Atommüll und der BUND Bayern: Sicherheit im Castor-Zwischenlager erhöhen!

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Atomkraftwerk Isar/Ohu. Während ein Block nach Fukushima endgültig abgeschaltet wurde ist der Reaktor 2 noch bis Ende 2022 im Betrieb und erzeugt weiter Atomgefahren. Wie sicher ist die Atommülllagerung? Foto: HA_by_wikicommons

Der BUND Naturschutz in Bayern und dessen Vorsitzender Hubert Weiger fordern mehr Sicherheit bei der Atommülllagerung am AKW Isar bei Landshut. Der bayerische Umweltverband hält das dortige Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll hinsichtlich Flugzeugabstürzen und Terrorattacken nicht für ausreichend sicher. Diese Defizite gelten nicht nur in Bayern, sondern insgesamt bei den deutschen Zwischenlagern, so Weiger.

Der Umweltverband reagiert damit auch auf die Einigung zwischen Bundesumweltministerium, den vier Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie den Atomkonzernen über die Rücktransporte von insgesamt 26 Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. Sieben dieser Castoren sollen ab 2017 zusätzlich im Castor-Lager Isar untergebracht werden. In der PM bezieht sich der BUND Naturschutz auch auf das Oberverwaltungsgericht Schleswig, dessen Urteil im Frühjahr zur Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel führte.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Spätestens 2022 soll das Atomkraftwerk Isar 2 stillgelegt werden. Wir fordern die sofortige Abschaltung, dann würde zumindest kein weiterer Atommüll anfallen. Die bislang bekannten Planungen der Betreiber und die Aussagen des Staatsministeriums für Umwelt als Aufsichtsbehörde zum Abriss der bayerischen Atomkraftwerke sehen deren gänzlichen Rückbau vor. Wenn die atomaren Anlagen verschwinden, dann bestehen vor Ort keinerlei Einrichtungen mehr, um bereits eingelagerte Castoren in einem Schadensfall am Standort reparieren zu können. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist dies nicht verantwortbar“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie des Bund Umwelt und Naturschutz e.V. in Deutschland.

Seit Jahren wächst die Kritik an der Sicherheit der Castor-Zwischenlager. Das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung des Castor-Lagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, stellte zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite fest. Nicht nur im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und dem Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Auch mit Blick auf erforderlich werdende Evakuierungen nach einer Freisetzung von Radioaktivität hatte das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichenden Drittschutz beachtet. Die zuständigen Behörden im Bund behaupteten gegenüber dem Gericht: Alles sei sicher, man könne aber aus Anti-Terror-Schutzgründen dem Gericht (oder der Öffentlichkeit) keine weiteren Informationen geben. Auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder haben sich dieser – nicht überprüfbaren – Behauptung angeschlossen.

Die Debatte um die Sicherheit der Castor-Zwischenlager wird auch dadurch aktuell, weil inzwischen davon ausgegangen wird, dass der Atommüll deutlich länger als die bislang geplanten und genehmigten 40 Jahre in den Castoren bleiben wird. Das zeigten nicht nur die Debatten in der Atommüll-Kommission, an der der BUND beteiligt ist. Auch im „Nationalen Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung vom August 2015 wird ersichtlich, dass sich die Einlagerung in ein noch zu findendes Atommüll-Dauerlager gegenüber bisherigen Plänen deutlich verzögert.

Die Castoren aus der Wiederaufarbeitung enthalten hochradioaktiven Atommüll, der in Glaskokillen eingeschmolzen ist. Zum Transport und für die Zwischenlagerung werden andere Castor-Behälter eingesetzt, als die für die bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktor vor Ort verwendet werden. Die unterschiedliche Beschaffenheit des Atommülls hat auch Konsequenzen für die erforderlichen Sicherheitskonzepte. Darauf verweist der BUND in Bayern in der PM: „Am Zwischenlager Isar existieren keine technischen Einrichtungen, um potentiell schadhafte Castoren oder Behälter mit verglasten Atommüll-Abfällen, sogenannte Glas-Kokillen, sicher zu handhaben. Die bisherigen Einrichtungen und Genehmigungen am Standort Isar sind ausschließlich ausgelegt für abgebrannte Brennelemente aus den Atomkraftwerken Isar 1 und 2.“

Doch schon vor dem Urteil zu Brunsbüttel hatte es immer wieder massive Kritik am Sicherheitskonzept der Zwischenlager gegeben. Vor allem die süddeutschen Castor-Lager sind mit deutlich dünneren Betonwänden und -decken ausgestattet. Das Zwischenlager am Atomstandort Ohu/Isar ist mit einer Wandstärke von 85 cm und einer 55 cm dicken Betondecke sogar deutlich schlechter gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe geschützt als die Halle in Brunsbüttel, die eine Wandstärke von 120 cm und eine 130 cm dicke Betondecke aufweist.

