Atommüll-Lagerung: Genehmigungen im Schnellverfahren – Behörden wollen Öffentlichkeit ausschließen

Lager-Alles_muss_rausDas Bundesumweltministerium will bei den anstehenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castor-Behältern mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung die Öffentlichkeit nicht beteiligen. Das wurde von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und dem Chef der Atomabteilung Wolfgang Cloosters in der Sitzung der Atommüll-Kommission am Freitag (18.12.) in Berlin mitgeteilt. Insgesamt 26 Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus Sellafield und La Hague sollen auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu verteilt werden. Dazu müssen neue Genehmigungen von den Betreibern beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt werden. Das soll nun offenbar im Schnellverfahren erfolgen. Schon Ende 2016 sollen die Genehmigungen erteilt werden.

Atomrechtlich wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben oder im Ermessen, wenn eine geplante und genehmigungsrechtlich relevante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ anzusehen ist. Das Bundesumweltministerium hält diesen Fall im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungsverfahren mit den Rücktransporten von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht für gegeben.

Cloosters betonte, dass sich die Gesamtaktiviät im jeweiligen Zwischenlager gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand durch den Atomausstieg und der damit verbundenen geringeren Atommüllproduktion ohnehin reduzieren würde, auch wenn jeweils bis zu sieben Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland hinzu kommen würden. Damit würden die wesentlichen Rahmenbedingungen der bisherigen Genehmigungen aus Sicht des BMUB nicht berührt und daher gäbe es keine wesentlichen Veränderungen.

Diese Auffassung findet nicht nur beim BUND wenig Verständnis. Auch Bruno Thomauske machte mit einer Nachfrage in der Kommissions-Sitzung deutlich, dass er die Darstellung des Ministeriums nicht teilt. Die bisherigen Genehmigungen, an denen Thomauske seinerzeit als Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz in führender Rolle beteiligt war, seien vollständig auf die vor Ort erzeugten hochradioaktiven Brennelemente und deren Zwischenlagerung ausgelegt.

Aus der Wiederaufarbeitung aber kämen nun in Glas eingeschmolzene radioaktive Abfälle anderer Art hinzu. Außerdem wären die Behälter, in denen dieser Atommüll verpackt ist und längerfristig gelagert werden soll, von anderer Bauart als die bislang genehmigten. Z.B. haben die für den WAA-Atommüll ein anderes Deckelsystem (Verschluss).

Klar ist, dass das Bundesumweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur deshalb verhindern will, weil es schneller geht oder weil der Sachverhalt es nicht erfordert. Ganz bedeutsam dürfte das Brunsbüttel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sein, mit dem die Genehmigung für das dortige Castor-Zwischenlager aufgehoben wurde. Wichtig dabei war: Die Behörden mochten dem Gericht Gutachten und Maßnahmen nicht zur Prüfung vorlegen, weil sie diese im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Schutz als geheim eingestuft hatten. So konnte das Gericht wichtige Sicherheitsfragen nicht ausreichend überprüfen und hätte die Behauptungen der Behörden lediglich glauben können – oder nicht. Das Gericht entschied sich für die Variante: Der Nachweis zahlreicher Sicherheitsaspekte konnte nicht erbracht werden oder war aus Sicht des Gerichts sogar falsch. Daher wurde die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufgehoben.

Damit ist nun die zentrale Frage: Wie können Genehmigungen erteilt werden, wenn den Gerichten aus Geheimschutzgründen wichtige Prüfungen unmöglich gemacht werden. Entscheidend für das Brunsbüttel-Verfahren: Das Urteil konnte nur erstritten werden, weil das Genehmigungs-Verfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand und daher die Einwender die Möglichkeit hatten, die Genehmigung gerichtlich prüfen zu lassen. So ist das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig für das Bundesumweltministerium also im Grunde ein Motiv, unter allen Umständen ein Genehemigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Während der Kommissions-Sitzung wurde vom BMUB auch mitgeteilt, dass Gespräche mit dem Justizministerium laufen, in dieser Frage zu neuen Lösungen zu kommen. Aber diese Gespräche laufen noch.

