Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

Knusper Knusper Knäuschen – Mit Vattenfall Kekse backen im Heizkraftwerk

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Kinder-Kekse-Backen bei Vattenfall: Welche Formen die wohl ausstechen?

Knusper, Knusper, Knäuschen… Wo unsereins einen kleinen Backofen benötigt, geht Vattenfall gleich ganz groß ans Werk: Weihnachts-Keckse im Heizkraftwerk in der Hamburger HafenCity! Großartig. Und weil es bei den Erwachsenen immer Ärger gibt, bei Volksentscheiden oder Lesetagen, nimmt sich Vattenfall nun die Kleinen vor – also lädt die ein: Vom 30. November bis 21. Dezember gibt es die Vattenfall-Weihnachtsbäckerei für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren. Ob dabei Fairtrade- oder Bio-Zutaten benutzt werden? Wissen wir nicht, aber „Naschkatzen (können) ihre Kekse ausstechen, backen und mit bunten Süßigkeiten verzieren. Diese gute Tradition richtet Vattenfall, vormals die HEW, schon seit 45 Jahren in Hamburg aus.“

Als wäre das nicht schon guter Zweck genug, wird der Teilnahmebeitrag (drei Euro!) von den Kindern – trotz schwerer wirtschaftlicher Krise – von Vattenfall verdoppelt und in vollem Umfang an die Radio Hamburg-Aktion „Hörer helfen Kindern“ gespendet! Oh du fröhliche…

AKW Brunsbüttel: Probleme bei der Stilllegung – Wie geht Rückbau – was passiert mit dem Atommüll?

Alles nicht so einfach mit der Stilllegung von Atomkraftwerken. Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel
Alles nicht so einfach mit der Stilllegung von Atomkraftwerken. Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel

Das AKW Brunsbüttel ist stillgelegt und Vattenfall hat jetzt einen Sicherheitsbericht für den Rückbau vorgelegt. Am 18. Dezember soll auf dieser Basis im Brunsbütteler Elbeforum der sog.  Scoping-Termin stattfinden, mit dem der Umfang der Prüfungen im Rahmen des Stilllegungsverfahrens ermittelt werden soll. Denn bevor Vattenfall mit dem geplanten Rückbau der Anlage beginnen kann, braucht es eine atomrechtliche Genehmigung, in deren Rahmen umfangreiche Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen sind. Bereits am 9. Dezember wird Vattenfall – ebenfalls im Elbeforum in Brunsbüttel – eine weitere Info-Veranstaltung zum Stilllegungs-Antrag für die BürgerInnen durchführen.

Probleme im Stilllegungsprozess sind genug vorhanden – insbesondere in Brunsbüttel. Denn die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Brunsbüttel ist erst vor wenigen Wochen per Urteil des OVG Schleswig aufgehoben worden, weil für diverse Risiken ein ausreichender Sicherheitsnachweis nicht erbracht werden konnte. Zwar ist das Urteil nach dem Einspruch der Beklagten (Bundesamt für Strahlenschutz) und des Betreibers (Vattenfall, E.on) noch nicht rechtskräftig, aber es kann gut sein, dass ein komplett neues Genehmigungsverfahren und Nachrüstungen die Folge sein werden. Dann aber stellt sich beim Rückbau die Frage: Wo soll eigentlich der hochradioaktive Atommüll gelagert werden, denn ein Lager zur dauerhaften Aufbewahrung ist weit und breit nicht in Sicht.

Massive Probleme gibt es nicht nur beim hochradioaktiven Atommüll, sondern auch mit den leicht- und mittelaktiven Abfällen. Eigentlich sollen die in den dafür vorgesehenen Schacht KONRAD abtransportiert werden. Doch immer neue Probleme beim unterirdischen Ausbau verzögern eine Inbetriebnahme immer weiter. Außerdem bestehen nicht nur bei der Stadt Salzgitter und Anti-Atom-Verbänden weiterhin massive Zweifel, ob die Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Genehmigung ausreichend sind. So oder so: Die leicht- und mittelaktiven Atomabfälle werden bei einem Rückbau der Atomkraftwerke nicht sofort abtransportiert werden können. Daher muss in Brunsbüttel nun eine weitere Atommüll-Lagerhalle errichtet werden.

