Atommüll und Kosten: Kein öffentlich-rechtlicher Fonds – Bundestag lehnt Oppositionsanträge ab
Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute die beiden Anträge von LINKEN und GRÜNEN abgelehnt, die Finanzierung der Atommülllager-Kosten durch die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zu regeln. Stattdessen will die große Koalition nun zunächst eine Kommission einrichten, die sich mit der Frage befassen soll. „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen“, heißt es zur Aufgabenstellung dieser Kommission.
Auf der Homepage des Bundestags war zu den Anträgen von Linken und Grünen zu lesen:
„Linke: Geld für Atommüllfolgekosten sichern
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht.
Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.
Grüne wollen öffentlich-rechtlichen Fonds
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können.
Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von Atomkraftwerksbetreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen „inakzeptabel“.“
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