Frackingverbot muss in den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Hubertus Zdebel schickt Einwendung gegen Entwurf der Landesregierung

HubertusZedebl-012Mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) versucht die SPD-Grüne Landesregierung den Eindruck zu erwecken, sie wolle Fracking in NRW verhindern. Doch statt einen umfassenden Ausschluss im LEP NRW vorzusehen, präsentiert die Landesregierung eine Mogelpackung. Dagegen regt sich Widerstand. Wie viele andere Fracking-Gegnerinnen und -Gegner hat auch Hubertus Zdebel eine Einwendung mit konkreten Änderungsvorschlägen zum Entwurf der Landesregierung an die Düsseldorfer Staatskanzlei geschickt.

Solche Stellungnahmen kann jede und jeder Einzelne schicken, auch Fraktionen in Stadträten und Kreistagen können aktiv werden. Als Vorlage hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) Musterstellungnahmen erarbeitet, die von seiner Homepage heruntergeladen werden können. Fraktionen in Stadträten und Kreistagen haben die Möglichkeit, einen Musterantrag herunterzuladen und diesen im Rat, Kreistag oder dem jeweiligen Fachausschuss zu stellen. Sollte dies erforderlich sein, kann dies auch als Dringlichkeitsantrag erfolgen.

Die Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen an die Düsseldorfer Staatskanzlei endet am 15.1.2015. Zudem ist auf der Homepage auch ein Musteranschreiben an die jeweilige Kommune zu finden, damit diese eine kritische Stellungnahme zum LEP NRW abgibt.

umweltFAIRaendern auf „Herbstreise – Lieder zur Lage“: Die Schmetterlinge – Lied des Richters

1979 veröffentlichte die österreichische Band „Die Schmetterlinge“ das Album „Herbstreise – Lieder zur Lage“. Mit Erlaubnis der Band bringt umweltFAIRaendern.de nach und nach nun alle Songs des Albums erstmals als Video vollständig ins Internet. Eines der wichtigen Themen der 68er und in den folgenden Jahren war die bis heute andauernde Aufarbeitung der Nazi-Geschichte in Deutschland. Nahezu ungebrochen waren führende Funktionäre und Täter der NSDAP und Nazi-Deutschlands in wichtigen Funktionen am Aufbau der Bundesrepublik beteiligt. Auf ihrem Album „Herbstreise – Lieder zur Lage“ – das umweltFAIRaendern.de mit Erlaubnis der Band derzeit Schritt für Schritt veröffentlicht –  greifen die „Schmetterlinge“ im Jahr 1979 dieses Thema mit dem „Lied des Richters“ auf. Nicht nur in der Wirtschaft, den Universitäten, in Parteien und den Parlamenten, auch in der Justiz setzten NS-Verbrecher nach 1945 nun im demokratischen Mantel ihr Werk fort.

Von der „Herbstreise – Lieder zur Lage“ sind auf umweltFAIRaendern als Video bereits veröffentlicht:

umweltFAIRaendern auf „Herbstreise – Lieder zur Lage“: Die Schmetterlinge – Klein, aber geheim

cover-herbstreise-lieder-zur-lage-schmetterlingeDie Veröffentlichung des Albums „Herbstreise – Lieder zur Lage“ von den Schmetterlingen aus dem Jahr 1979 auf umweltFAIRaendern geht weiter. Überwachung und Geheimdienste waren lange vor Snowden und Internet eines der Themen, das bei Demokraten und emanzipatorischen Kräften große Aufmerksamkeit bekam. Die Schmetterlinge widmen sich diesem Thema mit dem vierten Song auf dem Album: „Klein, aber geheim“.

Bereits auf umweltFAIRaendern veröffentlicht (weitere Links unterhalb des Videos):

Atommüll-Probleme nicht klein reden: Fachgespräch im Umweltausschuss

Hubertus Zdebel - Ursula Schönberg - Dez2015
Am Rande des Fachgesprächs um Umweltausschuss. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) und Ursula Schönberger vom Atommüllreport.

Wird die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle künftig nur noch nach dem Model Jülich und Brunsbüttel stattfinden? Beiden Castor-Atommülllagern ist wegen Sicherheitsdefiziten die Genehmigung entzogen worden. Diese Frage stellte am Mittwoch (16.12) die Expertin Ursula Schönberger vom Atommüllreport bei einem von der Fraktion DIE LINKE initiierten Fachgespräch im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Sie kritisierte damit die Umgangsweise der Behörden mit den wachsenden Problemen bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Atomrechtliche Sicherheitsanforderungen würden zunehmend unterhöhlt, warnte die Expertin. Auch das immer noch nicht fertiggestellte Atommülllager im Schacht Konrad für leicht- und mittelradioaktive Abfälle wurde kritisch diskutiert.