Ein großer Teil der Bauabfälle soll nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden. Sobald diese Abfälle bestimmte Strahlen-Werte unterschreiten dürfen sie dann auf Hausmülldeponien oder im Straßenbau verwendet (Betonabfälle) oder ins Recycling (Stahlabfälle) gegeben werden. Auch wenn diese Abfälle nur sehr gering verstrahlt sind: Angesichts der großen Mengen und der zahlreichen Atomanlagen können diese Abfälle durchaus zu einer nennenswerten Erhöhung der Umweltradioaktivität führen. Für Vattenfall – so jüngst deren Geschäftsführer Wasmuth – sind das vor allem „emotionale Probleme“. Mit so einer Haltung dürfte eine ernsthafte Diskussion, was mit diesen Abfällen geschehen kann, sicherlich nicht geführt werden können. Zahlreiche Deponien weigern sich bundesweit inzwischen, derartige Abfälle anzunehmen und kritische Strahlenschützer halten höhere Sicherheitsanforderungen für notwendig.

In einem Artikel der SHZ kritisiert Karsten Hinrichsen, Anti-Atom-Aktivist aus der Unterelbe-Region (Brokdorf/Brunsbüttel) die im Vattenfall-Bericht dargelegten Vorschläge. Die SHZ fasst zusammen: Wie der etwa 15 Jahre dauernde Rückbau stattfinden kann, darüber gibt der vom Betreiber Vattenfall erstellte 169 Seite dicke Sicherheitsbericht zu Stilllegung und Abbau des Brunsbütteler Kernkraftwerks Auskunft. Grundsätzlich könne die Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung in bestehenden Kontrollbereichen der Anlage vorgenommen werden, heißt es dort. Denkbar sei auch die Errichtung eines rund 4000 Quadratmeter großen Gebäudes für diese Aufgabe. Laut Sicherheitsbericht sind lediglich zwei Prozent der Kraftwerksmasse von insgesamt 300.000 Tonnen strahlenbelastet (6.000 Tonnen), die übrigen 98 Prozent könnten demnach grundsätzlich wiederverwertet werden.

Verkürzend heißt es weiter: „Die schwach- bis mittelradioaktiven Materialien kommen in ein geplantes 15 000 Quadratmeter großes Lager – und sollen später in das Endlager Schacht Konrad gebracht werden. Der übrige strahlende Abfall kommt ins Standortzwischenlager, bis ein Endlager gefunden ist.“

Hinrichsen kritisiert den Vattenfall-Sicherheitsbericht als „zu unspezifisch“, berichtet die SHZ.  Im weiteren wird Hinrichsen laut eigener Aussage aber falsch wieder gegeben, wenn die SHZ schreibt, dass er für einen „sicheren Einschluss“ statt Rückbau plädiere. Vielmehr gehe es ihm darum, detailliert die Probleme bei der Stilllegung zu betrachten und möglicherweise aus Sicherheitsgründen ein anderes als das von Vattenfall vorgesehene Vorgehen durchzuführen.“ „Am sichersten ist, die Stoffe im Atomkraftwerk selbst zu lagern.“ Und zwar so lange, bis tatsächlich die Endlagerstätten feststehen. Dann bräuchten nicht zusätzliche Gebäude errichtet werden, die irgendwann ohnehin wieder abgerissen werden müssten.“

Vattenfall bestätigt: Strategischer Partner für die Braunkohle in der Lausitz gesucht

Vattenfall zieht sich zurück und holt einen strategischen Partner für die Braunkohle in der Lausitz. Foto: Dirk Seifert
Vattenfall zieht sich zurück und holt einen strategischen Partner für die Braunkohle in der Lausitz. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall sucht für sein Braunkohlegeschäft in der Lausitz eine Lösung, in der ein „strategischer Partner“ eingebunden sein wird. So lautet das erste Ergebnis einer Dienstreise des brandenburgischen Wirtschafts- und Europaministers Ralf Christoffers (Linke) zum schwedischen Finanzmarktministerium und der Geschäftsführung von Vattenfall. Nach dem Treffen teilte Christoffers mit: „In den Gesprächen bestand Einvernehmen darüber, dass die weitere Strategie für Vattenfall Europe Continental langfristig angelegt sein muss und in diesen Kontext auch die Suche nach strategischen Partnern eingebunden sein sollte.“ (die gesamte PM gleich unten im Text).

Damit ist klar, dass die bisher zahlreichen Gerüchte über einen Rückzug von Vattenfall aus der Lausitz zutreffen – die Frage bleibt nur noch, wie genau dieser erfolgen wird. Schon vor Monaten hatte die IG BCE gesagt, dass sie von einem Rückzug des Konzerns bis Ende 2014 ausgeht. Zuletzt war bekannt geworden, dass sich ein polnischer Stromerzeuger für die Braunkohle-Sparte von Vattenfall interessiert. Für ein weiteres Braunkohlekraftwerk in Lippendorf verhandelt Vattenfall offenbar bereits mit dem Mibrag-Mutterkonzern in Tschechien über einen Verkauf. Siehe dazu:

Nach den Gesprächen teilte der Minister mit:

