Da braut sich was zusammen: Gorleben, Kriterien und die Atommüll-Kommission

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Atommüll dauerhaft lagern? Aber wie und wo? Gorleben bleibt als Standort immer noch im Suchverfahren. Jetzt wird in der Atommüll-Kommission immer schärfer über Kriterien gerungen, was wissenschaftlich erforderlich ist – und was nicht.

Atommüll-Dauerlager im Salzstock von Gorleben? Das ist immer noch nicht vom Tisch und die Atommüll-Kommission und ihre AG 3 über die Kriterien zur Lagerung nähert sich nun einer der wesentlichen Fragen: Wird Gorleben aus der Suche entlassen, damit ein gesellschaftlicher Konsens für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiver Abfälle eine Chance bekommt oder bleibt es bei der Politik alten Stils mit neuen Mitteln? Ein Brief des CDU-Abgeordneten Steffen Kanitz an die AG 3 und die Kommission erzürnt jetzt die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Darin geht es um „geowissenschaftliche Kriterien“. Mit der Frage um „objektive Kriterien“ beginnt jetzt das Ringen um Gorleben.

Es geht in dem Schreiben von Kanitz (PDF) u.a. um die Frage, in welcher Tiefe der einschlusswirksame Gebirgsbereich mindestens liegen muss, um für die Auswahl als Standort für ein unterirdisches Atommüll-Dauerlager in Frage zu kommen. Damit ist der Bereich gemeint, der den wesentlichen Schutz sicher stellen soll, dass die eingelagerte Radioaktivität keinen Weg in die Umwelt findet.

Kanitz kritisiert: „Die hier aufgestellte Forderung nach einer mindestens 600 m liegenden Tiefenlage des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches bei Salzstöcken (300 m Salzschwebe plus 300 m nichtsalinares Deckgebirge) ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar abgeleitet und deshalb nicht sachgerecht.“ Damit bezieht er sich auf die Drucksache K-Drs./AG3-43, Seite 2 ff.: „Ergänzung der Mindestanforderung „Teufenlage des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ von Detlef Appel vom 21. Oktober 2015.

Die BI Lüchow-Dannenberg nimmt den Brief von Kanitz zum Anlass und spricht von einem „Heftigen Kampf um´s Deckgebirge: Die CDU will Gorleben im Topf belassen“. umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM gleich im Anschluss.

Mit einer öffentlichen und auf der Bundestagsseite im Stream live ausgestrahlten Doppelsitzung am kommenden Freitag und Samstag (pdf, Links zu den Tagesordnungen) in Berlin, steigt die Atommüll-Kommission u.a. in die erste Debatte um Entwürfe für einen Entwurf zum Bericht ihrer Arbeit ein, der bis Ende Juni 2016 fertig gestellt sein soll und ab ca. Februar/März einer öffentlichen Debatte unterzogen werden soll. Am Freitag wird auch die Bundesumweltministerin Hendricks an der Kommissions-Sitzung teilnehmen.

Mal offen, mal verdeckt wird in der Endlagerkommission der Streit um Gorleben geführt. Gegenwärtig ringt die CDU um geologische Abwägungskriterien, die den Salzstock Gorleben im Topf belassen, flankiert wird es von politischen Vorabentscheidungen wie jüngst in der Absprache zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und dem bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), Gorleben in jedem Fall bei einer Evaluation des Standortauswahlgesetzes nicht fallen zu lassen.

Die Stellungnahme von Steffen Kanitz (CDU) – Kommissionsdrucksache AG 3-57 – zu der Frage, ob einem Deckgebirge über einem Wirtsgestein hinsichtlich des sicheren Einschlusses von hoch radioaktiven Abfällen von Bedeutung ist, ist für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) so ein Beispiel, wie ohne Nennung Gorlebens eben doch nur das Festhalten an Gorleben gemeint ist. Am Ende dieser Woche, am 17. und 18. Dezember, wird die Arbeitsgruppe der Endlagerkommission, die die Endlagerkriterien erarbeitet, gewichtige Vorentscheidungen treffen.

