Trotz der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“, Atommülltransporte ins Ausland zu verbieten, hält die Bundesregierung weiterhin an den Export-Planungen für den hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA fest. Das teilte sie jetzt auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Selbst für den Fall, dass die 152 Castor-Behälter aus Jülich zunächst in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden, schließt die Bundesregierung einen späteren Abtransport in die USA nicht aus. Außerdem teilt sie mit, dass sie die Empfehlung der „Endlager-Kommission“ für ein Export-Verbot bislang „nicht abschließend bewertet“ habe. Die Fraktion DIE LINKE hat auf Initiative von Hubertus Zdebel einen Atommüll-Export-Antrag in den Bundestag eingebracht.
Hubertus Zdebel: „Während die Bundesregierung derzeit in alle möglichen Atom-Fragen auf die Tube drückt und gravierende Veränderungen zugunsten der Atomkonzerne im Eilverfahren durch den Bundestag jagt, ist sie bei der Frage des Verbots von Atommüllexporten wie die aus Jülich auffallend zurückhaltend. Immerhin hat die „Endlager-Kommission“ bereits im Oktober 2015 ihre Empfehlung für ein Export-Verbot derartiger Abfälle ausgesprochen. Diese Export-Planungen sind unverantwortlich. Wir können hier erzeugten Atommüll mitsamt seinen enormen Risiken nicht einfach andern Staaten vor die Tür stellen. Diese Probleme müssen in Deutschland gelöst werden. Deswegen haben wir einen Antrag zum Export-Verbot, wie ihn die „Endlager-Kommission“ fordert, in den Bundestag eingebracht.“
Weiter sagte der Abgeordnete: „Die Verantwortlichen in Jülich und die zuständigen Landes- und Bundesbehörden sollten sich jetzt auf den Neubau einer möglichst sicheren Zwischenlagerhalle für diesen Atommüll in Jülich konzentrieren, statt Atomtransporte oder gar Atommüll-Exporte zu planen.“
Laut Mitteilung der Bundesregierung kommen die Planungen für einen Export in die USA offenbar derzeit ohnehin nicht voran, weil sich in den USA die Umweltverträglichkeitsprüfung „verzögert“. Bemerkenswert auch, das die Verantwortlichen in Jülich Gutachter-Empfehlungen offenbar ignorieren. Der TÜV Nord hatte in einer Bewertung der Planungen der Betreiber bereits im April 2015 empfohlen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzufragen, ob grundsätzlich überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für den Export dieser radioaktiven Abfälle gegeben wären. Die Bundesregierung teilt nun mit, dass weder eine Voranfrage nach dem Außenwirtschaftsrecht noch nach der Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV) beim zuständigen Bundesamt vorläge.
Hintergrund: Wegen fehlender Nachweisen zur Auslegung des Zwischenlagers in Jülich in Sachen Erdbebenschutz hat das Wirtschaftsministerium in NRW die Räumung des Lagers angeordnet. Als Optionen für eine Räume werden der Neubau eines Lagers in Jülich, Atomtransporte ins Zwischenlager nach Ahaus und der Export in die USA genannt. Eine Einlagerungsgenehmigung für diese Abfälle in das Zwischenlager Ahaus ist vor kurzem erteilt worden. Allerdings gibt es noch keine Genehmigung, die entsprechenden Atomtransporte durchzuführen. Nach Aussagen der Betreiber ist mit einem Transport nicht vor Ende 2017 zu rechnen.
Bei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:
„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.
Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.
Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“
MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) heute auf der Kreismitgliederversammlung des KV Warendorf in Ahlen im Bürgerzentrum Schuhfabrik mit dem neu gewählten Kreisvorstand und Rolf Kohn, Sprecher der Linksfraktion im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Natur- und Umweltschutz geht nur zusammen mit sozialer und Klima-Gerechtigkeit. In diesem Sinne hat der Bundesverband des BUND auf seiner Delegiertenkonferenz in Bonn beschlossen, sich verstärkt für einen sozialen und ökologischen Umbau einzusetzen und entsprechende Initiativen zu entwickeln. „BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden“ weiterlesen
Ende 2016 wird die sogenannte Kernbrennstoffsteuer auf Uran für den AKW-Einsatz entfallen. Das bedeutet für die Atomkonzerne bis zum Ende der Laufzeit der Reaktoren eine Steuererleichterung von fünf Milliarden Euro bis Ende 2022. Atomstrom wird in Deutschland billiger. Der Abgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE scheiterten heute in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Großen Koalition mit einem Antrag, diese Uran-Steuer entsprechend zu verlängern.
In seiner Rede stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nicht nur klar, warum diese Steuer auch weiterhin erforderlich ist und dass es keinen Grund gäbe, den Atomkonzernen weitere fünf Milliarden Euro an Steuererleichterungen zu schenken. An die SPD-Fraktion richtete der den Appell, den Worten nun endlich Taten folgen zu lassen und dem Antrag zuzustimmen. Die Bundesumweltministerin und auch viele SPD-Abgeordnete hatten die Verlängerung der Uran-Steuer bzw. der Kernbrennstoffsteuer als sinnvoll und richtig bezeichnet.
