DIE LINKE fordert: Atomkonzerne müssen Uransteuer weiter zahlen – Campact-Kampagne gestartet

Mit einem bereits im Juli gestellten Antrag im Deutschen Bundestag verlangen MdB Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Fortsetzung der so genannten Kernbrennstoffsteuer, kurz Uran- oder auch Atomsteuer, wie sie die Organisation Campact bei ihrer jetzt gestarteten Online-Kampagne bezeichnet. Es geht um über 5 Mrd. Euro, die die Konzerne durch den Steuererlass einsparen würden.

Hubertus Zdebel: „Es ist gut, wenn der gesellschaftliche Druck jetzt wächst, um immer neue Finanzgeschenke an die Atomkonzerne zu unterbinden. Schon die geplanten Regelungen zur Haftungsbegrenzung für die Kosten der Atommülllagerung bringen den Atomunternehmen enorme Vorteile zum Schaden der Steuerzahler. Bei der Fortsetzung der Uransteuer geht es  insgesamt um mehr als 5 Mrd Euro bis zum Ende der Laufzeit der Atommeiler. Verzichtet die Bundesregierung darauf, wird der Atomstrom sogar noch billiger. Ein fatales Signal in Zeiten der angeblichen Energiewende. Deshalb haben wir bereits im Juli den Antrag gestellt, dass diese Steuer fortgesetzt wird.“

Wie bei anderen Brennstoffen auch, wird für den Einsatz von Uranbrennelementen in Atommeilern diese Steuer seit 2011 erhoben. Allerdings nur bis Ende 2016. Dann soll sie nach derzeitiger Beschlusslage der Großen Koalition auslaufen; das würde den Atomkonzernen weitere Steuererleichterungen bringen. So wird Atomstrom durch schwarz-rot billiger gemacht!

Neben der jetzt von Campact gestarteten Kampagne zur Fortsetzung der Uransteuer hatten auch ausgestrahlt und das Münchener Umweltinstitut bereits eine Online-Kampagne auf den Weg gebracht.

In den Sitzungen des Finanzausschusses und des Umweltausschusses hatten vorletzte Woche die Fraktionen der Großen Koalition bereits gegen die Verlängerung dieser Steuer votiert. Siehe dazu:

 

 

Verkauf von Atomwaffentechnik: RWE/E.on, die Niederlande und Großbritannien im Clinch

Proteste vor dem Niederländischen Parlament gegen URENCO.
Proteste vor dem Niederländischen Parlament gegen URENCO-Verkauf.

Der von britischer und deutscher Seite gegen Widerstand aus den Niederlanden geplante Verkauf der atomwaffentauglichen Urananreicherung der URENCO mit ihren Anlagen in den drei Staaten kommt nicht voran. Während die Niederländer offenbar ihren Anteil im Umfang eines Drittels behalten wollen, schließt Großbritannien den Verkauf seines Drittels auch an der Börse nicht aus. Dafür aber sind offenbar Regelungen erforderlich, die RWE und E.on, die gemeinsam ein weiteres Drittel halten, jetzt abgelehnt haben, weil damit aus ihrer Sicht ein Verkauf unmöglich gemacht würde. Das meldete Reuters hier. In der nächsten Woche sollen weitere Gespräche stattfinden. Das Handelsblatt und die Westfälischen Nachrichten reagieren auf die Reuters-Meldung. Die deutsche Uranfabrik der URENCO steht in Gronau, ist vom Atomausstieg ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung.

Die WN melden: „Auf harsche Ablehnung stoßen die britischen Pläne beim Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz: „Wir fordern von der Bundesregierung eine klare Ablehnung der Verkaufsabsichten.“ Der Verband verlangt wie das Aktionsbündnis Münsterland, die Urenco-Anlage in Gronau stillzulegen.“

Reuters bezieht sich offenbar auf Informationen aus den Niederlanden, in denen das Parlament von der Regierung im Unterschied zu Deutschland regelmäßig informiert wird. Reuters schreibt: „Dutch Economic Affairs Minister Henk Kamp said E.ON and RWE declined to sign an agreement creating a new corporate and legal structure for Urenco because it excluded the possibility of a future stock market listing. The agreement would have allowed Britain to sell its one-third stake, while the Netherlands would have remained a one-third owner, Kamp said in a letter to parliament dated Oct. 31 and seen by Reuters on Tuesday.“

Laut Handelsblatt erklärten E.on und RWE am Dienstag: „Man könne keiner Struktur zustimmen, die den Wert von Urenco beeinträchtigen und eine Veräußerung nahezu unmöglich machen würden“. Weiter heißt es: „Insidern zufolge könnten bei einem Börsengang bis zu zehn Milliarden Euro erlöst werden. Mit dem vorgeschlagenen Umbau wäre dieser Schritt allerdings nicht möglich. Urenco ist nach der russischen Tenex weltweit der zweitgrößte Anbieter von Kernbrennstoffen“. Die URENCO wird derzeit auf einen Verkaufswert von rund 10 Mrd. Euro geschätzt.

Aufgrund der sensiblen Technik der URENCO ist auch die Bundesregierung im Rahmen einer Aufsicht über den sogenannten Vertrag von Almelo (PDF) an den Plänen beteiligt. Ohne ihre Zustimmung geht in der Sache nichts. Die WN berichtet: „Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte auf Nachfrage, man habe „die Verkaufsabsichten der Urenco-Anteilseigner zur Kenntnis genommen, beteiligt sich aber nicht an Spekulationen über potenzielle Kaufinteressenten“. Und über Details von Gesprächen gebe es keine Auskunft. In britischen Medienberichten werden unter anderen der kanadische Uran-Produzent Cameco, der japanische Mitsubishi-Konzern und der kanadische Nuklearkonzern Areva genannt.“

Die Reaktionen der Bundesregierung beziehen sich u.a. auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Zuletzt hatte der Vertreter der Fraktion DIE LINKE im Mai 2016 die Bundesregierung über die URENCO befragt.

