Linksfraktion scheitert mit Antrag – GroKo spendiert fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für Atomkonzerne

vielgeld2
Fünf Milliarden Euro Steuererleichterung für die Atomkonzerne, weil die GroKo die Verlängerung der Uran-Steuer ablehnt.

Ende 2016 wird die sogenannte Kernbrennstoffsteuer auf Uran für den AKW-Einsatz entfallen. Das bedeutet für die Atomkonzerne bis zum Ende der Laufzeit der Reaktoren eine Steuererleichterung von fünf Milliarden Euro bis Ende 2022. Atomstrom wird in Deutschland billiger. Der Abgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE scheiterten heute in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Großen Koalition mit einem Antrag, diese Uran-Steuer entsprechend zu verlängern.

In seiner Rede stellte Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, nicht nur klar, warum diese Steuer auch weiterhin erforderlich ist und dass es keinen Grund gäbe, den Atomkonzernen weitere fünf Milliarden Euro an Steuererleichterungen zu schenken. An die SPD-Fraktion richtete der den Appell, den Worten nun endlich Taten folgen zu lassen und dem Antrag zuzustimmen. Die Bundesumweltministerin und auch viele SPD-Abgeordnete hatten die Verlängerung der Uran-Steuer bzw. der Kernbrennstoffsteuer als sinnvoll und richtig bezeichnet.

Die Junge Welt schreibt: „Bis 2022 sparen die AKW-Betreiber insgesamt zwischen fünf und sechs Milliarden Euro gegenüber einer weiteren Erhebung der Abgabe, wie Die Linke sie gefordert hatte. Das entspricht zufälligerweise ziemlich genau dem sogenannten Risikoaufschlag, den die Stromkonzerne in den sogenannten Atommüllfonds einzahlen sollen, damit dieser – beziehungsweise die Allgemeinheit – alle Kostenrisiken bei der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls übernimmt.

»Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus«, kommentierte der Linke-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel vor der gestrigen Abstimmung: »Zunächst beschließt die Bundesregierung, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun soll im Plenum des Bundestages eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro folgen.«“

Weitere Informationen und Videos:

BUND ändert Satzung: Ausschluss wegen rassistischer Auffassungen

bund-dv-2016-tag1-21
Einstimmig gegen Rassismus: BUND-Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderung.

Der Umwelt-Bundesverband BUND ändert seine Satzung, damit künftig Ausschlüsse von Mitgliedern wegen rassistischer Auffassungen erleichtert werden. Bereits zuvor hatten Landesverbände wie der BUND in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Änderungen vorgenommen. Damit reagiert der Umweltverband auf wachsende gesellschaftliche Tendenzen, die rassistische Auffassungen mit dem Umwelt- und Naturschutz verbinden. Oftmals erleben BUND-Organisationen, dass vor allem im Bereich der Schaffung von Flüchtlings-Einrichtungen und von Wohnraum versucht wird, den Umweltschutz aus rassistischen Motiven zu instrumentalisieren. Einstimmig erklärten die 122 BUND-Delegierten am vergangenen Wochenende: „Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.“

Umweltfairaendern.de dokumentiert den Satzungsbeschluss:

§ 2 Zweck, Absatz 4

Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich, und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.

§ 4 Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz, Absatz 9

Der Vorstand kann Mitglieder, die sich verbandsschädigend verhalten oder gröblich gegen die Ziele des BUND verstoßen, ausschließen. Das betrifft insbesondere alle unter § 2 Abs. 4 genannten Grundsätze des Vereins, ihre Verletzung durch Äußerungen innerhalb wie außerhalb des Vereins und die Mitgliedschaft in Organisationen, die den Zwecken des Vereins nach § 2(4) entgegengesetzte Ziele vertreten. Der Bundesvorstand kann beschließen, in solchen Fällen die Vereinsmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein ordnungsgemäßes Ausschlussverfahren einzuleiten.

Dem Betroffenen oder der Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben; der zuständige Landesverband ist zu hören. Der Ausschluss ist dem oder der Betroffenen und seinem oder ihrem Landesverband unter Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.

