AKWs Gundremmingen: Mehr Atomstrom gibts nicht.

Radioaktiv-05.jpgRWE hat die Anträge zur Leistungserhöhung für seine beiden Atomkraftwerke in Gundremmingen zurück gezogen und damit das Genehmigungsverfahren beendet. Bürgerinitiativen hatten massiv gegen diese Pläne protestiert und über 30.000 Protestunterschriften gesammelt. Vor wenigen Tagen hatte bereits die bayerische Staatsregierung aufgrund der Proteste signalisiert, dass eine Leistungserhöhung für mehr Atomstrom „nicht in die Zeit“ passe.

Siehe auch:

Hier als Dokumentation die Pressemitteilung des „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e. V.“:

„Atomausweitung im AKW Gundremmingen – „Nicht genehmigungsfähig“

Der Antrag von RWE (LEW) und EON auf Ausweitung der Produktion von Atomstrom und Atommüll in Gundremmingen war nicht genehmigungsfähig.

Nachdem seit 1999 (fälschlich wird manchmal 2001 geschrieben) die zwei Atomkonzerne versucht haben, eine Ausweitung der Leistung in ihrem AKW Gundremmingen genehmigt zu bekommen, haben wir Umweltschützer im Frühjahr 2013 eine Petition gegen dieses gefährliche Vorhaben gestartet. Und wir haben bei einem anerkannten und sehr erfahrenen Fachmann eine Studie über die Risiken des AKW Gundremmingen in Auftrag gegeben.

12. Nov. 13 An der Universität Augsburg stellt Professor Renneberg die Studie „Risiken des Betriebs des Kernkraftwerks Gundremmingen unter besonderer Berücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung“ vor. Fazit: „Der Antrag auf Genehmigung der Leistungserhöhung ist nach vorliegender Aktenlage nicht genehmigungsfähig.“

9. Dez. 13 Die österreichische Umweltorganisation Global 2000 beginnt mit der Sammlung von Unterschriften gegen die Gundremminger Atomausweitung.

10. Dez. 13 Im Bayerischen Landtag überreichen Bund Naturschutz und unsere Bürgerinitiative 27.000 weitere Petitionen und kommen so auf insgesamt 34.000 Petitionen. In diesen fordern wir den Landtag auf, sich gegen die gefährliche Leistungsausweitung auszusprechen und die Staatsregierung in die Pflicht zu nehmen.

13. Dez. 13 Die Bürgerinitiative FORUM fordert RWE (LEW) und EON auf, den Genehmigungsantrag für die Ausweitung der Atomproduktion in Gundremmingen endlich zurückzuziehen.

17. Dez. 13 RWE (LEW) und Eon ziehen den Antrag zurück.

Zusätzliche Gefahren verhindert – aber die Atomanlage in Gundremmingen wird immer riskanter

So konnten wir die zusätzliche Gefahr durch eine Atomausweitung abwenden. Aber die zwei alten Siedewasserreaktoren – die vier in Fukushima zerstörten Anlagen waren auch Siedewasserreaktoren – sind noch in Betrieb. Acht von früher zehn Siedewasserreaktoren wurden in Deutschland bereits still gelegt. Nur die zwei in Gundremmingen laufen noch. Und sie haben sehr schwerwiegende Sicherheitsmängel, wie die Studie von Professor Renneberg aufgezeigt hat: Die Stabilität des Reaktordruckbehälters und somit auch der Einführungen für die Steuerstäbe ist fraglich. Die beiden Gundremminger Blöcke verfügen nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven an Not- und Nachkühlsystemen. Beide Reaktoren könnten heute nicht mehr genehmigt werden. Bald sind sie 30 Jahre alt. Sie sind durch den Betrieb und gerade auch die Neutronenstrahlung abgenutzt und sie sind längst abgeschrieben.

