Vattenfall, die Stadt Hamburg und das Gaskraftwerk Wedel: Sehr knapp vorbei an der Bürgerbeteiligung

Altes Kohle-Heikraftwerk in Wedel soll ersetzt werden. BürgerInnen fordern mehr Mitbestimmung. Foto: Dirk Seifert
Altes Kohle-Heikraftwerk in Wedel soll ersetzt werden. BürgerInnen fordern mehr Mitbestimmung. Foto: Dirk Seifert

Der geplante Verlauf der Gaspipeline für das von Vattenfall beantragte Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) in Wedel ist nun bekannt. Gemeinsam mit dem Minderheitspartner Hamburg will Vattenfall das neue – umstrittene – Kraftwerk für die Hamburger Fernwärmeversorung bauen. Erneut wird die Öffentlichkeit am Verfahren nicht beteiligt.

Seit Mittwoch ist klar: Über eine zwölf Kilometer lange neue Versorgungsleitung, die Vattenfall mit den Wedeler Stadtwerken plant. Die jetzt veröffentlichte vorläufige Trassenführung erstreckt sich vom neuen Elbedüker in Hetlingen bis zum Kraftwerksgelände, Tinsdaler Weg,“ so das Hamburger Abendblatt.

Weiter schreibt die Zeitung, die seit einigen Wochen nicht mehr zum Springer-Konzern gehört: „In etwa ein Meter Tiefe soll sich die Leitung an der Gemeinde Holm vorbei bis zur Kreuzung Hauentwiete entlang des Mittelweges nach Wedel schlängeln. Beim Tennisclub an der Flerrentwiete geht’s in Richtung Wedeler Au bis zur S-Bahn über den Schulauer Moorgraben in die Industriestraße. Start für das Millionenprojekt soll im November 2014 sein. Bis dahin kann sich die Trasse noch in Teilen ändern, da die nötigen Bodenproben jetzt starten.“ Öffentlichkeitsbeteiligung sieht bei Vattenfall so aus: „Zusätzlich wurde für die Öffentlichkeit ein Fragen- und Antwortenkatalog zur Gasversorgungsleitung erstellt.“ Die Verlegung der Leitung wird als eigenes Genehmigungsverfahren jenseits der eigentlichen Kraftwerksplanungen betrieben.

Die BI gegen das MEGA-Kraftwerk reagiert auf diesen erneuten Ausschluss am Genehmigungsverfahren: „Mit großer Enttäuschung haben wir diesen Unterlagen entnommen, dass schon wieder die Bürgerbeteiligung umgangen werden soll. Es gibt drei Verfahren, die die Genehmigung des GuDs betreffen:

a) Genehmigungsverfahren in Kiel (Anlagengenehmigung)

b) Bebauungsplanverfahren (regelt die stadtplanerischen Belange wie Gebäudehöhen und -größen)

c) Antrag zur Gaspipeline.

Zwei von diesen drei Verfahren sind derzeit ohne Bürgerbeteiligung vorgesehen. Lediglich beim Antrag zur Betriebsgenehmigung in Kiel hat es eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.“

Weiter teilt die BI in einer Meldug mit:

„Die Regelungen zur Beantragung von Gaspipelines lauten wie folgt:

< 300 mm Innendurchmesser: Anzeigeverfahren beim Bergamt in Clausthal-Zellerfeld = keine Bürgerbeteiligung, ab 300 mm: Planfeststellungsverfahren mit vorgeschriebener Öffentlichkeitsbeteiligung

Den Unterlagen von Vattenfall kann man entnehmen, dass der Durchmesser der geplanten Leitung ca. 296 mm beträgt. Das sind lediglich 4 mm unter einem Verfahren mit Bürgerbeteiligung!

Es ist geplant, die Hochdruckleitung teilweise durch Privatgrundstücke zu verlegen. Die betroffenen Anwohner sind in 2 Veranstaltungen zum Thema informiert worden.

Die Betroffenen sollen ihre Zustimmung zur Verlegung der Pipeline durch ihre Grundstücke geben. Gleichzeitig möchte der Leitungsbetreiber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in die entsprechenden Grundbücher eintragen lassen.

Die Grundstückseigentümer werden sich sicherlich kritisch mit den Plänen auseinander setzen. Eine fachliche Beratung (z.B. über Vertragsgestaltungen wie einen eventuellen Zusatz einer Rücktrittsklausel) kann in solchen Angelegenheiten sinnvoll sein.

Im Moment gehen wir davon aus, dass in Bezug auf die Bürgerbeteilung für den Gesamtbebauungsplan Kraftwerksgelände Vattenfall aufgrund unseres erfolgreichen Bürgerbegehrens in Wedel eine Wahl stattfinden wird.

Dann können alle wahlberechtigten Wedeler Mitbürger darüber entscheiden, ob die Stadt Wedel ein Bebauungsplanverfahren für die gesamte Fläche des Kraftwerksgeländes durchführt und die BürgerInnen das Beteiligungsrecht für die eigentliche Kraftwerksfläche erhalten.“

