Atommüll-Alarm: Wie gefährlich ist das Jülicher AVR-Reaktor-Kippmanöver?

Sonntagsspaziergang Jülich
Atom-Forschungsanlage in Jülich: Haufenweise Probleme mit Atommüll. Foto: Andreas Conradt/publiXviewinG

In Jülich läuft die Verlagerung und das Kippen des 2.100 Tonnen schweren und radioaktiv verseuchten Reaktors des ehemaligen AVR-Atomkraftswerks. Während sich die Behörden und der Betreiber weitgehend in Schweigen hüllen, warnen Bürgerinitiativen und Umweltverbände vor den damit verbundenen Risiken. Für die nur 200 Meter lange Strecke vom alten in das neue Lager wird die Reise des gigantischen Stahl-Beton-Kolosses mehrere Monate dauern. Dr. Rainer Moormann und Jürgen Streich nehmen Stellung zur Frage:

„Wie gefährlich ist das Jülicher AVR-Reaktor-Kippmanöver?

Hintergrund

Vom AVR-Betreiber wird betont, die aktuellen Arbeiten zur Verlagerung des AVR-Behälters seien ungefährlich. Dabei wird u.a. darauf verwiesen, die Dosisrate der Radioaktivität neben dem Behälter sei so gering wie bei einem Fernflug. Letztgenanntes ist zwar richtig, geht aber in verharmlosender Weise am Kern des Problems vorbei: Nicht die Strahlung, die aus dem Behälter dringt, sondern die im Behälter eingeschlossenen radioaktiven Stoffe stellen die Gefahr dar – etwa wie bei einem normalen Gift in einem umschlossenen Behälter.

Da der Reaktor bekanntermaßen faktisch havariert ist, befinden sich noch erhebliche Mengen an besonders gefährlichen radioaktiven Stoffen im Behälter. Konzentrieren wir uns auf das gefährlichste Nuklid, das tückische Strontium-90, haben wir noch mehr als das Millionenfache im Behälter, verglichen mit einem Leichtwasserreaktor zu Beginn des Rückbaus. Konkret werden vom Betreiber 60 Tera-Becquerel (TBq = 1 000 Mrd Bq, radioaktive Kernzerfälle pro Sekunde) Strontium-90 angegeben, die sich im Behälter außerhalb der darin verbliebenen, verklemmten Brennelemente befinden. Dieses Nuklid lag ursprünglich weitgehend als Feinststaub vor, wurde durch die Betonverfüllung 2008 aber großenteils gebunden.

Dennoch stellt der Behälter in seiner jetzigen Form nur einen unzureichenden Schutz dar, keinesfalls vergleichbar dem eines Castor-Behälters. Der doppelwandige Behälter ist nämlich durch Neutronenstrahlung teilweise stark versprödet und damit bruchanfällig. Außerdem ist die Einbindung des Strontiums in Porenleichtbeton nur bedingt wirksam – verglichen etwa mit einer Glaskokille in Castoren, denn dieser Leichtbeton wird bei mechanischen Einwirkungen naturgemäß unter Staubfreisetzung geschädigt. Zur korrekten Einordnung sei aber angemerkt, dass das aktuelle Strontiuminventar im Behälter nur etwa zwei Prozent desjenigen zum Zeitpunkt des AVR-Betriebs beträgt.

Strontium-90 (Halbwertszeit 29 Jahre) ist deshalb so gefährlich, weil es vom menschlichen Körper nicht vom Calcium unterschieden und in die Knochen eingebaut wird, von wo es nicht mehr zu entfernen ist. Es bestrahlt das empfindliche rote Knochenmark, was u.a. zu Leukämie führt. Die zulässigen Freisetzungen sind deshalb außerordentlich niedrig angesetzt.

Was kann bei Störfällen passieren?

Zur Einordnung von möglichen Störfallfolgen gibt es zwei Kriterien: Zum einen die sogenannten Störfallplanungswerte, welche die maximal zulässigen Emissionen bei einem Auslegungsstörfall (früher GaU) definieren, zum anderen die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz bei auslegungsüberschreitenden (schweren) Störfällen.