Atommüllentsorgung seit 50 Jahren ungelöst

Man hat sich an das Umweltverbrechen gewöhnt, dass seit Inbetriebnahme des Blocks A in Gundremmingen im Jahr 1966 beim Spalten von Uran und Plutonium hochradioaktiver Atommüll erzeugt wird und noch kein Kilo entsorgt ist. Nimmt man die Radioaktivität als Maßstab, wird täglich in Gundremmingen dreimal so viel Atommüll neu erzeugt wie insgesamt in allen Atommüllfässern im Skandalbergwerk Asse zusammen enthalten ist. In Gundremmingen lagert jetzt gefährlich oberirdisch weit mehr Atommüll als an jedem anderen Ort Deutschlands. Und RWE (LEW) und EON finden seit fünfzig Jahren keine Entsorgung.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de“

AKWs stilllegen – Vattenfalls AKW Brunsbüttel auf dem Weg zum Rückbau – und einige Probleme dabei

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Castor-Behälter im AKW Brunsbüttel. Foto: Vattenfall

In Sachen Rückbau des Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist gestern ein weiterer Verfahrensschritt im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Bühne gegangen. Auf dem Scoping-Termin wurde über den Umfang der Untersuchungsthemen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Info der Atomaufsicht Schleswig-Holstein) beraten. Vattenfall will den nach Fukushima endgültig abgeschalteten Atomreaktor zurückbauen. Um das auf den Weg zu bringen, ist der Stilllegungsantrag im Oktober 2012 gestellt worden. Rund ein Jahr danach hatte Vattenfall einen Sicherheitsbericht (siehe unten) vorgelegt, der auf dem Scoping-Termin als Grundlage für die weitere Vorgehensweise diente. Einen Pressebericht über den Termin gibt es hier.

Vattenfall erklärte auf dem Termin u.a., dass noch nicht entschieden sei, ob für den Rückbau eine neue Lagerhalle für die leicht- und mittelaktiven Atomabfälle auf dem Reaktorgelände gebaut werden müsse. Allerdings sei das eher die wahrscheinliche Variante, da derzeit nicht absehbar sei, wann das für diese Abfälle geplante Endlager im Schacht Konrad zur Verfügung stehe.

Probleme könnte es beim Rückbau auch noch mit den hochradioaktiven Abfällen in Form der abgebrannten Brennelemente geben. Nicht nur, dass es ein Endlager für diese Abfälle bis heute nicht gibt. Noch immer gibt es keine ausreichende Anzahl von Castor-Behältern, um die Brennelemente aus dem Reaktor zu entfernen. Schwieriger aber: Das OVG Schleswig urteilte jüngst, dass der Sicherheitsnachweis für das Atommüll-Zwischenlager am Standort nicht erbracht sei und hatte die Genehmigung für den Betrieb des Lagers aufgehoben. Nur durch das Einlegen von Rechtsmitteln ist das Urteil derzeit noch nicht verbindlich.

Siehe dazu: Still und Leise: Einsprüche gegen das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllager Brunsbüttel sind erhoben

Trotz der vom OVG festgestellten fehlenden Sicherheitsprüfungen, hat die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel bereits erklärt, was passiert, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Nämlich fast nichts. Auf der Homepage des zuständigen grünen Ministers Robert Habeck ist zu lesen:

„Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?

Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen. Entscheidend dabei ist, dass die Castoren im Standortzwischenlager Brunsbüttel bleiben müssen. Denn unabhängig davon, ob das aktuelle OVG-Urteil rechtskräftig wird oder nicht, gibt es für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe aktuell jedenfalls keine geeignetere Lagerstätte als das Standort-Zwischenlager. In diesem Zusammenhang ist nochmals zu betonen, dass das Urteil des OVG keine Aussage dazu trifft, dass das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht sicher ist. Das Urteil trifft die Aussage, dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichend ermittelt hat, welchen Einwirkungen das Standortzwischenlager Brunsbüttel standhalten kann.“

Es gibt also keinen Sicherheitsnachweis und damit ist zumindest unklar, ob das Lager als wahrscheinlich anzusehenden Unfällen „begegnen“ kann, aber das macht aus Sicht der Atomaufsicht nichts. Weil es schlicht keine andere Möglichkeit der Aufbewahrung gibt, bleibt es eben, wie es ist. Das nannten auch die Grünen vor noch nicht allzu langer Zeit Entsorgungs-Notstand.

Und es dürfte sicherlich spannend werden, ob es zulässig wäre, neue Castor-Behälter – wenn sie denn endlich zur Verfügung stünden – angesichts dieser fragwürdigen Rechtslage einzulagern.

Weitere Informationen:

Zu den Sicherheitsproblemen im Schacht Konrad:

Zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel auf dieser Seite:

Bundesgerichtshof urteilt zur Rekommunalisierung von Energienetzen.

