Neue „Hamburg Energie“ wächst – Hamburger Volksentscheid und neue Chancen für die Energiewende

Hamburg Energie: Neue Chancen für die Energiewende und den erfolgreichen Volksentscheid. Foto: Dirk Seifert
Hamburg Energie: Neue Chancen für die Energiewende und den erfolgreichen Volksentscheid. Foto: Dirk Seifert

Hamburgs kommunaler Ökostromer meldet 85.000 Stromkunden und rund 11.000 Gaskunden. Im nächsten Jahr dürften 100.000 Kunden erreicht sein. 2009 als 100 Prozent städtisches Ökostrom-Unternehmen gegründet, hat sich „Hamburg Energie“ etabliert. Recht selbstbewußt gibt sich das Unternehmen. Dem Hamburger Abendblatt sagte Michael Beckereit mit Blick auf die nächsten Jahre: „… wir wollen die Zahl unserer Kunden um etwa zehn bis 15 Prozent jährlich steigern“, so Beckereit.

In den nur vier Jahren seit seiner Gründung schreibt das Unternehmen trotz der hohen Anfangsinvestitionen für erneuerbare Erzeugungsanlagen und den Aufbau des Unternehmes bereits schwarze Zahlen. Das Abendblatt schreibt weiter: „Noch ist das Unternehmen verschuldet: „Wir haben in den ersten drei Startjahren rund 8,4 Millionen Euro Verlust gemacht.“ Das vergangene Jahr schloss Hamburg Energie mit einem Plus von 800.000 Euro ab. „In diesem Jahr wollen wir einen Überschuss von 1,2 Millionen Euro erwirtschaften.“ Ziel sei es, bereits ab 2016 Dividenden auszuschütten, sagt Beckereit.“

Vergleicht man diese Daten mit denen der traditionellen Ökostrom-Unternehmen Lichtblick, Greenpeace Energy, Naturstrom und EWS-Schönau (zusammen rund eine Million Stromkunden), dann ist klar: Hamburg Energie hat sich in kurzer Zeit mehr als erfolgreich im Ökostrom-Markt etabliert. Siehe ROBIN WOOD zu den Ökostromanbietern.

Siehe auch: Energiewende Hamburg: Zahlentricks gegen die Wirklichkeit – CDU-Fraktionsmitglied Walter Scheuerl entdeckt die Statistik

Und das trotz eines massiven Wettbewerbs, in dem sich zahlreiche Unternehmen – wie Vattenfall – mit Lockangeboten und undurchsichtigen Bonus-Angeboten im Markt zu behaupten versuchen. Darüber schreibt das Abendblatt: „Andere Anbieter, darunter auch Hamburgs größter Energieversorger Vattenfall, versuchen derweil mit Boni auf Internetvergleichsportalen Neukunden zu gewinnen. So wirbt das Portal Verivox auf seiner Internetseite für den „Easy 12 Extra Strom“-Tarif von Vattenfall mit Boni von insgesamt 175 Euro. Dafür listet das Vergleichsportal den Energiekonzern an Platz eins der preisgünstigsten Stromanbieter. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind solche Angebote allerdings mit Vorsicht zu genießen: „Boni versprechen verführerisch günstige Strompreise. Meistens sind sie aber nur im ersten Jahr besonders billig“, sagt Verbraucherberaterin Andrea Grimm. „Im zweiten Jahr steigen die Preise aber in der Regel um 30 Prozent. Wer das nicht will, muss vorher kündigen und bekommt den Bonus dann häufig nicht gewährt“, so Grimm. Ohne diesen Bonus wäre Hamburg Energie wiederum günstiger als Vattenfall.

„Wir sind nicht die Preisgünstigsten, arbeiten dafür aber auch nicht mit solchen Methoden wie Wechselboni“, sagt Beckereit dazu. Die Verschleierung des Preises ist aus seiner Sicht nicht in Ordnung. „Verbraucher kalkulieren ihren Strompreis für ein Jahr, nicht für zwei.“ Vattenfall-Sprecher Stefan Kleimeier hält dagegen: „Boni sind Teil des Wettbewerbs um Neukunden. Wir machen keine Kampfpreise, sondern zahlen nur einen Bonus, der auch wirtschaftlich vertretbar ist.“

Nach dem Volksentscheid: Neue Chancen für Ökostromer und erneuerbare Wärme

Dieser Erfolg von „Hamburg Energie“ ist umso bemerkenswerter, weil in der Strategie des derzeitigen Hamburger Senats das Unternehmen eher eine untergeordnete Rolle spielt. Denn bis zu dem erfolgreichen Volksentscheid für die Rekommunalisierung der Energienetze hat die Stadt vor allem auf die Partnerschaft mit den Konzernen Vattenfall und E.on gesetzt. In dieser Konkurrenzsituation hat Hamburg Energie nur am Rande eine Rolle gespielt. Dies könnte sich künftig ändern.

