Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust

Atommüll-Endlagersuche, Partizipation und das Nationale Begleitgremium (NBG) als Überwachungsorgan, damit Behörden und Unternehmen strickt nach Recht und Gesetz arbeiten, damit sich Skandale wie bei Gorleben nicht mehr wiederholen können. Ausgerechnet bei diesem Gremium haben Bundestag und Bundesrat seit Jahren eine Art Demontage betrieben und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Wahlen der Mitglieder des NBG missachtet. Nun soll es möglicherweise in der kommenden Woche im Bundestag eine Neuwahl geben – wenn nicht noch was dazwischen kommt.
- Diese Ankündigung machte Peter Hart von der zuständigen Abteilung im Bundesumweltministerium heute in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums in Berlin. Live zwischen ca. 11.45 und 12.15 nachzuverfolgen auf dem Youtube-Kanal des NBG, 102. Sitzung. Noch steht die Wahl im Bundestag nicht auf der Tagesordnung.
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Hart räumte ein, dass es jüngst offenbar erneut Probleme mit der bislang geheimen Personenliste gab, die zwischen Bundesrat und Bundesregierung „gehandelt“ wird. Er habe die Hoffnung, dass sich das aber erledigen würde, die Wahlen stattfinden könnten und in der nächsten Woche das Gremium NBG dann wieder in neuer Besetzung weiter machen könnte. Aber – so der Eindruck – das könnte auch noch schiefgehen.
Der Umweltausschuss des Bundestages – immerhin zuständiges Gremium der dortigen Abgeordneten – hat sich bislang bezogen auf Personen und Vorschlagslisten aus seinen Sitzungen nicht mit der Wahl befasst. Lediglich bei einem Besuch der CO-Vorsitzenden des NBG war das Problem angesprochen worden.
Schon seit Jahren haben Bundestag und Bundesrat ihre im Standortauswahlgesetz vorgeschriebenen Aufgaben zur Besetzung des Nationalen Begleitgremiums nicht erfüllt. Seit Jahren sind die Mitglieder nicht mehr ordnungsgemäß von den beiden Verfassungsorganen gewählt bzw. ernannt, sondern nur noch auf Bitte des Umweltministeriums kommissarisch im Amt. Doch eine solche Rolle kommt dem BMU nach Standortauswahlgesetz gar nicht zu.
Schon seit längerem ist informell klar, dass die letzten vier Vertreter*innen aus der Entstehungsphase des NBG im Jahr 2016 nicht mehr weitermachen sollen. Dabei wäre – weil eine dritte Wahlperiode bis heute ja nicht stattgefunden hat – eine weitere Beteiligung überaus sinnvoll: Denn Anfang des nächsten Jahres soll das Standortauswahlgesetz erheblich verändert werden. Dabei steht dann vor allem Beschleunigung bei der Endlagersuche im Mittelpunkt. Und dabei könnten demokratische Essentials wie Beteiligungs- und Klagerechte für die Öffentlichkeit leicht unter die Räder kommen.
Gerade in dieser Umbruchphase wären das Knowhow der kommissarischen CO-Vorsitzenden Miranda Schroeres und Armin Grunwald sowie – die heute schon nicht mehr anwesenden Mitglieder – Klaus Brunsmeier und Monika Müller sicherlich von erheblicher Bedeutung. Nach Informationen von umweltFAIRaendern wären diese Personen bereit gewesen, weiterzumachen, wenn sie in einer dritten Wahlperiode bestätigt worden wären. Doch daran gibt es offenbar kein Interesse. Die aber sind nun definitiv nicht mehr dabei.
Aus eigenem Antrieb wird auch das Mitglied Günther Bechstein, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern, bekundet, aus dem NBG ausscheiden.