In der Antwort hieß es u.a.: „Großbritannien und die Niederlande streben eine rechtliche Umstrukturierung von URENCO an, um damit den Verkauf ihrer staatlichen Anteile zu ermöglichen. Bei einer etwaigen Umstrukturierung ist für die Bundesregierung allein maßgeblich, dass die bestehenden nichtverbreitungspolitischen Rechte gegenüber dem Unternehmen in vollem Umfang und zukunftsfest abgesichert werden. Die Niederlande haben zur Absicherung ihrer Rechte im Falle eines etwaigen Verkaufs ihres bisherigen staatlichen Anteils ein Gesetz entworfen. Das niederländische Parlament muss sich mit dem Gesetz noch förmlich befassen. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der derzeitigen Eigentümerstruktur keine Notwendigkeit für ein Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland.“

Weiter heißt es zu den Fragen des Abgeordneten: „Förmliche Gespräche auf Ebene der Abteilungsleiter zwischen der Bundesregierung (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie den Partnern Großbritannien (Shareholder-Executive) und den Niederlanden (Wirtschaftsministerium) haben zuletzt am 12. Oktober 2015 in Den Haag und dem 15. Januar 2016 in Berlin stattgefunden. Ergänzend wurde das Thema bei den routinemäßigen Regierungskonsultationen auf Arbeitsebene im Rahmen des Almelo-Vertrags angesprochen. Zuletzt traf sich der trilaterale Regierungsausschuss (Joint-Committee) am 13. April 2016 in London. Soweit die Bunderegierung unterrichtet ist, werden die deutschen Anteilseigner E.ON und RWE bei den Treffen der Gesellschafter seitens Großbritannien und den Niederlanden über den Prozess auf dem Laufenden gehalten.“

Auf die Frage, ob ein „möglicher Börsengang für URENCO-Anteile aus Sicht der Bundesregierung noch immer im Gespräch“ wäre, sagt die Bundesregierung: „Großbritannien und die Niederlande prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Optionen.“

ASSE II – Atommüll-Rückholung und Begleitprozess in Gefahr

Asse-RadladerSchon seit längerer Zeit „ruckelt“ es an allen Ecken und Enden rund um die per Gesetz geregelte Rückholung und Sicherung des Atommülls in der ASSE II und den damit verbundenen Begleitprozess, an dem in unterschiedlichen Gremien lokale, regionale und Bundes-VertreterInnen teilnehmen. War das Bundesamt für Strahlenschutz als Nachfolger des vorhergehenden Betreibers Helmholtz-Zentrum-München zunächst überaus begrüßt worden, hat sich das inzwischen zumindest bei Teilen ins Gegenteil verkehrt. Auch die Änderung der Rechtsbasis, nach der die Atommüllkippe ASSE II Jahrzehnte lediglich nach Bergrecht und mit dem Betreiberwechsel unter das strengere Atomrecht gestellt wurde, führt oftmals zu Spannungen. Das Problem: Einerseits soll das BfS laut Gesetz den zusammenbrechenden Salzstock der ASSE II stabilisieren. Dazu müssen Verfüllungen der Hohlräume erfolgen und technische Sperren eingebaut werden. Andererseits soll das BfS die Rückholung der Abfälle durchführen. Dass diese Konstellation angesichts der Komplexität der Aufgabe nahezu automatisch zu Konflikten führt, liegt auf der Hand. Aber auch unter den Initiativen und regionalen Beteiligten häufen sich Auseinandersetzungen. Umso mehr sind die Akteure gefordert. Aktueller Streit: Die Verfüllung eines Bereichs auf der 750 Meter-Sohle. Eine Maßnahme, die aus Sicht regionaler VertreterInnen die Rückholung der radioaktiven Abfälle massiv gefährden könnte, die das BfS zur Stabilisierung der ASSE aber für unerlässlich ansieht. „ASSE II – Atommüll-Rückholung und Begleitprozess in Gefahr“ weiterlesen

Export von Atommüll aus Jülich in die USA und die Kosten – Nachgefragt und Verbots-Antrag

Per Kleiner Anfrage (PDF) will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den aktuellen Stand und mehr über die Kosten für das beim ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich laufende Projekt eines Exports von hochradioaktivem Atommüll von der Bundesregierung in Erfahrung bringen. Obwohl die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ sich für ein Verbot solcher Atommüll-Exporte bereits im Oktober 2015 ausgesprochen hat, ist eine gesetzliche Umsetzung bislang nicht erfolgt. Daher haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. (18/9791)

Auf der Homepage des Bundestags heißt es zu der Anfrage: „Berlin: (hib/ROL) Die Linke will in ihrer Kleinen Anfrage (18/10141) wissen, wie nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeiten an der Entwicklung einer Technologie zur Wiederaufarbeitung von Kugelhaufen-Brennelementen in den USA ist. Auch fragt die Fraktion, ob ein Transport dieser Brennelemente in die USA zur dortigen Verarbeitung technisch überhaupt möglich ist.

Die Planungen, hochradioaktiven Atommüll in Form von Kugel-Brennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich beziehungsweise dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR ) des Kernkraftwerks Hamm per Castor in die USA zu exportieren und dort in der militärischen Anlage H-Canyon der Savanah River Site (SRS) wiederaufarbeiten zu lassen, waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (unter anderem 18/3666).

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe habe bereits im Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, vollständig auf Exporte von hochradioaktiven Abfällen zu verzichten und auch eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen, schreiben die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.“

Siehe auch:

×