Für eine Million Jahre soll der Müll möglichst sicher gegenüber der Biosphäre abgeschirmt werden. Bekanntlich gibt es über dem Salzstock Gorleben auf 7,5 Quadratkilometern keine wasserabweisende Tonschicht. “Bei der Verengung der Debatte auf tiefengeologische Endlager spielt es eine Rolle, ob die Umgebung eines Wirtsgesteins, sei es Ton, Granit oder Salz, eine zusätzliche Barriere darstellt”, schreibt die BI. Nun gibt es in Teilen der norddeutschen Tiefebene das Problem, dass für einen solchen Zeitraum mit 10 Eiszeiten zu rechnen ist, die das Deckgebirge über aufsteigenden Salzstöcken wegrasieren können und dass es wegen der Permafrostrisse wie in Gorleben Wasserwegsamkeiten geben kann.

“Ein Deckgebirge als Sicherheitsbarriere ist unverzichtbar. Doch Gebiete, die von einer Eiszeit berührt werden, müssen raus aus einem Suchverfahren. Stattdessen wird in der Kommission darüber gestritten, ob dem Deckgebirge überhaupt eine Bedeutung zukommt oder ob das Deckgebirge 300, 500 oder 600 Meter stark sein muss”, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Ehmke: “Angesichts der sehr unterschiedlichen Eigenschaften der Wirtsgesteine wie Elastizität oder Sprödigkeit mutet es darüberhinaus schon sehr merkwürdig an, einheitliche Bewertungsparameter einzufordern, wie es Steffen Kanitz macht. Da neuerdings geplant ist, ein Mischlager einzurichten und dabei die Gasentwicklung in einer solchen Deponie ein zusätzliches Problem ist, mutet das Gefeilsche um die Rolle des Deckgebirges, nur um Gorleben weiter fortschleppen zu können, schon grotesk an.”

Nicht nachvollziehbar ist für die BI, dass die Kommission sich mehrheitlich auf den Standpunkt stellt, allein tiefengeologische Lagerstätten böten die lange Sicherheit, Alternativen – beispielsweise die Lagerung in tiefen Bohrlöchern – wurden verworfen.“

 

Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

UN-Klimaschutzabkommen von Paris: Viele wachsweiche Formulierungen, wenig belastbare Verpflichtungen

Einfallstor für den weltweiten Ausbau der Atomenergie

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„Die allgemeine Euphorie ist groß. Doch leider ist es mit dem am Wochenende verabschiedeten UN-Klimaschutzabkommen von Paris wieder nicht gelungen, über eine Absichtserklärung mit zum Teil wachsweichen Formulierungen hinauszugehen. Ferner steht zu befürchten, dass das Abkommen zum Einfallstor für den weltweiten Ausbau der Atomenergie werden wird“, kritisiert Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. „Als Resultate des Pariser Klimagipfels stehen aber immerhin handfeste Zielmarken, an denen die herrschende Politik von nun an zu messen ist und für deren Umsetzung wir weiter Druck machen werden.“

Zdebel weiter: „Zweifellos ist es sehr zu begrüßen, dass sich die Delegierten auf das ehrgeizige Ziel von 1,5 Grad Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter einigen konnten. Die nationalen Beiträge zur Emissionsreduktion, die tatsächlich eingereicht wurden, sind jedoch absolut unzureichend und werden eine Erderwärmung von drei Grad nach sich ziehen. Die belastbare Umsetzung des Abkommens steht völlig in den Sternen und ein klares Bekenntnis zur globalen Energiewende und zur Dekarbonisierung mit Umstellung auf 100 % Erneuerbare Energien sucht man vergebens.

Stattdessen ist von dem langfristigen Ziel einer ‚emissionsneutralen‘ Weltwirtschaft die Rede. Der Abkommenstext lässt die Interpretation offen, dass Unternehmen und Konzerne sich die CO2-Neutralität durch Kompensationszahlungen erkaufen.
Außerdem liefern die Vereinbarungen ein bedrohliches Einfallstor für den weiteren Ausbau der Atomenergie als vermeintlich CO2-neutrale Alternative zu Kohle, Öl und Gas. Daher vermisse ich das klare Bekenntnis zu einer globalen Energiewende mit 100% Erneuerbaren umso mehr. Allein auf dieser Grundlage ist ein wirksamer Klimaschutz möglich.

