Atommüll-Alarm: Der Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm

radioaktivGestern vermeldete die Süddeutsche eine von der Bundesregierung ermittelte Verdoppelung der radioaktiven Atomabfälle. Grundlage dafür war ein nicht veröffentlichter Entwurf für das „Nationale Entsorgungsprogramm“, den umweltFAIRaendern hier nun als PDF online stellt (Stand September 2014). Dieser Plan ist von der EU gefordert und die Bundesrepublik muss den fertigen Bericht bis August 2015 an die EU-Kommission melden. Z.Zt. findet zwischen Bund und Ländern die Abstimmung über die Inhalte statt.

Interessant an dem Bericht (Auswahl):

  1. Der Atommüll aus ASSE II wird nun eingeplant für den Schacht Konrad.
  2. Auch der bisher ignorierte Uranmüll aus der Urananreicherungsanlage in Gronau wird für die Endlagerung eingeplant – vermutlich auch für Schacht Konrad.
  3. Für diese „neuen“ Mengen ist Schacht Konrad aber weder ausgelegt noch genehmigt. Ein neues Genehmigungsverfahren soll aber nicht eingeleitet werden. Man will diese Abfallmengen quasi „nebenbei“ bei Bedarf in Konrad versenken, wenn der Schacht den Betrieb aufgenommen hat (siehe AG Schacht Konrad: Betrug).
  4. Ausdrücklich betont der Bericht, dass der hochradioaktive Atommüll aus Forschungsanlagen ins Ausland gebracht werden darf. Das hat Brisanz, weil die Bundesregierung derzeit den Atommüll aus dem Reaktor AVR in Jülich – 152 Castor-Behälter – in die USA exportieren will. Der Reaktor ist von zahlreichen Stadtwerken betrieben worden und hat jahrelang Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Damit wäre dies ein kommerzieller Reaktor, dessen Atommüll also in Deutschland zu entsorgen wäre. Die Bundesregierung versucht aber, den AVR zu einem Forschungsreaktor umzudefinieren.
  5. Neben vielen anderen Dingen betont der Bericht die große Bedeutung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und darin die Öffentlichtkeitsbeteiligung: „Die darin vorgegebenen Auswahlschritte, Zeitmarken, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der beteiligten Organisationen sowie die breite Einbindung der Öffentlichkeit in den Auswahlprozess sind die Grundlage für ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren.“ (Seite 12). Zahlreiche AntiAtom-Verbände und Initiativen haben die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entstehung und in der Konstruktion der nun laufenden Kommission kritisiert. Gewarnt wurde dabei auch: Das Verfahren würde lediglich eine Kulisse bilden, um europarechtliche Anforderungen an eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfüllen. Dies wäre wichtig, um spätere Klagen in diesem Punkt zurückweisen zu können.

Vor wenigen Wochen hat das Bundesumweltministerium ein Verzeichnis radioaktiver Abfälle veröffentlicht, in dem aber im Vergleich zum Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm noch mehr Mängel enthalten sind. Der Bericht ist u.a. Thema auf der letzten Sitzung der Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag gewesen und wurde dort ebenfalls bereits umfänglich kritisiert. Der Bericht ist hier auf der Kommissions-Seite online: K-MAT 13: BMUB: Verzeichnis radioaktiver Abfälle (PDF).

Kritisiert wird der Bericht in der Kommission:

Wer sich umfassend über das Atommüll-Desaster und die Probleme an den rund 90 Atommüll-Standorten in Deutschland informieren will, der kommt mit den Informationen aus dem Bundesumweltministerium nicht weit. Dazu braucht es die Anti-Atom-Initiativen. Die haben mit der Homepage www.atommuellreport.de aus unterschiedlichsten Quellen und mit eigenen Recherchen eine beeindruckende und detaillierte – interaktive – Seite geschaffen, die Aufklärung schafft. Dort findet sich auch eine Kritik von Ursula Schönberger zu dem Abfall-Verzeichnis des Umweltministeriums. Der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat diese Kritik seinem o.g. Schreiben an die Kommission übrigens beigefügt.

Dirk Seifert

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