Nicht nur für Hamburg Energie, sondern auch z.B. für die anderen Ökostromer wie Lichtblick und Greenpeace Energy, die den Volksentscheid in Hamburg unterstützt hatten. Nach dem Volksentscheid entstehen jetzt neue Möglichkeiten, z.B. in der Fernwärmeversorgung. Das bisherige Vattenfall-Monopol wird fallen und so können nun auch alternative Versorger mit ihren Konzepten auf Basis erneuerbarer Energien Aufgaben im Bereich der Fernwärmeversorgung übernehmen. Die Alternativen der bislang diskutierten Pläne für den Neubau eines GuD-Kraftwerks in Wedel könnten von diesen Unternehmen entwickelt werden. Hamburg betreibt das kommunale Netz zu 100 Prozent – und die Ökostromer liefern Wärme und Strom. Die Stadt muss sie dazu nur einladen und sie auffordern, Vorschläge für eine erneuerbare Energieerzeugung zur Wärmeversorgung einzubringen. Der Volksentscheid hat den Weg dafür freigemacht. Die Stadt muss jetzt nur die Tür aufmachen.

Ökostromunternehmen und der Hamburger Volksentscheid:

 

Nach dem Volksentscheid in Hamburg: Fernwärmeversorgung braucht neues Konzept

logo_rgbWie geht es in Hamburg nach dem erfolgreichen Volksentscheid über die Energienetze mit der Fernwärmeversorgung weiter? Geklärt werden muss nicht nur, wie die Übernahme der Fernwärme von Vattenfall durch die Stadt erfolgen wird. Vattenfall bestreitet das Recht der Stadt Hamburg, nach einer Neuvergabe der Konzession das Eigentum an der Fernwärme zu übernehmen. Daher müssen nun Gerichte diesen Streit klären. Betroffen davon ist unmittelbar der für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit erforderliche Ersatz des alten und stillzulegenden Heizkraftwerks in Wedel. Umweltverbände (darunter ROBIN WOOD) und Bürgerinitiativen fordern ein Wärmekonzept für die Stadt Hamburg und einen Vergleich von Alternativen für den Ersatz des alten Kraftwerks, um die beste Lösung für den Klimaschutz zu erreichen – natürlich im Rahmen einer rekommunalisierten Fernwärme ohne Vattenfall.

Wem gehört die Fernwärme in Hamburg?

Eigentlich könnte alles ganz einfach sein: Vattenfall respektiert das Ergebnis des Hamburger Volksentscheids und übergibt die Fernwärme an die Stadt Hamburg. Dafür spräche auch, dass die Hansestadt mit dem Vattenfall Vorgänger HEW (Hamburgische Electricitäts Werke) in Sachen Fernwärme eine so genannte „Endschaftsregelung“ vertraglich vereinbart hat: Entfällt die Konzession zum Fernwärmebetrieb, fällt das Netz wieder zurück in das Eigentum der Stadt Hamburg. Die Stadt müsste nun nach dem Volksentscheid also Vattenfall die Konzession entziehen und damit die Fernwärme übernehmen. Doch angesichts der hohen Gewinne, die mit der Fernwärme erzielt werden können, bestreitet Vattenfall die Gültigkeit dieser Regelungen in den alten Verträgen. Daher müssen nun Gerichte klären, wem die Fernwärme gehört.

Vor dem Hintergrund dieser ungeklärten Eigentumsfrage müssen für den Klimaschutz in Hamburg dennoch Maßnahmen ergriffen werden, die das alte Kohle-Heizkraftwerk in Wedel mit seinen hohen CO2-Emissionen ersetzen. Bis zum Volksentscheid gab es folgenden Plan: Vattenfall hatte gemeinsam mit der Stadt Hamburg als Minderheits-Partner vor, in Wedel ein neues gasbefeuertes GuD-Kraftwerk zu bauen und das alte Heizkraftwerk stillzulegen. Rund 500 Millionen Euro soll dieses neue Kraftwerk kosten und 2017 in Betrieb gehen. Erste Genehmigungen liegen inzwischen vor.

