Sommer 2014 – Menschenkette gegen die Braunkohle von Vattenfall in der Lausitz. April 2015: RWE die Stirn bieten! Foto: Dirk Seifert
„Mit einer Menschenkette entlang des Tagebaus Garzweiler II machen wir am 25. April klar: Bis hier hin und nicht weiter – der Kohleverstromung muss ein Ende gesetzt werden!“ Gegen die Klimakatastrophe von RWE macht ein Bündnis aus zahlreichen Umweltverbänden und Initiativen mobil. Das Bündnis informiert auf dieser Seite, dort kann auch der Aufruf online unterschrieben werden.
Im Aufruf heißt es dazu u.a. „2015 wird ein wegweisendes Jahr für den Klimaschutz. Wir haben die Chance, den Ausstieg aus dem Landschafts- und Klimakiller Kohlekraft einzuleiten. Die Bundesregierung entscheidet demnächst, ob die Energiekonzerne ihre CO2-Emissionen mindern und dafür Kohlekraftwerke abschalten müssen. In Nordrhein-Westfalen verhandelt zudem die Landesregierung über die Zukunft des Tagebaus Garzweiler II, wo RWE bis 2045 weiter Braunkohle fördern will. Im Vorfeld des Weltklimagipfels in Paris kommt beiden Entscheidungen große Bedeutung zu. Doch die Kohlelobby macht massiv Front gegen die Pläne, den boomenden Kohlestrom zurückzudrängen.“
Und: „Jetzt gilt es: Mit unserer Menschenkette stärken wir die breite Bürgerbewegung gegen Kohle und unterstützen den lokalen Widerstand. Gemeinsam bieten wir der Kohlelobby die Stirn. Kommen Sie am 25. April 2015 zur Menschenkette am Tagebau Garzweiler und zur anschließenden Kundgebung im Ort Immerath, dem die Abbaggerung droht!“ Eine erste Ortsbegehung des Koordinierungskreises hat bereits stattgefunden!
In unmittelbarer Nähe zur Menschenkette findet von Freitag bis Sonntag das von der BUNDjugend organisierte Anti-Kohle-Camp als bundesweites Aktions- und Vernetzungs-Camp statt. Hier besteht die Möglichkeit ab Freitag Quartier zu beziehen, um sich auszutauschen, zu informieren und die Kette als weithin sichtbare Aktion gemeinsam vorzubereiten. Umweit des gewaltigen Tagebaulochs bietet das Camp Informationen über die katastrophalen globalen und regionalen Auswirkungen der Braunkohleförderung und die Folgen fürs Klima. Und vom Camp geht es am Samstag zur Menschenkette, um deutlich klar machen: „Bis hierhin und nicht weiter: Stoppt die Kohlebagger und die Klimakiller!“.
„Gorleben kommt als Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nicht in Frage, deshalb braucht es auch keine Veränderungssperre mehr.“ Mit diesem Satz kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Diskussion über eine neue Verordnung, mit der die bestehende Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ersetzt werden soll. Die bisherige Sperre läuft am 16. August 2015 aus.
„Die Veränderungssperre darf nicht verlängert werden“, so der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestages weiter. „Nicht nur, weil der Salzstock geologisch aus dem Rennen ist. Kein Atomstandort in der Bundesrepublik hat derart die Gesellschaft gespalten, wie Gorleben. Wer einen gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaften und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe will, der muss akzeptieren, dass ein Neuanfang nur dann möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Atomwirtschaft Gorleben endlich aufgeben. Ohne dieses eindeutige Signal wird es einen echten Neuanfang nicht geben können.“
Die Bundesumweltministerin hatte in einem Brief an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission des Bundestags mitgeteilt, dass sie keine Alternative zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben sehe. Ein erster Referentenentwurf für eine „Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung“ ist gerade in Umlauf gebracht worden. Die Atommüll-Kommission befasst sich im Rahmen der Evaluation des Standortauswahlgesetzes, auf das sich Hendricks für eine Erneuerung der Veränderungssperre für Gorleben bezieht, auch mit diesem Thema. Die bestehende Sperre läuft am 16. August 2015 aus. Eine neue Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Die letzte Sitzung des Bundesrat vor dem Auslaufen der Veränderungssperre wäre am 10.7.2015.
