Atommüll-Desaster: Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS

Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.

  • Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
  • Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.

Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.

Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“

Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.

Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:

„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“

An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.

Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.

Atommüll-„Endlager“ in Thüringen? Studie sorgt für Unruhe

WarnhinweisAtommüll-Alarm in Thüringen: „Auf der Suche nach einem Standort für ein deutsches Atommüll-Endlager sehen Wissenschaftler auch Thüringen als eine Option“, meldet die Thüringische Allgemeine und löst damit in allen politischen Lagern heftige Reaktionen aus. Anlass ist eine Studie über „Geologische Potentiale zur Einlagerung von radioaktiven Abfallstoffen unterhalb von stratiformen Salzformationen“, eine „Konzeptstudie für ein alternatives Endlagermodell“ von Prof. Dr. Ulrich Schreiber, Prof. Dr. Gerhard Jentzsch und M. Sc. Thomas Ewert von der Universität Duisburg-Essen.

Der MDR hatte vorgestern bereits über diese Studie berichtet, die am 11. November als „Material“ auf der Homepage der Atommüll-Kommission (hier der Link zur PDF) veröffentlicht worden war: „Geologen bringen in einer Studie Thüringen als einen möglichen Atommüll-Endlagerstandort ins Gespräch. Ulrich Schreiber von der Universität Duisburg-Essen bescheinigt in dem MDR THÜRINGEN vorliegenden Konzept dem Thüringer Becken grundsätzlich „günstige Rahmenbedingungen“. Nach erster Analyse empfiehlt der Geologe, die Gebiete „zwischen Nordhausen und Duderstadt“, „nördlich und westlich von Mühlhausen“ sowie den „Raum Arnstadt und Stadtilm“ genauer zu prüfen.“

Weiter berichtet der MDR: „Das Thüringer Becken weist laut Schreiber die notwendigen Bodenschichten für ein Endlager ab etwa 1.000 Meter Tiefe auf. Außerdem gebe es Gebiete ohne sogenannte „tektonische Störungen“ im Boden und es habe in jüngerer Vergangenheit keine vulkanische Aktivität gegeben. Darüber hinaus verweist die Studie auf „eine geringe Besiedlungsdichte“ und „dennoch gute Anbindungen ans Bahn- und Straßennetz“.

Nach Angaben von Ulrich Schreiber habe er Thüringen jedoch nur beispielhaft ausgewählt. Mit weiteren geologischen Daten will der Geologe sowohl Thüringen als auch weitere Regionen wie das Fränkische Becken und die Schwäbische Alb genauer auf Endlagertauglichkeit abklopfen. Letztlich gehe es um die „sicherste und beste Lagermöglichkeit“, so Schreiber. Eine Region werde immer betroffen sein, da müsse dann auch offen über finanzielle Entschädigungen gesprochen werden.“

Reaktionen…

Der aus Thüringen stammende Linke-Bundestagsabgeordnete Ralph Lenkert reagiert mit einer PM unter dem Titel: „Unqualifizierte Verunsicherung für Thüringerinnen und Thüringer unter Deckmantel der Wissenschaft!“ Die Studie sei der „vierte vor dem ersten Schritt“, heißt es und: Die Linke lehne jede Vorfestlegung auf Thüringen ab.