Vor Neubau: Alternativen für Ersatz des alten Heizkraftwerks Wedel müssen geprüft werden!

Planungen, die auch ganz unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen kritisiert wurden: Denn vor einer Entscheidung, wie das alte Heizkraftwerk am besten zu ersetzen ist, hätte zunächst ein Wärmekonzept für Hamburg vorliegen und dann ein detaillierter Alternativen-Vergleich für den Ersatz des alten Heizkraftwerks in Wedel erfolgen müssen. Nur dann könnte die für den Klimaschutz beste Alternative auch wirklich ermittelt werden. Z.B. könnte es sinnvoller sein, mehrere kleine BHKWs und/oder Heizkessel (dezentral) in der Nähe der bestehenden Fernwärmeleitungen zu errichten, statt eines großen Kraftwerks in Wedel, das über eine lange Strecke mit dem Netz verbunden ist. Auch der Einsatz erneuerbarer Energie müsste geprüft werden. Das könnte mehr für den Klimaschutz bringen und möglicherweise sogar kostengünstiger sein.

Doch derartige Forderungen prallten am Senat und an Vattenfall ab. Bis heute liegen weder ein Wärme-Konzept noch ein Alternativen-Vergleich seitens Senat oder Umweltbehörde vor. Die Stadt hatte sich völlig einseitig an Vattenfall gebunden und eigene Planungen unterlassen. Es wird also Zeit, dass die Stadt Hamburg endlich ihre Hausaufgaben erledigt und entsprechende Maßnahmen ergreift.

Vattenfall setzt weiter auf GuD-Kraftwerk… 

Vattenfall beharrt darauf, das GuD-Kraftwerk in Wedel bauen zu wollen – und ignoriert damit weiter den Ausgang des Volksentscheids. Allerdings fehlen noch wichtige Voraussetzungen. Die erforderliche Anbindung per Gas-Pipeline ist noch längst nicht genehmigt und ist mit der Baugenehmigung verknüpft. Die aber ist noch nicht rechtskräftig. Und mit einem Bürgerentscheid im Februar 2014 entscheiden die WedelerInnen darüber, ob die Planungen nicht möglicherweise noch einmal neu begonnen werden müssen. Schon hier gibt es genug Probleme, die Vattenfall daran hindern, mit dem Bau loszulegen.

Aber für Vattenfall ergeben sich nun nach dem Volksentscheid und dem Ende der Partnerschaft mit der Stadt Hamburg weitere Probleme: Dem NDR sagte Vattenfall-Geschäftsführer Pieter Wasmuth jüngst: “”Bevor wir nicht wissen, wieviel Energie dieses Kraftwerk überhaupt produzieren soll, können wir nicht anfangen”, sagte Wasmuth. “Auch wenn die Stadt selber Eigentümer wäre, hat sie dann weitere Ausbauziele? Hält sie an denen fest, die wir mal gemeinsam definiert haben? Will sie andere Rahmenbedingungen setzen? Das sind notwendige Informationen, um zu überlegen, was man am Standort Wedel jetzt richtigerweise tut.””

Vattenfall ist offenbar verunsichert. Und richtig ist: Die Stadt muss Konzepte und Rahmenbedingungen liefern. Nicht für Vattenfall, sondern für mehr Klimaschutz!

Vattenfalls Drohung: Moorburg-Trasse

Eine Drohung von Vattenfall steht im Raum: Sollte es für den Bau des GuD-Kraftwerks in Wedel kein grünes Licht geben, will Vattenfall seine alten Planungen für die Moorburgtrasse wieder ausgraben. Damit soll eine Leitung vom noch im Bau befindlichen Steinkohlekraftwerk Moorburg unter der Elbe hindurch und mitten durch Altonas Grüngürtel für den Anschluss an das Fernwärmenetz sorgen. Das Genehmigungsverfahren für diese Trasse hat Vattenfall nach dem Minderheits-Deal mit der Stadt Hamburg “ruhen lassen”; es könnte aber wieder aktiviert werden. Klimapolitisch wäre das ein Totalschaden für Hamburg und deshalb hatte es massive Proteste gegen diese Trasse gegeben (siehe unten).