Zur Einhaltung der Störfallplanungswerte liegt uns aus einer Anfrage nach dem Umwelt-Informationsgesetz ein vertrauliches Papier des Forschungszentrums Jülich vom Oktober 2006 vor, in dem berechnet wird, dass diese Störfallplanungswerte am AVR-Zaun bereits dann nicht mehr eingehalten werden können, wenn störfallbedingt nur 0,007 Prozent des Strontiuminventars als Staub aus der Materialschleuse freigesetzt werden. Das deckt sich mit unseren eigenen Berechnungen. Es ist hier anzumerken, dass es sich beim Störfallplanungswert um eine sehr konservativ zu berechnende Größe handelt. Andererseits wird eine Einhaltung dieser Werte für AKW-Störfälle für die Häufigkeit von etwa einmal in 100 000 Jahren gefordert.

Das Erfordernis von Katastrophenschutzmaßnahmen ist weniger eindeutig zu beantworten, da für unterschiedliche Maßnahmen (Anbauverbot für Nahrungsmittel bis Evakuierung) auch unterschiedliche Eingreifrichtwerte gelten, und die Dosiswerte zusätzlich mit der Entfernung abnehmen sowie Wettereinflüsse eine wichtige Rolle spielen. Anbauverbot für Nahrungsmittel im Nahbereich (bis ein Kilometer in Windrichtung) wäre bei Freisetzungen von etwa 0,05 Prozent nötig, Evakuierungen (mit langfristiger Unbewohnbarkeit) dieser Nahzone könnten bei etwa 10 Prozent Freisetzung des Strontiuminventars erforderlich werden. Die nächste Ortschaft (Daubenrath) ist etwa 650 m entfernt.

Hohe Freisetzungen mit katastrophalen Folgen im Nahbereich (Unbewohnbarkeit) wären vermutlich nur als Folge eines größeren Flugzeugabsturzes mit langandauerndem Brand möglich, Freisetzungen mit spürbaren, aber weit weniger drastischen Folgen außerhalb des Zauns allerdings schon bei anderen Störfällen, vor allem solchen, bei denen es keine funktionierende Filterung von Emissionen aus dem Behälter gibt (die bei intakter Materialschleuse, nicht jedoch im Zwischenlager oder beim Transport des Behälters gegeben ist).

Die Störfallanalysen des Betreibers im Rahmen der Genehmigung gehen von recht niedrigen freisetzbaren Mengen an Beton / Graphitstaub aus und zeichnen deshalb ein günstiges Bild. So wird etwa angenommen, dass der Flugzeugabsturz einer Militärmaschine mit Zerstörung des Behälters und Brand weniger als 0,01 Prozent des Inventars in die Umgebung befördert. Hier sind Zweifel angebracht, dass das ungünstigste Störfallszenario ausgewählt und den Genehmigungen zugrunde gelegt wurde, insbesondere das Zwischenlager betreffend.

Fazit

Das radioaktive Inventar des AVR-Reaktorbehälters ist zwar verglichen mit anderen im Rückbau befindlichen Reaktoren außerordentlich hoch, aber wesentlich kleiner als in einem funktionierenden AKW. Allerdings liegt das Inventar in einem vergleichsweise schlecht gesicherten Zustand vor. Störfallszenarien mit katastrophalen Auswirkungen außerhalb der Anlage sind dennoch nur in Verbindung mit Abstürzen von Großflugzeugen anzunehmen, die eine Mobilisierung großer Teile des Inventars zur Folge haben könnten. Diese Auswirkungen erstrecken sich auf verhältnismäßig kleine Bereiche außerhalb der Anlage. Solche Szenarien sind aber nicht auf die aktuellen Verlagerungsarbeiten beschränkt, sondern können auch in dem errichteten Zwischenlager auftreten, da dieses keinerlei Schutz bietet und sogar viele Jahrzehnte betrieben werden soll.