Der MDR berichtet weiter: „Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund sagte, es handle sich um eine „Studie, also um eine Art wissenschaftlichen Debattenbeitrag“. Es sei aber fraglich, ob die zuständige Endlagerkommission des Bundes diese Sicht übernehme und ihre Kriterien ändere. Nach den bisherigen Thüringen ist nach den derzeitigen Kriterien kein geeigneter Standort für ein Atommüllendlager. (Fehler im Original!) Das Ministerium erklärte, dass der Duisburger Ansatz in Europa noch nie verfolgt worden sei. Der Eichsfelder CDU-Bundestagsabgeordnete Manfred Grund sprach von einem „absurden“ Gedanken. Angesichts bekannter Erdschläge wäre die Sicherheit nicht gewährleistet. Die Landtagsfraktion der Grünen kündigte Widerstand an und erklärte, dass sich die Standortsuche auch weiterhin auf Regionen mit Atomkraftwerken konzentrieren solle. Nur so ließe sich die Zahl der Atommüll-Transporte klein halten. Außerdem würden so diejenigen Bundesländer in die Verantwortung genommen, die auch von Einnahmen aus der Atomenergie profitierten.“ Und: „Mühlhausens Oberbürgermeister Johannes Bruns bezeichnete die Studie realitätsfern. „Eine dicht besiedelte Region für Atommülllagerung ins Spiel zu bringen, die von Schutzgebieten und sogar einem Unesco-Weltnaturerbe umgeben ist, das ist vollkommen unverantwortlich“, sagte Bruns. Er kündigte massiven Widerstand von Politik und Bürgerschaft an.“

Schwere Suche…

Mal abgesehen von der Dramaturgie („dem MDR vorliegendes Konzept“ – das Papier ist wie erwähnt online): Mit dem Standortauswahlgesetz wurde eine angeblich ergebnisoffene Suche nach einem geeigneten Standort für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle auf die Tagesordnung gesetzt. Bei allen gravierenden Mängeln und dem absurden Umstand, dass Gorleben als Standort weiter im Verfahren bleibt, wurde seitens CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP immer wieder betont, dass ganz Deutschland für ein solches Atommülllager in Frage komme. (Die LINKE hatte das Gesetz wegen seiner zahlreichen Mängel abgelehnt.) Der Spruch von der „weißen Landkarte“ machte die Runde (mit dem schwarzen Fleck Gorleben). Um einen möglichst sicheren Standort mit möglichst großer Öffentlichkeitsbeteiligung zu identifizieren, soll die seit dem Mai 2014 eingesetzte Atommüll-Kommission Sicherheitskriterien für ein solches Dauerlager entwickeln, das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zu einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg zu einem solchen Standort machen.

Im Rahmen seiner Arbeit hat die Kommission vor wenigen Wochen mit unterschiedlichen Formaten einer Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. In der ersten Phase sollen unterschiedliche „Öffentlichkeiten“ ihre Vorstellungen zunächst insgesamt einbringen. In einer zweiten Phase soll dann ein Entwurf für einen Bericht der Kommission in die Debatte. Viel Zeit bleibt für dieses Verfahren nicht: Bereits Ende Juni 2016 soll der Bericht abgeschlossen sein und dem Bundestag und Bundesrat übergeben werden. Dieser Zeitrahmen ist aus Sicht des BUND völlig ungeeignet, um eine wirklich sinnvolle und angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. Der Umweltverband fordert daher eine Laufzeitverlängerung für die Arbeit der Kommission.

Im Rahmen dieser Beteiligung sind unter anderem auch die Atommüll-Regionen angesprochen, Standorte, an denen bereits heute der Atommüll zwischengelagert wird. Aber auch die möglichen Regionen für ein Dauerlager sind indirekt in der Einladung angesprochen. Die Kommission hatte die Einladung zur Beteiligung an alle Landräte in Deutschland verschickt.

Welche Regionen grundsätzlich in Frage kommen können, ist angesichts der in der Debatte befindlichen Formationen Granit, Salz und Tonstein grundsätzlich kein Geheimnis. Eine Studie der BGR hatte die möglichen Vorkommen ganz allgemein bereits vor Jahren zusammen gestellt. Mehr dazu in diesem Text: Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen“.

Welche dieser Formationen aber möglicherweise für die dauerhafte unterirdische Lagerung von Atommüll in Frage kommt, hängt von den Kriterien ab, die an eine sichere Lagerung gestellt werden. Diese soll die Kommission entwickeln und dem Bundestag und Bundesrat vorlegen und später in das Standortauswahlgesetz aufgenommen werden.