*** Rede des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Jahr 2010 beschloss die damalige Bundesregierung, den Brennstoff der Atomkraftwerke, also Uran oder Plutonium, bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu besteuern. Wenn jetzt also nichts passiert, läuft diese Brennelementesteuer in einigen Wochen aus. Wir Linken wollen, dass diese sinnvolle Steuer bleibt. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Brennelementesteuer bis zum Ende der Laufzeit sämtlicher Atomkraftwerke, also bis 2022, weitergeführt wird.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Christian Petry (SPD) und Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Gründe, warum die Erhebung dieser sinnvollen Steuer damals auf 2016 befristet wurde, wurden nie genannt. Ich habe auch in dem jetzigen Redebeitrag des Kollegen Schindler kein wirklich ernsthaftes Argument gehört, warum diese Befristung in irgendeiner Form sinnvoll wäre.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf des Abg. Norbert Schindler (CDU/CSU))
Auch der Redner der CDU/CSU-Fraktion sprach damals, im Jahre 2010, davon, dass diese Steuer – ich zitiere jetzt wörtlich – „aus ökologischen und ökonomischen Gründen … richtig und zielführend“ sei. Daran hat sich absolut nichts geändert, und genau deswegen muss die Erhebung der Brennelementesteuer jetzt auch verlängert werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD))
Der Verzicht auf die weitere Erhebung dieser Steuer bedeutet für die Atomkonzerne eine Entlastung in Höhe von rund 5 Milliarden Euro auf die Gesamtzeit bis 2022 gerechnet. Ferner würde der Verzicht eine Verbilligung des Atomstroms mit sich bringen. Wir halten das für ein völlig falsches Signal für den Atomausstieg und die Energiewende.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Hinzu kommt: Das Auslaufen der Brennelementesteuer wirkt schon. Eigentlich waren für das Jahr 2016 aus der Brennelementesteuer Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro eingeplant; aber die Atomkonzerne haben bereits in diesem Jahr trickreich die Schlupflöcher genutzt, immer in der Erwartung, dass die Steuer 2016 ausläuft. Soweit bekannt, haben wohl alle AKW-Betreiber im laufenden Jahr den Einsatz neuer Brennelemente unterlassen und auf das Frühjahr 2017 verschoben, um so die Steuerzahlungen für das Jahr 2016 vermeiden zu können.
Die Befristung der Brennelementesteuer reiht sich außerdem in eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Notbeatmung der großen Energiekonzerne ein. Über das Desaster von Gabriel, was den Klimaschutzplan angeht, ist heute Morgen in der Debatte über die Klimakonferenz in Marrakesch schon genügend diskutiert worden. Sie alle wissen aber auch – Kollege Schindler hat es gerade angesprochen -, dass der Bundestag in den nächsten Wochen eine weitere und noch viel größere Entlastung für die Atomkonzerne beschließen soll. Da geht es darum, das jahrzehntelang hochgehaltene Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu brechen, dass die Atomkonzerne die volle Verantwortung und vor allem die vollen Kosten für den Atommüll übernehmen müssen, wie es auch im Atomgesetz festgeschrieben worden ist.
Für eine billige Einmalzahlung sollen sich diese Konzerne von der Haftung und von der Nachschusspflicht für die Kosten der Atommülllagerung befreien können; so hat es die Bundesregierung bereits beschlossen. Damit wird das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt. Das vielgepriesene Unternehmerrisiko gilt bei der Atomenergie offenbar nur, wenn es den Konzernen sichere Gewinne bringt. Für die Verluste und die finanziellen Risiken für den Atommüll sollen am Ende wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger einstehen.
Faktisch ist die Befristung der Brennelementesteuer eine Subventionierung der Atomunternehmen im ganz großen Stil. Dass die CDU/CSU einen solchen Kurs zugunsten der Atomwirtschaft fährt, verwundert sicher niemanden. Aber wir haben ja auch noch die SPD im Bundestag. Die Umweltministerin Barbara Hendricks und auch Kolleginnen und Kollegen aus der SPD haben sich in den letzten Monaten wiederholt für eine Fortsetzung der Erhebung dieser Brennelementesteuer ausgesprochen. Und der Berichterstatter der SPD, Christian Petry, der gleich im Anschluss an mich reden wird, merkte im Finanzausschuss zu unserem Antrag an, darin seien „viele richtige Dinge“ enthalten. Dann sagte er wörtlich – Zitat -:
Man könnte dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. zustimmen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ingrid Arndt-Brauer (SPD))
Ja, liebe Genossinnen und Genossen von der SPD, dann tut das doch einfach! Stimmt unserem Antrag zu! Gleich bei der namentlichen Abstimmung habt ihr die Chance dazu.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Zum Schluss noch: Es wäre wünschenswert, wenn bei der Abstimmung über unseren Antrag nicht der Koalitionszwang, sondern Vernunft und Gerechtigkeit zum Tragen kommen würden. Die Zeit für Steuergeschenke für den Betrieb von Atomkraftwerken muss endlich vorbei sein!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Christian Petry, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD)
***
Auf der Homepage des Bundstags wurde über den Antrag von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE das folgende veröffentlicht:
Die Fraktion Die Linke fordert, die Brennelementesteuer beizubehalten. Ein entsprechender Antrag (18/9124) wird am Donnerstag, 10. November 2016, ab 15.20 Uhr 45 Minuten lang abschließend beraten. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/10094) vorgelegt, über die der Bundestag namentlich abstimmt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In der Vorlage mit dem Titel „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke – Die Brennelementesteuer muss bleiben“ führt die Linksfraktion aus, dass es für die Befristung der Steuer bis Ende 2016 keine „plausiblen Gründe“ gebe. Stattdessen solle die Steuer bis 2022 erhoben werden. Dann endet die Genehmigung für den Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland.
Steuer soll bis 2022 erhoben werden
Es sei mit zusätzlichen Einnahmen von zirka fünf Milliarden Euro zu rechnen. Die Steuer sei auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Atom-Finanzkommission sinnvoll, heißt es in dem Antrag weiter. Die Kommission hatte die „Enthaftung“ der Atom-Konzerne gegen Zahlung eines „Risiko-Aufschlags“ in Hinblick auf Zwischen- und Endlagerung vorgeschlagen. (nal/09.11.2016)