Gegen den Ausschluss kann der oder die Betroffene innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheids Beschwerde beim Verbandsrat einlegen. Die Entscheidung des Verbandsrates kann auf Antrag des Betroffenen oder des Bundesvorstandes durch das Schiedsgericht überprüft werden. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zustellung der Entscheidung des Verbandsrates einzulegen.

Im Übrigen richtet sich das Ausschlussverfahren nach der vom Vorstand zu beschließenden Verfahrensordnung.

Beschlossen mit 122 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme, keine Enthaltung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Bundesdelegiertenversammlung, Bonn, 4. bis 6. November 2016

 

BUND: Delegiertenversammlung fordert Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle

bund-dv-2016-tag2-69
BDV des BUND in Bonn: Vorstellung des Antrags mit Forderungen zur Atommülllagerung. Thorben Becker (Referent Atompolitik, links), Edo Günther (Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz) und Klaus Brunsmeier (Bundesvorstand)

Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung am letzten Wochenende in Bonn hat der BUND in einem einstimmigen Beschluss Nachbesserungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle gefordert. Der Beschluss, den zuvor der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz erarbeitet hatte, umfasst Anforderungen an das Suchverfahren nach einem „Endlager“ für derartige Abfälle als auch die Zwischenlagerung an den Standorten der Atommeiler sowie in Gorleben, Ahaus und Lubmin.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Antrag A006, der einstimmig angenommen wurde: (Hier als PDF)

„Hochradioaktiver Atommüll: Standortauswahlgesetz umfassend verbessern und Suchverfahren starten – Zwischenlagerung auf den Prüfstand

Die Bundesdelegiertenversammlung 2016 beschließt: Die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Atommüll zu starten. Damit fehlt auch nach Abschluss der Arbeit der Kommission der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens über das Standortauswahlverfahren, die Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung und die Abrissverfahren für die Atomkraftwerke. Aus Sicht des BUND stellt dieses Versäumnis umso höhere Anforderungen an das zukünftige Suchverfahren.

Der BUND hat das Ziel, dass es zu einer neuen vergleichenden Standortsuche für ein Atommüll-Lager für den hoch radioaktiven Müll in Deutschland kommt. Der BUND fordert den unverzüglichen Beginn einer vergleichenden Standortsuche und hat seine Forderungen dazu in seinem Sondervotum dargelegt.

Der BUND fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Bundesrat und die  Bundesregierung auf, schnell mit der dringend erforderlichen grundlegenden Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes zu beginnen und dabei neben den Vorschlägen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ vor allem die weiter gehenden Forderungen des BUND zu übernehmen:

  • Nach Abschluss jeder Phase des Standortauswahlverfahrens muss eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen. Nur so kann in dem langen Verfahren nach jedem Abschnitt im Streitfall geklärt werden, ob das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit daran wie erforderlich stattgefunden haben.
  • Die untertägige Erkundung und Konzeptentwicklung für Granit, Ton und unterschiedliche Salzstrukturen sind verbindlich vorzuschreiben.
  • Als Mindestanforderung muss in den Kriterien eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame, geologische Schutz-Komponente festgelegt werden.
  • Der Standort Gorleben darf im künftigen Suchverfahren keine Rolle mehr spielen.
  • Kein potentieller Standort und keine in Betracht kommende Gesteinsformation darf wegen fehlender Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz muss als eine zentrale Regelung in das novellierte Standortauswahlgesetz übernommen werden.
  • Unverzüglich muss ein eigenes Standort-Suchverfahren für die weiteren radioaktiven Abfälle (Asse-Müll, Uranabfälle und andere) nach vorher festgelegten Kriterien gestartet werden. Diese Abfälle dürfen nicht in das Suchverfahren für das Lager für hoch radioaktiven Müll integriert werden.
  • Die Bundesregierung muss das von der Kommission geforderte generelle Exportverbot für abgebrannte Brennelemente auf den Weg bringen.
  • Die Bundestagsabgeordneten müssen parallel zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, die den Atomausstieg absichert.
  • Sämtliche Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf das Endlager, das Lagerkonzept, das Behälterkonzept und den Strahlenschutz für Bevölkerung und Beschäftige müssen mit einem mindestens 10fach höheren Strahlenrisiko als bisher bewertet werden.
  • Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess geklärt werden, wie die Zwischenlagerung weitergehen soll, welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen müssen.“

