Atommüll für den Schacht Konrad: Bereitgestelltes Eingangslager

HZG-Begleitgruppe-GKSS-BesuchSchachtKonrad26-11-2013182
Tunnelbau im geplanten Atommüll-Schacht Konrad. Oben soll – irgendwo – nun – möglicherweise – ein neues Eingangslager entstehen.

Wenn es Probleme mit dem Ausgang gibt, kümmert man sich doch besser um den Eingang. Bei der Lagerung von Atommüll jedenfalls hat das Bundesumweltministerium daran offenbar eine neue Freude gefunden. Weil es mit der „Endlagerung“ nirgends so richtig klappen will, zauberte die Behörde jüngst ein sogenanntes Eingangslager für die hochradioaktiven Abfälle aus dem Hut (siehe Nationales Entsorgungsprogramm). Weil das so praktisch war, soll nun noch eins obendrauf, das sogar noch raffinierter ist: Ein Eingangslager für den leicht- und mittelradioaktiven Atommüll, der im Schacht Konrad in Salzgitter versenkt werden soll und das – aufgepasst – nicht unbedingt auch in Salzgitter gebaut werden muss. Klasse. Dumm nur, dass die Menschen in der Region Salzgitter sich irgendwie verschaukelt fühlen.

Verpackt in dem Artikelgesetz, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung im Zusammenspiel mit einem (stark grün gefärbten) Bundesrat vor allem die Finanzierung der Atommülllagerung und damit verbunden die Aussetzung des Verursacherprinzips zugunsten der Atomkonzerne regeln will, taucht dieses neue Eingangslager für viele Beteiligte völlig überraschend auf.

Im „Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken“ – das man künftig vielleicht eher als „(Entsorgungsübergangsgesetz)“ erinnern wird, ist in Paragraph 3 Absatz (3) zu lesen:

„Der Dritte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 kann ein zentrales Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für
das Endlager Schachtanlage Konrad errichten.“

Kurz und knackig. Was die überaus schlauen Gedanken zu dieser Erfindung im Bundesumweltminsterium oder beim Bundesamt für Strahlenschutz sind, erfahren wir in den Erläuterungen zum Gesetz und zwar hier: Absatz 3 „sieht als mögliche künftige Option die Errichtung eines zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung durch den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber vor. Dieses Lager soll die Funktion eines Eingangslagers für das Endlager Schachtanlage Konrad haben. Diese Option wäre nur dann zu verwirklichen, wenn sie sich nach Abwägung von Kosten und Nutzen als wirtschaftlich erweisen würde“, wird uns zunächst erklärt. Gottseidank! Geld soll also nicht leichtfertig verschwendet werden und entschieden ist schon mal noch gar nichts!

Weiter wird erklärt: „Der atomrechtliche Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Schachtanlage Konrad beinhaltet die Festlegung, dass die Abfallgebinde „just in time“ von den Zwischenlagern abgerufen und sodann über Schiene und Straße angeliefert werden. Zusätzliche Beschränkungen beispielsweise im Hinblick auf den Wärmeeintrag einzelner Gebinde erfordern eine im Detail abgestimmte Einlagerungsreihenfolge, die durch ein Eingangslager optimiert werden könnte.“

Und weil der Planfeststellungsbeschluss mal lieber nicht wieder angefasst werden soll, regelt man ein Eingangslager a. bessser per Gesetz und betont b., dass das ja auch gar nicht am Schacht Konrad entstehen muss (dazu gleich weiter unten mehr).

In jedem Fall, so erfahren wir: „Zur Absicherung einer störungsfreien, kontinuierlichen Anlieferung und der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von endlagergerecht verpackten spezifischen Abfallgebinden könnte daher ein zentrales Eingangslager zweckmäßig sein. In diesem würden die endlagergerecht verpackten Abfallgebinde zur unmittelbaren Anlieferung an das Endlager Schachtanlage Konrad zusammengeführt und von dort nach Bedarf abgerufen. Die Einrichtung müsste nach aktuellem Erkenntnisstand sicherheitstechnisch ausgelegt werden.

