Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltministerium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

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Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich geht nicht in die USA, sondern wohl eher nach Ahaus, sagt das Bundesumweltministerium.

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB, in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 beschlossenen und im April 2016 bekräftigten Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Exportverbot-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellstmöglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltminsterium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 und bekräftigt im April 2016 beschlossenen Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Export-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellst möglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

 

Energiewende retten – Bundesregierung stoppen: Aktionen am 10. Mai bundesweit in neun Landeshauptstädten

Aktionsbild für "Energiewende retten!"

Mit einem bundesweiten und dezentralen Aktionstag reagieren die Akteure der Energiewende auf das Bestreben der Bundesregierung, nach der Solarenergie nun auch die Windkraft abzuwürgen. „Im Schnellverfahren wird eine Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bis Mitte Juni durch den Bundestag gedrückt. Das Recht aller Bürgerinnen und Bürger Erneuerbare Energie vor Ort zu erzeugen, ist in Gefahr. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll massiv gedrosselt werden – bis hin zum Rückbau. Dagegen müssen wir uns sofort wehren!“, heißt es in einer Erklärung, mit der für den 10. Mai zu Aktionen vor den Landtagen und Staatskanzleien diverser Bundesländer aufgerufen wird.

Damit soll der Druck auf die Ministerpräsidenten der Bundesländer erhöht werden, bevor sich diese am 12. Mai in Sachen Windenergie und Erneuerbare Energien Gesetz beraten.

In der Erklärung heißt es weiter: „Je nach Bundesland beteiligen sich unterschiedliche Organisationen an der Aktion z.B. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), IG Metall, Campact, Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und Landesbauernverbände aber auch weitere Verbände und Organisationen und vor allem viele Menschen, die gemeinsam für die Energiewende kämpfen. Unsere Forderungen: Der Ausbau der Erneuerbaren Energie muss weitergehen! Das Recht auf Bürgerenergie muss erhalten bleiben!“ Mehr Informationen dazu auf Wind-Energie-Kampagne.

Unten folgt noch ein Positionspapier von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE + Fachverband Biogas e.V. – FvB + Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW + Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE als Dokumentation.

Alle Aktionsorte und Zeiten:

Bayern: 8:30-10:00 Uhr

Staatskanzlei (gegenüber), Franz-Josef-Strauß-Ring 1,  München

Kontakt: Nicole Schultz, nicole.schultz@biogas.org

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Brandenburg: 10:30 – 12 Uhr

Landtag, Alter Markt 1, Potsdam

Kontakt: Laura Kölbel, be-bb@bwe-regional.de

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Hamburg: 10:15 – 12 Uhr

Rathaus Markt oder Jungfernstieg/Reesendammbrücke (noch unklar), Hamburg

Kontakt: Heinz Otto, h.otto@bwe-regional.de

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Hessen: ab  10 Uhr

Landtag, Schloßplatz 1-3, Wiesbaden

Kontakt: Joachim Wierlemann, he@bwe-regional.de

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Niedersachsen: 10:15 – 12 Uhr

Ort: Staatskanzlei, Planckstr. 2, Hannover

Kontakt: Paul Schächterle, p.schaechterle@bwe-nord.net

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Nordrhein-Westfalen: 9:30 – 12:30

Ort: Landtag, Platz des Landtages 10, Düsseldorf

Kontakt: Jan Dobertin, info@lee-nrw.de

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Sachsen: 09:00

Ort: Staatskanzlei, Archivstraße 1, Dresden

Kontakt: Jan Schubert, sn@bwe-regional.de

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Sachsen-Anhalt: 10:00-11:30

Ort: Staatskanzlei, Hegelstraße 40 – 42, Magdeburg

Kontakt: Jörg Dahlke, joerg.dahlke@lee-lsa.de

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Schleswig-Holstein: 11 Uhr

Ort: Landtag, Düsternbrooker Weg 80, Kiel

Kontakt: Sven Köllner, s.koellner@wind-energie.de

Energiewende retten! – EEG verteidigen!