Hier liegt ein entscheidender Schwachpunkt des Rückbaukonzeptes. Die für die Verlagerungsarbeiten charakteristischen Störfälle wie z.B. Absturz des Behälters, (begrenzter) Brand in der Materialschleuse oder Reifenbrand beim Transport lassen demgegenüber keine katastrophalen Folgen außerhalb der Anlage erwarten, da keine Freisetzung großer Teile des Strontiuminventars vorstellbar ist. Allerdings könnten diese Störfälle in einem ungünstigen Fall durchaus zu spürbaren Auswirkungen im Nahbereich um die Anlage führen, sowie zu schwerwiegenden Folgen innerhalb der Anlage und für das Personal.“

Blankau bald Ex-Umweltsenatorin?

Jutta Blankau  © DBT
Jutta Blankau © DBT

Es war nur ein Satz, wie nebenbei. Die taz schrieb eigentlich von dem SPD-Parteitag in Hamburg, auf dem die Kandidaten für die kommende Bürgerschaftswahl im Februar 2015 gekürt wurden. Scholz wolle weiter „ordentlich regieren“, schrieb die taz – ohne zu erwähnen wie ordentlich ihm der Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz in die Quere gekommen war oder er völlig durchgeknallte „Gefahrengebiete“ zuließ oder diese saudumme Olympia-Bewerbung auf Zuruf durch die Handelskammer an den Start brachte. Oder wie war das jetzt noch mit den Lampedusa-Flüchtlingen?

Ach, jetzt versabbel ich mich. Von Scholz wollte ich gar nicht reden. Sondern von diesem Satz: „…. und Umweltsenatorin Jutta Blankau scheiden aus dem Senat aus, egal, wie die Wahl ausgeht.“ http://www.taz.de/!148787/. Kann das sein?

Die amtierende Umweltsenatorin ist im neuen Senat nicht mehr dabei? Die umtriebige und versierte Umweltpolitikerin und ehemalige Chefin der IG Metall Küste soll womöglich nicht weiter kämpfen können, obwohl sie es beinahe geschafft hätte, dass Hamburg wegen seiner schlechten Luft und Nicht-Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten nicht von einem Hamburger Gericht verurteilt worden wäre? Elbvertiefung – ok, ging jetzt auch nicht so direkt reibungslos, war aber ja nur am Rande ihr Thema. Erinnert sei aber unbedingt an ihr Engagement in Sachen Anti-Rekommunalisierung der Energienetze. Auch hier scheiterte sie nur ganz knapp am Volk, das es irgendwie nicht mehr länger mit Vattenfall und E.on machen wollte. Na gut, dann war da noch irgendwas im Bereich Wohnungsbau (Basse) – aber das ist ja nicht so wirklich Umweltpolitik.

Dass die Umweltverbände die tolle Geschichte mit der Umwelthauptstadt so nervig zerredet haben, da konnte sie ja auch nichts für. Man muss einfach mal die Erfolge sehen. Z.B. hat sie jetzt die Konzession für den Stromnetzbetrieb für die nächsten 20 Jahre an die inzwischen wieder kommunalen Netze übergeben. Ok, sie wollte die eigentlich lieber Vattenfall lassen. Na ja, vielleicht ist es ein kleiner Fehler, wenn man die PM zu dieser Geschichte liest. Da heißt es in der PM „Stromverteilung bleibt in städtischer Hand“ und „Stromnetz Hamburg erhält erneut den Konzessionsvertrag für Strom in Hamburg.“ Einmal taucht sogar das Wort „Volksentscheid“ auf. Da will man nicht nörgeln, dass sie irgendwie in der PM vergisst, was das Abendblatt in Erinnerung ruft: „Jahrelange Streitigkeiten und Gerichtsverfahren waren von manchen Beobachtern vor dem Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze prophezeit worden.“

Ach, es gäbe noch so viel zu schreiben.

Aber das alles sollte nun vorbei sein? Liebe taz, ist es wirklich wahr, was ihr da schreibt? Oder kann jemand anderes zur Aufklärung beitragen? Vielleicht jemand von den Grünen?

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