Ungeklärte Bohrschlammentsorgung: Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist zwingend erforderlich

Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster
Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster

Der Skandal um die niedersächsischen Bohrschlammgruben zeigt, dass bereits die bisherige Erdöl- und Erdgasförderung mit erheblichen Entsorgungsproblemen verbunden ist. Seit Jahrzehnten wird in Niedersachsen nach Öl und Gas gebohrt. Dabei fallen auch viele Tonnen Bohrschlamm an, die mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 verseucht sind. Die Schlämme wurden jahrzehntelang in Schlammdeponien gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme.

Sollten die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU im Bundestag grünes Licht für Fracking geben, wird sich das Problem deutlich verschärfen. Bei einer flächendeckenden Zulassung von Fracking in Deutschland würden nach ersten Schätzungen zwischen 25 und 35 Millionen Tonnen giftiger Bohrschlämme anfallen. Deren Entsorgung ist bisher ungeklärt. Auch deshalb fordert DIE LINKE ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber und für jeden Bodenschatz.

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss hat das Thema „Bohrschlammdeponien“ auf die Tagesordnung der Umweltausschusssitzung am 16.3.2016 gesetzt.

Die Bundesregierung verharmlost die Gefahren

Als Reaktion darauf hat die Bundesregierung einen ersten Bericht kurz vor der Umweltausschusssitzung vorgelegt.

Doch dieser Bericht ist äußerst vage und oberflächlich. Er dient lediglich dazu, die Probleme herunterzuspielen. Daher hat die LINKE in der Ausschusssitzung und in der parlamentarischen Fragestunde am selben Tag weiter nachgehakt. Fragen nach der Benennung der konkreten Standorte der Bohrschlammgruben, nach erstellten Sanierungsplänen, nach den Deponien, auf denen Bohrschlämme abgelagert werden können und den noch vorhandenen Kapazitäten werden jetzt schriftlich beantwortet. Auf die Antworten der Bundesregierung darf man gespannt sein.

Auch Dirk Jansen von der Umweltorganisation BUND ist alarmiert: „Wir wissen nicht wirklich, wo die ganzen Mengen hingehen. Es gibt großen Klärungsbedarf.“ Der größte Teil der Bohrschlämme aus Niedersachsen lande in NRW, wo bereits „eigene Riesenprobleme“ mit den Bergbau-Altlasten bestünden. „Es darf nicht sein, dass das quer durch die Republik transportiert wird. Je länger der Transportweg, desto höher die Risiken“, warnt der Geologe.

Grundwasser müssen ausgeschlossen sein.“ Enthalte der Schlamm Schadstoffe und lagere in einer undichten Grube, sei das unsachgemäß. Eine Umlagerung in einer besonders gesicherten Sondermülldeponie sei dann zwingend, betont der Experte für Umweltrecht.

SPD und CDU/CSU schützen Erdgas- und Erdölkonzerne

Die bisherigen Antworten der Bundesregierung in der Fragestunde aber zeigen ein erschreckendes Maß an Verantwortungslosigkeit.

So versucht die Regierung, die Lösung der Probleme bei der Beseitigung der Bohrschlämme vollständig auf die Bundesländer abzuwälzen. Eine bundesweite Entsorgungsstrategie für Bohrschlämme existiert nicht und wird von der Bundesregierung auch nicht ins Auge gefasst. Den Giftmülltourismus über die Grenzen der Bundesländer hinweg will sie nicht unterbinden. Ihre Verantwortung, bei einer mehrere Bundesländer betreffenden Problematik lenkend einzugreifen, nimmt sie nicht wahr.

Auch bei den Verantwortlichkeiten und den Sanierungskosten für die Bohrschlammgruben blieb Staatssekretär Pronold in der Fragestunde konkrete Antworten schuldig. So weiß die Bundesregierung angeblich nicht einmal, wieviel die Sanierung einer Tonne Bohrschlamm kostet, obwohl Daten für die bisher entsorgten Bohrschlämme vorliegen müssen. Und die Frage, welche Maßnahmen sie bisher ergriffen habe und welche Schritte sie zukünftig ergreifen werde, um sicherzustellen, dass die Erdgas- und Erdölindustrie voll und ganz für die Kosten der von ihr verursachten Schäden aufkommt, beantwortet sie nebulös. Dies hat offensichtlich ein Ziel: Das gesamte Ausmaß des Bohrschlammskandals zu verschleiern und konkrete Maßnahmen gegenüber der Öl- und Gasindustrie zu verhindern.