Strommast-HetlinerSchanze0015Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kommunen und Energienetze geurteilt. Darin wird betont, dass Kommunen eine diskriminierungsfreie Ausschreibung der Konzessionen für die Energienetze vornehmen müssen, auch wenn sie selbst das Netz künftig betreiben wollen. Angesichts zahlreicher Verfahren zur Rekommunalisierung von Energienetzen, ist das Urteil für die weiteren Verfahren von großer Bedeutung.

Attac Hamburg hatte noch vor wenigen Tagen in einer Erklärung die Ausschreibung der Konzessionen für die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ kritisiert und geschrieben: „Ausschreibung der Netze widerspricht dem Volksentscheid. Senat und Bürgerschaft haben den Auftrag, den Beschluss der Bevölkerung ohne Umwege umzusetzen.“(PDF, der Text steht bislang nicht auf der Seite von Attac Hamburg). Nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 22. September muss die Stadt Hamburg nun die bislang von E.on und Vattenfall betriebenen Energienetze für Gas, Strom und Wärme zu 100 Prozent in die öffentliche Hand überführen.

Zu den Reaktionen der betroffenen Gemeinden siehe hier und hier.

Mehr zu dem Urteil des BGH ist auf der Homepage der Kanzlei „Becker, Büttner und Held“ nachzulesen und natürlich auch bei den Klimarettern.

Dort ist zu erfahren: „Eine Erschwerung für die Rekommunalisierung durch Städte und Gemeinden sehen die beiden Experten Kurt Berlo und Oliver Wagner vom Wuppertal-Institut nach dem Urteil nicht. Im Gegenteil: „Kommunale Unternehmen haben ungeachtet dieses BGH-Urteils gute Argumente und weiter aussichtsreiche Möglichkeiten, sich in einem wettbewerbsrechtlich konformen Verfahren durchzusetzen“, sagen die Experten auf Nachfrage von klimaretter.info.“

Update: Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg – Stadtwerke München sind strategischer Partner

UPDATE: logo_rgb_balkenBei der Umsetzung der vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze hat sich die Hansestadt Hamburg nun Verstärkung ins Boot geholt. Dazu gehört die Unterstützung durch die Stadtwerke in München. Das teilten am Montag, den 16.12.  Senatsvertreter in der gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Haushaltsausschuss mit. Die Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ fordert Offenlegung der Verträge (siehe unten). Am 22. September hatte sich eine Mehrheit der HamburgerInnen per Volksentscheid dafür ausgesprochen, dass die Energienetze für Strom, Wärme und Gas nicht länger von den Konzernen Vattenfall und E.on betrieben werden sollen, sondern die Stadt Hamburg die Netze komplett übernehmen soll.

Derzeit verhandelt der Senat bzw. die Hamburger Gesellschaft für Vermögensverwaltung (HGV) mit den beiden Unternehmen über eine vollständige Übernahme der entsprechenden Unternehmensbereiche. Diese müssen mit Blick auf Vattenfall bis zum 15. Januar abgeschlossen sein. Am letzten Freitag verkündeten Senat und Vattenfall, dass man einvernehmlich die Kündigungsfristen für bestehende Verträge verlängert habe, um mehr Zeit für diese Verhandlungen zu haben. Vattenfall müsste das Stromnetz und die (Fern)Wärme übergeben.

Ob diese Verlängerung der Verhandlungsfristen ein Hinweis darauf sei, dass Vattenfall bereit sei, die Netze entgegen bisherigen Aussagen doch zu verkaufen, mochte der Senat nicht kommentieren.

Bereits am Dienstag (17.12.2013) wird die HGV eine neue Unternehmensgründung notariell beglaubigen lassen. Dann hat die Stadt das für eine eigenständige Netzbewerbung erforderliche Unternehmen unter dem Dach der HGV aus der Taufe gehoben, für den Fall das es eine Einigung mit Vattenfall nicht gibt. Das neue Unternehmen „Hamburg Energie Netze GmbH“ umfasst alle drei Netze, also auch das Gasnetz. Bis Ende Januar, so eine HGV-Vertreterin, dürfte das Management-Personal gefunden und eingestellt sein, um dann die Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Bis dahin würden die jetzigen HGV-GeschäftsführerInnen das übernehmen.