Auch in Deutschland muss erheblich nachgelegt werden, denn die von der Bundesregierung eingereichten Reduktionspläne laufen derzeit noch auf eine Erwärmung weit über dem 1,5-Grad-Ziel hinaus. Es ist wenig glaubwürdig, wenn Umweltministerin Hendricks einerseits die Ergebnisse von Paris begrüßt, auf der anderen Seite aber in Deutschland ein Frackingerlaubnisgesetz auf den Weg bringen will. Das klimaschädliche Fracking muss gänzlich verboten werden und auch der Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohle muss weiter forciert werden.

Eine wirkliche klimafreundliche Energiewende ist nur gegen die fossilen Energiekonzerne durchzusetzen. Ich halte es deshalb auch mit den tausenden Menschen, die zum Abschluss der Klimakonferenz in Paris demonstriert haben: „Ändern wir das System – nicht das Klima“

Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland – Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit

Über die internationalen Rechtsgrundlagen und „Noten“ in Sachen Atommüll-Rückführung aus der Wiederaufarbeitung (WAA) mit den Regierungen von Frankreich und England und zu den Lagerkosten für den Atommüll wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit einer Kleinen Anfrage Einzelheiten von der Bundesregierung erfahren. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen bis spätestens 2020 aus Frankreich und England zurück in die Bundesrepublik transportiert werden. Zdebel fordert im Zusammenhang mit den Castor-Rücktransporten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Sicherheit an den ausgewählten Standort-Zwischenlagern.

Zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus dem Ausland erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Atommüll-Kommission: „Die Rücknahme des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente ist entsprechend dem Verursacherprinzip richtig. Diesen Atommüll nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben zu transportieren, ist ebenfalls zu begrüßen. Bei den nun kommenden Genehmigungsverfahren für die Zwischenlagerung an den AKW-Standorten müssen das Bundesamt für Strahlenschutz nun auch die Öffentlichkeit umfassend beteiligen! Wer die Bevölkerung ausschschließt, muss sich nicht wundern, wenn es Widerstände gegen die Transporte gibt. Forderungen, das Sicherheitsniveau in den Standort-Zwischenlagern zu erhöhen, müssen jetzt endlich aufgegriffen werden. “

  • In Verbindung mit den Rücktransporten des Atommülls aus der WAA hat Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion die LINKE Sicherheits-Nachrüstungen an den Standort-Zwischenlager gefordert. Insbesondere die Nachrüstung von „heißen Zellen“ zur Reparatur defekter Castor-Behälter sei aufgrund der Besonderheiten der in Glas eingeschmolzenen radioaktiven Abfälle aus der WAA erforderlich. Auch Greenpeace hält diese Maßnahme für erforderlich. Siehe dazu: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern
  • Auch in Bayern wird die Nachrüstung einer „heißen Zelle“ im Zischenlager des AKW Isar(Ohu) gefordert. Siehe aktuell die Süddeutsche.

Im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager sollen die radioaktiven Abfälle aus der Auslands-Wiederaufarbeitung nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben rollen. Nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern und massiven Widerstand aus Bayern ist vor wenigen Tagen ein Einigung erfolgt. Demnach sollen die Castor-Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs Isar/Ohu, Neckarwestheim, Biblis und Brokdorf verteilt werden.

Insgesamt 21 der Castoren mit Atommüll stammen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield, die auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis und Isar/Ohu verteilt werden sollen. Fünf weitere Behälter kommen aus der WAA im französischen La Hague. Diese sollen in das Standort-Zwischenlager nach Neckarwestheim. Die Anträge der Standort-Betreiber sollen im Jahr 2016 gestellt werden. Bis 2020 soll der Rücktransport abgeschlossen werden. Die konkreten Transporttermine sollen von bilateralen Arbeitsgruppen jeweils mit Frankreich und England festgelegt werden.