Fracking-Erlaubnisgesetz der Großen Koalition verschärft das Entsorgungsproblem

Während die Bundesregierung in den vergangenen Monaten nicht müde wurde, zu betonen, dass von Fracking keine Gefahren ausgeht, belegt ihre Antwort auf die Frage, mit welchen Mengen an Bohrschlamm beim Einsatz der Fracking-Technik zu rechnen ist, das genaue Gegenteil. Der Bundesregierung liegen angeblich keine Informationen über entstehende Bohrschlammengen beim Einsatz der Fracking-Technik vor. Das bedeutet im Klartext: Mit Fracking soll eine Technik eingeführt werden, bei der die Entsorgungsproblematik ungeklärt ist oder so gravierend ist, dass die Bundesregierung vor einer realistischen Darstellung zurückschreckt. Dass Staatssekretär Pronold indes in der Fragestunde behauptete, dass im Entwurf des Fracking-Erlaubnisgesetzes der Bundesregierung eine wirtschaftliche Nutzung der Fracking-Technik überhaupt nicht vorgesehen sei, und dass er versuchte, die Bohrschlammproblematik beim Fracking zu relativieren, zeigt die Not der Bundesregierung. Denn diese Aussage steht in klarem Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzentwurfes.

DIE LINKE hält an Forderung nach einem konsequenten Fracking-Verbot fest

Bei seriöser Betrachtung müsste die Große Koalition angesichts dieses gigantischen Entsorgungsproblems zu dem Schluss kommen, dass die Beratungen im Bundestag ganz neu zu eröffnen sind. Doch die Große Koalition sperrt sich weiterhin gegen ein konsequentes Fracking-Verbot. So haben SPD und CDU/CSU in der Sitzung des Umweltausschusses am 16.3.2016 den Antrag der LINKEN abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes vorzulegen. Mit dieser Änderung sollte die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking ohne Ausnahmen verboten werden. Stattdessen arbeiten CDU/CSU und SPD mit Hochdruck daran, die Forderungen der Gas- und Ölkonzerne zu erfüllen. In den kommenden Wochen wollen sie einen Gesetzentwurf zur bundesweiten Durchsetzung von Fracking vom Bundestag beschließen lassen. DIE LINKE hält weiter an ihrem Antrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen fest und wird ihn in das Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Dann wird sich zeigen, ob die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU, die sich in ihren Wahlkreisen vollmundig gegen Fracking aussprechen, dafür auch im Bundestag stimmen. Auf eine von den LINKEN beantragte namentliche Abstimmung können sie sich bereits jetzt vorbereiten.

Energie global: Tschernobyl, der Atomausstieg, die Energiewende und das Klima – Aufsätze zum Thema

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Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima (weltquartett.de)

Atomkatastrophen, Atomausstieg und Energiewende sind aktuelle Themen „Aus Politik und Zeitgeschichte“, der Beilage der Zeitung „Das Parlament“. „Energie Global“ ist das Heft überschrieben und widmet sich der Katastrophe von Fukushima, dem Niedergang der Atomenergie in der westlichen Welt und auch weltweiten Fragen der Energiewende, z.B. in China und Indien oder den Folgerungen aus den Vereinbarungen des Klimagipfels von Paris.

Eingeleitet wird das Heft mit dem Hinweis: „Vor 30 Jahren führte ein außer Kontrolle geratener Sicherheitstest im Kraftwerk „Wladimir Iljitsch Lenin“ nahe der ukrainischen Stadt Tschernobyl in die bis dahin schlimmste Katastrophe der zivilen Atomenergienutzung. Vor fünf Jahren folgte im japanischen Fukushima ein weiterer nuklearer GAU. Beide Unglücke haben dazu beigetragen, dass Deutschland inzwischen klar auf Atomausstiegskurs ist und eine „Energiewende“ eingeleitet hat. Weltweit steht eine solche Wende aber noch aus. Die Hauptschwierigkeit ist dabei weniger, den Anteil der Atomkraft durch erneuerbare Energien zu ersetzen, sondern den dominanten Anteil von Kohle, Öl und Gas zu verringern. Der UN-Klimagipfel 2015 hat in dieser Richtung zumindest neue Hoffnung gemacht.“