Eine Beschwerde gegen den Beschluss der EU-Kommission, mit der die Subventionierung eines AKW-Neubaus in Großbritannien zugelassen wurde, hat heute der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. unterschrieben. Die Ökostromrebellen aus Schönau haben eine Online-Beschwerde eingerichtet und gehen damit gegen diesen EU-Beschluss vor. Österreich und Luxemburg haben inzwischen Klage eingereicht, während die Bundesregierung noch immer „prüft“, wie sie sich verhalten will. Die Beschwerde der Schönauer – die von einem breiten Bündnis von Anti-Atom- und Umweltverbänden getragen wird – kann hier unterstützt werden.
Hubertus Zdebel: „Nur mit massiven staatlichen Subventionen kann die Atomenergie künstlich am Leben gehalten werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Spätestens Fukushima hat gezeigt, dass Atomenergie nicht verantwortbar ist. Und für den atomaren Müll wissen wir bis heute nicht, wie eine langfristig sichere Lagerung aussehen kann. Die EU-Kommission muss diesen Beschluss zurück nehmen! Dafür setze ich mich ein! Die Zukunft muss erneuerbar sein. „
Der Abgeordnete kündigte an, dass die Bundestagsfraktion DIE LINKE. einen entsprechenden Antrag, der die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen den EU-Beschluss auffordert in den Bundestag einbringen wird.
Der Energiekonzern Electricité de France (EdF) will im englischen Hinkley Point eines der größten Atomkraftwerke der Welt bauen. Finanzierbar ist das Projekt aber nur mit massiven Subventionen durch die britische Regierung, die klar gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die vorhergehende EU-Kommission hat auf ihrer vorletzten Sitzung am 8. Oktober 2014 diese Atombeihilfen mit dem Beschluss „Support SA.34947“ genehmigt.
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
„Die Bergung aller rund 630 Fässer wird drei Jahre dauern. Geplant ist, mit den Arbeiten im Sommer dieses Jahres zu beginnen. Bis Anfang 2018 sollen alle Atommüllfässer aus den Kavernen herausgeholt und verpackt sein.“ Das berichtet der NDR über das jetzt genehmigte Sanierungsprogramm für die verrosteten und zerfressen Atommüllfässer in den unterirdischen Kavernen des Vattenfall-AKW Brunsbüttel. Das benachbarte Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in Castor-Behältern wird derzeit nur noch im Ausnahmezustand per „atomrechtlicher Anordnung“ durch die Aufsichtsbehörde betrieben. Das OVG Schleswig hatte die Genehmigung aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise nicht ausreichend erbracht worden sind. Neue Castor-Behälter dürfen nicht mehr in das Lager eingestellt werden.
Die verrosteten Fässer wurden entdeckt, nachdem 30 Jahre lang keinerlei Überprüfungen und Kontrollen stattgefunden hatten. Auch in anderen Bundesländern sind inzwischen Rostfässer entdeckt worden. Die Kieler Atomaufsicht unter dem grünen Minister Robert Habeck hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die klären soll, wie es zu diesem schweren Versäumnis bei der Aufsicht kommen konnte:
Der NDR verweist auch darauf, dass nicht alle Fässer geprüft werden konnten: „154 von 573 untersuchten Atommüllfässern in den unterirdischen Lagern des Atomkraftwerks Brunsbüttel sind stark beschädigt. Das ist mehr als ein Viertel der Behälter mit schwach- und mittelradioaktivem Müll. Dies ist allerdings erst eine vorläufige Bilanz. „57 Fässer in der sechsten Kaverne konnte die Kamera wegen der engen Lagerung nicht vollständig einsehen“, erklärte Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühberger. Messungen hätten aber keine gefährliche Radioaktivität gezeigt.“
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Gorleben bleibt bevorzugt. Foto: Dirk Seifert
Eigentlich ist das mit dem Atommüll und Gorleben ja ganz einfach: Der Standort ist geologisch nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt. Für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager für Atommüll aller Art kommt der Salzstock nicht mehr in Frage und kann von der Liste gestrichen werden. Leider gibt es da noch ein paar Probleme. Eines nennt sich Bundesregierung, das andere Atomwirtschaft. „In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben des Standortauswahlgesetzes kann ich für den Standort Gorleben zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht von einer Verlängerung der Veränderungssperren-Verordnung absehen; insoweit bitte ich um Verständnis.“ Das teilt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in einem Schreiben (PDF) an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission mit. Niedersachsens Umweltminister Wenzel hält eine solche Verordnung für nicht erforderlich. Die AG2 der Atommüll-Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes tagt am Mittwoch (11.2.) in Berlin.