Kathy Mühlebach-Sturm, Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz: „Vor der Genehmigung der Einlagerung weiterer Castoren muss mit einem Lager-, Kontroll- und Reparaturkonzept sichergestellt werden, dass die verschiedenen neuen Castoren-Typen nach einem potentiell auftretenden Schaden auch repariert und bei Auflösung des Zwischenlagers auch sicher abtransportiert werden können“, so Mühlebach-Sturm weiter.

(*) Der Autor dieses Textes ist Mitglied im BUND und im BAK Atom und Strahlenschutz des BUND.

Vorteil Atomkonzerne – Klatsche für Wirtschaftsminister Gabriel: CDU/CSU stoppt Konzernhaftungsgesetz

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt Gesetzentwurf der eigenen Regierung zu Fall – zum Vorteil für die Atomkonzerne.

Vorteil Atomkonzerne! Die CDU/CSU-Fraktion bringt mit Duldung der SPD den von der eigenen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Konzernhaftung zu Fall. Dieses Vorgehen ist nicht nur ein Affront gegen Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), der das Gesetz in der Regierung auf den Weg gebracht und es mehrfach als äußerst dringlich bezeichnet hatte. Es ist auch eine Warnung für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Atom-Zeche am Ende teuer bezahlen sollen. So bekommen die Atomkonzerne eine deutlich bessere Verhandlungsposition bei den laufenden Verhandlungen in der neuen Atom-Kommission von der Regierungsfraktion CDU/CSU geschenkt.

Heute hat die CDU/CSU im Wirtschaftsausschuss des Bundestags erneut die Befassung mit dem Gesetzentwurf zur Konzernhaftung verhindert und damit ein Inkrafttreten noch zum Jahreswechsel endgültig unmöglich gemacht. Die SPD-Fraktion erklärte sich zwar mit der Absetzung im Ausschuss einverstanden, betonte aber auf Nachfrage der Opposition, dass sie das Gesetz angesichts der angekündigten Abspaltungen bei den Atomkonzernen E.on und RWE eigentlich für überaus dringlich ansehe. Am Ergebnis ändert das natürlich nichts.

Besonders pikant ist, dass der Gesetzentwurf per Kabinettsbeschluss der großen Koalition in das Parlament eingebracht wurde und die Eilbedürftigkeit auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mehrfach betont worden war. Während die Opposition dieses Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung der Konzern-Verantwortung ansah, blockierte der eigene Regierungspartner nun auf Fraktionsebene den Beschluss der Bundesregierung! Damit stärkt die CDU/CSU die Verhandlungsposition der Atomkonzerne auch in den Verhandlungen der vor wenigen Wochen neu eingesetzten Kommission, die über die Rückstellungen in Sachen Atommüll bis Ende Februar Vorschläge machen soll, wie diese dauerhaft geregelt werden sollen.

Das Vorgehen der CDU/CSU ist ein deutliches Alarmsignal, was am Ende der Kommissions-Arbeit heraufkommen dürfte. Inzwischen gibt es immer mehr Gerüchte, die davon sprechen, dass die Kosten der Atomkonzerne für den Abriss der AKWs und die dauerhafte Atommülllagerung auf 48 Mrd. Euro festgeschrieben werden sollen. Derzeit sollen rund 38 Mrd. an Rückstellungen gebildet worden sein. Alles was dann an Kosten noch kommt, zahlen die SteuerzahlerInnen. Eine Verständigung soll es dann auch über die zahlreichen Klagen der Atomkonzerne geben, die dann möglicherweise für erledigt erklärt werden. Allerdings: Den Verfassungsklagen auf Schadensersatz für den Atomausstieg nach Fukushima wird insgesamt nur wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
Mit dem jetzt zunächst gescheiterten Nachhaftungsgesetz sollten die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Bank-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre es daher überaus wichtig gewesen das Gesetz in Kraft zu setzen, bevor die Konzerne derartige Schritte umsetzen

