BUND klagt gegen Atomtransporte durch NRW

Nachdem der Widerspruch gegen die geplanten 152 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus von der zuständigen Genehmigungsbehörde abgewiesen wurde (umweltFAIRaendern berichtete), hat der Umweltverband BUND NRW nun in einer PM mitgeteilt, dass er per Eilantrag Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat. Damit soll zunächst erreicht werden, dass der erteilte Sofort-Vollzug der Genehmigung von BASE ausgesetzt wird und die Atomtransporte nicht durchgeführt werden können, bis es zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt. Damit unterstützt der Umweltverband die Proteste und Aktionen von Anti-Atom-Gruppen und Umweltschützenden. Die PM des BUND NRW gleich unten als Dokumentation.
- Anti-Atom-Verbände und Initiativen protestieren gegen die geplanten Atomtransporte. Am 4. Oktober soll eine Demonstration in Ahaus stattfinden. Siehe u.a. hier bei der BI Ahaus (11 Uhr, Rathausplatz in der Ahauser Innenstadt).
- Informations- und Diskussionsveranstaltung: Castor-Alarm NRW: Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus verhindern! Ort: Jülich, Kulturbahnhof (KuBa, Bahnhofstraße 13) Veranstalter: Aktionsbündnis „STOP Westcastor“ und Die Linke NRW
Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Atomtransporte von Jülich (und München-Garching) nach Ahaus:
- Gegen hochgefährliche und unnötige Atomtransporte durch NRW: BUND zieht vor Gericht
- Jülich, Garching, Ahaus: Nukleare Verantwortungslosigkeit – Hochriskante Atommülltransporte als Folge politischen Totalversagens
- Genehmigung erteilt: Über 150 hochradioaktive Atomtransporte nach Ahaus dürfen rollen
- Hoch radioaktive Atomtransporte: Linksfraktion sorgt für Einmischung im Bundestag
- Atommüll Jülich – NRW : Bundesrechnungshof und der Beschluss im Haushaltsausschuss 2022
Wichtig in der Frage des Sofort-Vollzugs ist das vermeintliche Öffentliche Interesse an der Umsetzung der Genehmigungen. Während BASE diese betont, bestreitet der BUND dieses Interesse. In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.
- Genehmigung Atomtransporte Jülich – Ahaus: Erteilt Bundesamt Sofort-Vollzug oder nicht?
- Schriftliche Urteilsbegründung im Eilverfahren: Hochaktiver Atommüll von LaHague zum Zwischenlager Philippsburg – Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat
Hier die Meldung als Dokumentation:
Dokumentation der PM:
BUND geht mit Eilantrag gegen Castortransporte vor
10. September 2025 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie
Transportgenehmigung soll ausgesetzt werden
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- BASE hält am Sofortvollzug der Transportgenehmigung fest
- Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt
- Kein öffentliches Interesse an Atommülltransporten
Düsseldorf, Berlin | Mit einem beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Eilantrag geht der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung für die Castortransporte zur Beförderung von knapp 300 000 radioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus vor. Damit will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 26.08.2025 gegen den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erlassenen Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird. Die Klage war notwendig geworden, da das BASE den BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus abgelehnt hat.
Das BASE argumentiert, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen würde und die Anordnung der sofortigen Vollziehung deshalb weiter Bestand haben müsse.Der BUND hält die vom BASE für den Sofortvollzug vorgebrachten Gründe nach wie vor für wenig stichhaltig. Allein der Umstand, dass der jetzt angeblich so dringlich zu beseitigende Rechtszustand seit 12 Jahren untätig hingenommen wurde, dokumentiere das Fehlen jeglicher Dringlichkeit.
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Es ist dreist vom BASE, auf einem sofortigen Vollzug zu bestehen. Das Bundesamt argumentiert auch damit, dass bereits bestehende Absprachen in erheblichem Umfang getroffen worden seien und dies ohne Sofortvollzug ‚frustrieren‘ würde. Wir sind aber frustriert, dass man so weit reichende Entscheidungen nicht nach Sicherheitsaspekten, sondern nach der Praktikabilität und Finanzierung trifft.“
Der BUND macht mit seinem Eilantrag geltend, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der BUND hatte deshalb auch gegen die eigentliche Transportgenehmigung Widerspruch eingelegt. Bis zur Klärung der Sicherheitsfrage im Hauptsacheverfahren müsse deshalb die Genehmigung außer Vollzug gesetzt werden.
Das BASE wiederum begründete den Sofortvollzug mit dem komplexen Planungsprozess der Transporte und den erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand. „Aber genau das spricht ja dafür, ein anhängiges Rechtsmittelverfahren erst abzuwarten ehe die Castorbehälter auf die Straße geschickt werden“, so Ciesla. „Erst nach juristischer Prüfung ist klar, ob die Transporte überhaupt rechtmäßig sind. Wer dies nicht abwarten will, verpulvert unter Umständen viel Geld und Ressourcen der öffentlichen Hand.“
Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BASE mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass eine Durchführung des Transports nicht vor der erbetenen Stellungnahme und Aktenübersendung erfolgt und dem Gericht vorab angekündigt wird.
Verwaltungsgericht Berlin, 10. Kammer, Aktenzeichen VG 10 L 474/25
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