Die folgenden Aufsätze aus dem Heft sind auf der Seite Bundeszentrale für politische Bildung zu finden:

Was wissen wir über „Tschernobyl“? Fest steht: Die Katastrophe stellt in vielerlei Hinsicht einen Wendepunkt dar – und zwar weit über die unmittelbar von den Folgen betroffenen Gesellschaften hinaus. Weiter…

Die Geschichte der zivilen Nutzung der Atomkraft begann mit großer Euphorie und vielfach naiver Wissenschaftsgläubigkeit. Die Hoffnung auf das „friedliche Atom“ wurde im Laufe der Zeit jedoch enttäuscht. Weiter…

Viele Länder befinden sich auf ganz unterschiedlichen Energiepfaden. Und auch wenn Deutschland im internationalen Energiewende-Ranking nicht auf Platz 1 steht, stellt es mit seiner Politik ein wichtiges Vorbild dar. Weiter…

China und Indien betreiben national eine ambitionierte Energiepolitik, die zu deutlichen Emissionsminderungen führen könnte. International ist ihre Politik dagegen von Zurückhaltung gekennzeichnet, um Selbstverpflichtungen zu vermeiden, die den wirtschaftlichen Wachstumsspielraum einschränken könnten. Weiter…

Der Erfolg der internationalen Klimapolitik entscheidet sich auf dem Feld der Energiepolitik: Rund Dreiviertel der globalen Treibhausgasemissionen entstammen der Verbrennung fossiler Energieträger. Wird das Pariser Klimaabkommen konsequent umgesetzt, bedeutet dies den Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas. Weiter…

Ostermarsch Gronau: Auf die Straße für atomare Abrüstung und Atomausstieg

ZdebelURENCOAug2014Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) wird sich am kommenden Karfreitag am Ostermarsch in Gronau beteiligen. Der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE ruft alle Friedensbewegten in der Region zur Teilnahme auf: „Frieden und Atomenergie gehen nicht zusammen! Die sogenannte friedliche Nutzung der Atomkraft ist ein Mythos: Immer wieder wird die zivile Nutzung von Atomkraft dazu benutzt, die militärische Nutzung der Atomtechnologie voran zu treiben.

Die Uranfabrik in Gronau, die vom Atomausstieg ausgenommen ist, beliefert weiter Atomkraftwerke in der ganzen Welt mit radioaktivem Brennstoff und sorgt so weltweit für Atomgefahren. Die Urananreicherungs-Technik der Gaszentrifugen, die dort zum Einsatz kommt, könnte jederzeit auch atomwaffenfähiges Uran herstellen. Die Urananreicherung der URENCO in Gronau ist somit der Schlüssel zur Atombombe. Daher muss die Atomanreicherungsanlage in Gronau aus umwelt- und friedenspolitischer Sicht stillgelegt werden. Grund genug also, gemeinsam in Gronau für das Ende dieser Atomanlage zu demonstrieren!“

Der Ostermarsch in Gronau startet an Karfreitag, den 25. März 2016 um 12 Uhr vor der Urananreicherungsanlage in Gronau

Für eine Welt ohne Atomkraft und Atomwaffen – Ostermarsch 2016 an Uranfabrik Gronau

Das Popmuseum und eine Uranfabrik: Gronau
Gegen Atomwaffen und AKWs: Ostermarsch.NRW 2016 startet in Gronau

Am kommenden Karfreitag, den 25. März, startet in Nordrhein-Westfalen der Ostermarsch an der Urananreicherungsanlage Gronau. Mit dabei ist der Nuclear-Free-Future-Award-Preisträger Golden Misabiko als Redner. Inzwischen rufen 30 Anti-Atomkraft- und Friedensinitiativen zur Teilnahme auf. Beginn ist 12 Uhr vor dem Haupttor der zum URENCO-Konzern gehörenden Gronauer Uranfabrik (Röntgenstraße 4).