Atommüll: 100 Jahre und mehr – sehr lange oberirdische Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Wie lange halten Castor-Behälter bei verlängerter Zwischenlagerung dicht? Diese und andere Fragen einer Langzeit-Zwischenlagerung untersucht eine neue Studie. Foto: GNS

Mit der „hypothetischen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle über einige hundert Jahre“ und den damit „verbundenen technischen und nichttechnischen Herausforderungen und Erfordernisse(n)“ befasst sich eine Studie des Öko-Instituts und des TÜV Nord im Auftrag der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages. In der Studie werden auch andere Staaten betrachtet, die – anders als offiziell in Deutschland (40 Jahre) – Zwischenlager-Zeiträume von 100 Jahren vorsehen, bevor eine unterirdische Verbringung vorgesehen ist. In der Zusammenfassung heißt es: „Eine derartige Langzeitzwischenlagerung ist eine grundsätzlich denkbare Strategie, die allerdings eine bewusste Entscheidung und Begründung voraussetzt. Sie ist keine Form der endgültigen Entsorgung, sondern verschiebt die Endlagerung in die Verantwortung zukünftiger Generationen.“

Die Frage, ob eine langfristige oberirdische oder oberflächennahe Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle sinnvoll sein könnte ist nicht neu. Immer wieder ist z.B. intensiv über ein so genanntes „Hüte-Konzept“ diskutiert worden. Darin geht es kurz gesagt darum, durch ein Konzept der „betreuten“ Lagerung die Menschen auch über längere Zeiträume mit den Gefahren der Atommülllagerung derart zu „befassen“, dass sie sich dieser dauerhaft bewusst bleiben und entsprechende Technologien zur Kontrolle bewahren. Siehe dazu hier mehr.

Das jetzt vorgelegte „Gutachten zur Langzeitzwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster Abfälle“ geht auf diese grundsätzlichen Betrachtungen nicht weiter ein, setzt sich aber mit den Anforderungen einer Zwischenlagerung von Zeiträumen über 100 Jahre auseinander. Ausdrücklich wird dabei daran festgehalten, zu einem späteren Zeitpunkt die radioaktiven Abfälle langfristig unterirdisch einzulagern.

Auch wenn offiziell eine Langzeit-Zwischenlagerung nicht wirklich angestrebt wird: Immer mehr wird aber klar, dass die derzeit mit 40 Jahren geplante Zwischenlagerung deutlich länger dauern wird, da ein entsprechendes unterirdisches Lager vermutlich erst deutlich nach 2050 zur Verfügung stehen wird und die Einlagerung weitere Jahrzehnte beanspruchen wird. Dabei ist auch die Rede davon, dass ein solches Lager erst in den 2080ern in Betrieb gehen könnte und die Einlagerung noch bis ins nächste Jahrhundert andauern würde.

Die Frage, wie sich die derzeit eingesetzten Castor-Behälter und das darin befindliche radioaktive Inventar über Zwischenlagerzeiten von 40 und mehr Jahren verhalten werden, ist bis heute nicht ernsthaft untersucht. (Siehe dazu auch den obigen Link zum Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung). Vor diesem Hintergrund ist die neue Studie sicherlich auch in einzelnen Aspekten relevant, wenn es darum geht, was bei längeren Zwischenlager-Zeiten in Sachen Sicherheit erforderlich ist. Nicht nur bezogen auf die Behälter, sondern auch auf die Lagerhallen.

umweltFAIRaendern auf „Herbstreise – Lieder zur Lage“: Die Schmetterlinge – Guter Mond, du hängst so stille

cover6Lieder zum Erinnern, Lieder, die Mut machen. UmweltFAIRaendern setzt die Veröffentlichung des Albums „Herbstreise – Lieder zur Lage“ von den Schmetterlingen aus dem Jahr 1979 fort. Nach den Songs „Auf unserem langen Weg“ und „Ein leises Lied“ folgt nun der dritte Titel „Guter Mond, du hängst so stille“ als Video mit Erlaubnis der Band. „umweltFAIRaendern auf „Herbstreise – Lieder zur Lage“: Die Schmetterlinge – Guter Mond, du hängst so stille“ weiterlesen

Wesermarsch: Über 1.000 Einwendungen zum Abriss des AKW und neuer Atommüllhalle – Erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert

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Das abgeschaltete AKW Unterweser in der Wesermarsch bei Esenshamm soll abgerissen werden. Anti-Atom-Initiativen fordern mehr Mitsprache-Rechte. Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de