„In den Gesprächen bestand Einvernehmen darüber, dass die weitere Strategie für Vattenfall Europe Continental langfristig angelegt sein muss und in diesen Kontext auch die Suche nach strategischen Partnern eingebunden sein sollte. Das Treffen mit dem Finanzmarktstaatssekretär Tedéen hat bestätigt, dass die Strategiesuche der schwedischen Regierung für eine zukünftige Eigentümerstruktur für VEC erst begonnen hat und kurzfristige Entscheidungen nicht zu erwarten sind. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Zielstellungen, die die Landesregierung mit dem Unternehmen vereinbart hat, langfristig umgesetzt werden können. Vorrang für die schwedische Politik haben der wirtschaftliche Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Es hat sich bestätigt, das VEC in diesem Zusammenhang eigenständig operative Entscheidungen für zukünftige Aktivitäten treffen kann. In den Gesprächen haben wir deutlich gemacht, dass wir eine verlässliche Unternehmensstrategie erwarten, die vom Eigentümer, dem Finanzmarktministerium, politisch bestätigt wird. Dazu haben wir einen Informationsaustausch vereinbart.“

Der Minister unterstrich, dass die Debatte über die Neuausrichtung des Unternehmens Vattenfall für die notwendigen Entscheidungen zur Nutzung fossiler Energieträger und deren Zusammenspiel mit den Erneuerbaren Energien in Deutschland nicht ausschlaggebend sei. „Die fossilen Energieträger werden noch für mehrere Jahrzehnte gebraucht, um die Versorgungssicherheit genauso wie bezahlbare Strompreise zu gewährleisten“, so Christoffers weiter.“

Was denn nun Vattenfall? Kraftwerk Wedel: Gehts nun voran oder nicht?

Wenn Wasmuth und  Foto: Jürgen Mumme
Wenn Vattenfall Wasmuth und Vattenfall Meyer-Bukow sich nicht einigen können… ein Fall für Vattenfall-SPD-Hamburg-Vorstand-und-Bundes-JUSO-Vorstands-Bewerber Hauke Eugen Wagner. Foto: Jürgen Mumme

Ach Vattenfall, was ist nur los bei euch. Noch vor wenigen Tagen sagt euer Geschäftsführer Pieter Wasmuth – und der sollte es ja wissen – dem NDR etwas sehr Verständliches: „“Bevor wir nicht wissen, wieviel Energie dieses Kraftwerk überhaupt produzieren soll, können wir nicht anfangen“, sagte Wasmuth.“ Da könnte man nun glauben, dass die ganze Sache mit dem Neubau des Kraftwerks irgendwie nicht voran kommt. Das aber scheint eine totale Falschinterpretation zu sein. Denn: Nun mischt sich die Unternehmenssprecherin ein und sagt dem Abendblatt: „“Nein, das sind alles reine Spekulationen“, hält Unternehmenssprecherin Barbara Meyer-Bukow von Vattenfall anderslautenden Meldungen entgegen.“ und behauptet: „Die Ausschreibung für die Bauausführung läuft.“ Schon merkwürdig irgendwie.

Vielleicht klären Wasmuth und Meyer-Bukow das mal untereinander? Oder noch hilfreicher: Warum übernimmt nicht der Sonderbeauftragte für die nicht mehr vorhandene Partnerschaft zwischen Vattenfall und Hamburg – Hauke Eugen Wagner?

Das Abendblatt scheint der Richtigstellung auch nicht so recht zu trauen, denn es meldet außerdem: „Die Baugenehmigung für das 500-Millionen-Euro-Projekt hat das Ministerium erteilt. Allerdings gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit, von der auch die Wedeler Bürgerinitiative „Stopp! Kein Megakraftwerk“ Gebrauch gemacht hat. Doch nicht nur die BI bereitet Vattenfall Probleme. Durch den Volksentscheid und die Rückabwicklung der Verträge zwischen Hamburg und dem Unternehmen ist unklar, inwieweit sich der Bau des Kraftwerks für Vattenfall überhaupt lohnt.“ Ja, das ist alles richtig!

Und es fehlt noch: Die Genehmigung für den Bau ist an ein weiteres eigenständiges Genehmigungsverfahren gekoppelt: Für die irgendwie nicht ganz unwichtige Gas-Pipeline, mit der das zu bauende Kraftwerk mit dem erforderlichen Brennstoff versorgt werden muss, liegt – ooops – eine Genehmigung noch gar nicht vor! Teufel auch!

Und dann war da noch irgendwas mit so einem Bürgerentscheid der WedelerInnen…

Hier erfährt man mehr: Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Vattenfall verzögert neues Fernwärme-Kraftwerk in Wedel  und auch noch: Vattenfall-Manager will Chef der JUSOS werden

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