Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Betriebsräte und Gewerkschaften konkretisieren Forderungen

logo_rgb_balkenDie Betriebsräte von Vattenfall und E.on und ihre Gewerkschaften Verdi und IG Metall Hamburg haben heute ihre Forderungen an die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Wärme und Gas in einem Eckpunkte-Papier konkretisiert. Anlass dafür war die gemeinsame Sitzung der Bürgerschaftsausschüsse für Haushalt und Umwelt, in der der Senat über den bisherigen Verlauf der Umsetzung des Volksentscheid zu berichten hatte.

Thies Hansen, Betriebsrat von E.on Hanse, nimmt als Vertreter der ArbeitnehmerInnen während der Umsetzung des Volksentscheids durch Senat und Bürgerschaft an den Ausschuss-Sitzungen teil und vertritt die Beschäftigten beider Unternehmen als so genannte „Auskunftsperson“. Das Papier steht hier als PDF zum download bereit.

Volksentscheid Energienetze: Fristverlängerung lässt Chancen für Zuerwerb steigen

logo_rgb_balkenLetzten Freitag teilte der Senat mit, dass er im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids über die Rekommunalisierung der Energienetze die Kündigungsfristen der Verträge mit Vattenfall verlängert hat, um über einen vollständigen Rückkauf mit dem Unternehmen verhandeln zu können. Mehr dazu unter diesem Link: Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Will Vattenfall Energienetze verkaufen? SPD-Senat verlängert Fristen mit Vattenfall. Hier nun als Dokumentation die Pressemitteilung der Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“:

„Hamburg, 13. Dezember 2013, Volksentscheid Energienetze: Fristverlängerung
lässt Chancen für Zuerwerb steigenEigenständige Bewerbung für Stromkonzession trotzdem intensiv vorbereiten / Wichtige Fragen bei der Fernwärme sind zu klären

Die heutige Bekanntmachung des Hamburger Senates, die Kündigungsfristen für die Beteiligungsverträge mit Vattenfall zu verlängern, vergrößert nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Chancen auf einen Zuerwerb der fehlenden 74,9% Anteile an der Stromnetzgesellschaft und der Fernwärmegesellschaft.

Bislang hatte das Unternehmen Vattenfall einen solchen Schritt als eher unwahrscheinlich bezeichnet. Mit diesem Zuerwerb hätte die Stadt die Fernwärmeversorgung in den kommunalen Besitz überführt und damit einen wichtigen Punkt des Volksentscheides vom 22.09.2013 umgesetzt. Ein vollständiger Besitz der Stromnetzgesellschaft verbessert die Chancen der Stadt im laufenden Konzessionsverfahren.

Allerdings birgt dieses Vorgehen auch einige Fallstricke. Bis zum 15.01.2014 muss sich die Stadt Hamburg mit einer eigenen Gesellschaft in das Konzessionsverfahren um das Stromnetz einbringen. Daher muss parallel zu den Zuerwerbsverhandlungen die Gründung einer solchen Gesellschaft mit Hochdruck vorangetrieben werden. Sonst hätte die Stadt keine Rückfalllinie bei einem Scheitern der Verhandlungen.

In Bezug auf die Fernwärme sind vor allem die Kaufpreisfrage und die weitere
Kraftwerksplanung in Wedel von Interesse. Der aktuelle Wert des Fernwärmenetzes einschließlich Kraftwerke muss neu ermittelt werden, da es immer wieder Kritik am Kaufpreis für die 25,1%-Beteiligung der Stadt gegeben hat. Die bislang in Wedel favorisierte Lösung in Form eines großen GuD-Kraftwerk ist nach derzeitigem Stand ökonomisch nicht sinnvoll und stellt nicht die beste klimapolitische Lösung für die Hamburger Fernwärmevorsorgung dar.