Ohne ein derartiges Eingangslager könnte es zu Stillständen des  Einlagerungsbetriebs im Endlager Schachtanlage Konrad mit entsprechenden Offenhaltungskosten für den Bund und zu Verzögerungen beim Räumen der dezentralen Zwischenlager kommt.

Durch das Eingangslager könnte auch ein zeitweiliger Zweischichtbetrieb des Endlagers mit einem höheren jährlichen Einlagerungsvolumen und damit eine deutlich kürzere Gesamtbetriebszeit für das Endlager Schachtanlage Konrad erreicht werden. Ein solches Vorgehen könnte neben finanziellen Aspekten insbesondere auch sicherheitstechnisch vorteilhaft sein.“ (S. 45f)

Auf diese mit dem Gesetz angestrebte Möglichkeit zum Bau eines Eingangslagers hat es in der Region rund um Salzgitter heftige und empörte Reaktionen gegeben (siehe dazu oben den Link: Durch die Hintertür…).

Während man möglicherweise im Bundesumweltministerium noch ganz berauscht von diesen tollen und echt praktischen Eingangslagern ist, sieht das Bundesamt für Strahlenschutz sich schon genötigt, zu den Befürchtungen Stellung zu nehmen.

Auf der Konrad-Seite des BfS  wird mal eindeutig klargestellt:

„Es sind nunmehr Befürchtungen in Salzgitter geäußert geworden, dass zusätzlich zu dem bisher geplanten Endlager ein derartiges Eingangslager an dem Bergwerksgelände errichtet werden könnte. Hierzu stellt das BfS als Betreiber des Endlagerprojekts Konrad fest:

  1. Die Anlieferung der Abfälle zum Endlager wird wie im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben über die Schiene und die Straße erfolgen. Die angelieferten Abfallgebinde werden unmittelbar nach der Eingangskontrolle unter Tage eingelagert. Eine Änderung der in der Genehmigung aus dem Jahre 2002 festgeschriebenen Vorgehensweise ist nicht geplant und nicht erforderlich.
  2. Das BfS würde die Einrichtung eines zentralen Eingangslagers begrüßen, denn es stellt aus mehreren Gründen eine Entlastung für die Region dar:Die Bestimmungen zur Einlagerung in Konrad bilden ein äußerst komplexes System ab. Die Genehmigung gibt vor, dass die Abfälle streng sortiert nach radioaktiven Stoffen, Chemie und möglicher Restwärmeentwicklung eingelagert werden müssen. Da eine oberirdische Zwischenlagerung dieserAbfallbehälter in Salzgitter nicht möglich und vorgesehen ist, müsste nach heutigem Stand sehr lange im Voraus für jedes Abfallgebinde geplant werden, zu welchem Tag es angeliefert wird. Bei tausenden von Containern, die zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichem Inventar an unterschiedlichen Standorten in Deutschland bereitgestellt werden müssen, stellt dies ein äußerst störanfälliges System dar. Ein zentrales Eingangslager würde dazu beitragen, die Abläufe so zu gestalten, dass
    • die Transporte möglichst reibungslos durchgeführt werden können,
    • ein Rückstau von Abfallbehältern vor der Anlage noch besser vermieden werden könnte,
    • die Gesamtbetriebszeit des Endlagers durch die Vermeidung von Stillstandzeiten und durch eine mögliche Beschleunigung der Einlagerungsabläufe verkürzt werden könnte.

    Um die genannten Verbesserungen durch ein optionales Eingangslager zu erreichen, bedarf es nicht eines Standortes in der Region oder gar an der Schachtanlage. Sofern ein solches Eingangslager errichtet werden soll, ist vielmehr allein die Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur von Schiene und Straße von Bedeutung.

