Atommüll-Castor-Lager Nord bei Lubmin: Geheime Anti-Terror-Sicherheits-Probleme

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Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle der EnergieWerkeNord bei Lubmin. Foto: EWN

Offenbar gibt es beim Atommülllager Nord in der Nähe von Lubmin an der Ostsee Probleme mit dem Anti-Terrorschutz. In dem dortigen Atommülllager befinden sich derzeit 74 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll (BfS).  Genaueres ist darüber nicht zu erfahren, weil es ja alles geheim ist. Jedenfalls hat der Betreiber Energiewerke Nord (EWN) einen Genehmigungsantrag zurückgenommen, der 2011 gestellt wurde und offenbar nicht umsetzbar ist. Doch keine Bange: Alles ist natürlich sicher, versichert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dafür gäbe es „ausreichende temporäre Maßnahmen“. Und der Rest ist Glauben und ein neuer Antrag des Betreibers Energiewerke Nord, der noch in diesem Jahr an das BfS gerichtet werden soll.

Die Welt berichtet über das Thema auch anlässlich eines Besuchs der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und schreibt zur Sache: „Die Energiewerke Nord (EWN) wollen noch in diesem Jahr ein neues Sicherungskonzept für das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald vorlegen. Das sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Henry Cordes, am Mittwoch während eines Besuches von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im stillgelegten Kernkraftwerk Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Für einen Teil des ursprünglichen Konzepts zum Schutz der Einrichtung vor Terrorangriffen hätte es vom Innenministerium in Schwerin wohl keine behördliche Zustimmung gegeben. Die EWN hatte ihren Vorschlag, der als „geheim“ eingestuft war, deshalb kürzlich zurückgezogen. Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Sicherungskonzept zu entwickeln.“

Die SHZ hatte zuvor mit Bezug auf die «Ostsee-Zeitung» berichtet: „Auch der Antrag aus Lubmin, den die EWN am 20. Juli zurückzogen, stammt aus dem Jahr 2011. Nähere Angaben zum Inhalt machten weder die EWN noch die Behörden. Vom Innenministerium hieß es allerdings, das nun zurückgezogene Sicherheitskonzept sei «in dieser Form nicht realisierbar» gewesen. Die EWN müssten nun ein neues Konzept erarbeiten. Wie das Innenministerium weiter mitteilte, sei die Sicherheit des Zwischenlagers aber durch «ausreichende temporäre Maßnahmen» gewährleistet.“ (siehe auch unten das BfS dazu)

Und die Welt schreibt: „Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Jürgen Suhr, bezweifelte dies: «Es wirft schon Fragen auf, wenn so ein Konzept nach vier Jahren zurückgezogen wird», sagte er. Die Gründe dafür müssten auf den Tisch kommen. Seine Fraktion will das Thema daher jetzt in einer kleinen Anfrage aufgreifen.“

Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin hat eine Genehmigung bis 2039. Ein „Endlager“ allerdings wird es bis dahin für diesem Atommüll nicht geben. Das soll laut Standortauswahlgesetz frühestens 2050 vorhanden sein – oder – wie viele Experten meinen – noch später. Die Welt berichtet: „Im Zwischenlager Nord sind abgebrannte Brennelemente aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg untergebracht. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 2009 und 2010 zudem die Erlaubnis erteilt, in Glas eingeschlossenen Atommüll aus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe sowie Brennstäbe aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und von einem Forschungsschiff in Lubmin zwischenzulagern.“ (Das Forschungsschiff war die von der Atomforschungsanlage GKSS entwickelte „Otto Hahn“.) Nach dem über Jahre immer neuer, zuvor nicht geplanter Atommüll in Lubmin eingelagert wurde, verspricht Hendricks jetzt: „Eine Erweiterung des Zwischenlagers sei nicht vorgesehen, versicherte die Ministerin.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt auf seiner Homepage zu dem Genehmigungsverfahren folgendes mit: „Aktuelle Genehmigungsverfahren – Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord“ und schreibt: „Mit Schreiben vom 30.06.2011 hat die Energiewerke Nord GmbH die Erweiterung des baulichen Schutzes des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ( SEWD ) beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung durch das BfS u.a. auch eine eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald erforderlich.

In einem solchen Genehmigungsverfahren ist der Antragsgegenstand nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen. Darüber hinaus ist für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht festzustellen, d.h. ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Mit Schreiben vom 20.07.2015 hat die Energiewerke Nord GmbH ihren Antrag für die darin gewählte Variante allerdings zurückgezogen. Die weiteren Planungen zum Vorgehen obliegen dem Betreiber EWN. Dem BfS liegen keine weiteren Informationen dazu vor.“

Na, dann hoffen wir mal, dass die temporären Maßnahmen funktionieren…

Dirk Seifert

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