PS: Dieser ZDF- Beitrag beschreibt die Bedrohung der Energiewende durch die Bundesregierung sehr deutlich

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/live/1822600/Das-ZDF-im-Livestream#/beitrag/video/2722844/Sonne,-Wind-und-Wut

Weitere Termine:

  1. Mai – bundesweite Warnminute „5 vor 12“ zur Rettung der Energiewende

Ende Mai/Anfang Juni – große Demonstration in Berlin, www.wind-energie.de/eeg-kampagne

Dokumentation: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. – BEE + Fachverband Biogas e.V. – FvB + Bundesverband Solarwirtschaft e.V. – BSW + Bundesverband WindEnergie e.V. – BWE

Di. 10. Mai 2016

Energiewende retten!

Die Diskussion um den nachhaltigen Umbau der deutschen Energiewirtschaft hat mit den Vereinbarungen von Paris neue Impulse bekommen. Deutschland ist nicht nur Vorreiter der Energiewende im eigenen Land, sondern in vielen Bereichen technologischer Weltmarktführer.

Wir haben uns die besten Voraussetzungen erarbeitet, auf deren Basis Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte, Industrie, Akteure im ländlichen Raum und Umweltverbände gemeinsam erfolgreich an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft arbeiten können.

Mit Sorge verfolgen wir nun die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile für Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige Änderungen im Interesse von über 370.000 Beschäftigten, der Stärkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Bürgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern.

Hierzu zählen insbesondere:

Ausbau Windenergie an Land:

  • Nach intensiven Verhandlungen wurde im EEG 2014 ein Ausbaukorridor für Windenergie an Land von 2.500 MW netto pro Jahr Dieser Konsens muss mindestens bestehen bleiben. Eine Begrenzung der Onshore-Windenergie, durch die Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien, steht dem Ziel der Kosteneffizienz entgegen. Deshalb muss sich der Ausbau mindestens an der “Marktanalyse Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums orientieren.

Ausbau Bioenergie:

  • Bei der Beibehaltung der Regelungen des EEG 2014, wird es spätestens ab 2021 zu einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung für Bestandsanlagen zu schaffen, muss der Ausbaukorridor dringend angepasst werden. Die beste Möglichkeit ist die Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf 100 MW netto pro Jahr,h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die (vorrausichtlich) aus dem EEG ausscheidende Leistung erhöht werden sollte.

Ausbau Solarenergie:

  • Es sollten zumindest die von der Bundesregierung angestrebten jährlichen 2,5 GW-Photovoltaikzubau in Deutschland erreicht werden können. Zur Absicherung der Ausbauziele muss das Auktionsvolumen ebenerdig errichteter Solarparks auf 1.000 MW pro Jahr verdoppelt werden. Größere Aktionsmengen für ebenerdig errichtete Solarparks sind tragbar. Standort-Restriktionen sollten möglichst gleichzeitig gelockert werden. Auf Ausschreibungen bei Solarstromanlagen auf oder an Gebäuden muss jedoch ebenso verzichtet werden wie auf eine finanzielle Belastung solarer Selbst- und Mieterstromversorgung.

Ausbau Windenergie auf See

  • Für die Offshore-Windenergie muss auch ab 2020 ein Zubau erfolgen können, der die wirtschaftliche Basis der Industrie erhält. Die Einführung von Ausschreibungen muss ein Höchstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit gewährleisten. Offshore-Projekte haben lange Laufzeiten. Unklare Zukunftsperspektiven gefährden bereits heute gerade die mittelständische Industrie und zwingen zu Kurzarbeit und Beschäftigungsabbau.

Kein Ausbaudeckel

  • Der Zubau von erneuerbaren Energien darf nicht durch einen Ausbaudeckel ausgebremst werden. 45 Prozent erneuerbarer Strom bis 2025 dürfen keine starre Obergrenze werden. Die deutschen Klimaziele erfordern vielmehr einen deutlich stärkeren Ausbau als aktuell vorgesehen, wie die Klimaschutzszenarien für die Bundesregierung bestätigen. Demnach ist ein „frühzeitiger und anhaltend starker Ausbau“ deutlich über den Ausbauzielen notwendig, um bis 2050 80 bis 95 Prozent CO2-Minderung erreichen zu können. Auch das angestrebte Ziel von mehr Kosteneffizienz würde durch eine Deckelung des Ausbaus stark behindert. Erst ein ausreichend dynamisches Ausbauvolumen sorgt für Investitionen in innovative Technologien und Fertigungsprozesse mit denen nachhaltige Kostensenkungen erreicht werden können.

