Atommüll, eine Kommission, Gorleben und ein Nationales Entsorgungsprogramm

Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll in Sachen Atommülllagerung für den Salzstock Gorleben im August eine Veränderungssperre verlängert werden. So soll verhindert werden, dass durch entsprechende Maßnahmen der Salzstock als Atommülllagerstandort unbrauchbar gemacht wird. Während bei der Atommülllager-Suche im Rahmen des Standortauswahlgesetzes von einem ergebnisoffenen Neustart gesprochen wurde, ist Gorleben immer noch der einzige konkrete Ort für diese Zwecke. Kein Wunder also, dass in der so genannten „Endlager-Kommission“ viel debattiert wird. Am Montag ist die nächste Sitzung in Berlin. Ein neuer Beschlussantrag liegt nun vor, der Niedersachsen jetzt mächtig unter Druck setzt. Und neu auf der Tagesordnung der Kommission: Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem quasi durch die Hintertür der Kommission neue Aufgaben zugeordnet werden, ohne endlich einzuräumen, dass der jetzige Arbeitsauftrag das Problem nicht lösen kann.

Der Antrag ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: „Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Ziel der Debatten in der Kommission ist es, wie man die Sonderstellung von Gorleben bei der Endlagersuche gegenüber anderen noch nicht benannten Standorten und Regionen reduzieren kann. Eigentlich ganz einfach: Man könnte Gorleben nämlich einfach aus dem Suchverfahren und dem StandAG streichen. Doch das soll nach dem Willen von CDU/CSU und Atomvertretern nicht geschehen. So wird gerungen, wie man Gorleben in seiner Vorrangstellung ein wenig weiter reduzieren kann, ohne den Standort aber zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben. Daher soll der Versuch unternommen werden, die Bundesregierung und ein paar andere davon zu überzeugen, dass es einer Fortsetzung der Veränderungssperre nicht braucht, sondern dass schon andere Rechtstitel ausreichen würden, um eine solche ausdrückliche Sperre unnötig zu machen.

So ehrenwert diese Debatte und die Auseinandersetzungen um einen neuen Weg sein mögen. Auch der jetzt vorgeschlagene Weg dürfte für die Betroffenen wenig überzeugend sein, denn nun müsste das Land Niedersachsen quasi die Aufgabe der Bundesregierung bzw. die rechtliche Verantwortung  übernehmen.

Update: Entsprechend kommentiert die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „“So erhöht der Bund den politischen Druck auf Niedersachsen, das Gorleben als Endlagerstandort endlich aufgeben wollte, und sichert allein Gorleben, dafür gibt es von unserer Seite keinen Applaus”, kommentiert die BI. “Aus unserer Sicht ist klar: die Erkundung in Gorleben wurde beendet und damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre. Das ständige Herumgezerre um Gorleben zeigt nur, wie falsch es war, an diesem Standort festzuhalten, statt sich wirklich auf eine neue Endlagersuche zu verständigen.”“

Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm, das derzeit im Entwurf vorliegt und sich in der (Verbände)-Abstimmung befindet, werden auch für die „Endlager-Kommission“ neue Aufgaben definiert. Auf der Sitzung der Kommission am Montag soll sich daher vor allem die AG3 (Kriterien) mit den im NaPro benannten Vorschlägen auseinandersetzen. Der Antrag ist hier als PDF online.

So soll z.B. der Atommüll aus der ASSE und aus Gronau künftig entweder im Schacht Konrad oder aber in das im Rahmen des StandAG zu suchende Atommülllager für hochradioaktive Abfälle eingelagert werden. Es geht um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Bezogen auf den Schacht Konrad wäre das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Menge. Bezogen auf einen Standort für hochradioaktive Abfälle müsse sich das Volumen der Lagerstätte etwa verfünffachen. Und in dem NaPro wird ein neues Atommülllager „erfunden“: Dort sollen am Standort des noch zu findenden Dauerlagers dann bis zu 500 Castor-Behälter abgestellt werden. Atomwahnsinn in großen Mengen!

