Wohin mit dem Atommüll aus der ASSE? AG Schacht Konrad nimmt Stellung

Wohin mit dem Atommüll aus der ASSE? AG Schacht Konrad nimmt Stellung

Die Diskussion über die Rückholung der strahlenden Atomabfälle aus der ASSE II hat viele Turbulenzen hinter sich. Das ehemalige „Forschungs-Atommülllager“ droht einzubrechen und abzusaufen. Mit erheblichen Folgen für nachfolgende Generationen. Nie hätte dort Atommüll eingelagert werden dürfen, aber politische Interessen an der Atomenergie trugen zu politischen Maßnahmen beim Umgang mit den strahlenden Abfällen bei. Als schließlich auch die Politik und Behörden nicht mehr ignorieren konnten, dass es in der ASSE zu einer nuklearen Katastrophe kommen könnte, wurden schließlich die Planungen für ein „kontrolliertes Absaufen“ lassen gestoppt. Per Gesetz wurde das Forschungslager dem Atomgesetz unterworfen und nach Abwägung die Rückholung der Abfälle entschieden.

Klar, dass es dazu nicht nur unterirdisch bis in über 700 Meter Tiefe enorme technischen Lösungen braucht. Auch oberirdisch braucht es natürlich Anlagen und Technik, die den radioaktiven Salz-Matsch neu verpackt und solange verwahrt, bis klar ist, wo ein neues Endlager für diese Abfälle entstehen kann.

Eine Herausforderung mit dem atomaren Erbe soweit wie möglich vernünftig, nicht nur technisch und wirtschaftlich, sondern vielleicht vor allem gesellschaftlich. Gemeinsam, statt Atom-Ego. Im Juli war hier plädiert worden, dass das Zwischenlager und die Konditionierungsanlage selbstverständlich vor Ort oberirdisch an einem möglichst sicheren Ort entstehen müssten. Jetzt hat auch die AG Schacht Konrad auf die Debatte reagiert, die notwendig wird, weil einige den Atommüll aus der ASSE lieber in Sinne alter Atomspaltungspolitik anderen vor die Tür stellen wollen. Einige BIs, Kommunalpolitik und sogar ein grüner Umweltminister des Bundeslandes.

Die Stellungnahme hätte gern deutlicher ausfallen dürfen! Aber gut, dass sie da ist! Hallo Atommüllkonferenz! Nichts rein, nichts raus. Das war eine Kategorie der Anti.Atom.Bewegung, die auch rund um Wolfenbüttel weiterhin gelten muss.

Dokumentation aus dem aktuellen Newsletter der AG Schacht Konrad.

Asse II Bundesweit Arbeitsgemeinschaft

Wohin mit dem Atommüll aus der Asse?

(Mi., 14.08.24/SW) Eine der im Zusammenhang mit der Rückholung des Atommülls aus der Asse am meisten – und emotionalsten – diskutierten Fragen ist diejenige nach dem Standort für ein „Zwischen“lager für den zurückgeholten Atommüll. Die BGE als Betreiberin der Asse 2 will dieses aus technischen und genehmigungsrechtlichen Gründen direkt am noch zu errichtenden Bergeschacht in unmittelbarer Nähe der bisherigen überirdischen Anlagen bauen. Im Gespräch ist dafür die Gemarkung „Kuhlager“, eine steil abschüssige Lichtung nördlich des bisherigen Förderturms im sonst sehr waldigen Höhenzug Asse. Teile des dafür notwendigen Baugrundes hat die BGE bereits käuflich erworben, aber es gibt auch Grundeigentümer, die sich weigern oder nur zu bestimmten Bedingungen bereit sind zu verkaufen. Ob es der BGE gelingt, den von ihnen präferierten Baugrund zu erwerben, ist also noch gar nicht geklärt.

Die ortsansässige Initiative „AufpASSEn“ schreibt auf ihrer Homepage: „Die Bürgerinitiativen können sich ein Zwischenlager an der Asse nicht vorstellen, weil die Gegend um die Asse herum zu dicht besiedelt ist.“ Die Wolfenbütteler Atom-Ausstiegs-Gruppe WAAG verweist auf durch das Landesbergamt festgestellte zu erwartende Bergschäden am derzeit geplanten ZL-Standort „Kuhlager“.