Das Uran, das in Gronau angereichert wird, versorgt weltweit rund jedes zehnte AKW mit dem erforderlichen Brennstoff. Darunter auch Reaktoren der AKWs im belgischen Tihange und Doel. Die Anlage in Gronau ist vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Außerdem brisant: Technisch könnten die Zentrifugen der URENCO auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Mehr Informationen über die Demonstration am kommenden Karfreitag gibt es hier: www.sofa-ms.de

Atommüll Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen

19012016-Gesicht zeigen-Konrad stoppen314Schweden plant ein „Atommüll-Endlager“ und hat jetzt ein internationales Öffentlichkeitsbeteiligungs-Verfahren gestartet, in dessen Rahmen auch Einwendungen in Deutschland erhoben werden können. Darüber informieren derzeit das Bundesumweltministerium und einige Landesministerien, z.B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Solche Einwendungen müssen bis zum 15. April an die zuständigen Behörden in Schweden übermittelt werden, können aber in deutscher Sprache formuliert werden. Eine solche Einwendung, deren Verwendung jede/m/r offen steht, hat der Göttinger Professor Rolf Bertram formuliert, die umweltFAIRaendern hiermit dokumentiert.

Der Text ist übernommen von der Homepage Offene Akademie und dort unter dem Titel „Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen“ veröffentlicht: Kopieren? Unterzeichnen? Absenden?

Wichtiger Hinweis – BMU teilt mit: Die Übersendung per E-Mail ist der von der zuständigen schwedischen Behörde bevorzugte Weg. Sie können mögliche Einwendungen unter Angabe des Aktenzeichens „NV-07138-15“ an die Adresse registrator@swedishepa.se senden. Diese E-Mail Adresse ist auf der Seite des BMUB http://www.bmub.bund.de/P4200/ unter dem Link „schwedische Behörde“ im Text oder auch oben rechts in einem Kasten veröffentlicht. Die Möglichkeit des Postwegs ist lediglich ein zusätzliches Angebot der schwedischen Behörde.

Der Mensch kann die Wege der Radionuklide nicht steuern, und sie machen auch vor nationalen Grenzen nicht halt, ob in der Luft, im Wasser oder in der Nahrungskette“ (Stephani Cooke, „Atom – Die Geschichte des nuklearen Irrtums“, Kiepenheuer, 2011)

Die schwedische „Svensk Kärnbränslehantering AB“, übersetzt „Brennelemente- und Brennelemnteabfall-AG“, beantragt einen Weiterbetrieb des Zwischenlagers auf der  Simpevarp Halbinsel in Oskarshamn-Bezirk und eine Erweiterung um eine Fabrik zur Konditionierung, sowie ein Endlager in Forsmark. Bis zum 15. April sind Einwendungen grenzüberschreitend auch aus Deutschland möglich. Die im Folgenden vorgeschlagenen Einwendungen sollten ganz, teilweise oder erweitert – als Sammeleinwendung oder –besser – als Einzeleinwendung erfolgen. Die Auflistung ist gemäß der Abfolge in der offiziellen Ankündigung von mir zusammengestellt – s. unter internet: „Schweden startet grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits-Prüfung“. Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens „NV-“ zu schicken. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen. Ein Muster finden Sie hier.

Die postalische Adresse für die Einwendungen ist

Naturvårdsverket
SE-106 48 Stockholm
Schweden

Auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz BfS findet sich auch die email-Adresse (registrator@swedishepa.se) falls die Einwendungen als Anhang versendet werden.

Zu beanstanden sind (Vorschläge):

1. zu „Beschreibung der Gegend Forsmark“ – S. 4 –

1.1 es ist nicht hinreichend beschrieben, wie ein Austausch des Grundwasserflusses mit den tieferen Grundwässern vermieden wird,
1.2 es liegt keine vollständige Erfassung der in der ROTEN LISTE beschriebenen bestandsgefährdeten Objekte (Lurche, Vögel, Pflanzen etc.) vor,
1.3 es ist nicht erkennbar, wie der „ungewöhnliche Wildnischarakter“ vor den unvermeidbaren radioaktiven Emissionen dauerhaft erhalten werden soll,
1.4 es ist nicht ausreichend dargelegt, wie die „unberührte Natur“ erhalten werden soll.