„Wir sehen die Chancen in der Fristverlängerung – erwarten aber vom Senat, dass er die Fallstricke in den nächsten Wochen fest im Blick hat. Dies gilt insbesondere für die Gründung einer städtischen Stromnetzgesellschaft, die bei einem Scheitern der Zuerwerbsverhandlungen unter Umständen binnen Tagesfrist arbeitsfähig sein muss“, so Manfred Braasch, Sprecher der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.“

Volksentscheid Energienetze Hamburg und Vattenfall: 30 Millionen Euro Gewinn mit der Fernwärme

Hohe Gewinne mit dem Betrieb der Energienetze. Künftig zum Vorteil für Hamburg. Foto: Dirk Seifert
Hohe Gewinne mit dem Betrieb der Energienetze. Künftig zum Vorteil für Hamburg. Foto: Dirk Seifert

Endlich hat Vattenfall für seine vielfältigen Teilgesellschaften die Geschäftsberichte für das Jahr 2012 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Darunter auch der Bericht für die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH. Demnach machte die Wärme-Gesellschaft einen Gewinn von 30,8 Millionen Euro. Allein für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 sind laut dem Bericht Umsatzerlöse von 156,9 Millionen Euro entstanden. Davon betrugen die Erlöse aus dem Stromverkauf 31,5 Millionen Euro und machten also rund ein fünftel des Umsatzes aus. Weitere Gewinne aus der Fernwärme dürften aber in anderen Vattenfall-Gesellschaften versteckt sein, z.B. beim Service, der in dem Bericht der Wärme-Gesellschaft nicht enthalten ist. In früheren Jahren hatte Vattenfall Gewinne von 60 Millionen und mehr im Bereich der Hamburger Wärmeversorgung erzielt (siehe unten)!

An dieser neuen Wärme-Hamburg-Gesellschaft hatte sich der SPD-Senat nach einem Beschluss der Bürgerschaft mit einem Minderheitsanteil von 25,1 Prozent beteiligt. Offiziell wurde die Beteiligung am 15. November 2012 vollzogen, nachdem Vattenfall eine umfassende Umstrukturierung der ehemals in der Vattenfall Europe Tepor Vermögensverwaltungs GmbH eingebundenen Wärmeversorgung Hamburgs durchgeführt hatte.

Der Geschäftsbericht für die Wärme Hamburg steht hier als PDF zum download (sicherheitshalber im Amtlichen Anzeiger prüfen!).

Mit der Minderheitsbeteiligung wollte die SPD die Zustimmung für den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ unterlaufen. Der hatte die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze gefordert. Am 22. September 2013 hatte sich schließlich eine Mehrheit der Hamburger für diese vollständige Übernahme durch Hamburg ausgesprochen – und damit gegen das Konzept des SPD-Senats. Derzeit verhandelt die Stadt Hamburg mit Vattenfall und E.on über den Rückkauf der Netzgesellschaften. Dazu wurden die Kündigungsfristen für die Verträge mit Vattenfall um zwei Monate bis Mitte Februar 2014 verlängert.

Bis zum Volksentscheid hatte ein Bündnis aus SPD, CDU und FDP sowie Kapitalverbänden massiv vor einer Rekommunalisierung gewarnt. Hauptargument waren die Kosten für die vollständige Übernahme der drei Gesellschaften für Strom, Gas und Wärme. Siehe: Volksentscheid Energienetze Hamburg: Die Mächtigen fühlen sich sehr bedroht.

Verschwiegen wurde, dass Vattenfall und E.on mit dem Betrieb der Energienetze gute Gewinne machen.

Vorsicht beim Brötchen-Kauf! Bäcker mobilisieren gegen Ökostrom-Umlage

Brötchen
Total Brösel: Bäcker gegen Ökostrom-Umlage

Das Bäckerhandwerk in Deutschland macht mobil und hat die Schnauze voll. Nicht von klebrigen und mit Chemiezusätzen gespickten Halbfertig-Backwaren, sondern von der Ökostrom-Umlage des Erneuerbare Energien Gesetzes. Statt Umlage-Verfahren über die Stromrechnung fordern die ausgeschlafenen Frühaufsteher die Einführung einer Steuer, allerdings: Neue Belastungen dürfen daraus für Bäcker und Bürger nicht entstehen! Um diese Forderung gegen die Bundesregierung durchzubringen, haben die Bäcker eine Petition auf den Weg gebracht.