Es gibt also weiterhin auch Gründe, die gegen diesen Standort sprechen und die Diskussionen darum scheinen sich seit Jahren im Kreis zu drehen. Der vom damaligen Begleitprozess geforderte Standortvergleich ist nie durchgeführt worden. Der Dialog mit der Bevölkerung hat dadurch massiven Schaden erlitten. Im Rahmen dieser Diskussionen hat der Kreistag Wolfenbüttel leider kürzlich einen Konsens verlassen, dass aus der betroffenen Region keine anderen Standorte vorgeschlagen werden. Im Kreistagsbeschluss vom 10. Juni 2024 wird von den Kommunalpolitiker*innen vorgeschlagen, den Atommüll aus der Asse an 10 AKW-Standorte zu verteilen.

Niedersachsens grüner Umweltminister Christian Meyer äußerte im Mai unbedarft, er wolle den Müll aus der Asse auf die Standorte verteilen, in denen nach Inbetriebnahme von Schacht KONRAD Kapazitäten frei werden. Er blendet dabei sowohl aus, dass jene Genehmigungen für diese „Zwischen“lager auch befristet sind, dass bisher noch kaum Gebinde „konrad-fähig“ konditioniert sind und vor allem, dass die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD weiterhin in Frage steht.

Wir möchten als AG Schacht KONRAD insbesondere gegenüber den Initiativen an den nun vom Kreistag Wolfenbüttel vorgeschlagenen Standorten deutlich signalisieren, dass wir als Arbeitsgemeinschaft uns deutlich von solchen Vorschlägen distanzieren. Der Kreistagsbeschluss ist ohne unser Zutun und sogar gegen unsere Empfehlung verfasst worden. Mit diesem Brief wollen wir das deutlich machen.

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
AG Schacht KONRAD e.V., Bleckenstedter Str. 14a, 38239 Salzgitter Salzgitter, im August 2024

Der Brief ist direkt auch hier online zu lesen:

Liebe Freundinnen und Freunde,

die AG Schacht Konrad arbeitet seit ihrer Gründung auch aktiv mit Initiativen und in politischen Gremien zum Thema ASSE mit. So konnten wir die ursprünglich geplante Flutung des ehemaligen Salzbergwerks mit Hilfe eines von uns erzwungenen und von Fachleuten 2010 durchgeführten Optionenvergleichs verhindern. Ergebnis: Die Rückholung des Atommülls aus der ASSE ist die einzig verantwortbare Option. Die Rückholung der 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wurde im Atomgesetz 2013 im § 57b verankert. Das Vorhaben ist eine schwierige Aufgabe, da weltweit einmalig. Zunächst war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dafür zuständig, mittlerweile die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Offizieller Termin für den Beginn der Rückholung ist aktuell 2033.

Unsere zentrale Forderung war und ist die Beschleunigung der Rückholung. Diese Forderung hat auch Bundesumweltministerin Lemke bei ihrem Besuch in der ASSE am 10.07.24 erhoben. Von einer zuständigen Ministerin kann man aber erwarten, dass sie hier konkreter wird, mit welchen Maßnahmen das erreicht werden kann. Ein zweiter zentraler Punkt in der Auseinandersetzung ist die Frage, wo der rückgeholte Atommüll nach einer oberirdischen Konditionierung zwischengelagert werden kann. Die BGE plant ein neues Zwischenlager direkt neben dem neu zu errichtenden Bergungsschacht zu errichten.

Sowohl die kommunalen Vertretungen als auch alle zivilgesellschaftlichen Gruppen fordern bis heute einen Standortvergleich mit einem oder mehreren assefernen Standorten. Auch wir sind für einen Standortvergleich assenah und assefern, dabei müssen die für einen assefernen Standort notwendigen Transporte als ein zusätzlicher Risikofaktor in den Vergleich einfließen.

Niedersachsens Umweltminister Meyer hat kürzlich erklärt, dass ab 2033 Kapazitäten in mehreren bestehenden Zwischenlagern frei würden, da dann die Einlagerung in KONRAD beginnen würde. Er übergeht dabei geflissentlich, dass die faktischen Voraussetzungen für einen Transport und eine anschließende Endlagerung noch gar nicht erfüllt sind.