Zu den Kosten der Atommülllagerung in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England, die von den Atomunternehmen zu zahlen sind, liegen der Bundesregierung laut der Antwort auf die aktuelle Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel „keine Informationen“ vor. Auch zu den Vereinbarungen mit den Regierungen in Frankreich und England zur Rückführung der Atomabfälle per Castor-Transporten verweist die Bundesregierung auf Nachfragen zu den entsprechenden „Notenwechseln“ vor allem auf „Vertraulichkeit“. Diese Noten regeln u.a. die Rücknahmeverpflichtung der Atomabfälle durch die Bundesrepublik.

Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass gegenüber Frankreich mitgeteilt wurde, dass die ehemals in 2008 vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können. Dies habe man der französischen Regierung in „Verbalnoten“ am 27. Februar 2013 und am 1. Dezember 2014 mitgeteilt. „Neue Fristen wurden bisher nicht vereinbart“, heißt es dazu weiter. Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass gegenüber England „in dem angesprochenen Zeitraum keine Noten ausgetauscht“ wurden. Mehr Angaben macht die Bundesregierung nicht und verweist auf die „Vertraulichkeit der Schriftstücke und der amtlichen Korrespondenz diplomatischer Missionen“.

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  • Anmerkung zur Tabelle: Neben dem Atommüll aus der Verarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus den bundesdeutschen Atomkraftwerken der Betreiber EnBW, E.on, RWE und Vattenfall enthalten die Castoren zwei Glaskokillen mit Atommüll aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum in Karlsruhe. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort auf  eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit: „Eine Kokille mit verglasten hochaktiven Abfällen (CSD-V) der in 21 Behältern aus dem Vereinigten Königreich zurück zu nehmenden Kokillen ist der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH (WAK) zuzuordnen. Sie stammt aus Verträgen mit der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay (UK). Aus Frankreich ist im Rahmen der Rückführung der hochdruckkompaktierten Abfälle (CSD-C) eine Kokille der WAK aus der Entsorgung der Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR)-Brennelemente zuzuordnen.“

Zur Abwicklung der Rückführung des radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gibt es „bilaterale Arbeitsgruppen“ jeweils mit Frankreich und England. Mit Frankreich bestehen zwei solcher Arbeitsgruppen, eine „hochrangige“ und eine „technische“.

Über deren Sitzungen und der Vertreter auf der bundesdeutschen Seite enthält die Antwort der Regierung einige Aussagen. Demnach hat die „hochrangige“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt am 26. November 2015 getagt. „Zu den Sitzungen der hochrangigen Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite Vertreter des Auswärtigen Amts (AA), des Bundeskanzleramts (BK), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sowie der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) vom federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingeladen.“

Am 9. Juli 2015 hat die „technische“ deutsch-französische Arbeitsgruppe zuletzt getagt, zu der auf „deutscher Seite Vertreter des AA, BK, BMWi, BMI, BfS, der Bundespolizei (BPol), des Eisenbahnbundesamts (EBA), der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), der Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg bzw. Niedersachsen sowie der GNS vom federführenden BMUB eingeladen“ waren.

Thema war „insbesondere der jeweilige Stand bzw. die Planungen zu den Rückführungen der CSD-V-, CSD-B- (verglaste mittelaktive Abfälle) bzw. CSD-C-Kokillen sowie zu den entsprechenden Behälterzulassungen und Genehmigungsverfahren.“

„Die gemeinsame technische deutsch-britische Arbeitsgruppe tagte am 20. März und am 3. September 2013. Zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe werden auf deutscher Seite BMI, das Innenministerium des Landes Niedersachsen, BfS, BPol, EBA, ein Sachverständiger des BMUB sowie GNS vom federführenden BMUB eingeladen. Inhalt der Gespräche waren der Stand der beidseitigen Vorbereitungen der Rückführungsprojekte und der Stand der Genehmigungsverfahren.“

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