Die Initiative Unser Hamburg – Unser Netz hatte bereits während der Anhörung dazu aufgefordert, dass die Stadt den Gesellschaftervertrag für das neue Unternehmen veröffentlichen möge (siehe unten)

Als strategischen Partner für den Aufbau und für die Erarbeitung einer Bewerbung für das Konsessionsverfahren bzw. für die Wärme hat sich die Stadt Hamburg jetzt die Unterstützung von den Stadtwerken München gesichert. München ist von seinen Grundstrukturen mit Hamburg vergleichbar, wenn auch etwas kleiner, teilten Senatsvertreter mit. Daher würden sie aus der eigenen Praxis wichtige Erfahrungen und Knowhow einbringen. Außerdem sind weitere externe Fachleute nun mit Beratungsaufträgen ausgestattet worden, um die Stadt bei den weiteren Schritten zu unterstützen.

Als weitere Berater stehen der Stadt nun außerdem die BET (Aachen) und Roland Berger zur Seite. Wolfgang Zander von der BET war bereits in der Vergangenheit mit der Rekommunalisierung in Hamburg befasst, u.a. als Sachverständiger während einer Anhörung in der Bürgerschaft. Dort hatte sich die BET gegen die bisherige Minderheitsbeteiligung des Senats an den Vattenfall- und E.on-Netz-Gesellschaften gestellt und sich – im Sinn der Volksentscheids-Initiative – eher für die vollständige Rekommunalisierung ausgesprochen. Hier nachzulesen im Wortprotokoll der Bürgerschaftsanhörung zum Volksentscheid (PDF) im März 2012.

Auch zwei Vertreter der Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ sowie je ein Vertreter der Handelskammer und der ArbeitnehmerInnen der betroffenen Unternehmen nahmen mit Rede- und Fragerecht wieder an der Sitzung teil.

Siehe auch:

Pressemitteilung „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom 18.12. zur Sitzung des Umwelt- und Haushaltsauschuss: Hamburg, 18. Dezember 2013

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ begrüßt städtische Netzgesellschaft / Gesellschafts-vertrag muss offen gelegt werden, Zuerwerb nicht um jeden Preis / Gestaltungsspielraum bei Fernwärme erhalten

Das gestern errichtete neue städtische Unternehmen Hamburg Energienetze GmbH ist nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des Volksentscheids vom 22. September 2013. Die Gesellschaft hat eine zentrale Rolle für die anstehende Bewerbung um die Stromkonzession – und soll in der Perspektive auch das Gas- und Fernwärmenetz managen. Die Bewerbung mit einer neuen städtischen Gesellschaft wird dann notwendig, wenn die laufenden Verhandlungen über den Zuerwerb der restlichen 74,9 % an den Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on bis zum 15.01.2014 fehlschlagen.

„Es ist nicht sicher, dass die Zuerwerbsverhandlungen mit Vattenfall und E.on von Erfolg gekrönt sind. Auch wenn der Zuerwerb Vorteile hätte, darf die Stadt keine überteuerten Preisvorstellungen der Energiekonzerne akzeptieren. Die Stadt muss gerade bei der Fernwärme wichtige Gestaltungsoptionen in die eigene Hand zurückholen. Das von Vattenfall weiterhin favorisierte Gaskraftwerk in Wedel oder gar die Moorburgtrasse sind Historie“, so Manfred Braasch, Sprecher von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

Positiv wird bewertet, dass sich die Stadt mit den Münchener Stadtwerken und den Beratungsgesellschaften BET Aachen und Roland Berger eine hohe Beratungskompetenz an die Seite gestellt hat.

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ erwartet nun, dass sich die Transparenz in den nächsten Wochen weiter verbessert. Die Sitzung des Haushalts- und Umweltausschusses am 16.12.2013 war dafür ein richtungweisender Auftakt. Jetzt müsse der Gesellschaftsvertrag der neuen städtischen Gesellschaft veröffentlicht werden. In den Unternehmenszielen müssen zum Beispiel eine Gemeinwohlorientierung und der Klimaschutz abgebildet sein – ansonsten liefe ein wichtiger Auftrag des Volksentscheids ins Leere. „Dies wollen wir jetzt schwarz auf weiß überprüfen“, stellt Manfred Braasch klar.