Da die oberirdischen Anlagen einer weiteren Atomanlage in der Asse in einem Naturschutzgebiet liegen, muss ein Raumordnungsverfahren (RoV) durchgeführt werden. In diesem muss der Antragsteller u.a. darlegen, dass es – bezogen auf den Standort – „keine (für ihn) zumutbaren Alternativen“ gibt. Das ist für die Gruppen vor Ort der zweite Ansatzpunkt für einen
notwendigen Zwischenlager-Standortvergleich. Das für das RoV zuständige „Amt für regionale Landesentwicklung“ (ArL) untersteht der Landeswirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), die auf eine entsprechende Nachfrage geantwortet hat, es gebe ja keine alternativen Standorte.

Daraufhin hat der Rat des Landkreises Wolfenbüttel am 10. Juni 2024 einen Beschluss gefasst, indem konkrete Vorschläge für zu prüfende alternativen Standorte gemacht werden.

Wir möchten als Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD betonen, dass dieser Beschluss ohne unsere Mitwirkung und gegen unsere Empfehlung zustande gekommen ist.

Thomas Erbe, Carsten Kawka, Marianne Neugebauer, Ludwig Wasmus und Silke Westphal
(Vorstand der AG Schacht KONRAD e.V.)

 

Dokumentation des Kreistagsbeschlusses Wolfenbüttel (PDF)

hier als einfacher Text ohne weitere Bearbeitung:

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Landkreis Wolfenbüttel
Die Landrätin
Sitzungsvorlage
Geschäftszeichen
01-Br
Datum
03.06.2024
Vorlage-Nr.
XIX-0438/2024
Beratungsfolge Sitzung Sitzung am Zuständigkeit
Kreisausschuss nicht öffentlich 10.06.2024 Vorberatung
Kreistag öffentlich 10.06.2024 Entscheidung
Betreff
Raumordnungsverfahren Asse II – Prüfung von alternativen Standorten für ein Asse-fernes
Zwischenlager
Beschlussvorschlag:
Die Landrätin wird beauftragt, dem für das Raumordnungsverfahren in Sachen Asse II zuständigen
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beispielhaft konkrete ernsthaft in Betracht
kommende Asse-ferne Standortalternativen für die Zwischenlagerung der zurückzuholenden
radioaktiven Abfälle mitzuteilen, damit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine
Alternativenprüfung durchgeführt werden kann.
Als weitere Alternative für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der Asse wird vorgeschlagen zu
prüfen, inwieweit die bereits vorhandenen Zwischenlager noch über Aufnahmekapazitäten für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle verfügen und eine Verteilung der Abfälle aus der Asse
erfolgen kann.
Aufwand/Auszahlung i. € Produktkonto Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr/e
Mittel stehen zur Verfügung nicht zur
Verfügung
nur bereit i. H. v. Euro
Deckungsvorschlag Mehrerträge/-einzahlungen bei Minderaufwendungen/-auszahlungen bei
Diese Maßnahme hat Auswirkungen auf die Erreichung folgender Oberziele:
Präambel Konsolidierung der Kreis- und Gemeindefinanzen unterstützt behindert
Bürgerfreundlichkeit der Kreisverwaltung unterstützt behindert
Oberziel 1 Gesellschaftlicher Zusammenhalt unterstützt behindert
Oberziel 2 Bildung und Kultur unterstützt behindert
Oberziel 3 Arbeit und Wirtschaft unterstützt behindert
Oberziel 4 Umwelt- und Klimaschutz unterstützt behindert
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Oberziel 5 Mobilität und Infrastruktur unterstützt behindert
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.11.2023 hatte die Landrätin die für Raumordnungsverfahren zuständige
Landwirtschaftsministerin Staudte um einen Gesprächstermin gebeten. Dabei sollte erörtert
werden, wie Alternativen in das anstehende Raumordnungsverfahren für die Schachtanlage
Asse durch die BGE als Vorhabenträgerin eingebracht werden könnten bzw. müssten. Aus
Sicht der Region sei die BGE als Vorhabenträgerin nach § 15 Absatz 1 Satz 3
Raumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sogar dazu verpflichtet.
Zudem läge es in landesplanerischer Kompetenz, dass die BGE als Vorhabenträgerin
Standortalternativen für das Zwischenlager in das Verfahren durch Vorlage entsprechender
Unterlagen einzubringen hat. Hier hätte das Land Niedersachsen die Möglichkeit, auf die BGE
bzw. den Bund einzuwirken.
In dem Schreiben der Landrätin wurde auch deutlich gemacht, dass die vom zuständigen Amt
für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) vorgenommene Festlegung des
Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren gerade mit Blick auf die
Koalitionsaussagen der Landesregierung irritierend sei. Zudem sei nicht erkennbar, in welcher
Weise sich das ArL mit den regionalen Stellungnahmen gerade zur Frage des
Alternativendiskurses auseinandergesetzt hatte. So hatte das ArL lediglich darauf verwiesen,
dass im Rahmen der schriftlichen Beteiligungen keine ernsthaft in Betracht kommenden
Alternativen eingebracht wurden und sich im Untersuchungsraum von 5 km um die
Schachtanlage Asse II keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative aufdränge.
Im Schreiben an Ministerin Staudte wurde auch auf die von Umweltminister Meyer auf dem
Bürgerdialog in Remlingen am 25.10.2023 deutlich gemachte Haltung der niedersächsischen
Landesregierung zum havarierten Bergwerk und Atommülllager Asse II verwiesen, sich
konstruktiv für eine Lösung der Standortfrage mit Alternativenprüfung für die
Zwischenlagerung der rückzuholenden Abfälle einzusetzen. Minister Meyer zitierte dabei
mehrfach aus seinem Schreiben an Bundesumweltministerin Lemke vom 08.09.2023, in dem
er unter anderem für eine Öffnung des Themenhorizonts und im Sinne einer erweiterten
Klärung der Zwischenlagerfrage auch die Nutzung bestehender Zwischenlager ins Spiel
brachte.
Auf mehrfache Nachfrage teile das Büro von Ministerin Staudte am 15.05.2024 mit, dass sich
das Land Niedersachsen weiterhin für eine erweiterte Standortsuche für ein Zwischenlager
ausspricht. Allerdings sei das Raumordnungsverfahren bzw. die Raumverträglichkeitsprüfung