Atomanlagen als Angriffsziel: Zdebel kritisiert Bundeswehr-Beteiligung bei Katastrophenübung

Die Beteiligung der Bundeswehr an einer deutsch-niederländischen Katastrophenschutzübung, bei der offenbar auch ein Angriff auf die Uranfabrik in Almelo (NL) simuliert wird, stößt auf heftige Kritik des Münsteraner Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE, Sprecher für den Atomausstieg). Nur rund 40 Kilometer von Almelo entfernt steht auf der deutschen Seite eine weitere derartige Atomanlage in Gronau. Zdebel kritisiert, dass sich Militärs aus Deutschland und den Niederlanden an dieser Übung beteiligen. Zugleich warnt Zdebel vor den Gefahren, die von den Urananreicherungsanlagen in Almelo und Gronau ausgehen. Zdebel erklärt:

„Bei derartigen Katastrophenschutzübungen hat das Militär nichts zu suchen! Für den Schutz der Zivilbevölkerung sollten ausschließlich zivile Organisationen zuständig sein. Die Beteiligung des ABC-Bataillon aus Höxter sollte daher umgehend beendet werden. Die zahlreichen Auslandseinsätze der Bundeswehr haben die Anschlagsgefahr in Deutschland massiv erhöht. Und nicht erst seit den Anschlägen in Belgien wissen wir, dass auch Atomanlagen relevante Ziele sein können. Wer die Gefahr von Terroranschlägen reduzieren will, muss die Bundeswehr aus dem Ausland abziehen.

Ein Terrorangriff auf die Urananreicherungsanlage in Almelo oder im münsterländischen Gronau könnte verheerende Folgen in der weiteren Umgebung dieser Anlagen haben. Würden die extrem giftigen Fluorverbindungen und die Radioaktivität aus dem Uran in Folge eines Angriffs oder Unfalls freigesetzt, könnten schwerste Gesundheitsgefahren bis hin zu Toten die Folge sein. Der sicherste Umgang mit diesen Anlagen ist die Stilllegung dieser Atomanlagen.“

Uransteuer – Große Koalition will Atomkonzernen fünf Mrd. Euro schenken

Folgt der Bundestag am Donnerstag den Empfehlungen des Finanzausschusses, dann dürften die Vorstandsetagen der Atomkonzerne wieder einmal Grund zur Freude haben und insgesamt fünf Milliarden Euro als Steuererleichterung für Atomstrom feiern. Einen Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, die Ende 2016 auslaufende Uransteuer – auch Kernbrennstoffsteuer genannt – bis zum endgültigen Abschalten der Atommeiler zu verlängern, haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD in den Ausschüssen abgelehnt. Vorteil Atomkonzerne?

  • Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124) (PDF) steht als Top 10 gegen 15.40 Uhr auf der Tagesordnung. Die Fraktion DIE LINKE hat zu diesem Thema eine namentliche Abstimmung beantragt.

„Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus. Zunächst beschließt die Bundesregierung, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun soll am Donnerstag im Bundestags-Plenum eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro folgen. Denn die Große Koalition weigert sich bisher, den Uranbrennstoff – wie bei anderen Energieträgern üblich – auch weiterhin zu versteuern. Es ist schon bitter, wenn die SPD-Fraktion das zulässt und damit sogar noch dazu beiträgt, dass Atomstrom billiger wird.“

Bereits in diesem Jahr haben die Atomkonzerne deutlich weniger Steuer gezahlt als vorgesehen. Statt der geplanten 1,1 Milliarden Euro zahlten sie nur etwas über 300 Millionen. Um die Zahlung der Steuer zu vermeiden, haben die Unternehmen in fast allen Atommeilern auf den Austausch der Uran-Brennelemente verzichtet und auf Anfang 2017 verschoben und über 700 Millionen Euro eingespart.

×