. Scharf kritisierte der BUND darin Aussagen zur Anti-AKW-Bewegung und zu Umweltverbänden.

Die BUND-Darstellung als Dokumentation (Hervorhebungen von mir):

Bericht von dem Treffen der Atommüll-Kommission am 3. und 4. Juli
Am Wochenende hat sich die Atommüll-Kommission zu einer Doppel-Sitzung getroffen.

Am Wochenende hat sich die Atommüll-Kommission zu einer Doppelsitzung getroffen. Am Freitag war Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu Besuch in der Kommission. Eigentlich war er zu den Themen Rückstellungen und Forschung geladen. Aus aktuellem Anlass musste er aber vor allem die Auswirkungen des Beschlusses der Koalitionsspitzen auf den Rücktransport der Castoren aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague (WAA-Castoren) erläutern. Am Samstag tagte die Kommission zum ersten Mal im Bundesrat.

WAA-Castoren (inklusive Beschluss der Kommission dazu)

Auf Nachfrage aus der Kommission musste Minister Gabriel einräumen, dass der Beschluss der drei Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom Mittwoch (vor allem zur Braunkohle) auch den Vorschlag von Umweltministerin Barbara Hendricks zur Rückführung der WAA-Castoren in vier standortnahe Zwischenlager (Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar) auf Druck von Bayern relativiert hat.

Hier soll jetzt erneut versucht werden, eine einvernehmliche Lösung mit den Bundesländern zu erzielen. Eine solche Lösung ist in den vergangenen Jahren nicht gelungen. Die Atommüll-Kommission kritisierte deshalb dieses Abweichen vom Hendricks-Vorstoß und forderte in einem mit großer Mehrheit getroffenen Beschluss Bundesregierung und betroffene Bundesländer auf, das Hendricks-Konzept zu unterstützen. Eine Klärung ist wichtig, damit der im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Verzicht auf weitere Castortransporte ins Zwischenlager Gorleben auch tatsächlich umgesetzt werden kann. In dem Beschluss wird auch erneut gefordert, dass die anstehenden Änderungsgenehmigungen den Anforderungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel gerecht werden müssen. Der BUND forderte eine transparente Sicherheitsüberprüfung mit echter Öffentlichkeitsbeteiligung.

Atom-Rückstellungen: Gabriel betont Verursacherprinzip

Zu dem wichtigen Thema Atom-Rückstellungen betonte Minister Gabriel eindeutig die Geltung des Verursacherprinzips für alle Kosten des Atommülls. Um dieses auch zukünftig durchsetzen zu können, kündigte er kurzfristig ein Gesetz zur Ausweitung der Konzernhaftung an. Dieses Gesetz soll im Herbst beschlossen werden und eine Antwort auf die Pläne von Eon und Vattenfall sein, sich durch Umstrukturierungen einer Haftung weitgehend zu entziehen.

Außerdem kündigte Gabriel an, zur Frage der Sicherheit der Rückstellungen zunächst die Ergebnisse des laufenden Stresstests abzuwarten. Diese sollen im September vorliegen. Dann hat die Bundesregierung beschlossen, eine Expertenkommission einzusetzen, die bis zum November einen Vorschlag zur Sicherung der Rückstellungen vorlegen soll. Der BUND forderte, die Rückstellungen möglichst schnell in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Die vom BUND geforderte unabhängige Kostenschätzung lehnte Gabriel zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Energieforschung: Transparenz soll verbessert werden

Das Thema Energieforschung geriet bei den aktuellen Themen etwas in den Hintergrund. Gabriel erläuterte das Ziel, die Endlagerforschung gerade auf die Bereiche und Wirtsgesteine zu konzentrieren, über die man noch nicht so viel wisse. Er sicherte eine verbesserte Transparenz der konkreten Forschungsvorhaben zu und kündigte an, auch kurzfristig Forschungsschwerpunkte nach den Ergebnissen der Kommission anpassen zu können.

Verlängerung der Arbeitszeit

Die Kommission hat gegen die Stimme des BUND beschlossen, die Arbeitszeit nur um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2016 zu verlängern. Der BUND hat gegen diesen Antrag gestimmt, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Verlängerung nicht ausreicht, um eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und diese Ergebnisse auch im Endbericht der Kommission zu berücksichtigen. In jedem Fall steht die Kommission jetzt unter erheblichem Zeitdruck. Es wurde vereinbart, dass der erste Berichtsentwurf bis Ende des Jahres vorliegen soll. In der Sommerpause wollen die Kommissionsvorsitzenden dafür einen konkreten Zeitplan erarbeiten.

