Für eine faire Energiewende – Neue Infobroschüre der Bundestags-Fraktion DIE LINKE

Mit einer neuen Broschüre informiert die Bundestagsfraktion DIE LINKE „Für eine faire Energiewende“, in der die Umbauskosten gerecht verteilt werden und in der die Öko-Energie für alle bezahlbar bleibt. Die Broschüre ist hier als PDF online und kann hier als gedrucktes Exemplar bestellt werden.

Hubertus Zdebel (Bundestagsfraktion DIE LINKE): „Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat in den letzten Jahres alles dafür getan, dass die Energiewende auf Basis der dezentralen Erneuerbaren ausgebremst wurde, Kosten einseitig auf die VerbraucherInnen abgewälzt werden und die Stromkonzerne und die Industrie bevorteilt wurden. So wie es jetzt läuft, werden wir die in Paris vereinbarten Klimaziele nicht erreichen. Was wir brauchen ist: Mehr Erneuerbare Energien, den jetzt beginnenden Ausstieg aus der Braunkohle und beides sozial gerecht gestaltet.“

In der Info-Broschüre zeigt die Fraktion DIE LINKE, wie die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen für steigende Preise für die VerbraucherInnen verantwortlich ist und wie die Vorschläge der Links-Fraktion aussehen, um sozial gerechte Preise für den Ökostrom zu erreichen. Klar ist: „Der Ausbau erneuerbarer Energien muss weiter beschleunigt werden, bei gleichzeitig sparsamem und effizientem Umgang mit Energie. Dies wird nur gelingen, wenn die Kosten für den ökologischen Umbau der Energieversorgung gerecht verteilt werden.“

Tihange, Doel, Gronau, Lingen: Bundestag lehnt Exportstopp von Uran ab

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, die Ausfuhr von Uran für den Betrieb maroder AKWs wie in Tihange und Doel zu stoppen und die Uranfabriken in Gronau und Lingen zu schließen.

Auf der Hompeage des Bundestags ist (weit unten) zu lesen: „Ausfuhr von Brennelementen: Der Bundestag lehnte auf Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/12891) Anträgen der Opposition ab, die die Ausfuhr von Brennelementen zum Gegenstand haben. Die Linke forderte in ihrem Antrag (18/11596) den Stopp von Brennstoffexporten in „störanfällige Atomkraftwerke“ im Ausland. Dafür sollte die Bundesregierung ein „sofortiges Exportverbot“ für Brennstoffe aus den Anlagen in Gronau und Lingen erlassen. Zudem sollt die Bundesregierung nach dem Willen der Linken einen Gesetzentwurf vorlegen, um Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung stillzulegen. Auch die sofortige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke sah der Antrag vor.“

Zdebel begrüßt Ehe für Alle

Als „historische Entscheidung“ bezeichnet der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundestag über die Öffnung der Ehe: „Endlich können sich alle Menschen, die sich lieben, auch das Ja-Wort geben.“

Zdebel weiter: „Ich habe heute für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. Noch immer ist Homophobie in dieser Gesellschaft weit verbreitet. Mein Ziel bleibt die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lebensgemeinschaften unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlecht. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in diese Richtung; es geht hier schließlich auch um das Recht aller Menschen, dass die von ihnen gewählte Form des Zusammenlebens vor dem Gesetz gleich behandelt wird.“

Zum Abstimmungsverhalten der anderen Bundestagsabgeordneten aus Münster erklärt Zdebel: „Dass an dieser Frage alle Abgeordneten aus Münster mit Ja gestimmt haben, ist ein wichtiges Signal an die Münsteraner Stadtgesellschaft mit ihrer lebendigen Queer-Szene.“

Deutsch-belgische Atomkommission: An die Bitte erinnert, die Reaktoren abzuschalten – MPA Stuttgart prüft

Riskante belgische Reaktoren in Tihange und Doel mit deutschem Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen. Auf die Bitte des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) berichtete das Bundesumweltministerium in der letzten Woche über das erste Treffen der deutsch-belgischen Nuklearkommission am 7./8. Juni. Dabei habe es eine sehr offene und konstruktive Atmosphäre gegeben, teilt das BMUB mit, man habe an die Bitte erinnert, die Reaktoren abzuschalten und die Materialprüfanstalt der Uni Stuttgart prüft neue Rissbefunde.

In dem schriftlichen Bericht des BMUB zum ersten Treffen der deutsch-belgischen Kommission heißt es: „An dem zweittägigen Treffen nahmen von deutscher Seite Vertreter des Bundesumweltministeriums sowie der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz teil, seitens Belgien Vertreter der Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC).“

Auf dem Treffen wurden „die Rahmenbedingungen für die künftige formalisierte Zusammenarbeit sowie Verfahren für die gemeinsame Kommunikation festgelegt und damit die Grundlagen für die Zusammenarbeit im Rahmen der Nuklearkommission
geschaffen.“