Die Reaktion der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg ist hier nachzulesen.
Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke erklärte die Veränderungssperre für überflüssig, weil Gorleben als Standort nicht in Frage komme (Hier bei Greenpeace-Magazin)
Im Ergebnis soll das bedeuten: Die umstrittene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle soll verlängert werden. Am 16. August 2015 läuft die derzeit bestehende Regelung aus. Ein erster Referentenentwurf für eine neue Verordnung ist eben veröffentlicht und in die Verbände-Beratung gebracht worden.
UPDATE: Inzwischen hat nach der Bundesumweltministerin Hendricks auch die Fachabteilung des BMUB zur Sache Veränderungessperre Stellung bezogen. Das Papier traf kurzfristig vor der Sitzung der AG2 Evaluation am Mittwoch (11.2.2015) ein. Darin werden massive Zweifel gegen den vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel vorgeschlagenen Weg angemeldet (Der Vorschlag von Wenzel ist unten ausführlich dargestellt). Das Papier des BMUB zur Veränderungssperre und möglichen Alternativen steht hier als PDF zum download.
Das Bundesumweltministerium will diese Veränderungssperre nun mit einer neuen Verordnung um weitere zehn Jahre (Referenten-Entwurf, PDF) verlängern. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die letztmögliche Plenarsitzung des Bundesrates vor Auslaufen der Regelung findet am 10.07.2015 statt.
Nicht nur die Bundesregierung hält an Gorleben fest, auch die Atomkonzerne, wie E.on:
Veränderungssperre für Gorleben? Mit dieser Maßnahme stellt die Bundesregierung sicher, dass es rund um den Salzstock von Gorleben zu keinen Aktivitäten kommt, die den Zustand des Salzstocks derart beeinflussen, dass er für die Absicht, dort hochradioaktiven Atommüll einzulagern, nicht mehr in Frage kommt. Diese Veränderungssperre gibt es nur für den Standort Gorleben.
Die Bundesregierung erklärt immer wieder, dass sie bei der Suche nach einem Atommüll-Lager-Standort von einer „weißen Landkarte“ ausgehen und in einem „ergebnisoffenen Verfahren“ einen Vergleich unterschiedlicher Standorte durchführen will, in dem es angeblich keine Vorfestlegungen auf Gorleben gäbe. Nicht nur mehr als 1,5 Mrd. Euro, die in die bisherigen Erkundungsarbeiten in Gorleben geflossen sind, lassen AtomkraftgegnerInnen an dieser Aussage zweifeln. Vor allem diese Veränderungssperre ist es, die Gorleben von allen anderen potentiellen Standorten unterscheidet.
