Atom-Filz-Verdacht: Bundesumweltministerium prüft – Abgeordneter wird nachfassen
„Es ist gut, wenn das Bundesumweltministerium (BMU) sich diesen Vorgang jetzt als Reaktion auf meine parlamentarische Nachfrage noch mal genau ansieht. Da werden wir in jedem Fall nachhaken! Denn das Ganze hat ein Gschmäckle, was das mühelose Switschen des Atomexperten Michael Sailer erst als Berater beim BMU, dann als Berater beim direkt betroffenen Unternehmen angeht. Das wirft kein gutes Licht auf das neu angelaufene Suchverfahren für die Atommülllagerung für einen Ersatz für Gorleben, bei dem so viele Mauscheleien stattgefunden haben und so viel Vertrauen zerstört worden ist“, stellt Hubertus Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE fest. Die Schriftliche Frage und die Antwort der Bundesregierung hier im Wortlaut.
- Zum Anlass und Hintergrund siehe: Nachgefragt: BMU, BGE und Atommüll-Endlager-Filz?
- Siehe auch die Taz zu den weiteren Gründen der Nachfrage des MdB Zdebel hier.
Die Schriftliche Frage und Antwort hier im Wortlaut (PDF):
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Vorsitzende der Entsorgungskommission (ESK), einem Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), an der Erarbeitung an den in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindlichen Entwürfen der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und den Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (siehe: https://www.dialog-endlagersicherheit.de) laut öffentlicher Aussage des BMU am 14. September 2019 auf dem Symposium „Endlagersicherheit – Der Weg zum sicheren Einschluss“ mit anderen „fachlich intensiv“ an der Erstellung der Verordnungsentwürfe beteiligt war (siehe dazu das auf der genannten Internetseite hinterlegte Video etwa Minute 46,31) und außerdem in diesem Bereich für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE, siehe Bekanntmachung vergebener Aufträge: Deutschland-Remlingen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen, 2019/S 143-353025, https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:353025-2019:TEXT:DE:HTML, siehe insbesondere dort als kurze Leistungsbeschreibung: „Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanalysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit“, Vertragsabschluss 22.07.2019) tätig ist, deren kaufmännische Geschäftsführerin wie auch der Auftragnehmer bis vor kurzem beim Öko-Institut tätig waren (www.oeko.de, Geschäftsbericht 2018), und welche Gutachten bzw. Dienstleistungen (bitte genaue Angabe) wurden von BMU und BGE seit 2017 jeweils vergeben, in dem Auftragnehmer*innen in ähnlicher Weise sowohl für das BMU als auch die BGE tätig waren bzw. sind?
Antwort Bundesumweltministererium, Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestag, 17. Oktober 2019:
Die ESK und ihr Ausschuss Endlagerung (EL) wurden als Beratungsgremium des Bundes auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung auch bei der Erarbeitung der Artikelverordnung nach §§ 26 und 27 StandAG beteiligt, zuletzt am 04. September 2019.
Darüber hinaus waren einzelne EL-Mitglieder, darunter auch Herr Sailer, auf vertraglicher Grundlage über eine Expertengruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in die Entwicklung des Verordnungstextes eingebunden. Diese Expertengruppe hatte ihre bislang letzte Sitzung am 02. Mai 2019, anschließend hat Herr Sailer in diesem Rahmen nicht mehr inhaltlich für das BMU gearbeitet, insbesondere war er nicht an der Vorbereitung und Durchführung des öffentlichen Symposiums am 14./15. September 2019 beteiligt.
Die Tatsache, dass u. a. Herr Sailer im Rahmen der o.g. Expertengruppe in die Erarbeitung der Verordnung eingebunden war, wurde auf dem Symposium kommuniziert (Videodokumentation: https://youtu.be/IGidKuLVEU4, ab Minute 46:30).
Das BMU wird nun den gesamten Sachverhalt und eventuelle Auswirkungen der Mitarbeit von Herrn Sailer in der ESK prüfen.
Darüber hinaus liegen dem BMU keine Hinweise auf Vertragsverhältnisse von seinen Sachverständigen mit der BGE vor.