Friedliche Katastrophe: Holger Strohm und die Verschwörer

Foto: Udo Grimberg, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 DE
Holger Strohm. Foto: Udo Grimberg, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 DE

Über Holger Strohm, der in den 70er Jahren das Standard-Werk „Friedlich in die Katastrophe“ verfasst hatte, ist auf umweltFAIRaendern vor einiger Zeit berichtet worden, weil Strohm in einigen Statements eine sagen wir zumindest erstaunliche Offenheit im Umgang mit rechten, der NPD nahe stehenden Umweltschützern zeigte. Bislang hinter vorgehaltener Hand, hat sich Jörg Bergstedt in einem Youtube-Video nun mit dem Film „Friedlich in die Katastrophe“ von 2012 kritisch auseinander gesetzt. „Anhand von Auszügen aus dem Film hält er Strohm vor, Verschwörungstheorien und rechte Argumentationen zu verbreiten„, schreibt dazu die taz.

Schon kurz nach der Veröffentlichung des Films von Holger Strohm kam eher am Rande die Kritik auf, dass der Film an einigen Stellen direkt Verschwörungstheorien aufgriff. Sei es zu den Unfallursachen von Tschernobyl, sei es mit Blick auf die Katastrophe von Fukushima. Vor allem aber Äußerungen von Strohm zur Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Nazis sorgten für Empörung und dafür, dass viele Initiativen davon absahen, Veranstaltungen mit dem Film und Holger Strohm zu machen.

Jörg Bergstedt, bekennender Anarchist, hat sich nun intensiv mit dem Film auseinandergesetzt und sich als Reaktion eine Urheberrechts-Klage von Holger Strohm eingehandelt. Der Grund: Bergstedt „zitiere“ mit vielen Filmpassagen in seinem Beitrag und verletze damit die Eigentumsrechte. Bergstedt hält dagegen: Auch bei Filmen muss eine kritische Befassung wie auch bei Büchern erlaubt sein und deshalb müssten kritisierte Filmpassagen auch gezeigt werden dürfen, um die vorgetragene Kritik zu belegen.

Der Beitrag von Bergstedt über den Film von Holger Strohm ist hier auf Youtube zu finden. Der Beitrag ist über eine Stunde lang. Daher hat Bergstedt inzwischen auch eine Kurzfassung gemacht, die hier online ist (18 Minuten). Ein Interview mit jeweils Bergstedt und Strohm ist hier auf Youtube.

Sicherlich ist der über eine Stunde lange Beitrag von Bergstedt ein „hartes Brot“, weil er sehr weit ausholt. Aber vielleicht ist das doch auch erforderlich, um den gesamten Kontext, in dem viele Äußerungen von Strohm interpretiert werden müssen, ausreichend zu würdigen.

Taz-Autor Andreas Speit schreibt über die rechtliche Auseinandersetzung: „In dem strittigen, knapp 20-minütigen Film setzt sich Bergstedt mit Strohms Verfilmung von „Friedlich in die Katastrophe“ sehr kritisch auseinander. Anhand von Auszügen aus dem Film hält er Strohm vor, Verschwörungstheorien und rechte Argumentationen zu verbreiten. Genau da setzt die Klage an: Strohm, der gerne betont, er habe drei Berufsverbote wegen Linkslastigkeit bekommen, sieht durch die langen, aus seinem Film übernommenen Passagen das Urheberrecht verletzt.“

Weiter schreibt Speit: „Im Gerichtssaal lächelt Strohm, im blauen Anzug mit dunkler Krawatte, Bergstedt an. Als der jedoch sagt, dass er mit seinem Film Strohms Weg nach weit rechts dokumentieren wollte und darum auch vor Gericht streiten wolle, reagiert Strohm empört. Mit tiefer Stimme kontert der gebürtige Lübecker, dieser „Nazi-Vorwurf“ sei eine Beleidigung. Bis heute versteht er sich als Anarchist. Im Saal ist spürbar: Strohm würde sich hier gerne selbst viel stärker einbringen, obwohl in der Güteverhandlung gar nicht der Inhalt verhandelt werden soll. Er ist Reden und Streiten gewohnt, er war und ist ein Umtriebiger.“

