Atommülllager-Suche: Kommission bereitet Gesetzesänderung vor
Die Kommission für radioaktive Abfallstoffe ist dabei, die Novellierung des umstrittenen Standortauswahlgesetzes (StandAG) vorzubereiten. Nach der Anhörung von Fachleuten am 3. November (die Vorträge sind hier in Kurzform zu finden) hat am Montag, den 24. November, nun in der „AG2 Evaluation“ die Auswertung begonnen. Dabei haben die AG-Mitglieder zunächst festgelegt, welche der vielfältig zu ändernden Dinge des Gesetzes in einem ersten Schritt angegangen werden sollen. Diese Punkte sollen Anfang 2015 konkretisiert werden und noch im Laufe der Kommissionsarbeit im Bundestag beschlossen werden. In einem weiteren Schritt sollen dann die komplizierten Themen und nicht unmittelbar tagesaktuellen Punkte auf den Weg gebracht werden. Die Kommission wird nach aktuellen Einschätzungen mindestens bis Mitte 2016 brauchen, um die im Gesetz festgelegten Aufgaben zu erfüllen.
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Der BUND berichtet auf seiner Homepage regelmäßig über die Arbeit der Kommission und die Aktivitäten des Umweltverbandes. Zur Sitzung der AG heißt es aktuell: „Die Arbeitsgruppe Evaluierung hat unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) die Fachanhörung vom 3. November zum Änderungsbedarf am Standortauswahlgesetz ausgewertet und die konkrete weitere Arbeit dazu vereinbart. Besonders wichtig war es, den kurzfristigen Änderungsbedarf an dem Gesetz herauszuarbeiten, damit hier möglichst schnell eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden kann. Themen für eine kurzfristige Änderung des Gesetzes sind:
- Behördenstruktur
- kurzfristig EU-Rechtskompatibilität des Rechtsschutzes
- Exportverbot
- Verlängerung der Kommissionsarbeit
- Veränderungssperre Gorleben
Diese Themen sollen zügig angegangen werden. Insbesondere sollen schnell Gespräche mit dem Bundesumweltministerium (BMUB) geführt werden, damit keine Doppelarbeit geleistet wird.“ Auf der Seite des BUND wird detaillierter weiterberichtet.
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