2. zu „Beschreibung der Gegend Oskarshamm“ – S.6 –

2.1 es fehlt eine nähere Beschreibung der auf der Halbinsel Simpevarp ermittelten „Gebiete von nationalem Interesse“ und gleichermaßen für das Natura-2000-Gebiet Figeholm,
2.2 es fehlen die Kriterien, die bei der Einstufung des erfolgten Bewertungsverfahren zugrunde gelegt wurden,
2.3 es fehlt eine genaue Beschreibung der radiologischen Messungen zur Erfassung und zum Vergleich mit den gesetzlichen Grenzwerten,
2.4 es fehlt eine belastbare Risikoabschätzung für Transporte radioaktiven Materials zur Halbinsel Simpevarp.

3. zu „Clab“ (central interim storage facility, Zwischenlager) – S.7 –

3.1 eine genaue Beschreibung der Transportbehälter für „abgebrannte Brennstäbe“ fehlt,
3.2 es ist nicht erklärt, was unter „verbrauchten Kernkomponenten“ verstanden wird,
3.3 es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise „ schwere Unfälle ohne Auswirkungen auf die Umwelt“ vermieden werden sollen,
3.4 die zusätzlichen Risiken durch „Erhöhung der Zwischenlagerungsmenge“ der abgebrannten Brennstäbe und durch die dichtere Packung der Kernkomponenten sind nicht benannt.

4. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.9 –

4.1- Betriebssicherheit und Strahlenschutz
4.1.1 es ist nicht erwiesen, dass bei der kontinuierlichen Freisetzung von Radionukliden keine Gesundheitsbelastung für die Anwohner entsteht,
4.1.2 es ist nicht erkennbar, dass jüngere Erkenntnisse über die Schadwirkung von andauernder Strahlung im Niedrigdosisbereich berücksichtigt wurden,
4.1.3. es ist nicht erkennbar, dass die besondere Schädlichkeit von Tritium und Radiokohlenstoff (C14) berücksichtigt wurde,
4.1.4 es ist nicht erkennbar, dass durch Neutronen verursachte Aktivierungsprodukte im Strahlenschutz berücksichtigt wurden,
4.1.5 die angenommene Reinigung von kontaminierter Abluft durch Partikelfilter ist nicht nachgewiesen,
4.1.6 die Leistungsfähigeit der Wasseraufbereitungsanlage durch Filter und Ionenaustauscher ist nicht nachgewiesen,
4.1.7 es ist nicht erklärt, was unter „marginaler jährlicher Steigerung von Emissionen und Dosen“ verstanden wird.

4.2 – Einleitungen in Gewässer
4.2.1 es ist nicht nachgewiesen, dass das zur Kühlung benötigte Wasser zusammen mit dem Kühlwasser aus dem Kernkraftwerk Oskarshamn schadlos in die Hamnefjärden- Bucht eingeleitet wird,
4.2.2 es ist nicht nachgewiesen, dass potentiell kontaminiertes Grundwasser schadlos in die Herrgloet-Bucht abgegeben werden kann.

5. zu „ Weitere Umweltauswirkungen“ – S. 9 –

5.1 Die Annahme, dass „weder von Clab noch von den Transporten von und zu der Anlage Gebiete von nationalem Interesse oder Schutzgebiete“ nicht beeinflusst werden, wird nicht belegt,
5.2 es ist unverständlich, dass „Clabs Auswirkung auf die Landschaft“ wegen der umliegenden Wälder begrenzt sein soll,
5.3 auch dass durch die lokale Absenkung des Grundwassers keine Auswirkungen auf Naturwert und Grundwasserstände in Brunnen auftreten, bedarf eines Beweises.

6. zu „Clink“ (integrated facility for interim storage and encapsulation, Konditionierungsanlage) –S.10 –

6.1 Anlage und Tätigkeit
6.1.1 Es ist nicht beschrieben, auf welche Weise vor der Neutronenstrahlung während der Handhabung der „Brennelemente …bis sie in der Anlage ankommen“ geschützt werden soll,
6.1.2 es ist nicht beschrieben, auf welche Weise der Schutz vor Strahlung gewährleistet wird ,während „gefüllte Kanister „ und „Transportbehälter..auf dem Seeweg ins Endlager transportiert“ werden.

