GroKo bereitet Fracking-Betrug vor: LINKE bleibt bei bundesweitem Verbot ohne Ausnahmen!
Laut „Spiegel“ haben sich das Bundesumweltministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Kanzleramt auf Regelungen verständigt, mit denen die umstrittene Fracking-Methode erlaubt werden kann.
Auch wenn es dabei bliebe, dass Fracking oberhalb einer Tiefe von 3.000 Metern verboten werden soll, wie jetzt die zuständigen Minister Gabriel und Hendricks (beide SPD) entgegen der anderslautenden Spiegel-Berichterstattung betonen: Die Große Koalition bereitet einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung den Weg.
Statt angekündigtem Fracking-Verbot eine weitreichende Erlaubnis
Anders als von der Bundesregierung suggeriert, weisen laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) insbesondere die Tongesteine des Unterkarbon, die in Tiefen bis weit über 5.000 Meter versenkt sein können, große Schiefergaspotenziale auf, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter. Ein erheblicher Teil dieser tiefliegenden Gesteinsschichten befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Große Mengen Schiefergas wären also von den geplanten Gesetzesänderungen ausgenommen. Auch Fracking zur Förderung von Tight-Gas wie in Niedersachsen bleibt weiterhin möglich. Hier von einem „Fracking-Verbot“ zu sprechen ist Augenwischerei: Statt des angekündigten Verbots schafft die Regierung eine weitreichende Fracking-Erlaubnis.
Auch bezüglich des Schutzes des Trinkwassers kann die 3000-Meter-Grenze nicht herhalten: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb: Wasserführende Schichten werden in jedem Fall durchquert, und es gibt keinerlei Garantien, dass Methan, Frac-Flüssigkeit sowie sogenanntes natürlich vorhandenes Lagerstättenwasser, das Schadstoffe wie radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, durch Unfälle an den Bohrleitungen oder durch aufgebrochene Gesteinsschichten in das Grund- und Trinkwasser gelangen.
Lobbyarbeit des BDI hat sich gelohnt
Waren die im Juli von Gabriel und Hendricks angekündigten Fracking-Regelungen schon windelweich, wurden seitdem nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ immer mehr Aufweichungen vorbereitet. So soll in Natura 2000-Gebieten kein Fracking-Verbot gelten und ist eine ständige Überwachung des Oberflächen- und Grundwassers bei der Versenkung von Lagerstättenwasser und Flowback offensichtlich nicht mehr vorgesehen.
Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich jedenfalls gelohnt. Die Große Koalition ist offenbar bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben.
LINKE will Fracking ohne Ausnahme gesetzlich verbieten
Angesichts der vielen Gefahren wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter vorgeblich verschärften Auflagen zu erlauben. Anstatt die Gasförderung in Deutschland per Gesetz auszuweiten, spricht sich DIE LINKE für eine Beschleunigung der Energiewende, den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und die konsequente Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aus. Nur ein vom Bundestag beschlossenes ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland bietet ausreichende Rechtssicherheit und kann sicherstellen, dass Fracking nicht durch die Hintertür ermöglicht wird. Deshalb fordert DIE LINKE, Fracking ohne Ausnahme gesetzlich zu verbieten.
linksfraktion.de, 17. November 2014