Keine kleinen Brötchen backen, möchte man den Mehlschwitzern zurufen. Aber heute waren es gerade mal wenig knusprige 300 Unterstützer, die die Petition gezeichnet haben. Der Chef des „Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.“ erklärt vor wenigen Tagen in einer PM: „Wir werden Mitte Januar 2014 entscheiden, wie lange die bundesweite Unterschriftenaktion in den Bäckereien noch fortgeführt werden sollte“. Richtig toll ist: Der Chef der Bäcker heißt Becker, Peter. Das hat Stil!

Also Vorsicht beim nächsten Brötchen-Kauf (- vor allem in Bergedorf! Danke, Jörn), wenn das freundliche Bäcker-Handwerk sie beim nächsten Einkauf zum Mitmachen ermuntern will und vielleicht gleich fünf zum Preis von 2 plus Unterschrift anbietet??

Wem das nicht behagt, kann sich vielleicht mit Vattenfall helfen: Knusper Knusper Knäuschen – Mit Vattenfall Kekse backen im Heizkraftwerk.

 

Hier die Petion des Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. samt Begründung :  Petition 47433: Energiewirtschaft – Abschaffung der EEG-Umlage vom 28.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… – die EEG-Umlage kurzfristig abzuschaffen, – die Energiewende künftig durch Mittel des Bundes zu finanzieren, ohne dass es zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt.

Begründung

Private Verbraucher und nicht befreite Betriebe müssen zur Finanzierung der Energiewende derzeit die sog. EEG-Umlage zahlen. Diese ist in den letzten Jahren immens angestiegen und steigt weiter an. Ein Ende ist nicht in Sicht:
• 2012 bezahlte ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt mit 3500 kWh Verbrauch noch rund 125 Euro. 2014 werden es durch den weiteren Anstieg der Umlage rund 218 Euro sein.
• 2012 bezahlte eine Bäckerei mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 220.000 kWh pro Jahr noch rund 7.902 Euro EEG-Umlage. Im Jahr 2014 werden es rund 13.728 Euro sein. Das entspricht einem Anstieg um rund 73 %.
• Einer Prognose der Netzbetreiber zufolge droht 2015 ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage.
Die Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage wird damit zu teuer und unbezahlbar.

Die EEG-Umlage ist ungerecht und unsolidarisch: Große Unternehmen werden befreit, Verbraucher, Mittelstand und Handwerk zahlen die Zeche. Die Mehrheit der Bevölkerung muss die Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen von Wenigen finanzieren. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen dürften durch den erheblichen Anstieg der EEG-Umlage betroffen sein.

Die energieintensiven Betriebe des Bäckerhandwerks sind vom Kostenanstieg besonders betroffen:
• Steigt die EEG-Umlage, sinkt die Kaufkraft der Verbraucher.
• Anders als die befreiten Industrien können die kleinen und mittelständischen Betriebe keine Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nehmen und ihren Betrieb nicht ins Ausland verlagern.
• Die kleinen und mittelständischen Betriebe können die Kostensprünge der EEG-Umlage auf Dauer nicht intern ausgleichen.
Die EEG-Umlage belastet Tausende von Bäckern in Deutschland in einem unerträglichen Umfang.

Die Politik strebt nach derzeitigem Stand zwar eine zügige Reform des EEG an – aber nur mit dem Ziel, den Strompreisanstieg zu bremsen, nicht mit dem Ziel, den rasanten und drastischen Kostenanstieg, den es für die Verbraucher und nicht befreiten Betriebe ausgelöst hat, kurzfristig zurückzunehmen. Damit zieht sie dem Mittelstand den Boden unter den Füßen weg.

Aus diesen Gründen sollte
• die EEG-Umlage schnellstmöglich abgeschafft werden,
• schnellstmöglich zu einer Finanzierung der Energiewende aus Mitteln des Bundes übergegangen werden – ohne dass es zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt.

Ansonsten käme es nur zu einer weiteren Verschiebung finanzieller Belastungen, nicht aber zur dringend notwendigen Entlastung der Verbraucher und nicht befreiten Unternehmen.