Akzeptanz und Akteursschutz

  • Die breite Akzeptanz der Energiewende muss erhalten bleiben. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und anderen kleinen Akteuren am Ausbau erneuerbarer Energien ist dafür entscheidend und schafft nicht zuletzt auch mehr Wettbewerb.
  • Damit weiterhin eine große Vielfalt von Akteuren gewährleistet ist, muss das EEG 2016 geeignete Regelungen treffen. Notwendig ist – ähnlich wie bei der Photovoltaik bereits geschehen – mindestens die Einführung einer sinnvollen Ausnahmeregelung für Windkraftanlagen an Land (de minimis). Der EU-rechtlich mögliche Rahmen, Projekte mit bis zu sechs Anlagen mit je bis zu drei MW von Ausschreibungen auszunehmen, muss dafür ausgeschöpft werden.
  • Bei der Bioenergie müssen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Regelungen geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Anlagen mit hoher und Anlagen mit niedriger Leistung ermöglichen, analog zum Referenzertragsmodell bei der Windenergie an Land. Darüber hinaus sind adäquate Ausnahmeregelungen (de minimis) notwendig, insbesondere für Güllekleinanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen, besonderes systemdienliche Biogas-Bestandsanlagen sowie Anlagen mit sehr niedriger Leistung.
  • Die komplexen und heterogenen Projekt-, Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozesse erfordern bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden die Beibehaltung des derzeitigen EEG-Mengen- und Preisfindungsmechanismus.

Den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien derart drastisch einzuschränken, wie es die Reformvorschläge zum EEG 2016 vorsehen, halten wir klima- und wirtschaftspolitisch für falsch. Stattdessen muss es unser gemeinsames Ziel sein, die Potenziale für einen Umbau der Energiewirtschaft weiter zu fördern und die Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität auf den Weg zu bringen.

Gorleben und kein Konsens: Der schwarze Fleck auf der weißen Atommüll-Landkarte

19012016-Gesicht zeigen-Konrad stoppen78Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat nicht nur etwas gegen ein von der Kommission vorgezogenes nationale Begleitgremium zur Beseitigung eines „schwarzen Lochs“ im Standortauswahlgesetz, sondern auch dagegen, einen „schwarzen Fleck“ auf der atomaren Landkarte zu beseitigen. Der Streit um ein Papier in Sachen Gorleben für den Endbericht (PDF) der „Kommission zu Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ eskaliert. „Umweltministerin Hendricks hält es für einen Fehler, Gorleben schon vor dem neuen Suchlauf für ein Atomendlager aus dem Verfahren zu nehmen. Der Chef der Endlagerkommission hatte eine Klärung der Gorleben-Frage verlangt“, schreibt der Tagesspiegel.

Der Umweltverband BUND – Mitglied in der Kommission – schreibt auf seiner Seite nach der Vorlage des Berichts zu Gorleben in der letzten Kommissions-Sitzung: „Es war lange geplant, dass sich die Kommission in dem Berichtsabschnitt „nationale Erfahrungen“ auch zum Standort Gorleben äußern will. Dennoch sorgte die Vorlage in der Kommission für heftige Proteste. Dies gipfelte in der Forderung, die Vorlage aus dem Netz zu nehmen. Der BUND begrüßte die Vorlage ausdrücklich.“ In einer Presseerklärung des BUND vom 28. April heißt es mit Blick auf das Papier: „Außerdem gehe es auch um die kritische Aufarbeitung des Streits um den Standort Gorleben. Den dazu der Endlager-Suchkommission für ihren Abschlussbericht zuletzt vorgelegten Text unterstütze der BUND.“

Bereits zuvor hatte CDU-Kommissionsmitglied Steffen Kanitz das Papier scharf kritisiert. Jetzt berichtet Michael Bauchmüller in der Süddeutschen: „Nächste Woche will sich die Kommission mit der Streitfrage befassen. „Da steckt viel Sprengstoff drin“, sagt Unionsmann Kanitz. Knüpfe Müller den Erfolg des Gremiums an das Schicksal Gorlebens, „dann scheitert die ganze Kommission“.“

Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks springt nun ihrem Koalitionspartner in der Sache bei und widerspricht ihrem Partei-Genossen Michael Müller, der eine Klärung der Gorleben-Frage in der Kommission auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Im Tagesspiegel heißt es dazu: „Hendricks sieht das anders. „Der große Fehler der Vergangenheit war, dass Gorleben ohne einen fairen und wissenschaftlichen Standort-Vergleich zum Endlager bestimmt werden sollte“, sagte sie. Gorleben sei „politisch gesetzt“ gewesen. Das habe „die Endlagerdebatte über Jahrzehnte vergiftet“. Aber dieser Fehler dürfe sich nicht wiederholen. „Wenn jetzt ein Standort aus politischen Gründen ausgeschlossen würde, hätten wir das gleiche Problem: Jeder andere Standort könnte sich darauf berufen, dass es keinen fairen, unvoreingenommenen wissenschaftsbasierten Vergleich gab“, gab Hendricks zu bedenken. Ihrer Einschätzung nach kann die Endlagersuche nur gelingen, „wenn in einem transparenten, wissenschaftlichen Vergleich der bestmögliche Standort ermittelt wird“.“

UPDATE!! Mit Schärfe reagieren nun auch Franz Untersteller (Grüne, Baden-Württemberg), Ulrike Scharf  (CSU, Bayern) und Christian Pegel (SPD, Mecklenburg-Vorpommern) in einer gemeinsamen Presseerklärung: „Die gute Arbeit der Endlagerkommission darf nicht torpediert werden“, heißt es dort und dann wird gegen Michael Müller scharf geschossen: „Mit Besorgnis haben heute (06.05.) drei Mitglieder der Endlagerkommission, der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (GRÜNE), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) sowie der Energieminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel (SPD), auf Äußerungen des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller reagiert. Medienberichten zufolge hatte dieser zuvor gefordert, die Endlagerkommission solle einen möglichen Standort Gorleben vorab aus dem weiteren Suchverfahren ausschließen.“ Der Rest dieser PM ist hier online.

Die Süddeutsche zitiert Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel: „“Gorleben ist eine offene Wunde“ … Wie viel Wahrheit in der Feststellung von der politischen Durchsetzbarkeit stecke, „würde jeder erfahren, der Gorleben durchzusetzen versucht“.“ Die SZ zitiert auch den Grünen Energieminister aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck, der darauf verweist, dass Gorleben zu Beginn des Verfahrens im Rennen geblieben ist: „“Die Kommission wurde unter dieser Bedingung eingesetzt“, sagt Robert Habeck, grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein. „Ein Kriterium wie ,politische Akzeptanz‘ wurde bewusst verworfen.“ Jetzt, kurz vor Ende des Projekts, müsse das so akzeptiert werden.“

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*), für die LINKE in der Kommission, reagierte vor einigen Tagen: „Die Erfahrungen aus Gorleben können in der Kommission nicht ignoriert werden. Daher braucht es ein solches Papier und es braucht auch eine Konsequenz. Gorleben ist im Konsens nicht machbar und gehört daher nicht in den Topf. Wenn wir zügig ein dauerhaft möglichst sicheres Atommülllager finden wollen, dann muss Gorleben endlich aus dem Verfahren genommen werden.“

Diese Position ist schon mit der Vorlage des Gesetzes zur Standortsuche und dem Beginn der Arbeit der Kommission immer wieder massiv von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden wie Greenpeace massiv kritisiert worden. Einen Neustart bei der Endlagersuche mit Gorleben könne es vor dem Hintergrund einer Geschichte von Lügen, Tricks und politischen Setzungen nicht geben, ein neuer Konsens sei mit Gorleben nicht möglich.