Weiter berichtete das BMUB: „Die Kommission erörterte Fragen der nuklearen Sicherheit und insbesondere die Befunde an den AKW Tihange-2 und Doel-3. Die Gespräche verliefen in einer sehr offenen und konstruktiven Atmosphäre. Die deutschen Vertreter nutzten das Treffen, um an die belgischen Experten die Sorgen der deutschen Bevölkerung heranzutragen und erinnerten an die Bitte von Bundesumweltministerin Dr. Hendricks an Minister Jambon, die Reaktoren abzuschalten. Vereinbart wurde ein baldiges weiteres Treffen von Reaktorsicherheitsexperten aus Belgien und Deutschland, um die aus deutscher Sicht noch offenen Sicherheitsfragen zu den Befunden in den Reaktordruckbehältern von Tihange-2 und Doel-3 zu erörtern. Darüber hinaus wurde vereinbart, Anfang kommenden Jahres einen Workshop zu dem Thema Stilllegung gemeinsam durchzuführen.

FANC hat über die jüngsten Untersuchungen am Grundmaterial der Reaktordruckbehälter (RDB) von Doel-3 und Tihange-2 berichtet und die Ergebnisse präsentiert.
Gemäß einer Auflage der FANC müssen beide Reaktordruckbehälter (RDB) seit der Wiederinbetriebnahme der AKW Doel-3 und Tihange-2 regelmäßig mit Ultraschall untersucht werden. Die Prüfverfahren müssen qualifiziert sein, um Wasserstoffflocken aufzufinden. Dementsprechend fand für die Reaktoren Doel-3 und Tihange-2 jeweils Ende 2016 bzw. im Frühjahr 2017 die erste Wiederholung der Ultraschalluntersuchungen aus dem Jahre 2014 statt. Nach der Auflage von FANC müssen die Untersuchungen nach einem Zeitraum von weiteren 3 Jahren wiederholt werden.“

In dem zweiseitigen Bericht ist weiter zu lesen: „Die Ultraschalluntersuchung ist ein Volumenprüfverfahren zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Dieses Verfahren dient dazu, Inhomogenitäten im gesamten Querschnitt von schallleitfähigen Prüfwerkstoffen aufzufinden. Das Verfahren beruht auf der Wechselwirkung zwischen einem in den Prüfwerkstoff eingebrachten Ultraschallimpulses und dessen Reflexion, Abschattung, Brechung oder Schwächung beim Auftreffen auf z. B. Grenzflächen von Fehlern unterschiedlicher Art. Diese Beeinflussung kann in dem Ultraschallsignal gemessen werden. Daraus können Rückschlüsse beim Nachweis von Fehlern sowie der Bestimmung deren Lage, Form und Größe gezogen werden. Auffälligkeiten in den Ultraschallsignalen werden, sofern sie oberhalb der Erkennungsgrenze liegen als Anzeige bezeichnet. Vor Einsatz sind alle zerstörungsfreien Prüfverfahren zu qualifizieren. Hierbei muss der Nachweis erbracht werden, dass sie die erwartete Leistung unter Einsatzbedingungen erbringen.

FANC stellte fest, dass im Rahmen der Messungenauigkeit keine Hinweise auf Veränderungen weder in der Anzahl noch in dem Umfang der Befunde festgestellt worden sind. Im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 2014 sei eine Abweichung in den Messergebnissen festzustellen, die Auswirkung auf die Anzahl der bewertungspflichtigen Anzeigen hat. Demnach haben insgesamt 379 (309 für Doel-3 und 70 für Tihange-2) aus dem Jahr 2014 nicht bewertungspflichtige Anzeigen die festgelegten Bewertungskriterien für Wasserstoffflocken im Jahr 2017 erfüllt und seien
somit nun bewertungspflichtig geworden. Diese Streuung lasse sich aus Sicht der FANC eindeutig mit den erwarteten verfahrensbedingten Messabweichungen erklären und sie sei daher nicht als neu entstandene Befunde zu betrachten. Teilergebnisse der Untersuchungen am RDB von Tihange-2 sind in dem Bericht „EXAMEN DE LA CUVE TIHANGE 2 VP-2017 RAPPORT DE SYNTHESE ANALYSE PARTIELLE“ dokumentiert
worden (http://afcn.fgov.be/GED/00000000/4400/4408.pdf). Dieser Bericht ist veröffentlicht und dem BMUB übergeben worden. Das BMUB hat die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart (MPA) damit beauftragt, den Bericht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit auszuwerten. Ergebnisse der Auswertung liegen noch nicht vor.“

 

Atom-Brennelemente-Steuer absichtlich vergeigt? Bundesregierung bestreitet Vorwürfe

Die Atomkonzerne bekommen fast sieben Milliarden Euro aus der für verfassungswidrig erklärten Brennelementesteuer zurück. Das Magazin Monitor hatte jüngst in einer Recherche dargelegt, dass die damalige Bundesregierung (2010/11) aus CDU/CSU und FDP möglicherweise sehenden Auges ein Scheitern dieser Steuer eingeplant hat. Auf Nachfragen von Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) gibt sie die Bundesregierung unschuldig.