Anlass für das Fachgespräch war das im August von der Bundesregierung beschlossene Nationalen Entsorgungsprogramm. Per Antrag hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE ihre Kritik an den Mängeln des Berichts formuliert und Konsequenzen verlangt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der GRÜNEN am Ende der Sitzung abgelehnt wurde, ist hier als PDF 18/5228.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, Obmann der Fraktion im Umweltausschuss und auch Mitglied der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages sagte in seinem Statement vor dem Ausschuss: „Das Nationale Entsorgungsprogramm und seine Mängel machen klar, dass es einen Neustart vom Neustart beim Umgang mit allen Arten von radioaktiven Abfällen brauche. Die derzeitige Atommüll-Kommission würde angesichts der neuen Anforderungen durch das Nationale Entsorgungsprogramm bestenfalls einen Zwischenbericht liefern können, viele der wichtigen Fragen würden unbeantwortet bleiben.“

Die Kritik von Ursula Schönberger fasst der Bundestag auf seiner Seite so zusammen: „Grundsätzliche Kritik am Napro übte Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport). Der darin beschrieben Zeitplan sei „unrealistisch“ und „inkonsistent“. Dies könnte dazu führen, dass Zwischenlagerung nach dem Modell Jülich und Brunsbüttel zur Normalität werde. Für beide Standorte gibt es aktuell keine gültige Genehmigung. Die Realität einer längeren Zwischenlagerung müsse klar kommuniziert und unter anderem unter Einbindung der Bevölkerung umgesetzt werden. Auch die Endlagerung im Schacht Konrad kritisierte Schönberger. Das Lager entspreche nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“

Weitere Statements der anderen Sachverständigen sind dem o.g. Link zu entnehmen.

  • Als Sachverständige geladen waren: Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, Öko-Institut e. V. – Institut für angewandte Ökologie, Michael Sailer, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Institut für Nukleare Entsorgung (INE), Prof. Dr. Horst Geckeis, Ursula Schönberger, Projekt Atommüllreport, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
    Wolfram König

Auf der Seite des Bundestages heißt es zum Fachgespräch: „Mit der Zukunft der Lagerung radioaktiver Abfälle hat sich am Mittwochmittag der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit befasst. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches ging es dabei um das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm (Napro) (18/5980). Das Napro zeigt Pfade auf, an denen sich die Endlagerung von radioaktiven Abfällen orientieren soll. Vorgesehen ist, dass am Standort Konrad, einem ehemaligen Eisenerzbergwerk nahe Braunschweig, schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden. Stoffe, die aus sicherheitstechnischen Gründen dort nicht eingelagert werden können, sowie Abfälle aus der Urananreicherung und der zu bergenden Abfälle aus der Asse sollen, wenn möglich, gemeinsam mit hoch radioaktiven Abfällen an einem Standort untergebracht werden.“

Das Nationale Entsorgungsprogramm hat massive Auswirkungen auch auf die Arbeit der Atommüll-Kommission, da es zahlreiche neue und umfangreiche Anforderungen an den bis Ende Juni 2016 zu erstellenden Bericht stellt. So muß die Kommission nun als Folge des Programms zusätzlich die Frage untersuchen, ob und wie mit den hochradioaktiven Abfällen auch der leicht- und mittelradioaktive Atommüll aus der ASSE und der Uranverarbeitung in Gronau gemeinsam in einem zu findenden „Endlager“ untergebracht werden könnten. Ebenfalls müssen nun Fragen zur Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll neu betrachtet werden, auch weil die Zwischenlagerung viel länger als ehemals geplant dauern wird. Daher wird im NaPro auch von einem neuen Eingangslager am Standort des zu findenden Atommüll-„Endlagers“ gesprochen, in dem 500 Castoren abgestellt werden sollen. Welche Folgen dieses für die Standortsuche hat, muss nun geklärt werden. Dazu hat die Atommüll-Kommission erst vor wenigen Tagen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Beschluss ist hier als PDF.

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