In dem Artikel erinnert Speit an die Aussagen von Strohm zu den „guten Nazis“ (siehe dazu auch die Links im Text) und seine Artikel im rechtsextremen Ökomagazin Umwelt & Aktiv (U&A). Weiter informiert Speit: „In U&A hat er seitdem öfter geschrieben. Auf Youtube finden sich Interviews mit Strohm, in denen er darlegt, dass die Grünen jetzt eine Partei für sexuelle Minderheiten und Migranten seien; dass „Rassen“ geschaffen werden sollten, deren Intelligenzquotient bei 90 liegt, denn diese seien leichter zu kontrollieren; dass Bundeskanzlerin Angela Merkel jüdisch sei und muslimische Migranten in Schweden Schulverweigerer seien.“

Die gerichtliche Schlichtung, so die taz, hatte offenbar wenig Erfolg. Das Urteil wird für den 25. Februar erwartet.

Kriterien für die Atommülllagerung – Ein Workshop in Bildern

012016-Workshop-Kriterien-Atommuell-Kommission-326
Kriterien für ein Atommüll-„Endlager“ und wie weiter mit der Kommission? Talkrunde am Ende des Workshops letzten Samstag in Berlin.

Am Freitag und Samstag letzter Woche führte die Atommüll-Kommission einen Workshop zum bisherigen Stand der Debatte um die Kriterien für die Atommülllagerung durch. Rund 200 Gäste nahmen an der Tagung in Berlin teil. Über die Eröffnung und die wichtigsten Links zum Thema informierte umweltFAIRaendern hier: Atommüll möglichst sicher lagern – aber wie: Die Kriterienwahl. Hier folgen nun bebilderte Eindrücke von der Tagung. Die Beiträge, die auf dem Workshop von zahlreichen ReferentInnen gehalten wurden, werden in den nächsten Tagen folgen, sobald die Kommission diese zusammengestellt hat.

Vattenfall verkündet auf Infoabend: Wir wollen das AKW Krümmel zurückbauen … vielleicht.

Vattenfall_AKW_Kruemmel_09-2012-14„Gestern Abend startete die langangekündigte Transparenzoffensive von Vattenfall zum Rückbau des AKW Krümmel mit der ersten öffentlichen Infoveranstaltung. Eigentlich optimale Bedingungen für einen Bürgerdialog. Auf dem Podium waren die entscheidenden Akteure, die wissen müssen, was geplant ist: Herr Neuhaus, der Geschäftsführer der Vattenfall Atomsparte, Herr Fricke, der Leiter des Kraftwerks Krümmel und Herr Backmann, der Leiter der Atomaufsicht. Der Saal war gut gewählt, ein neutraler Raum mitten in Geesthacht, und rammelvoll mit 120 Menschen, die informiert werden wollten. Ein neutraler Moderator der lokalen Presse machte seine Sache richtig gut, ließ alle Fragen zu und bohrte auch unbequem nach, wenn die Antworten nichts mit den Fragen zu tun hatten…“ Weiterlesen bei der LAGA

Angebliches Fracking-Verbot im LEP NRW ist eine Mogelpackung – Nachbesserungen weiterhin zwingend erforderlich

HubertusZedebl-012

„Entgegen der heutigen Ankündigung von Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), wird Fracking auch im überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) der SPD-Grünen-Landesregierung keineswegs grundsätzlich verboten. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen wären in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Ich bleibe bei meiner Forderung an die Landesregierung, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird jedoch die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

Geologische Zeitbombe AKW Neckarwestheim – Neue Genehmigung für Dauerpumpen

AKW-Neckarwestheim_Markus Lorch_pixelio.de
AKW Neckarwestheim: Nach Fukushima wurde einer der beiden AKW-Blöcke abgeschaltet. Der Block 2 ist bis 2022 weiter in Betrieb. Foto: Markus Lorch / pixelio.de

„Geologische Zeitbombe“ nennt die BUND-Chefin in Baden-Württemberg die Praxis am AKW Neckarwestheim, permanent Grundwasser abzupumpen. Jetzt soll die Genehmigung dafür verlängert werden. „Der BUND hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung von heute.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM:
GKN: Erörterungstermin zur Grundwasserentnahme – „Verlängerung der Genehmigung unverantwortlich“

BUND fordert die Genehmigung für die Grundwasserentnahme nicht zu verlängern, da die Praxis des Abpumpens die Betriebssicherheit nicht gewährleistet

Am Mittwoch (3. Februar) findet im Landratsamt Heilbronn der Erörterungstermin im Wasserrechtsverfahren für die Verlängerung der Genehmigung zum Abpumpen von Grundwasser auf dem Gelände des Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) statt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen.

„Das Atomkraftwerk in Neckarwestheim ist eine geologische Zeitbombe. Ein Atomkraftwerk in einen alten Steinbruch zu stellen, der nur durch ständiges Abpumpen von Grundwasser trocken gehalten werden kann, war eine fragwürdige Idee. Die Risiken wurden schon bei der Genehmigung von Block 1 von kritischen Geologen angesprochen, aber weder vom Betreiber noch von der Genehmigungsbehörde ernst genommen worden“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.

Durch das Abpumpen des Abwassers werden große Mengen an Mineralien wie Sulfat aus dem Gestein ausgewaschen. Dadurch entstehen Hohlräume im Gestein unterhalb des Atomkraftwerks. “Wie groß diese Hohlräume sind, lässt sich aus dem Sulfatgehalt und der Wassermenge zwar abschätzen, aber wo sie genau liegen, weiß kein Mensch. Die von der EnKK (EnBW Kernkraft GmbH) in Auftrag gegebenen geologischen Gutachten sollen belegen, dass die Hohlräume nicht direkt unterhalb des Atomkraftwerks liegen. Doch die Gutachten beruhen auf vielen unbewiesenen Annahmen, sodass nach unserer Einschätzung keine Aussage über die Lage möglicher Hohlräume möglich ist “, sagt Gottfried May-Stürmer, Geschäftsführer des BUND Regionalverband Heilbronn-Franken.

Hohlräume im Untergrund sind Gefahr

Wenn es eine Hohlraumbildung im Untergrund des Kraftwerkbereichs gibt, wäre dadurch die Standsicherheit, mindestens aber die Betriebssicherheit von GKN II bedroht. Standardsicherheit meint, dass das gesamte Atomkraftwerk nicht einbricht. Die Betriebssicherheit ist gefährdet, wenn Kühlwasserleitungen oder Steuerkabel einbrechen, was zum Versagen wichtiger Einrichtungen führen könnte.

„Die Sicherheit von Mensch und Umwelt muss oberste Priorität haben. Die Gutachten liefern nach unserer Erkenntnis keinen ausreichenden Beleg, dass es unter dem Atomkraftwerk keine Hohlräume gibt. Eine Verlängerung der Genehmigung wäre unverantwortlich. Solange die Stand- und Betriebssicherheit nicht gewährleistet werden können, muss GKN II abgeschaltet werden“, so Dahlbender.

Termine

  • Der Erörterungstermin findet am Februar 2016 um 9 Uhr im Landratsamt Heilbronn im Großen Sitzungssaal statt.
  • Der BUND in Baden-Württemberg und seine Bündnis-Partner ruft zur Anti-Atom-Demo am März 2016 zum Atomkraftwerk Neckarwestheim auf. Unter dem Motto Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle starten wir am Bahnhof in Kirchheim am Neckar um 13:00 Uhr.

Hintergrund:

Block 1 des GKN wurde 1972-1976, Block 2 1982-1988 im Neckarwestheimer Steinbruch erbaut. Kritische Geologen, insbesondere Dr. Behmel, haben den Standort als ungeeignet  bewertet, da der aus Salzen und Gips bestehende Untergrund zur Auflösung neigt und da durch den Untergrund mehrere Verwerfungen verlaufen. Verwerfungen sind Bruchstellen im Gestein, die über Distanzen vom Zentimeterbereich bis zu einigen Dutzend bis hundert Kilometern verlaufen könne.

Anlagen:

Kontakt für Rückfragen:

  •  Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg, E-Mail: brigitte.dahlbender@bund.net
  • Gottfried May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer BUND Heilbronn-Franken, E-Mail: franken@gmx.de, Fon: 07131 77 20 58
  • Angela Koch, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, E-Mail: koch@bund.net, Fon: 0711 620306-17
×