hierfür nicht das geeignete Verfahren. Eine Begründung hierfür wurde jedoch nicht gegeben,
ebenso wenig wie ein Hinweis darauf, wie diese erweiterte Standortsuche aus Sicht des
Landes erfolgen soll bzw. wie das Land selbst diese vorantreibt. Die Antwort vermittelt zudem
den Eindruck, dass ein Interesse an einem zeitnahen persönlichen Austausch in dieser
Angelegenheit derzeit auf dieser Ebene nicht besteht.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nunmehr angezeigt, dass der Landkreis Wolfenbüttel
dem ArL vor der Einleitung des Raumordnungsverfahrens konkrete, ernsthaft in Betracht
kommende Asse-ferne Standortalternativen beispielhaft mitteilt.
Aus Sicht der Landkreisverwaltung sind diese Hinweise auch nach Festlegung des
Untersuchungsrahmens durch das ArL ohne weiteres bei der Raumverträglichkeitsprüfung zu
berücksichtigen. Dass die ergänzende Stellungnahme nicht im Rahmen und innerhalb der
Fristen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens abgegeben wird, ist mangels materieller
Präklusionsvorschriften im Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung unschädlich.
Die Benennung von Alternativen erfolgt gerade vor dem Hintergrund der Festlegung des
Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren durch das ArL, der
Nichtberücksichtigung der regionalen Stellungnahmen zum notwendigen Alternativendiskurs
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und der knappen Aussage, dass im Rahmen der schriftlichen Beteiligungen keine ernsthaft in
Betracht kommenden Alternativen eingebracht worden seien und sich dem ArL selbst
innerhalb des Untersuchungsraums keine ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen
aufdrängen.
Die Region hatte die BGE als Betreiberin, den Bund als Gesellschafter aber auch das Land als
Genehmigungsbehörde mehrfach und seit Jahren aufgefordert, einen Alternativenvergleich für
das Zwischenlager auch mit Asse-fernen Standorten durchzuführen. An dieser Stelle sei
nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass dies nicht Aufgabe der Region ist, sondern
die des Vorhabenträgers. Da die Benennung von Asse-fernen Standortalternativen bisher
beharrlich verweigert wurde, erfolgt sie im Kontext des Raumordnungsverfahrens nunmehr
durch den Landkreis Wolfenbüttel – ausdrücklich unter dem Hinweis, nicht nach dem „Sankt-
Florians-Prinzip“ zu handeln, sondern um endlich ernsthaft in Betracht kommende Alternativen
zu prüfen und zu vergleichen.
Denn die Betrachtung verschiedener Alternativen ermöglicht es, die Vor- und Nachteile
verschiedener Optionen zu verstehen. Sie stellt sicher, dass die Interessen und Bedenken
berücksichtigt werden – aber auch die berechtigten Erwartungen der Region. Die
Alternativenprüfung sollte jedoch nicht nur die wirtschaftlichen Aspekte eines Vorhabens,
sondern auch seine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigen. Die Betrachtung
sollte dabei nicht nur nach fachlich-technischen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten
erfolgen, wobei diese auch im Sinne von Fairness und Belastungsgerechtigkeit zu
berücksichtigen sind. Letztlich sollen durch die Prüfung von Alternativen mögliche
Fehlentscheidungen vermieden werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die
gewählte Option die besten Ergebnisse für die Allgemeinheit erzielt, negative Auswirkungen
minimiert und die Entscheidung transparent, ausgewogen und nachhaltig ist. Die
Alternativenprüfung in Raumordnungsverfahren stellt daher ein wichtiges Instrument zur
Steigerung der Akzeptanz von Großprojekten dar. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung werden
zentrale Funktionen planungsdemokratischer Wertvorstellungen ermöglicht.
Rückblick: Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager
In diesem Zusammenhang wird auf den sogenannten „Beleuchtungsprozess“ aus dem Jahr
2021 verwiesen, in dem genau diese Frage im Mittelpunkt stand bzw. die Festlegung auf ein
Asse-nahes Zwischenlager ohne einen Alternativendiskurs mit Asse-fernen Standorten von
der Region als nicht sachgerecht kritisiert wurde. Nachstehend sollen hierzu einige Aussagen
der beauftragten Gutachter zu den zu prüfenden Fragestellungen in Erinnerung gerufen
werden:
Insofern ist die Vorauswahl, dass der Makrostandort des Zwischenlagers Asse-nah zu liegen
hat, rechtlich nicht abgesichert. Da im Rahmen der Vorauswahl durch den Vorhabenträger
offenbar nicht sämtliche in Sache gebotenen Kriterien berücksichtigt und geprüft worden sind,