Volksentscheid Energienetze Hamburg: Illusionen der SPD – Bündnispartner Handelskammer fällt SPD in den Rücken

logo_rgb_balkenDas dürfte den SPD-Genossen in Hamburg echt weh getan haben. Die Handelskammer hat jetzt den Minderheitsdeal (25,1 Prozent), mit dem sich die SPD zur Abwehr des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ an den Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on beteiligt hat, als Täuschung kritisiert. Das Abendblatt zitiert den Chef der Hamburger Handelskammer: Mit dem Minderheitsdeal sei es „darum gegangen, den Befürwortern eines Rückkaufs die „Illusion zu geben“, es könne damit Einfluss auf die Energieproduktion nehmen „Es sind 543 Millionen Euro für eine Illusion ausgegeben worden“, so Schmidt-Trenz.“ Genau das haben zahlreiche Experten in einer Anhörung in der Bürgerschaft ebenfalls kritisiert. Bei diesen Anhörungen hatten damals selbst die von der SPD-Fraktion benannten Fachleute das SPD-Minderheitsmodell abgelehnt. (siehe dazu auch: Volksentscheid Energienetze Hamburg – Ein Faktencheck der “Welt”)

Auch die Volksentscheids-Initiative kritisiert das SPD-Modell massiv: Die Minderheitsbeteiligung würde keinerlei Einfluss auf die Geschäftspolitik von Vattenfall und E.on ermöglichen, sondern nur deren Marktposition absichern. Damit schadet das SPD-Modell der Energiewende und der Stadt Hamburg.

Zum Minderheitsdeal der SPD siehe auch: Volksentscheid Energienetze Hamburg – Keine halben Sachen machen!

Die Handelskammer hat vor wenigen Tagen ein Gutachten zur Netzübernahme veröffentlicht, dabei allerdings nur das Strom- und Gasnetz betrachtet. Die wirtschaftlich und ökologisch wichtige Fernwärme, die ebenfalls per Volksentscheid vollständig rekommunalisiert werden soll, wird in dem Gutachten völlig ausgespart. Grüne und auch Linke hatten das kritisiert. (Siehe dazu auch den oben genannten Abendblatt-Artikel und den Weser Kurier (Spekulationen über den Kaufpreis) )

Eine offenbar recht muntere Debatte zum Volksentscheid, die Rekommunalisierung der Energienetze gab es am Mittwoch in der Bürgerschaft. Im Mittelpunkt stand dabei die Fernwärme, zu der auch die Kraftwerke, der dort erzeugte Strom und die KundInnen gehören. Über die Debatte berichtet das Abendblatt hier: „Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan betonte, die Fernwärme mache mit 1,3 Milliarden Euro rund 60 Prozent des Gesamtpreises der Netze aus. Sie umfasse auch nicht nur die Leitungen, sondern auch Kraftwerke. Und das sei sehr wohl umweltrelevant. „Vattenfall produziert im Moment die Fernwärme mit 50 Prozent Kohle und mit 34 Prozent Müll – ein umweltpolitischer Skandal, den man ändern müsste“, sagte Kerstan. Er wies darauf hin, dass es sich bei der Fernwärme um ein unreguliertes Monopol handele. „Da gibt es keine Preiskontrolle, und Vattenfall hat im Jahr 2009 34 Prozent Gewinn mit der Fernwärme gemacht.“

Besonders kritisch sei aber, dass der SPD-Senat unter Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Fernwärme in seinem Vertrag mit Vattenfall auf ewig an den Energiekonzern abtrete. „Dieser Senat hat privatisiert – unumkehrbar, das kann nur ein erfolgreicher Volksentscheid ändern“, betonte der Grünen-Fraktionschef.“

Mit bis zu 60 Millionen Euro Gewinn jährlich stellt die Fernwärme wirtschaftlich den größten Teil der durch den Volksentscheid angestrebten Rekommunalisierung.

Siehe auch hier:

Volksentscheid unterstützen: Rolf Becker und Kai Degenhardt – Hommage an Franz Josef Degenhardt

logo_rgb_balken
Musikalische Lesungen für den Volksentscheid

Weiter geht es mit musikalischen Lesungen für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz„. Am 20. September gibt es eine Hommage für Franz-Josef Degenhardt. Gelesen von dem Schauspieler Rolf Becker und gesungen von Kai Degenhardt. Unterstützt wird das ganze vom Falco Trio (Duo Session), mehr Infos hier.

KNUST, Neuer Kamp 30, 20 Uhr, Eintritt: SPENDE
ROBIN WOOD in Kooperation mit »unternehmen gegen atomkraft«

Weitere musikalische Lesung für den Volksentscheid:

15.9.: IN DIESEM DRECKSNEST GIBT ES NUR EINE VERNÜNFTIGE FRAU, Calamity Jane`s Briefe an ihre Tochter

19.9.: Firmen-Hymnen: Ebermann und Schreuf für den Volksentscheid

21.9.: Die Buchschwestern, The Man in black, Johnny Cash Lesung mit Musik: Hannes Klock, 20 Uhr, Werkstatt3, Nernstweg.

 

beckerdegenhardt_flyer_final_Seite_1

beckerdegenhardt_flyer_final_Seite_2

Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Vattenfall-Brunsbuettel-Rost
Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.

Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).

Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!

Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.

Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung

Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.

Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.

Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.

Klagewelle gegen Atomanlagen?

Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.

Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.

Folgen auch für Atomkraftwerke?

Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)

Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.

BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!

Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:

„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.

Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“

Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.

Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?

Siehe auch:

Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.

Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)

„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)

Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).

Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)

Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)

Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.

„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des  atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)

Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“

„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte –  Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)

Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)

Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)

Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem  Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)

Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)

T S C H Ü S S V A T T E N F A L L S A G E N

tschuess-frei
Das Bild irrt sich…

Bilder sagen mehr als 1000 Worte, heißt es. Ob das stimmt? Versuchen wir es doch mal. Hier sind ganze 18 Bilder, die hoffentlich 18.000 Worte ersetzen: Was die euch sagen, könnt ihr bei ROBIN WOOD berichten und online stellen…  Bundesweit für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gegen Vattenfall und E.on! Mitmachen und Tschüss Vattenfall sagen hier!

 

×