Lässt man mal einen Moment außen vor, dass Gorleben als Standort geologisch nicht geeignet und politisch verbrannt ist, ergibt sich ein methodisches/juristisches Problem für die Standortsuche: Jeder Ort, der derzeit als mögliches Atommülllager in Frage kommen könnte, könnte mit geeigneten Maßnahmen den Standort „kaputt“ machen. Bleibt also die Sperre für Gorleben. Ohne dass eine solche Maßnahme auch für die anderen möglichen Standorte ergriffen wird, wäre Gorleben also in einer einzigartigen Situation und könnte allein aus diesem Grund am Ende zum vermeintlichen Endlager werden. Wer Gorleben also im Rennen halten will, aber tatsächlich eine Gleichbehandlung erreichen will, muss eine Lösung finden, die für alle potentiellen Standorte gelten muss.
Neben den juristischen Problemen gibt es eine erhebliche politische Folge: Schon jetzt müssten diese Orte „identifiziert“ werden und damit offiziell und rechtlich zu potentiellen Atommüll-Lager-Standorten erklärt werden. Man kann sich denken, welche Folgen das haben dürfte! Allerdings wäre diese Konsequenz die ehrlichere Variante und die einzige, um – bliebe Gorleben im Spiel – gleichwertige Bedingungen zu schaffen.
Gorleben streichen will die Bundesumweltministerin nicht, sie betont aber, dass sie das Ziel unterstütze, eine „Gleichbehandlung des Standortes mit anderen möglichen Standorten“ zu erreichen.
Die BI Lüchow Dannenberg hat da eine gute Idee: „Um aus dieser vermeintlichen Sackgasse heraus zu kommen, so die Forderung der Umweltinitiative, sollte der Passus aus dem Standortauswahlgesetz herausgenommen werden, der die Sonderstellung Gorlebens zementiert.“
Wenzel stellt fest: „Da andere potentielle Standorte keiner vergleichbaren Regelung unterliegen, führt eine Verlängerung der Gorleben VSpV (Veränderungssperre) von Beginn an zu einer Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen möglichen Standorten. Nicht nur in der betroffenen Region besteht daher die Sorge, die Endlagersuche könnte daher am Ende allein aus tatsächlichen Gründen wieder auf Gorleben zulaufen.“
Er fordert daher: „Die Bundesregierung hat daher mit geeigneten Instrumenten sicherzustellen, dass diese Prämisse bis zu einer Entscheidung nach § 13 ff StandAG nicht nur an einem einzigen Ort, sondern bundesweit auch tatsächlich gewährleistet bleibt“ und ergänzt: „Dieser Auftrag ist nach Geist und Buchstaben des StandAG implizit auch Aufgabe des Bundes und der Länder.“
Wenzel schlägt in seinem Papier folgenden Weg vor: „Eine Ungleichbehandlung von Gorleben ist im Übrigen auch nicht erforderlich, weil im Gesetz bereits eine Regelung zur Offenhaltung nach § 29 Abs. 2 StandAG erfolgt ist. In Verbindung mit § 48 Abs. 2 BBergG können Anträge auf Zulassung von Betriebsplänen abgelehnt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Sicherung eines bundesweiten tatsächlich ergebnisoffenen Auswahlverfahrens nach dem StandAG dürfte ein solches überwiegendes öffentliches Interesse darstellen. Zur Absicherung dieser Auslegung sollte der Bundestag als Gesetzgeber des BBergG eine solche Auslegung originär in einem Beschluss feststellen. Die entsprechende Auslegung und Anwendung von § 48 Abs. 2 BBergG wäre sodann bundesweit und einheitlich für alle Bergämter verbindlich. Einer erneuten Veränderungssperre bedarf es nicht.
In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, dass die geltende Veränderungssperre der „Sicherung der Standorterkundung“ gilt. Zulässig ist indes nach § 29 Abs. 2 StandAG nur noch eine Offenhaltung. Eine Veränderungssperren-Verordnung, die die Sicherung einer Erkundung zum Ziel hat, ist mit § 29 StandAG nicht vereinbar. Das gilt erst recht für eine Verordnung, die nach Inkrafttreten des StandAG beschlossen würde.
Das StandAG steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses. Eine isolierte Veränderungssperre und ein gleichzeitiger Verzicht auf die Sicherung anderer möglicher Standorte belasten diesen Prozess schwer.“