  3. Das BfS hat sich in der Vergangenheit deutlich gegen ein derartiges Eingangslager an bzw. in der Nähe der Schachtanlage ausgesprochen. Es gibt keinen Anlass diese Position zu verändern.
  4. Der Neubau eines Eingangslagers würde nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen und damit die Sicherheit gegenüber der bestehenden Lagersituation in der Bundesrepublik weiter verbessern.“

Ok, also wenn es denn ein neues Eingangslager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll mit Blick auf Schacht Konrad geben sollte, dann sind vielleicht nicht die SalzgitteranerInnen die ersten Betroffenen, sondern irgendwer anders. Komisch irgendwie, dass all den Behörden erst jetzt einfällt, dass man da ganz und gar schwierige Dinge in den Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad geschrieben hat. Aber vielleicht wachsen nach absolut vermasselten Flughafen-, Musikhallen- oder auch Bahnhofsprojekten bei den Verantwortlichen die Sorge, dass es auch am Schacht Konrad irgendwie schief gehen kann?

World Nuclear Industry Status Report 2016 – „Atomindustrie auf dem absteigenden Ast“

mschneiderkemfertharmsfuechsGlaubt man den Propaganda-Abteilungen interessierter Unternehmen und Einrichtungen, steht der Atomenergie weltweites Wachstum bevor. Bei genauerem Hinsehen ist das aber gar nicht der Fall. Lediglich dem Umstand immer neuer Laufzeitverlängerungen und damit immer mehr überalterter Reaktoren hat es die Atomwirtschaft zu verdanken, dass das eigentliche Ende noch überdeckt werden kann. Die Journalistin Juliane Dickel berichtet von einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Titel „Gestresst und gespalten: Die Lage der Atomindustrie weltweit“, auf der der Pariser Atomexperte Mycle Schneider den im Juli veröffentlichten „World Nuclear Industry Status Report 2016“ (Bericht über den Zustand der weltweiten Atomindustrie) präsentierte. Für Schneider ist klar: „Die Atomindustrie hat ihren Zenit Ende der 80er Jahre gehabt und somit lange überschritten.“

 

BUND Hamburg meldet: Wedel-Ausstieg beginnt – Fernwärme von Aurubis kommt

aurubis
Liefert künftig laut BUND Fernwärme für Hamburg. Die Kupferhütte Aurubis.

Ein erster Schritt für die Hamburger Fern-Wärme-Wende ist laut einer Pressemitteilung des Hamburger BUND offenbar getan. Um den Ersatz des klima- und umweltschädlichen Heizkraftwerks in Wedel zu ermöglichen, sollen demnach rund 40 MW Wärme der Norddeutschen Affinerie – heute als Aurubis bekannt – in das derzeit noch von Vattenfall mehrheitlich betriebene Fernwärme-Netz eingespeist werden. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ muss die Stadt Hamburg künftig die Fernwärme, an der sie derzeit mit 25,1 Prozent beteiligt ist, vollständig von Vattenfall übernehmen und dann kommunal betreiben. Richtung Behörde für Umwelt und Energie formuliert der BUND die Erwartung, dass nun auch die weiteren Schritte mit einem verstärkten Einsatz erneuerbarer Wärme folgen, damit das HKW Wedel 2019 endlich in den Standby-Betrieb verabschiedet werden kann.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM des BUND Hamburg: „Aurubis-Wärme kommt ins Fernwärmenetz –  BUND Hamburg fordert Ersatz für Kraftwerk Wedel mit möglichst viel „erneuerbarer Wärme“.

Nach Hinweisen, die dem BUND vorliegen, soll das Unternehmen Aurubis einen Teil der industriellen Abwärme der Kupferhütte in das derzeit noch von Vattenfall betriebene Fernwärmenetz einspeisen. Aurubis hat sich offenbar mit Vattenfall Wärme Hamburg über eine Abnahme der Wärme geeinigt. Allerdings stehen nur ca. 40 MW zur Verfügung,  der Ersatz des alten Kohlekraftwerks Wedel wird deutlich mehr Leistung erfordern. Der BUND Hamburg fordert daher einen umfangreichen Einstieg der Hamburger Wärmeversorgung in „erneuerbare Wärme“, um das Kraftwerk Wedel zu ersetzen. Spätestens 2019 muss dieses aus dem Regelbetrieb genommen werden.