kann dies dazu führen, dass im förmlichen Zulassungsverfahren Begründungen zu vertiefen
und ggf. noch Asse-ferne Standorte zu prüfen sind. (Herbert Bühl | Peter Hocke | Christian
Küppers | Sabine Schlacke (30.09.2021): Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein
Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage
Asse II; Seite 82)
Aus Sicht des Expertenteams wurde der Kriterienkatalog für die Auswahl eines
Zwischenlagerstandortes so ausgelegt, dass er die Standortsuche in einem größeren Umkreis
ermöglichen sollte. Zudem waren die Aussagen des Kriterienberichts und die Verlautbarungen
des BfS im Zuge dessen Veröffentlichung geeignet, die Erwartung zu wecken, dass nicht nur
nach Asse-nahen Standortmöglichkeiten für das Zwischenlager gesucht werden soll. Der
Kriterienbericht wurde in der Region offenbar als Zusicherung verstanden, den
Zwischenlagerstandort für die rückgeholten Abfälle kriterienbasiert finden zu wollen. (Herbert
Bühl | Peter Hocke | Christian Küppers | Sabine Schlacke (30.09.2021): Beleuchtung des
Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II; Seite 84)
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Aus Sicht der AGO wird als Fazit zusammenfassend festgestellt, dass der
„Beleuchtungsbericht“ die gestellten Fragen weitgehend beantwortet und auch für die AGO
wichtige Gesichtspunkte behandelt hat:
 Strahlenschutz als Begründung für die Asse-nahe Standortfestlegung nicht
nachvollziehbar,
 Möglichkeit der Trennung von Abfallbehandlung und nachfolgender Zwischenlagerung,
 getrennte Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen,
 fehlende Untersuchungen, ob durch Ereignisse im Rückholbergwerk (Bergsenkungen)
oder auslegungsüberschreitende Lösungszutritte (AüL) oder durch Störfälle in der
Abfallbehandlungsanlage der Betrieb eines Asse-nahen Zwischenlagers gefährdet sein
könnte.
(Brückner | Gellermann | Hoffmann | Kreusch | Krupp (27.01.2022): AGO-Positionspapier zum
„Beleuchtungsbericht“; Seite 6)
Hatte die BGE die Beschränkung der Standortsuche auf Asse-nahe Standorte bis dahin
insbesondere mit dem Vermeidungsgebot nach § 8 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz und dem
Minimierungsgebot von § 8 Absatz Strahlenschutzgesetz begründet, so scheint die
Argumentation nach dem Vorliegen des „Beleuchtungsberichts“ jetzt eine andere zu sein. Die
Gutachter des Beleuchtungsberichts hatten nämlich festgestellt, dass das
Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot Transporte radioaktiver Abfälle in ein Asse-
fernes Zwischenlager nicht grundsätzlich ausschließt: Zwischenlagergenehmigung und
Transportgenehmigung sind getrennt voneinander zu erteilen: Weder formell- noch materiell-
rechtlich sind diese beiden Zulassungen miteinander verzahnt. Für die Zulassung eines Asse-
fernen Zwischenlagers kann das Strahlenvermeidungs- und -minimierungsgebot insoweit nicht
als Argument oder gar Versagungsgrund i.d.S. fungieren, dass ein Transport radioaktiver
Abfälle zu einer Strahlenexposition führe und durch ein Asse-nahes Zwischenlager vermieden
oder minimiert werden könne. (Herbert Bühl | Peter Hocke | Christian Küppers | Sabine
Schlacke (30.09.2021): Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im
Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II; Seite 95)
Derzeit wird von Seiten der BGE argumentiert, dass die Suche nach weiteren Standorten, die
wiederum neue Herausforderungen und zweifellos auch Widerstände mit sich bringt, eine
Überforderung für das Projekt (siehe Newsletter zur Asse vom März 2024) aber auch für die
BGE darstellt, die parallele Verfahren für Anlagen an zwei Standorten nicht bewältigen kann
(Videoaufzeichnung „Betrifft: Asse – Rückblick 2023 Ausblick 2024“ ab Zeitpunkt 1 Stunde 26
Minuten). Dies kann und darf aber kein Grund sein, im Raumordnungsverfahren keine
Alternativen zu prüfen.
Zwischenlagerstandorte
Allein an den Standorten der Kernkraftwerke gibt es derzeit zehn Zwischenlager für schwach-
und mittelradioaktive Abfälle. Die bestehenden Zwischenlager verfügen zum Teil noch über
Aufnahmekapazitäten bzw. es bestehen Potenziale für Erweiterungsmöglichkeiten an den
jeweiligen Standorten. Zu berücksichtigen ist auch die Reduzierung der vorhandenen
Abfallmengen in diesen Zwischenlagern durch die geplante Verbringung von schwach- und
mittelradioaktiven Abfällen in Endlager für diese Abfallart.
Zudem ist die Zwischenlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle immer noch von
der Fiktion einer schnellen Endlagerung geprägt. Ein geologisches Tiefenlager liegt jedoch
