Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung als problematischer Dauerzustand

Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung als problematischer Dauerzustand

Die vermeintliche Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird zum Dauerzustand und immer mehr zum Sicherheitsproblem. Statt bislang geplanter 40 Jahre, könnte die bislang oberirdische Lagerung in nur wenig zusätzlich gesicherten Hallen 80 oder noch mehr Jahre dauern. Auch wenn im Standortauswahlgesetz als Datum 2050 für ein betriebsbereites „Endlager“ steht. Die „Endlager“-Kommission hat dies eher als optimistisches und politisches Wunschdatum bezeichnet. Tatsächlich dürfte es ein solches Lager aber erst 2080 oder gar noch später geben. Bürgermeister der Gemeinden mit Zwischenlagern fordern daher ein neues zentrales Eingangslager, damit nach Ablauf von 40 Jahren ihre Gemeinden den Atommüll tatsächlich los werden und nicht hintenrum zum Endlager werden. Gegen die mangelnde Sicherheit der bestehenden Lager bringen AtomkraftgegnerInnen derzeit Klagen auf den Weg. Wie sieht der zukünftige Umgang bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus? Diese Frage könnte ausgerechnet beim wahrscheinlichen Neubau eines Zwischenlagers in Lubmin/Greifswald eine Antwort finden.

Klar ist: Die heute praktizierte Zwischenlagerung hochradioaktiver Castor-Behälter in nur wenig zusätzlichen Schutz bietenden oberirdischen Lagerhallen dürfte ein Auslaufmodell sein. In Bund-Länder-Ausschüssen und Expertenrunden wird bereits intensiv an Alternativen gearbeitet. Von „Konsolidierten Zwischenlagern“ ist die Rede. Gemeint ist der Neubau von drei bis fünf neuen Zwischenlagern, in denen der bislang auf 16 Standorte verteilte hochradioaktive Atommüll zusammen geführt werden könnte. Eine Debatte, die künftig vor allem von staatlichen Stellen geführt wird. Denn mit den Regelungen zur Finanzierung der Atommülllagerung wurde auch die Verstaatlichung der Zwischenlagerung vereinbart. Im Herbst wird der Bundestag darüber zu beraten haben, wie das künftig konkret geregelt werden soll.

Akuter Handlungsbedarf entsteht ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern, in Lubmin. Das dortige Castor-Zwischenlager muss mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Neubau ersetzt werden. Die seit 2011 bestehenden Anforderungen an Sicherheits-Nachrüstungen können dort aufgrund der besonderen (baulichen) Situation nicht wie bislang gedacht umgesetzt werden. Entsprechende Anträge mussten zurück genommen werden. Derzeit sind die Betreiber, die staatlichen EnergieWerkeNord dabei, neue Konzepte zu entwickeln, um die Schutzziele zu erreichen.

Wenn man so will: In Lubmin muss aufgrund der Probleme ein Zwischenlager-Konzept Marke 2.0 entwickelt werden. Kommt es dazu, dann stellt sich aber natürlich die Frage: Wie kann ein in Lubmin möglicherweise deutlich verbessertes Zwischenlager-Konzept auch auf die bestehenden anderen Lager übertragen werden?

Grund für die laufenden Debatten um neue Sicherheitskonzepte sind nicht nur die Erkenntnisse, dass die Zwischenlagerung deutlich länger als die bislang geplanten 40 Jahre dauern wird und sich daher sicherheitstechnisch allein schon die Frage stellt: Halten das die Castor-Behälter aus? Bleiben sie auch danach noch dicht? Und wie steht es um den brisanten Inhalt? Fallen die hochradioaktiven wärmeentwickelnden Brennelemente möglicherweise irgendwann auseinander und zerbröseln am Bodenbehälter? Allein die Fragen, wie das zwischenzeitlich überwacht werden kann, wirft zahlreiche Fragen auf.

Hinzu kommt: Wachsende Terrorgefahren fordern einen gravierenden Systemwechsel bei der Zwischenlagerung: Galt bislang der Behälter selbst als Maß der Dinge für die Sicherheit, müssen selbst aus Sicht der Behörden seit 2011 die Lagerhallen deutlich erhöhten zusätzlichen Schutz bieten, um denkbare Angriffe abwehren zu können. An den bestehenden Standortlagern an den AKWs sowie in Ahaus, Gorleben und Lubmin laufen daher bereits Nachrüstungen. Die aber haben, weil die Gebäude einstmals nicht als Schutzsystem gedacht waren, bauliche Grenzen.

Hinzu kommt: Für die Lagerung bestrahlter Brennelemente in den Standortzwischenlagern wird das benachbarte AKW in den Genehmigungen als Reparatur-Möglichkeit für defekte Castoren genannt. Diese AKWs aber werden mit dem Ausstieg abgeschaltet und zurück gebaut und stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

Und für die Standortlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu kommt noch ein neues Problem: Dort sollen verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung eingelagert werden. Dafür fehlt bislang die Genehmigung. Sowohl die eingesetzten Behälter als auch der verglaste Inhalt sorgen für neue Sicherheitsprobleme. Sollte ein solcher WAA-Castor undicht werden, gäbe es selbst bei noch vorhandenem Reaktor keine Möglichkeit zur Reparatur. Denn diese wäre nur unter Wasser möglich. Aber genau damit dürfen die verglasten Abfälle nicht in Kontakt kommen. Obwohl das gravierende Sicherheitsfragen aufwirft, sollen die neuen Genehmigungen aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit erteilt werden. Die Sorge der Behörden: Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung würde Tür und Tor für Klagen öffnen, mit denen grundsätzlich das Sicherheitskonzept in Frage gestellt werden könnte. Das wollen die zuständigen Stellen so weit möglich verhindern.

Und als wären die Probleme schon allein aus Sicht der Behörden nicht schon groß genug: In Jülich lagern hochradioaktive Brennelemente ebenso ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung wie im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel. In Brunsbüttel hatte das zuständige OVG Schleswig zahlreiche Mängel festgestellt und die Genehmigung aufgehoben. Auch dem Lager in Esenshamm/Unterweser droht der Entzug der Genehmigung, da ein Urteil des OVG Lüneburg noch aussteht. AtomkraftgegnerInnen haben das OVG-Schleswig-Urteil inzwischen zum Anlass genommen, auch an anderen Standorten gegen die Betriebsgenehmigungen vorzugehen: Geklagt wird z.B. in Gundremmingen und Grafenrheinfeld.

Dirk Seifert

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