„Nach dem „Go“ für die Aurubis-Wärme muss jetzt ein Weg aufgezeigt werden, wie das Kohlekraftwerk Wedel durch einen möglichst großen Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien vollständig ersetzt werden kann“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

So ließen sich am Standort Stellingen mit einem Biomasse-Heizkraftwerk, Biogas und „Power to heat“ ca. 45 MW Wärme bereitstellen. Weitere Möglichkeiten zur Nutzung von Solarthermie, Erdwärme, Biowärme und Elbwärme an dezentralen Standorten wurden bereits auf einer BUND-Fachtagung 2014 diskutiert. Der BUND geht davon aus, dass diese Vorschläge durch die von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beauftragten Gutachten in Kürze konkretisiert werden. Auf dieser Grundlage müsse dann schnell entschieden werden.

Eine direkte oder auch nur indirekte Wärmeauskopplung aus dem Kohlekraftwerk Moorburg in das 2019 in kommunale Hand übergehende Fernwärmenetz lehnt der BUND Hamburg strikt ab. „Es gibt nichts Richtiges im Falschen. Eine solche Einspeisung würde die Fernwärmeversorgung Hamburgs auf Jahrzehnte auf die Verbrennung klimaschädlicher Kohle festlegen“, so Braasch.

Wenn der Standort Stellingen zügig entwickelt und das Heizwerk Haferweg für einen vorrübergehenden Ausgleich möglicher Versorgungslücken herangezogen wird, kann nach Ansicht des BUND bei gleichzeitiger Netzoptimierung das alte Kohlekraftwerk Wedel spätestens 2019 auf „Standby“ geschaltet werden.“

Neues Strahlenschutz-Gesetz: BUND fordert Reduzierung der Dosisgrenzwerte

Bei einer Anhörung zum Entwurf für ein neues Strahlenschutzgesetz hat der BUND heute eine Reduzierung der dort formulierten Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel gefordert und sich dagegen ausgesprochen, gering belastetes radioaktives Material aus dem Abriss von Atommeilern unkontrolliert freizugeben. Das teilte der Umweltverband heute in einer Presseerklärung mit. Auf 28 Seiten legen die Strahlenschutz-ExpertInnen des BUND ihre Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf vor. Insgesamt 50 Anti-Atom-Organisationen, darunter auch die internationale Ärtzeorganisation IPPNW, das Umweltinstitut München, die AG Schacht Konrad und viele Bürgerinitiativen, fordern in einer Kurzstellungnahme striktere Strahlschutzregeln.

Dokumentation der BUND-PM: „Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken. Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben

Berlin: Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert. „Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich daran auszurichten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das darf auf keinen Fall relativiert werden“, so Weiger.

Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen unberücksichtigt lasse. „Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern, die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken“, sagte Weiger.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver Materialien, das sogenannte „Freimessen“. „Weil es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt, widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes“, kritisierte der BUND-Vorsitzende.

Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen. Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.

Mehr Informationen

Klaus Töpfer und Atommülllager-Suche mit Nationalem Begleitgremium

klaustoepfer-2015Klaus Töpfer soll den Vorsitz beim neuen Nationalen Begleitgremium (NBG) für das kommende Verfahren zur Atommüll-„Endlager“-Suche übernehmen. Das neue Gremium soll eine Art Wächterfunktion in dem Suchverfahren nach dem Standortauswahlgesetz übernehmen. Zusätzlich zu Gorleben sollen dabei in einem vermeintlich ergebnisoffenen Verfahren alle Standorte untersucht und der bestmögliche ausgewählt werden. Außerdem sind Klaus Brunsmeier und Kai Niebert für die Umweltverbände dabei. Als weitere Mitglieder werden VertreterInnen aus Wissenschaft und Kirche in dem Gremium vertreten sein. „Klaus Töpfer und Atommülllager-Suche mit Nationalem Begleitgremium“ weiterlesen

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