Wie belastbar diese Drohung aber ist, ist unklar. Denn schon seit rund zwei Jahren wird darüber spekuliert, dass die Moorburg-Trasse für Vattenfall viel zu teuer kommen würde und kaum wirtschaftlich wäre. Schon für das Kraftwerk Moorburg musste Vattenfall jüngst rund 500 Millionen Euro Verlust abschreiben. Allein die Baukosten für die Trasse sollen über 200 Millionen Euro betragen. Nicht zuletzt deshalb hatte Vattenfall vermutlich im Rahmen der Verhandlungen um eine Minderheitsbeteiligung an den Energienetzen mit der Stadt Hamburg und mit Blick auf die Energiewende, den Neubau eines GuD-Kraftwerks in Wedel aus dem Hut gezaubert. Eine Planung, auf die die SPD seinerzeit sofort einging, obwohl auch diese sich noch wenige Monate zuvor im Wahlkampf für den Bau der Moorburg-Trasse ausgesprochen hatte.

Moorburg-Trasse: Klimapolitischer Totalschaden

Doch selbst wenn Vattenfall die Trasse wirklich wieder auf die Tagesordnung setzen würden. Nach dem aus Sicht des Konzerns verlorenen Volksentscheid und angesichts der klimapolitischen Grausamkeiten, die eine solche Anbindung bedeuten würde, dürften die Widerstände in der Bevölkerung enorm sein. Angesichts der Krisenlage des Unternehmens und des ohnehin schweren Imageproblems dürfte das kein guter Weg für Vattenfall sein.

Die Anbindung des Kohlekraftwerks Moorburg an die Fernwärmeversorgung würde für weiterhin hohe CO2-Emissionen sorgen und diese für lange Jahre auf hohem Niveau festschreiben. Daher gab es schon in der Vergangenheit massiven Widerstand gegen die Moorburgtrasse. Proteste von ROBIN WOOD, der Moorburg-Stopp-Initiative und eine Klage vom BUND sorgten im Winter 2010 dafür, dass die erteilte Genehmigung zunächst aufgehoben wurde. Das gesamte Genehmigungsverfahren musste neu aufgerollt werden. Vattenfall bemühte sich jedoch, ein neues Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen. Bis zur Ankündigung des Hamburger Senats, dass die Minderheitsbeteiligung an den Vattenfall-Energienetzen unter Dach und Fach wäre, war bereits der Erörterungstermin erfolgt. Doch mit dem Deal zwischen Stadt und Vattenfall kam der Schwenk: Statt Moorburgtrasse sollte nun ein neues gasbetriebenes und klimafreundliches GuD-Kraftwerk in Wedel gebaut werden.  Die Planungen für die Trasse wurden ausgesetzt, aber nicht beendet.

Rechtlich könnte Vattenfall also mit der Moorburg-Trasse wieder um die Ecke kommen. Aber wirtschaftliche Probleme und der nach dem Volksentscheid sicherlich noch stärkere Widerstand gegen solche klimaschädlichen Planungen sollten eigentlich auch bei Vattenfall für die Klarheit sorgen: Die Moorburgtrasse ist tot!

Schon wieder erwischt: Vattenfall verstößt abermals gegen Wettbewerbsrecht

vattenfall-02Die Hamburger Verbraucherzentrale hat den Atomkonzern Vattenfall schon wieder dabei erwischt, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. „Wir haben die Vattenfall Sales Europe GmbH abgemahnt und aufgefordert, die Domains www.stromnetz-hamburg.de, www.stromnetzhamburg.de und www.hamburg-stromnetz.de nicht für den Verkauf von Strom, Gas und anderen Energieprodukten zu nutzen. Bei Aufruf der Adressen landeten Nutzer bis vor einigen Tagen auf einer Seite mit der Titelzeile „Günstige Strom- und Gastarife für Privatkunden – Vattenfall“. Sodann wurde der Zugang zu allen Produkten des Vattenfall-Vertriebs geboten, von Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen bis zum Kauf von Rauchwarnmeldern. Das Impressum wies die Vattenfall Sales Europe GmbH als Betreiber der Website aus.“

Weitere Einzelheiten lassen sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale nachlesen. Über vorherige Verstöße von Vattenfall gibt es hier mehr Infos: Legal – Illegal: Vattenfall – Gezielter Rechtsverstoß? Die Hamburger SPD schweigt

 

Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

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