erkennbar und offiziell bestätigt in weiter Ferne. Es ist daher davon auszugehen, dass die
Zwischenlagerung über einen sehr langen Zeitraum erfolgen wird. Dies gilt für alle
bestehenden, aber auch für zukünftige Standorte. Eine Neubewertung der Zwischenlagerung
und ein tragfähiges Gesamtkonzept sind daher erforderlich, ebenso die parallele Suche nach
ausreichenden Endlagerkapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Ziel sollte es daher sein, die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Asse zeitlich
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so weit wie möglich zu reduzieren. Daher sollte mit dem in 2026/2027 erwarteten Vorschlag für
übertägig zu erkundende Standortregionen im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für
hochradioaktive Abfälle eine sinnhafte Entkoppelung vom Standortauswahlverfahren für ein
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle angestrebt werden.
Im Folgenden werden verschiedene in Deutschland vorhandene Zwischenlager für schwach-
und mittelradioaktive Abfälle im Hinblick auf einen Alternativenvergleich im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens dargestellt (siehe auch Oda Becker im Auftrag des Bundes für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (2021): Aktueller Stand der Zwischenlagerung schwach-
und mittelradioaktiver Abfälle in Deutschland).
In Niedersachsen werden an sieben Standorten Zwischenlager für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle betrieben. Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung
(BGZ) betreibt das zentrale Zwischenlager in Gorleben sowie Zwischenlager an den
Kernkraftwerksstandorten Stade und Unterweser. Darüber hinaus befindet sich in Munster die
zentrale Sammelstelle der Bundeswehr. Darüber hinaus lagern radioaktive Abfälle in einer
Konditionierungsanlage in Braunschweig und an den Kernkraftwerksstandorten Emsland,
Grohnde und Lingen.
Neben Niedersachsen gibt es auch in den anderen Bundesländern Zwischenlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle:
In Baden-Württemberg befindet sich in Karlsruhe das bundesweit größte Zwischenlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle einschließlich Landessammelstelle (Betreiber:
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)) sowie jeweils ein Zwischenlager an den
drei Kernkraftwerksstandorten Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg.
In Bayern werden das zentrale Zwischenlager mit Landessammelstelle in Mitterteich, ein
neues Zwischenlager am Kernkraftwerksstandort Grafenrheinfeld und ein Zwischenlager der
kerntechnischen Industrie (Siemens) am Standort Karlstein betrieben. An den
Kernkraftwerksstandorten Isar und Gundremmingen sowie am Forschungsreaktor München
lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle, für die bisher keine Zwischenlager betrieben
werden.
In Berlin befindet sich ein Zwischenlager mit Landessammelstelle auf dem Gelände des
Helmholtz Zentrums (ZRA).
In Brandenburg lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle im ehemaligen Kernkraftwerk
Rheinsberg.
In Hessen befinden sich am Standort des Kernkraftwerks Biblis zwei Zwischenlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle, in Ebsdorfergrund-Roßberg die Landessammelstelle
und in Hanau ein Zwischenlager der kerntechnischen Industrie.
In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich am Standort Rubenow ein großes Zwischenlager
(Zwischenlager Nord oder auch Zwischenlager Lubmin), das gleichzeitig Landessammelstelle
ist. Am Standort des Kernkraftwerks Greifswald werden ebenfalls Abfälle gelagert.
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein zentrales Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle in Ahaus, ein Zwischenlager am ehemaligen Kernkraftwerk Würgassen, ein
Zwischenlager einschließlich Landessammelstelle am Forschungszentrum Jülich und ein
Zwischenlager der kerntechnischen Industrie (Urenco) in Gronau.
In Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es jeweils eine Landessammelstelle. Am Standort des
Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich werden Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle ohne
Zwischenlager gelagert.
In Sachsen befindet sich am Standort Dresden-Rossendorf ein Zwischenlager und die
Landessammelstelle für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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In Schleswig-Holstein befindet sich in Geesthacht ein Zwischenlager und die
Landessammelstelle. An den Standorten der Kernkraftwerke werden ebenfalls radioaktive
