Atommülllagerung: SPD-Fraktion Niedersachsen gegen Erweiterung des Schacht Konrad – Neubewertung „zwingend erforderlich“

Viele Probleme beim Ausbau im Schacht Konrad

Die Atommüllberge wachsen und immer mehr stellt sich die Frage, wie mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen künftig umgegangen werden soll. Noch ist das geplante Atommülllager im Schacht Konrad nicht fertiggestellt. Doch schon heute ist klar, dass der Schacht in seiner jetzt genehmigten Form nicht ausreichen wird, um alle leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen. Obendrein hält die Kritik an, dass auch dieser Standort einfach politisch festgelegt wurde, weder wissenschaftsbasierte Kriterien eine Rolle spielten noch ein Vergleich von Alternativen vorgenommen wurde. In die laufende Debatte, die derzeit auch heftig in der Atommüllkommission nach Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms geführt wird, hat sich nun die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag eingemischt. Sie hält eine „Neubewertung der Konzeption und der Einlagerungssituation von Schacht Konrad (für) zwingend erforderlich“ und spricht sich gegen eine Erweiterung aus.

In einer PM heißt es: „Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion ist gegen die Erweiterung des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Salzgitter: „Das ist mit der Regierungskoalition nicht verhandelbar“, erklärt dazu Marcus Bosse, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag will sich die Rot-Grüne Regierungskoalition dazu im Oktoberplenum des Landtages positionieren.

Im Rahmen der Aufstellung des Nationalen Entsorgungsprogrammes (NAPRO) der Bundesregierung war eine Kapazitätserweiterung des genehmigten Atommüllendlagers Schacht Konrad in Aussicht gestellt worden. „Bisher ist der Schacht für ein Abfallvolumen von 303.000 Kubikmeter genehmigt. Durch zusätzlich anfallende Abfallmengen wurde eine Erweiterung auf ca. 600.000 Kubikmeter diskutiert. Dieses lehnen die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab und unterstützen damit nachdrücklich die Position von Umweltminister Stefan Wenzel“, betont SPD-Umweltexperte Bosse.

Diese Position solle die Rot-Grüne Landesregierung weiterhin offensiv gegenüber der Bundesregierung vertreten, um eine Kapazitätserweiterung dauerhaft auszuschließen. „Es bestehen zudem erhebliche Zweifel, ob Schacht Konrad dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht“, macht Bosse deutlich.

Eine Neubewertung der Konzeption und der Einlagerungssituation von Schacht Konrad ist aus seiner Sicht zwingend erforderlich. Stefan Klein, SPD-Landtagsabgeordneter aus Salzgitter, hält eine Überprüfung für längst überfällig und erwartet, dass an die Lagerung für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gleichermaßen hohe Anforderungen gelten wie für hochradioaktive Abfälle. Er fügt hinzu, dass gerade die Option der Rückholbarkeit für Schacht Konrad gleichermaßen gelten muss wie für Endlager für hochradioaktiven Abfall.

Beide heben die Aktivitäten des Aktionsbündnisses in Salzgitter hervor, das im Mai 2015 fast 70.000 Unterschriften an die Bundesregierung übergeben hat und damit die Ablehnung der Region Salzgitter zur Einlagerung in Schacht Konrad bekräftigt hat: „Die Proteste aus Salzgitter sind landesweit sichtbar. Wir setzen uns unverändert dafür ein, dass die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Berlin gehört werden.““

Atommüll und Kosten: Kein öffentlich-rechtlicher Fonds – Bundestag lehnt Oppositionsanträge ab

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Wer zahlt die radioaktive Atommüll-Zeche?

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute die beiden Anträge von LINKEN und GRÜNEN abgelehnt, die Finanzierung der Atommülllager-Kosten durch die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zu regeln. Stattdessen will die große Koalition nun zunächst eine Kommission einrichten, die sich mit der Frage befassen soll. „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen“, heißt es zur Aufgabenstellung dieser Kommission.

Auf der Homepage des Bundestags war zu den Anträgen von Linken und Grünen zu lesen:

„Linke: Geld für Atommüllfolgekosten sichern

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht.

Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.

Grüne wollen öffentlich-rechtlichen Fonds 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können.

Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von Atomkraftwerksbetreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen „inakzeptabel“.“

Atomrecht: Bundestag beschließt Atomgesetzänderung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

paragraphenAm gestrigen 15. Oktober hat der Bundestag die 14. Novelle zum Atomgesetz mehrheitlich beschlossen. Mit der Novelle wird das von der EU per Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ (NaPro) in nationales Recht überführt. Der Bericht samt seiner Anlagen ist bereits im August an die Kommission übermittelt worden, erst jetzt erfolgte im Nachklapp die atomrechtliche Anpassung. Gegen den Bericht hatte es 70.000 Einsprüche gegeben. Auswirkungen hat das NaPro vor allem auch für die Atommüll-Kommission, die sich in der verbleibenden Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 nun vor gravierenden neuen Aufgaben sieht. Am 16. Dezember wird es auf Antrag der Linken außerdem im Umweltausschuss des Bundestags ein Fachgespräch zum NaPro geben.

Um einen Überblick über die gestrige Debatte zu geben, dokumentiert umweltFAIRaendern.de gleich hier unten den Bericht samt dem Link zum Video von der Homepage des Bundestags.

Einige der Punkte aus dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm sind äußerst brisant für die weitere Atommülldebatte. Einerseits geht es um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau. Für diese Abfälle gibt es derzeit keine Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Lagerung. Zwar hat das Bundesumweltministerium erwogen, diese künftig zusätzlich im Schacht Konrad zu versenken. Nach massiven Protesten hat die Bundesregierung nun aber beschlossen, dass die Atommüll-Kommission einen Vorschlag erarbeiten soll, wie mit diesen radioaktiven Abfällen umzugehen ist. Außerdem spricht der Bericht von einem „Eingangslager“.  Im kleingedruckten Anhang ist davon die Rede, dass hier bis zu 500 Castor-Behälter untergebracht werden sollen. Das Lager soll errichtet werden, sobald die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das zu findende „Endlager“ erteilt ist. Faktisch läuft das auf ein neues großes Zwischenlager hinaus, welches nach derzeitigen Planungen irgendwann in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre in Betrieb gehen könnte.

Für die Atommüll-Kommission stellen die im NaPro enthaltenen neuen Aufgaben nun eine Zerreißprobe dar. Schon vor diesen neuen Anforderungen war klar, dass die verbleibende Restlaufzeit der Kommission kaum ausreichend sein würde, um eine vernünftige Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Nun steht sie vor einer gewaltigen neuen Aufgabe. Wie die zu erledigen ist, ist noch Thema in der Kommission.

Hier nun die Dokumentation zur Debatte im Bundestag anlässlich der 14. AtG-Novelle:

„Atommüll-Entsorgung soll sicherer werden

Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

 

EuGH stärkt Klagemöglichkeiten für Umweltverbände

paragraphenGute Nachricht für den Umweltschutz und ein Rüffel für die Bundesrepublik: „Im Streit um Großprojekte wie Kraftwerke oder Straßen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte von Anwohnern und insbesondere Umweltverbänden gestärkt. Deutschland muss seine Gesetze in mehreren Punkten ändern, damit insbesondere Verbände die bei Großprojekten übliche Umweltverträglichkeitsprüfung leichter gerichtlich überprüfen lassen können, urteilte am Donnerstag, 15. Oktober 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-137/14).“, meldet das Jura-Forum in einem Bericht zum Urteil.

Auch die Frankfurter Rundschau berichtet über dieses Urteil, das die EU gegen die Bundesregierung angestrengt hatte. Dort heißt es: „Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in mehreren Punkten nachbessern. Bei Großprojekten wie Autobahnen, Flughäfen oder Industrieanlagen sind EU-weit solche Prüfungen vorgeschrieben. Dabei wird untersucht, wie groß die Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder Gewässer, sind und ob die Umweltvorschriften eingehalten werden. Bereits in einem Urteil von 2011 hatte der EuGH moniert, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer UVP nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Daraufhin wurde ein Klagerecht für anerkannte Verbände wie BUND oder Nabu geschaffen. Der EU Kommission reichten diese Änderungen nicht aus.“