Atomausstieg ins Grundgesetz – CDU-Abgeordneter dagegen

2016 jähren sich die anhaltenden Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften Mal und von Tschernobyl zum dreißigsten Mal. Als Reaktion auf Fukushima vollzog die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 eine Kehrtwende: Die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wurde zum schrittweisen Atomausstieg, acht Meiler wurden sofort stillgelegt. Die LINKE forderte: Die Nutzung der Atomenergie muss auch per Grundgesetz verboten werden. Darüber diskutiert derzeit auch auf Initiative des BUND die Atommüll-Kommission. Eine Forderung, die der CDU-Abgeordnete und Kommissions-Mitglied Steffen Kanitz (NRW) jetzt in einer Stellungnahme ablehnte.

„Das Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“ wurde bereits mehrmals in den letzten Sitzungen der AG2 besprochen. Ich halte diesen Ansatz für nicht notwendig bzw. verfassungsrechtlich bedenklich“, schreibt Steffen Kanitz jetzt an die Vorsitzenden der AG2 und an die Mitglieder der Atommüll-Kommission. Für ihn ist diese Maßnahme „Symbolpolitik“. Auf knapp zwei Seiten legt er seine Position dar und schreibt u.a: „Der Kernenergieausstieg ist als Staatsziel im Grundgesetz nicht erforderlich, da er politisch wie gesellschaftlich von einer breiten Mehrheit getragen wird und umfassend im Atomgesetz verankert und geregelt ist.“ (Der vollständige Brief ist als Drucksache auf der Homepage der Kommission online und hier als PDF).

  • In der Sitzung der AG2 war im Oktober beschlossen worden, ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Atomausstiegs auf den Weg zu bringen. „Dagegen gab es auf der Folge-Sitzung am 2. November Protest der CDU-Mitglieder in der Kommission. In einem Brief erläuterte der Abgeordnete Steffen Kanitz seine Ablehnung zu diesem Vorschlag. In der Diskussion in der AG kommt auch von den Vertretern der AKW-Betreiber eine klare Ablehnung zu dem Vorschlag. Dennoch soll die Idee des Gutachtens weiter verfolgt werden.“ (siehe BUND)
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und ebenfalls Mitglied in der Atommüll-Kommission: „Die Nutzung der Atomenergie ist eine unverantwortliche Technologie und bedroht Leib und Leben der Menschen. Einfache parlamentarische Mehrheiten könnten jederzeit den beschlossenen Teil-Ausstieg aus der Atomenergie wieder rückgängig machen und das Atomgesetz entsprechend ändern. Daher braucht es den höchst-möglichen Rechtsschutz mit einem Atomverbot im Grundgesetz. Wie unzureichend die derzeitigen Regelungen im Atomgesetz sind, zeigt sich auch darin, dass die Atomfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen sind und unbefristet weiter Uran-Brennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt herstellen können.“
Mit Blick auf die bis heute ungelöste dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle fügte Zdebel hinzu: „Wer die gigantische Aufgabe regeln will, dauerhaft sichere Lagermöglichkeiten für den angefallenen Atommüll im gesellschaftlichen Konsens zu finden, der muß angesichts jahrzehntelanger Konflikte Vertrauen schaffen, dass es einen späteren Wiedereinstieg nicht geben wird. `Atomausstieg ins Grundgesetz´ ist ein wichtiger Beitrag in diese Richtung.“

 

Atommüll-Kosten und die Konzerne: Anhörung zum Nachhaftungsgesetzentwurf

Am kommenden Montag wird der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum „Nachhaftungsgesetz“ durchführen. Mit dem Gesetz sollen die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Band-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. So wichtig das Gesetz ist, es kommt viel zu spät und längst hätte ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden müssen, der die Finanzmittel für die Atommülllagerung sichert. Es bleibt die große Sorge, dass die Atomkonzerne die wachsenden Kosten für die Atommülllagerung am Ende nicht bezahlen werden.

Eingeladene Sachverständige zur Anhörung:
Zur Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 18/6615 informiert der Bundestag hier online.
  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser,Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm,Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Über die Kosten der Atommüllentsorgung insgesamt hatte Zdebel bereits hier weiter berichtet: Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

 

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