Michael Müller, Co-Vorsitzender der Kommission laut SZ: „“Wenn man glaubwürdig einen Neuanfang machen will, dann muss man eine geschichtliche Aufarbeitung zulassen“, sagt Müller. Wäre da nur nicht dieses Fazit, auf das der ganze Text zuarbeitet: Ein Endlager in Gorleben, so heißt es ganz am Ende, wäre „angesichts der Geschichte (. . .) politisch nicht durchsetzbar“. Kurzum: Gorleben fiele aus der Suche heraus. „Auch Ausschlusskriterien sind politisch bestimmt“, sagt Müller. „Warum sollen soziale und geschichtliche Kriterien dazu nicht zählen?““

Dieser Position springt die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg in einer gestern veröffentlichten Presseerklärung zur Seite. Deren Sprecher Wolfgang Ehmke machte klar, dass das bisherige Abtauchen der Kommission in der Gorleben-Frage nicht funktionieren kann: „Und das hat aus Sicht der BI einen gewichtigen Grund, denn der Parteienkonsens, den einst die Unionsparteien, SPD und Grüne ausgehandelt hatten und ins Standortauswahlgesetz (StandAG) übersetzten, endete genau da, wo ein Schlussstrich unter die jedes Vertrauen zerstörenden Fehler in der Causa Gorleben hätte gezogen werden können.“ Weiter heißt es in der PM: „Das ist die wahre Kernbotschaft, denn man verschanzt sich hinter gut klingenden Textenpassagen und tut so, als ginge es im Kern nicht um Gorleben“, sekundiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die BI kritisiert diejenigen in der Kommission, die nicht einmal ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen wollen, etwas Klärendes und Ehrliches zum bisherigen Standort zu formulieren.“

(*) Der Autor dieses Textes ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel und Mitglied im BUND.

 

 

 

 

Klimawandel, Postwachstum, Kapitalismus: Zdebel bei Kongreß „Marx is muss“

Was kann man gegen den Klimawandel tun?“ und ein Streitgespräch mit Alexis Passadakis [Mitglied im Koordinierungskreis von Attac]  über „Postwachstumsökonomie im Kapitalismus?“ Das sind zwei Themen, mit denen sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel beim diesjährigen Kongreß „Marx is muss“ vom 5. – 8. Mai in Berlin beschäftigten wird. Mit inzwischen über 600 Anmeldungen dürfte es der größte Kongreß werden, den „marx21 – Netzwerk für internationalen Sozialismus“ organisiert hat.

Postwachstumsökonomie im Kapitalismus – Ein Streitgespräch

Höher, schneller, weiter? Unbegrenztes Wachstum findet auf Kosten der sozialen Gerechtigkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit statt. Deshalb ist eine Wachstumswende nötig, um anders zu wirtschaften, besser zu leben und weniger zu verbrauchen. Das sagen die einen. Andere meinen hingegen: Die ökologische Ausbeutung und Ausplünderung unseres Ökosystems und die extreme Bereicherung weniger auf Kosten der Mehrheit liegen in der kapitalistischen Wirtschaftsweise begründet. Eine wirkliche Wende zu einer Postwachstumsökonomie wird es nur geben, wenn der Kapitalismus überwunden wird. Diesem Gegensatz widmen sich Alexis Passadakis [Mitglied im Koordinierungskreis von Attac] (angefragt) und der Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Hubertus Zdebel, in einem Streitgespräch.

Ort: Seminarraum 2 Datum: 6. Mai 2016 Zeit: 15:00 – 16:30
  • Kann man was gegen den Klimawandel tun?

Mit dem Abkommen des Klimagipfels in Paris brachen viele Kommentatoren und Beobachter in Jubelstürmen aus: erstmals seit Kyoto sieht es so aus, als ob sich die Staatengemeinschaft auf verbindliche Ziele zum Klimaschutz geeinigt haben. Doch das Abkommen bleibt eine Mogelpackung. Die entscheidenden Akteure des Klimawandels, etwa die extrem auf fossile Brennstoffe ausgerichtete Großindustrie, werden weiterhin mit Samthandschuhen angefasst. Selbst das vage Wort der „Dekarbonisierung“ fiel den angeblich „historischen“ Verhandlungen zum Opfer. Wir wollen grundsätzlich diskutieren, ob Kapitalismus und Klimaschutz überhaupt zusammmengehen können, und ob nicht viel mehr ein „System Change“ vorangehen müsste, um das Klima tatsächlich zu retten.

Ort: Münzenbergsaal 1 Datum: 8. Mai 2016 Zeit: 10:00 – 11:30 mit
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