Zdebel zur Antwort der Bundesregierung: „Ein Schelm, wer dabei böses denkt. Natürlich gibt sich die Bundesregierung jetzt unschuldig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Brennelementesteuer kassiert hat und damit den Atomkonzernen eine Rückzahlung dieser Steuer im Wert von fast sieben Milliarden Euro bescherrt. Dennoch: Sie wusste von den Warnungen der Atomkonzerne und hat nicht reagiert, um die Brennelementesteuer rechtlich besser abzusichern.“

Das Magazin Monitor hatte in einem Bericht darauf verwiesen, dass die Bundesregierung bereits 2010/11 über die rechtlichen Risiken bei der Konstruktion der Brennelementesteuer von den Atomkonzernen informiert war und diese eine Klage auf den Weg bringen würden. Der Vorwurf: Trotz des Wissens um die Risiken habe die Bundesregierung nicht reagiert und eine rechtssichere Brennelementesteuer auf den Weg gebracht.

Die Steuer war Bestandteil des Deals mit den Atomkonzernen, denen die damalige Regierung aus CDU/CSU und FDP eine satte Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke bewilligte. Die Brennelementesteuer war sozusagen eine Art Deal: Wenn die Atomkonzerne ihre Gewinne durch einen längeren AKW-Betrieb absichern, sollte auch der Staat davon etwas abbekommen. Als dann Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Katastrophe von Fukushima den Beschluss zur Laufzeitverlängerung kassierte, acht Atomkraftwerke endgültig stilllegte und der Bundestag den schrittweisen Atomausstieg bis 2021/22 ins Atomgesetz schrieb, blieb die befristet bis Ende 2016 beschlossene Brennelementesteuer wirksam. Die Atomkonzerne reagierten mit der bereits vorher der Bundesregierung angekündigten Klage gegen diese Steuer und gewannen diese vor wenigen Wochen schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht (siehe den Link oben).

Mit Hinweis auf die Monitor-Recherche hat Hubertus Zdebel jetzt die Bundesregierung befragt, warum sie auf die Warnungen nicht reagiert und die Rechtskonstruktion für die Brennelementesteuer rechtzeitig angepasst habe?

Hier die Frage des Abgeordneten und die Antwort der Bundesregierung (Plenarprotokoll 18/242): Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) (Nr. 32, Drucksache, PDF):

„Ist die Information des Magazins „Monitor“ vom 15. Juni 2017 (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/atomindustrie-100.html) zutreffend, dass die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen bereits frühzeitig im Jahr 2010 über die Risiken der gewählten Rechtsgrundlage bei der Einführung der Brennelementesteuer informiert war, und warum hat die Bundesregierung nicht darauf hingewirkt, eine rechtssichere Grundlage für diese Steuer herbeizuführen?“

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr.  Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/12876, Frage 32):

„Die Verfassungsmäßigkeit und die Europarechtskonformität der Kernbrennstoffsteuer wurden von der Bundesregierung umfassend geprüft. Nach Auswertung der zahlreichen Gutachten und Stellungnahmen, die auch die verschiedenen alternativen Ausgestaltungsmöglichkeiten rechtlich bewerten, sind wir zu der Auffassung gelangt, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz weder gegen den EURATOM-Vertrag, die EU-Energiesteuerrichtlinie noch die EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie verstößt.

Die Frage, ob es sich bei der Kernbrennstoffsteuer um eine Verbrauchsteuer im Sinne von Artikel 106 Absatz 1  Nummer 2 GG handelt  und damit überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorliegt, wurde ausführlich geprüft und bejaht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz keine Definition der Verbrauchsteuer enthält und die Einordnung daher eine Frage der Auslegung ist. Die Einordnung der Kernbrennstoffsteuer als Verbrauchsteuer war zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. Ebenfalls gab es gutachterliche Stellungnahmen, die diese Einordnung bestätigen. Auch der 7. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte mit seiner Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt, dass er keine Bedenken mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer habe. Im Übrigen gab es selbst im urteilenden Senat – ausweislich des klaren abweichenden Votums zweier Verfassungsrichter – maßgebliche Stimmen, die eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes als gegeben betrachteten.

Der Bundesregierung war bekannt, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Kernkraftwerk  (KKW)-Betreibergesellschaften Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung der Kernbrennstoffsteuer hatten, die aber von der Bundesregierung nicht geteilt wurden. Die EVU und die KKW-Betreibergesellschaften wollten sich schon aus aktienrechtlichen Gründen rechtliche Schritte gegen die Erhebung einer solchen Steuer vorbehalten.

Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und des BFH zeigen, dass die jetzige Entscheidung des BVerfG in dieser Form nicht vorhersehbar war. Darüber hinaus hat auch der EuGH (mit Urteil vom 4. Juni 2015 (C-5/14) – Rs. Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH –) entschieden, dass die deutsche Kernbrennstoffsteuer mit der EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie vereinbar und damit unionsrechtskonform ist.

Die Bundesregierung hat daher umfassend darauf hingewirkt, dass die Kernbrennstoffsteuer, soweit damals ersichtlich, auf einer rechtssicheren Grundlage bestand. Aus der nun gegenläufigen Entscheidung des BVerfG lässt sich nicht folgern, dass ein Scheitern der Steuer von vornherein vorhersehbar gewesen wäre.“

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