 

Trouble in Tansania: Landrechte – Rohstoffe – Bürgerrechte – eine Studie für den Widerstand

Unterstützung gegen Landraub und Uranabbau in Tansania: Informationen für die Landbevölkerung über ihre Rechte. Foto: Dirk Seifert
Unterstützung gegen Landraub und Uranabbau in Tansania: Informationen für die Landbevölkerung über ihre Rechte. Foto: Dirk Seifert

Auch Tansania gehört zu den Ländern, in denen derzeit intensiv nach Rohstoffen gesucht wird. Dazu gehört auch das für den Betrieb von Atomkraftwerken erforderliche Uran. Die betroffene Bevölkerung ist meist kaum informiert, wenn internationale Konzerne und Investoren – oft in Verbindung mit einer an vermeintlicher wirtschaftlicher Entwicklung interessierten Regierung – in ihren Regionen einfallen, Erkundungsarbeiten vornehmen und Probebohrungen setzen. Selbst geltendes nationales Recht wird dabei allzu oft ignoriert (mehr über Tanzania und Uran hier).

Im September 2013 fand in Dar Es Salaam eine große Konferenz zum Thema Landraub statt. Auf deutscher Seite unterstützt und organisiert u.a. von der Mission EineWelt von der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Als Ergebnis der Konferenz wurde eine Plattform unter dem Namen „Unser Land – unser Leben“ gegründet. Mehr dazu auf dieser Seite: Uranbergbau – Landraub – Tansania: Mission EineWelt.

Bereits im November 2011 hat die tansanische Organisation „Lawyers Environmental Action Team“ (LEAT) in Zusammenarbeit mit dem Ostafrika-Büro der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit Sitz in Dar Es Salaam eine umfassende Studie zu Plantagenwirtschaft und Landrechten erstellt: „Land acquisitions for Agribusiness in Tanzania: Prospects and Challenges“. Die Studie im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung kann hier als PDF herunter geladen werden.

Mit solchen Projekten will die Rosa Luxemburg Stiftung auch die Bildungsarbeit unterstützen, damit die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Daher sind solche Studien äußerst praxisorientiert und ziehen sich oft über längere Zeiträume hin, weil eine vielfältige Einbindung lokaler Strukturen erfolgt. In einer Mail zu der Studie betont die Rosa-Luxemburg-Stiftung: „Daher legt die Stiftung wert darauf, dass in der Zusammenarbeit  mit der tansanischen Organisation „Lawyers Environmental Action Team“ (LEAT) Bildungsmaßnahmen zu den gesetzlichen Grundlagen und den mit der Landnutzung in Verbindung stehenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen durchgeführt worden sind. Zur Veranschaulichung der genannten Konfliktlagen wurden Fallstudien zum Land Grabbing angestrengt, die dann neben der Sensibilisierung auf lokaler Ebene auch für Lobbying- und Advocacy-Aktivitäten auf nationaler Ebene genutzt werden konnten.

Die Aufnahme und Untersuchung von Landnahme-Fällen sowie begleitende Rechtsberatung und ggf. auch Vertretung vor Gerichten oder in Schlichtungsgremien wurde über mehrere Jahre verfolgt, ebenso Aufklärungsmaßnahmen zu Landrechten.

Darüber hinaus wurden Dialogmaßnahmen mit Regierungsvertretern auf lokaler Ebene, anderen NGOs sowie Vertretern der Privatwirtschaft organisiert, um eine stärkere Sensibilisierung zur Einhaltung von Umweltgesetzen zu erreichen.“

Über die Risiken des Uranabbaus fand im Oktober eine internationale Konferenz in Dar Es Salaam statt. Die war wiederum von der Rosa-Luxemburg, den ÄrztInnen der IPPNW aus der Schweiz und Deutschland sowie dem Uranium-Network organisiert. Auch diese Konferenz war stark „praxisorientiert“: Vor Beginn der Tagung besuchten die ExpertInnen, darunter Ärzte, Geologen und andere WissenschaftlerInnen, ein Gebiet, in dem derzeit die Erkundung des Geländes stattfindet. Auf einer großen Veranstaltung für die Dorfbewohner informierten sie über Umwelt- und Gesundheitsprobleme des Uranabbaus. Vor allem der russische Konzern ROSATOM ist über Tochterfirmen am Uran aus Tansania interessiert (Russlands Atomgigant ROSATOM – Von der Uranmine über Reaktoren bis zur Atombombe).

Über den Besuch in der Nähe von Dodoma, über die Konferenz und weitere Urangebiete in Tansania: :

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