Abfälle gelagert, aber bisher keine Zwischenlager betrieben. Neue Zwischenlager sollen in
Brunsbüttel und Krümmel errichtet werden.
Angesichts der jahrzehntelangen unsachgemäßen Einlagerung radioaktiver Abfälle in der
Asse ist hier nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der
Asse ein Lastenausgleich innerhalb der bestehenden Standorte angestrebt werden sollte, um
die hohe Belastung der Region künftig deutlich zu reduzieren. Damit würde auch
Verantwortung für politische Fehleinschätzungen der Vergangenheit übernommen.
Beispielhafte Alternativen
Vor diesem Hintergrund sollen für ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zur
Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktive Abfällen aus der Asse folgende
Standorte dem ArL beispielhaft genannt werden:
Zwischenlagerstandorte
Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass es in Niedersachsen, aber auch in
anderen Gebieten Deutschlands bereits eine Vielzahl von Zwischenlagerstandorten gibt.
Im Hinblick auf mögliche Alternativen können bestehende Zwischenlagerstandorte betrachtet
werden, bei denen Erweiterungs- oder Neubauten zur Aufnahme der Abfälle aus der Asse
möglich sind. Für die bestehenden Standorte liegen bereits eine Vielzahl von
Planungsgrundlagen vor, die in eine Bewertung einbezogen werden können.
Beispielhaft könnte hier die zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Bundeswehr
(ZESAM) in Munster genannt werden.
Neben der Erweiterung oder dem Neubau eines Zwischenlagers an bestehenden Standorten
könnte als weitere Alternative für die Zwischenlagerung der Abfälle aus der Asse geprüft
werden, inwieweit die bestehenden Zwischenlager noch über Aufnahmekapazitäten für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle verfügen. Bei dieser Betrachtung könnte die BGZ als
bundeseigene Gesellschaft sicherlich unterstützend mitwirken, da sie für einen Großteil der
Zwischenlager verantwortlich ist und wahrscheinlich auch im Austausch mit anderen
Betreibern steht. Auf die Bedeutung ausreichender Lagerkapazitäten für die Endlagerung
schwach- und mittelradioaktiver Abfälle und die dafür erforderlichen Planungen wird an dieser
Stelle nochmals verwiesen.
Truppenübungsplätze
Truppenübungsplätze, die sich in der Regel im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
befinden, wurden bereits mehrfach als Zwischenlagerstandort diskutiert.
Beispielsweise könnte der Truppenübungsplatz Munster als alternativer Standort für die
schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus der Asse genannt und geprüft werden. In Munster
existiert bereits eine zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Bundeswehr.
Da die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in der Asse auch aus Tätigkeiten der
Bundeswehr stammen, liegt es nahe, zumindest Teilmengen in das Zwischenlager ZESAM zu
verbringen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob dort eine Erweiterung des
Zwischenlagers möglich ist (siehe oben).
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Bunkeranlagen und Tunnel
Bestehende Bunkeranlagen oder Tunnel (beispielweise von aufgelassenen Bahnstrecken)
könnten ebenfalls als Alternativen für eine Zwischenlagerung in Betracht gezogen und geprüft
werden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus Sicht von Fachleuten eine
unterirdische Zwischenlagerung einer oberirdischen vorzuziehen ist (Schutz vor äußeren
Einflüssen, zum Beispiel aus der veränderten geopolitischen Lage – auch vor dem
Hintergrund, dass es sich bei der Zwischenlagerung aufgrund fehlender Endlagerkapazitäten
faktisch um eine Langzeitlagerung handelt).
Beispielhaft könnte die Bunkeranlage Regenstein bei Blankenburg genannt werden, die über
einen Bahnanschluss verfügt und im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist (seit
08.04.2008 Versorgungs- und Instandsetzungszentrum für Sanitätsmaterial der Bundeswehr).
Die Bunkeranlage wurde 1944 begonnen (Fertigstellung von 18.000 m² Nutzfläche,
Querschnitt der Lagerkammern 7,0 x 4,5 m) und ab 1974 weiter ausgebaut (6,0 km Stollen,
Eisenbahnrampe mit 260 m Länge). Die Anlage verfügt über zwei Zufahrten, hat drei große
Lagerbereiche und ist mit einem Personalbereich, vier Netzersatzanlagen je 400 kVA sowie
51.000 l Dieselvorrat ausgestattet. Der Bunker wurde im Oktober 1990 durch die Bundeswehr
übernommen. (https://www.sachsenschiene.net/bunker/dep/dep_78.htm – Abruf am
21.05.2024)
Im Auftrag
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Dirk Seifert

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