6.2 Auswirkungen und Folgen – S. 11 –

6.2.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
6.2.1.1.Die Auffassung, dass „eingekapselte Brennelemente… keine Quelle von Luftradioaktivität“ mehr sein können, ist wissenschaftlich längst widerlegt.
6.2.1.1 Es ist nicht belegt, dass „Clinks Emissionen in Luft und Wasser … keine gesundheitlichen Folgen für die Anwohner oder für die Flora und Fauna in der Umgebung haben“.

6.2.2 Radioaktive Abfälle
Da “radioaktive Abfälle aus Clink“ und „Abfälle aus Clab“ nicht identisch sind, ist eine identische Handhabung nicht gerechtfertigt.

6.2.3 Landnutzung (- S.11-)
Die Folgerungen im letzten Abschnitt sind nicht nachvollziehbar und bedürfen einer Erklärung.

7. zu „Endlager“ – S. 12 –

Die Angaben sind so pauschal, dass eine Bewertung der angekündigten Maßnahmen nicht möglich ist.
Ein Antrag auf Bewilligung ist daher wesentlich zu ergänzen. In der vorliegenden Form ist der Antrag zurückzuweisen.

8. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.13 –

8.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
8.1.1 Der Begriff „durchgehende Beschädigung“ (S.14) ist nicht definiert. Eine Klarstellung ist unbedingt erforderlich.
8.1.2 Es ist darzulegen, auf welche Weise „..das Personal“ durch die genannte „Strahlungsabschirmung“ gegen „Neutronenstrahlung“ und gegen entstehende Aktivierungsprodukte geschützt werden soll.

8.2 Sicherheit nach der Stilllegung (S.-14-)

Unter diesem Kapitel fehlen
8.2.1 – abgestimmte Kriterien zur Bewertung einer Stilllegung,
8.2.2 – eine genaue Definition „des Systems von passiven Barrieren“,
8.2.3 – eine detaillierte Darlegung des genannten „Zusammenspiels von Ausbreitung, Eindämmung, Verhinderung und Verzögerung radioaktiver Substanzen“
8.2.4 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen „des Risikos für Menschen“ ,
8.2.5 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen der Risiken für nachfolgende Generationen,
8.2.6 – Belege für die Behauptung, dass „das Gesamtrisiko deutlich unter dem Risikokriterium“ liegt.

8.3 Nationale Interessen und Schutzgebiete
8.3.1 – Da nach eigenen Erkenntnissen des Antragstellers „Das Risiko von erheblichen Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann“ (S. 14) sind die geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzulegen.
8.3.2 – Es ist auch nicht hinzunehmen, „die Folgen für die Naturwerte (nur) zu begrenzen“. Sie sind zu vermeiden.

8.4 Emissionen in die Luft (S.16)
8.4.1 – Die „Erwartung, dass keine nennenswerten Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt“ auftreten, sind im Einzelnen an Hand von überprüfbaren Untersuchungsergebnissen darzulegen.

9. Zu „In Betracht gezogene Standortalternativen“ – S.16 –

9.1 Clab
9.1.1 – Im Lichte neuerer Erkenntnisse ( Erweiterung und Verschärfung der Kriterien, Verbesserung der Ermittlungsmethoden etc..) ist es unbedingt erforderlich die „ in den 1970er Jahren“ ermittelten Ergebnisse (liegt über 40 Jahre zurück) neu zu überprüfen.
9.1.2 – Bei einer neuen Überprüfung ist darzulegen, dass dabei der neueste Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde.

9.2 Verkapselungsanlage ( S. 16/17)
9.2.1 – Bei einer „trockenen Behandlung der Brennelemente“ ist darzulegen, auf welche Weise die austretende Neutronenstrahlung und die damit verbundene Bildung von C-14 als Aktivierungsprodukt verhindert werden soll.
9.2.2 – Es ist nicht belegt, dass „Die beiden Alternativen in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht weitgehend gleichwertig“ sind.

9.3 Endlager (S.17)
Die Bewertung der Auswirkungen zu den alternativen Endlagerstandorten ist bezüglich „Umwelt, Wohnumgebung, menschliche Gesundheit und Wasserdurchfluss“ nicht nachvollziehbar.

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