Auswertung des Bürgerforums am 20.6.

Die Veranstaltung wurde als eine gute erste Dialogveranstaltung der Kommission angesehen. Sie war wirklich dialogorientiert und es war ein breites Meinungsspektrum vertreten. Bedauert wurde von vielen, dass es in erste Linie eine Stakeholder-Veranstaltung war und dass durch die parallele Veranstaltung “Atommüll ohne Ende” ein wichtiger Teilnehmerkreis nicht auf der Dialogveranstaltung war. Als echtes Manko wurde die bisherige Ergebnissicherung gesehen. Diese soll jetzt noch einmal nachgearbeitet werden. Gleichzeitig gab es die Zusage, dass die Ergebnisse auch in die Weiterentwicklung des Beteiligungskonzeptes der Kommission einfließen.

Beschluss zu den Gutachten “Vereinbarkeit mit EU-Recht”

Die Kommission hat zwei Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit Europa- und Völkerecht in Auftrag gegeben. In der Sache kommen beide Gutachten zu dem Ergebnis, dass das StandAG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) nicht genügt, und insofern europarechtswidrig ist. Beide Gutachten sehen aus diesem Grund auch einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention. Ein Gutachten sieht auch einen Verstoß gegen die Richtlinie der strategischen Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) hinsichtlich der formellen Beteiligungsvorgaben des Gesetzes. Beide Gutachten empfehlen eine Konkretisierung der im StandAG vorgesehenen Beteiligungsverfahren. Die Kommission hat dazu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  • Die Kommission stellt fest, dass das StandAG ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt.
  • Die Kommission wird in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das festgestellte Rechtsschutzdefizit behebt.

Beschlussvorlage der Ad-hoc-AG “EVU-Klagen”

Die Ad-hoc AG “EVU-Klagen” (EVU = Energieversorgungsunternehmen) war von der Kommission eingerichtet worden, um einen Vorschlag zum Umgang mit den von den AKW-Betreibern eingereichten Klagen gegen den Atomausstieg und gegen Regelungen des Standortauswahlgesetzes vorzuschlagen. Dieser Vorschlag liegt leider immer noch nicht vor. Stattdessen legte die AG ein allgemeines Papier zum “Umgang mit Konflikten im Endlagersuchverfahren” vor.

Es wurde von mehreren Kommissionmitgliedern angemahnt, dass die AG schnell auch einen Vorschlag zu ihrer eigentlichen Aufgabe vorlegen muss. Der Nutzen des nun vorgelegten Papiers bleibt etwas unklar. Es wurde von einigen Kommissionsmitgliedern, auch vom BUND, vor allem wegen einzelner Formulierungen scharf kritisiert. So wird in dem Papier gesagt, dass “sich für die Gegner der Atomenergie die schwierige Herausforderung eines Kulturwandels vom Kampf um den Atomausstieg zur Wahrnehmung von Mitverantwortung beim Umgang mit den Hinterlassenschaften” stellt. Der BUND sieht die Verantwortung für den Atommüll klar bei den Abfallverursachern. Und für einen verantwortlichen Umgang mit dem Atommüll ist die Anti-Atom-Bewegung schon immer eingetreten, dies muss sie nicht lernen.

Auch wird in dem Papier gesagt, dass “anhängige Klagen von Akteuren wie Energieversorgern und Umweltorganisationen zu einem aktuell sehr konfliktbeladenen Umfeld gehören”. Diese Gleichsetzung weist der BUND zurück. Wenn es Klagen von Umweltverbänden gibt, dann geht es um das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Dies darf nicht mit den Klagen der AKW-Betreiber gleichgesetzt werden, deren Notwendigkeit die EVUs mit aktienrechtlichen Vorschriften rechtfertigen.

Trotz dieser Kritik des BUND konnte das Papier nicht erneut in die AG verwiesen werden, sondern wurde von der Kommission in einer etwas unübersichtlichen Abstimmung dann auf einmal mit großer Mehrheit (2 Gegenstimmen) “zur Kenntnis genommen”.

Anhörungen

Die Kommission hat für die September-Sitzung eine Anhörung zu den Erfahrungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten beschlossen. Im Oktober wird es dann eine Anhörung zur Rückholbarkeit geben. Außerdem gab es den Vorschlag für eine Anhörung zu den Sicherheitsleilinien des BMUB. Dies soll aber noch weiter beraten werden.

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Dirk Seifert

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