Mindestens 1.022 Einwendungen hat der Arbeitskreis Wesermarsch bis Ende November zum von E.on geplanten Abriss des AKW Unterweser/Esenshamm beim Niedersächsischen Umweltministerium als Genehmigungsbehörde eingereicht. Außerdem wurden einige sehr detaillierte Einwendungen vorgebracht. Darüber berichtet u.a. NWZ-Online. Dort heißt es in der Überschrift: „Atomgegner wollen erneute Auslegung“. Die Atom-GegnerInnen kritisieren: „„Eon-Unterlagen nicht vollständig“ – „Luna-Verfahren abbrechen““. LUNA ist das geplante neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus dem Abriss, das erforderlich wird, weil das geplante Atommülllager im Schacht Konrad sich immer weiter verzögert.

In dem Artikel heißt es: „Noch einmal wieder von vorn: Der Arbeitskreis Wesermarsch (AKW) der Anti-Atomkraft-Initiativen fordert eine erneute Auslegung der Unterlagen zum Rückbau des KKU und zur Errichtung des Zwischenlagers Luna. Allerdings müssten diese Unterlagen aussagekräftiger sein als die bis zum 30. November ausgelegten.

Das ist der 32-seitigen Einwendung des Arbeitskreises zu entnehmen, die dessen Sprecher Hans-Otto Meyer-Ott, Hammelwarder Außendeich, am Montagnachmittag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abgegeben hat. Grund: Die ausgelegten Unterlagen – insgesamt 700 Seiten – seien unzureichend, denn aus ihnen könne nicht jeder Bürger seine Betroffenheit ablesen.“

Weiter berichtet NWZ-online: „Zusätzlich müsse beispielsweise noch eine detaillierte radiologische Charakterisierung von Komponenten, Systemen und Raumbereichen im Kernkraftwerk ausgelegt werden. Die vom KKU-Betreiber Eon geplante selektive Charakterisierung erst unmittelbar vor dem Abbau radiologisch relevanter Objekte sei nicht zulässig, weil „ein genehmigungsrelevanter Tatbestand in ein atomrechtliches Aufsichtsverfahren verschoben würde“, wie es in dem Text heißt, den der Physiker Wolfgang Neumann, Hannover, weitgehend verfasst hat. Ergänzungen kamen von Meyer-Ott und Andreas Obermair, Hagen im Bremischen.“

Die Einwendung kritisiert u.a. auch die ausgelegten Unterlagen zu den Freigaben für radioaktive Reststoffe und fordert, dass auch in dem geplanten zweiten Genehmigungsverfahren, das erst in einigen Jahren erwartet wird, die Öffentlichkeit beteiligt werden müsse.

Als weiteren wichtigen Kritikpunkt wird in der Einwendung von Meyer-Ott bemängelt, „dass Eon kein Konzept zur Radioaktivitätsvermeidung vorgelegt habe, sondern es bei Andeutungen belasse. „Ich erwarte, dass das Umweltministerium als Atomaufsicht Eon damit nicht durchkommen lässt“, betonte Meyer-Ott im Gespräch mit der NWZ.“

Deutlich wird das Verfahren zum neuen Atommülllager kritisiert: „Zudem müsse das Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Luna abgebrochen und in das Stilllegungs- und Abbauverfahren aufgenommen werden. Dieses Lager soll die beim Rückbau anfallenden radioaktiven Abfälle aufnehmen.“

Der AK Wesermarsch fordert außerdem ein erweitertes Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Interessant ist die Forderung des AK Wesermarsch, die Öffentlichkeitsbeteilung zum Rückbau des AKW Unterweser zu erweitern und eine echte Bürgerbeteiligung mit verbesserten Mitspracherechten an den Start zu bringen. Dazu hat das Land Niedersachsen und der grüne Umweltminister Stefan Wenzel einen Fonds gebildet, aus dem dies finanziert werden könnte: „Im Gespräch mit der NWZ  trat Hans-Otto Meyer-Ott erneut dafür ein, dass alle strittigen Themen aus dem Erörterungstermin – für den es noch kein Datum gibt – in einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Einwendern, Eon und Umweltministerium so abgearbeitet werden, dass Veränderungen an den bisherigen Eon-Plänen möglich sind. Damit könne der Klageweg vermieden werden. Das Geld könne aus den 80 000 Euro entnommen werden, die die Landesregierung, wie berichtet, für erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will.“

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