Der Staat hat in den letzten Jahren Rekordsteuereinnahmen erzielt und wird dies nach der jüngsten Steuerschätzung auf absehbare Zeit weiter tun. Bei vernünftiger Planung der Mittel und Vornahme von Umschichtungen im Bundeshaushalt sollten der notwendige Betrag der EEG-Umlage (2014 ca. 24 Mrd. Euro) abgedeckt werden können.

Die Kostenlast der Energiewende muss vernünftig, gerecht und für alle bezahlbar verteilt werden.

Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Will Vattenfall Energienetze verkaufen? SPD-Senat verlängert Fristen mit Vattenfall

logo_rgb_balkenDer Hamburger SPD-Senat verhandelt nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – unser Netz“ mit Vattenfall (und E.on) über die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Fernwärme (beide Vattenfall) und Gas (E.on). Ziel des Senats ist es in einem ersten Schritt, die für den Netzbetrieb erforderlichen Unternehmensteile zu 100 Prozent zu kaufen. Heute hat der Hamburger SPD-Senat mitgeteilt, dass er mit Vattenfall eine Verlängerung der Kündigungsfristen für die Verträge zum Stromnetz und zur Fernwärme vereinbart hat. Ein Hinweis darauf, dass Vattenfall bereit wäre, die Energienetze abzugeben?

Am 22. September hatte eine Mehrheit der HamburgerInnen für die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze gestimmt. In einem mächtigen Bündnis hatte die alleinregierende SPD sich gegen diesen Volksentscheid gestemmt und sich mit einem Minderheitsdeal von 25,1 Prozent an die Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on gehängt. Allerdings: Die SPD hatte zugesagt, den (bindenden) Volksentscheid im Falle einer Mehrheit konsequent umzusetzen. Dazu hat der Senat – in Abstimmung mit der Bürgerschaft – Verhandlungen mit den Unternehmen aufgenommen, um über einen vollständigen Rückkauf zu sprechen. Offenbar braucht es nun mehr Zeit, um diese Verhandlungen fortzusetzen. Daher haben Vattenfall und der Senat eine Fristverlängerung für die zur Rekommunalisierung erforderlichen Kündigungsfristen vereinbart. Statt zum 15. Dezember muss die Kündigung nun erst Mitte Februar erfolgen. Weitere Einzelheiten teilte der Senat bislang nicht mit. Am kommenden Montag wird allerdings in einer gemeinsamen Sitzung von Haushalts- und Umweltausschuss der Senat über den Stand der Dinge das Parlament zu informieren haben.

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Ob die Fristverlängerung damit zu tun hat, dass Vattenfall an einen Verkauf der Energienetze denkt, bleibt abzuwarten. Bislang hat das Unternehmen einen Verkauf abgelehnt und angekündigt, sich erneut für eine Konzession der Netze zu bewerben. Siehe:  Volksentscheid Energienetze Hamburg: Vattenfall wird Votum ignorieren

Allerdings: Das Unternehmen ist ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagen und plant in Deutschland den Verkauf seiner bisherigen Geschäftsteile.

Hier die Senatsmeldung von heute:

„Gespräche zwischen HGV und Vattenfall werden fortgesetzt – Kündigungsfristen verlängert

Die zwischen Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement HGV und Vattenfall geschlossenen Verträge sahen für den Fall der Annahme des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ab Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids vor. Diese Frist wäre Mitte Dezember abgelaufen.

Um Zeit für Verhandlungen über den vollständigen Erwerb des Hamburger Stromnetzgeschäfts und des Fernwärmegeschäfts zu gewinnen, haben die Unternehmen die Ausübungsfristen für die Rücktrittsrechte der HGV bis Mitte Februar verlängert. Zugleich wurde auch die Ausübungsfrist für das Rücktrittsrecht der Stadt vom Sondernutzungsvertrag Wärme sowie die Prozessvereinbarung zum Ruhen des Klageverfahrens zur Endschaftsregelung aus der HEW-Konzession 1994 entsprechend verlängert.“

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