Umweltverbände haben inzwischen eine Einwendungskampagne zum Nationalen Entsorgungsprogramm gestartet. Hier gibt es mehr Informationen und die Möglichkeit, online zu unterschreiben.

Und wenn wir schon dabei sind: Am 20. Juni wird die „Endlager-Kommission“ sich erstmals der Öffentlichkeit präsentieren. Im Rahmen der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ will sie sich der Debatte stellen und dabei ihre Vorschläge darlegen, wie die Öffentlichkeit in die weitere Arbeit der Kommission über Online-Streams oder eine Internet-Seite direkt beteiligt werden soll. Über die erste Veranstaltung und das Konzept ist hier etwas zu lesen (PDF).

RWE: Steuerschulden in Höhe eines „mittleren dreistelligen Millionenbetrag“

Nach einer Steuerprüfung für die Jahre 2004 bis 2008 muss der Stromkonzern RWE einen „mittleren dreistelligen Millionenbetrag an Gewerbesteuer“ nachzahlen, heißt es in Medienberichten. „Es ist erschreckend, wie beim RWE-Konzern mit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den BürgerInnen umgegangen wird“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel aus NRW. „Natürlich ist es das gute Recht auch von Unternehmen, steuerliche Möglichkeiten zu nutzen. Aber eine derart hohe Steuernachforderung wirft kein gutes Licht auf die Unternehmens-Kultur. Immerhin sind auch zahlreiche Kommunen und Städte an RWE beteiligt und schon deshalb sollte RWE auch zum Wohle der Menschen in NRW aktiv sein. Die jetzige Steuernachforderung zeigt, dass das offenbar nicht der Fall ist.“

 

Atommüll und verantwortungslose Konzerne: Wirtschaftsminister muss Rückstellungen sichern!

„Wann endlich will Bundeswirtschaftsminister eingreifen und den Atomkonzernen die Atommüll-Rückstellungen abnehmen? Es braucht jetzt kein Zeitspiel mit Streßtests, wie Sigmar Gabriel sie plant. Es ist nun höchste Zeit, dass die Bundesregierung gegen die Erpressungsversuche der Konzerne vorgeht und die Atommüll-Rückstellungen endlich in einen öffentlichen-rechtlichen Fonds überführt werden. Nur so lassen sich diese Gelder sichern. Die Anträge dazu liegen dem Bundestag bereits auf dem Tisch und die jüngsten Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministers haben gezeigt, dass das funktioniert“, so kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE Pressemeldungen, nach denen der RWE Chef einräumt, dass die so genannten Entsorgungs-Rückstellungen nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind.

„Natürlich tricksen RWE und Co. Es ist ja kein Zufall, dass RWE ausgerechnet jetzt, wo es einigen Klimakiller-Braunkohlekraftwerken an den Kragen gehen könnte, mit so einer Drohung um die Ecke kommt. Die Vorstandsetagen haben die hohen Gewinne eingefahren, so lange das möglich war. Dabei haben sie die Energiewende verschlafen und enorme Schuldenberge aufgetürmt. Für ihre Fehler, sollen künftig die SteuerzahlerInnen bezahlen und die Kosten für den Atommüll übernehmen. Das darf ein sozialdemokratischer Wirtschaftsminister nicht zulassen. Die Atomkonzerne haben nachhaltig gezeigt, dass sie nicht zukunftsfähig sind. Jetzt muss Gabriel die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Rückstellungen endlich unter öffentliche Kontrolle kommen“, so Zdebel.

Zdebel verwies außerdem darauf, dass die Öffentlichkeit bzw. die Bundesregierung immer noch nicht ausreichende rechtliche Möglichkeiten hat, den Konzernen auf die Finger zu schauen. In zahlreichen Gutachten und Berichten ist das immer wieder festgestellt und kritisiert worden, ohne dass die Bundesregierung für rechtliche Instrumente gesorgt hat, mit denen vernünftige Kontrollen über die Bildung und Verwendung der Entsorgungs-Rückstellungen für die öffentliche Hand möglich sind. Dabei haben die Konzerne extreme Steuervorteile durch die Entsorgungs-Rückstellungen.

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