Hintergrund des Urteils ist laut Jura-Forum: „In einem Urteil zum Kohlekraftwerk Lünen in Nordrhein-Westfalen hatte der EuGH 2011 gerügt, dass Umweltverbände früher nicht eigenständig gerichtlich gegen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgehen konnten (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 12. Mai 2011, Az.: C-115/09). Daraufhin wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen. Die EU-Kommission sah jedoch weiterhin Lücken im umweltrechtlichen Schutz bei Großprojekten und klagte gegen Deutschland. Der EuGH gab dem nun weitgehend statt.“

Vor allem die Umweltverbände haben nach diesem Urteil nun bessere Möglichkeiten, sich in Genehmigungsverfahren einzumischen. Die FR schreibt: „Bisher konnten klagende Verbände vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsverfahren für das jeweilige Großprojekt vorgebracht hatten. Das wird nun geändert. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Weitere Neuerung: Bislang mussten bei Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Kläger nachweisen, dass das UVP-Ergebnis ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Nun liegt die Beweislast bei den Behörden.“

Auch „anwalt.de“ und die Süddeutsche berichten ausführlich über das EuGH-Urteil.

Der SZ ist zu entnehmen: „Das oberste EU-Gericht entsprach damit im Wesentlichen einer Klage der EU-Kommission, die den deutschen Rechtsschutz als Verstoß gegen EU-Recht gerügt hatte. Das kam nicht ganz überraschend: Der EuGH hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten gestärkt. Das Bundesumweltministerium kündigte an, die geforderten Änderungen umzusetzen. Das Urteil sei eine Aufforderung an die Planer, von Anfang an die Beteiligung der Bürger zu suchen, sagte ein Sprecher.“

In der FR wird festgehalten: „Die Umweltverbände sehen sich durch das Urteil bestätigt. „Unsere Erfolgsaussichten sind deutlich gestiegen, Projekte zu stoppen, bei denen die umwelt- und naturschutzrechlichen Belange nicht korrekt berücksichtigt wurden“, sagte BUND-Experte Magnus Wessel der FR. Das Urteil setze ein klares Signal, dass auch sonstige Versuche des deutschen Gesetzgebers, den Erfolg von Umweltklagen – etwa durch Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen – zu erschweren, nicht mit EU-Recht konform seien. Als ein Beispiel für Probleme bei der UVP-Überprüfung gilt das Verfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 die Klage des BUND abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Angaben zum Vogelschlag in den angrenzenden Vogelschutzgebieten seien nicht früh genug eingeführt worden. Der damals beteiligte Frankfurter Anwalt Dirk Teßmer glaubt: „Hätte es die EuGH-Entscheidung damals schon gegeben, hätte die Klage des BUND meiner Meinung nach Erfolg haben müssen.““

Der Atommüll und das Nationale Entsorgungsprogramm – Atomgesetz geändert

Der Bundestag hat – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – die 14. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Mit ihr wird das von der EU-Kommission in einer Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ rechtlich festgeschrieben. Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter übernahm für den erkrankten Hubertus Zdebel in der Parlamentsdebatte die Kritik an der Novelle. Darin hätten aus Sicht der LINKS-Fraktion schärfere Anforderungen an den mit der Novelle verbundenen regelmäßigen Berichten zur Lage und Entwicklung beim Umgang mit radioaktiven Abfällen formuliert werden müssen. Während erst jetzt das Atomgesetz entsprechend geändert würde, sei der Bericht bereits seit August fertiggestellt. Gegen dessen Entwurf hatte es fast 70.000 Einsprüche gegeben.

Während nun das Atomgesetz um das Nationale Entsorgungsprogramm ergänzt ist – und außerdem die Informationsrechte von Landes- und Bundesbehörden gegebenüber den Betreibern erweitert wurden – ist der eigentliche Bericht zum NaPro noch Thema weiterer Beratungen im Deutschen Bundestag. Dafür sorgt ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, der kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht worden ist.

Am 16. Dezember wird der Umweltausschuss ein Fachgespräch zu diesem Bericht durchführen. Dann werden die Schwachstellen und Mängel dieses Berichts zum Umgang mit dem Atommüll ausführlich thematisiert. Auch die „Endlager“-Kommission hat noch viel Arbeit mit dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Der Deutsche Bundestag berichtet auf seiner Homepage samt dem Video-Stream aus seiner Homepage folgendermaßen:

„Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen (Eingangslager für 500 Castoren, Anmerk HZ)

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

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