Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat gestern die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Das Urteil muss nun weitreichende Konsequenzen auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für die Klägerin Anke Dreckmann hatte der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit geklagt. umweltFAIRaendern dokumentiert seine Presseerklärung, in der er davon spricht, dass alle Castorlager in der Republik von dieser Entscheidung betroffen sind und feststellt: „Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.“
- Eilmeldung: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben
- Süddeutsche: Angriff aufs Zwischenlager
Dokumentation: 16.01.2015 Presseerklärung
Zwischenlager Brunsbüttel ohne Genehmigung
„Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.07.2013, mit der die Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Beschwerden des Bundesamts für Strahlenschutz sowie von Vattenfall sind mit dem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Klägers bestätigt, dass das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz die Risiken des Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet hat. „Die fehlerhafte Risikoermittlung betrifft sämtliche in Deutschland betriebenen Zwischenlager“, führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der den Kläger in den Verfahren vertreten hat.
Erstmalig ist eine atomrechtliche Genehmigung wegen eines nicht ausreichenden Schutzes vor terroristischen Angriffen aufgehoben worden. Das Atomgesetz hat bereits 1959 gefordert, dass alle Nuklearanlagen wirksam vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter zu schützen sind. Die Aktualität einer solchen Forderung in der heutigen Zeit liegt auf der Hand. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.
Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Wollenteit“
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