Atommüll-Endlager-Suche: Neue Sicherheitsanforderungen und schlechte Bürger-Beteiligung
Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle? Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jetzt einen Verordnungsentwurf an den Bundestag auf den Weg gebracht und die Vorlagen auf seiner Homepage veröffentlicht. Nach den Regelungen des Standortauswahlgesetzes hat der Bundestag jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. UmweltFAIRaendern dokumentiert die Veröffentlichung des BMU dazu gleich unten.
- Der Entwurf ist auch hier direkt online (PDF). Welche Folgen das Anhörungsverfahren hatte, ist zu erkennen, wenn man den früheren Entwurf ansieht.
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Das Atommülllager-Suchverfahren steht derzeit unter Druck. Ein notwendiges Gesetz, mit dem geologischen Daten veröffentlicht werden könnten, ist vom Bundesrat blockiert. Bayern macht massiv Druck, dass dortige Granitvorkommen gar nicht erst für die Endlagerung in die Auswahl einbezogen werden und trotz Corona und massiver Einschränkungen für die Öffentlichkeit, wollen zuständige Behörden und Unternehmen weiter im Herbst einen ersten Bericht veröffentlichten, der Regionen für die weitere Endlagersuche benennt. Eine neue alte Endlager-Region dürfte dann auch Gorleben werden.
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Der BUND und auch das Nationale Begleitgremium haben aufgrund von Mängeln vor wenigen Wochen eine Verschiebung der Veröffentlichung des Teilgebiete-Berichts und der dann folgenden Teilgebietekonferenz gefordert. Das Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung BASE und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) haben das abgelehnt. Trotz der hohen Anforderungen, die das Standortauswahlgesetz für Partizipation und Transparenz stellt, gerät die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt ins Hintertreffen.
Die BGE hat trotz der Probleme angesichts der Corona-Krise und den Forderungen nach einer Verschiebung noch einmal erklärt, am Fahrplan festhalten zu wollen. Dazu ist hier einiges nachzulesen. BASE will das Verfahren sogar noch beschleunigen und schon im Oktober, wenige Tage nach der Veröffentlichung des BGE-Teilgebiete-Berichts, die nach Standort-Auswahlgesetz geregelte Teilgebiete-Konferenz starten, die in nur einem halben Jahr und maximal drei Veranstaltungen der Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Stellungnahmen zu den Endlager-Plänen erlaubt.
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Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
Die Verordnung konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Artikel 1), welches nach Paragraph 9a Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) durch den Bund einzurichten ist und regelt die Anforderungen an die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für dieses Endlager (Artikel 2). Die Ministerverordnung wurde dem Bundestag zugeleitet. Dieser hat nun nach Paragraph 26 Absatz 4 und Paragraph 27 Absatz 7 des Standortauswahlgesetzes vier Sitzungswochen Zeit, sich mit der Verordnung zu befassen. Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden.
Basis der Verordnung ist der Referentenentwurf des BMU vom 11. Juli 2019, der nach einer Ressortabstimmung sowie einer Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung weiterentwickelt wurde. Hier finden Sie eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen im Rahmen der umfangreichen Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung.